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Inventarisierung von Tieren und Jungtieren. Inventarisierung des Viehbestandes und Berücksichtigung seiner Ergebnisse in der Buchhaltung. Inventarliste der Tiere

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VERORDNUNG des Landwirtschaftsministeriums der Russischen Föderation vom 02.02.2004 73 ÜBER DIE GENEHMIGUNG METHODISCHER EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BUCHHALTUNG DER KOSTEN IN DER TIERHALTUNG (2019) Gültig im Jahr 2018

5. Inventar der Zucht- und Masttiere

53. Die allgemeinen Regeln und das allgemein festgelegte Verfahren für die Durchführung einer Bestandsaufnahme des Eigentums einer Organisation und die Aufzeichnung ihrer Ergebnisse, einschließlich der Zucht- und Masttiere, werden in den methodischen Richtlinien für die Bestandsaufnahme von Eigentum und finanziellen Verbindlichkeiten festgelegt, die durch eine Verordnung des Ministeriums genehmigt wurden Finanzministerium der Russischen Föderation vom 13. Juni 1995 N 49.

54. Die Anzahl der Inventuren im Berichtsjahr, das Datum ihrer Durchführung sowie die Liste der während jeder Inventur überprüften Vermögens- und Finanzverbindlichkeiten werden vom Leiter der Organisation festgelegt. In der Regel wird eine Bestandsaufnahme des eigentlichen Nutztierbestandes durchgeführt: ausgewachsene Nutztiere, Zugtiere, Jungtiere, Masttiere, Kaninchen, Tiere, Versuchstiere und Geflügel – mindestens einmal im Quartal.

In spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben mit industriellen Produktionsmethoden, in denen Geflügel in großen Geflügelställen, in fensterlosen Räumen mit kontrolliertem Mikroklima, gehalten wird, erfolgt die Inventur einmal jährlich ab dem 31. Dezember des Berichtsjahres; Bienenvölker - mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr - spätestens am 1. Juni und im Herbst in der Regel am 1. Oktober).

55. Zur Durchführung einer Inventur wird in der Organisation eine ständige Inventurkommission eingerichtet.

Bei großem Arbeitsvolumen werden Arbeitsinventurkommissionen gebildet, um gleichzeitig eine Bestandsaufnahme der Vermögens- und Finanzverbindlichkeiten durchzuführen.

Wenn der Arbeitsaufwand gering ist und die Organisation über eine Prüfungskommission verfügt, kann diese mit der Durchführung von Inventuren beauftragt werden.

Das Personal der ständigen und arbeitenden Inventarkommissionen wird vom Leiter der Organisation genehmigt. Das Dokument über die Zusammensetzung der Kommission (Anordnung, Beschluss, Weisung) wird im Kontrollbuch über die Durchführung von Inventuraufträgen eingetragen.

Der Inventarkommission gehören Vertreter der Organisationsverwaltung, Mitarbeiter des Rechnungswesens, Spezialisten aus der Tiertechnik und dem Veterinärdienst sowie der Leiter an. Bauernhof und andere Arbeiter.

Der Inventarkommission können Vertreter des internen Revisionsdienstes der Organisation und unabhängiger Revisionsorganisationen angehören.

Die Abwesenheit mindestens eines Mitglieds der Kommission während der Inventur dient als Grund für die Ungültigerklärung der Inventurergebnisse.

56. Ausgewachsene produktive Arbeitsrinder, die aus der Hauptherde ausgesondert und zur Mast gebracht werden, werden in das Inventar eingetragen, das folgende Angaben enthält: die Nummer des Tieres (Tag, Marke), den Namen des Tieres, das Geburtsjahr, die Rasse, Fettgehalt, Lebendgewicht (Gewicht) des Tieres (außer bei Pferden, Kamelen, Maultieren, Hirschen, bei denen die Masse (Gewicht) nicht angegeben ist) und die ursprünglichen Kosten. Die Angabe der Rasse erfolgt auf Grundlage der Daten zur Tierbestandsbewertung.

Rinder, Zugtiere, Schweine (Frauen und Eber) sowie besonders wertvolle Exemplare von Schafen und anderen Tieren (Zuchtkern) werden einzeln in den Bestand aufgenommen. Weitere Tiere der Hauptherde, die in der Gruppenreihenfolge berücksichtigt werden, werden nach Alters- und Geschlechtsgruppen in das Inventar aufgenommen, wobei für jede Gruppe die Anzahl der Köpfe und das Lebendgewicht (Gewicht) angegeben werden.

57. Jungvieh, Zuchtpferde und Zugtiere werden einzeln unter Angabe von Inventarnummern, Spitznamen, Geschlecht, Farbe, Rasse usw. in das Inventar aufgenommen.

Masttiere, Jungschweine, Schafe und Ziegen, Geflügel und andere Tierarten werden als Gruppe erfasst und gemäß der in den Buchhaltungsregistern festgelegten Nomenklatur unter Angabe der Stückzahl und des Lebendgewichts (Gewicht) in das Inventar aufgenommen Gruppe.

Die Inventarisierung erfolgt nach Tierarten getrennt für Betriebe, Werkstätten, Abteilungen, Teams im Rahmen von Abrechnungsgruppen und finanziell Verantwortlichen.

58. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in Gesetzen dokumentiert. Auf der Grundlage genehmigter Rechnungslegungsgesetze wird der festgestellte nicht erfasste Bestand an Zucht- und Masttieren berücksichtigt und in die Finanzergebnisse einbezogen (Belastung des Kontos 11 „Zucht- und Masttiere“, Gutschrift des Kontos 91 „Sonstige Einnahmen und Ausgaben“) “).

60. Am Ende des Berichtsjahres werden die aufgezogenen und gemästeten Tiere zu ihren Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen, die auf der Grundlage der verwendeten Bewertungsmethoden ermittelt werden.

61. Tiere für die Aufzucht und Mast, deren aktueller Marktwert oder Verkaufspreis gesunken ist, kann die Organisation am Ende des Berichtsjahres abzüglich einer Rücklage für eine Wertminderung der Sachwerte in der Bilanz ausweisen. Die Rücklage zur Reduzierung der Materialkosten wird zu Lasten des Finanzergebnisses der Organisation in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und den tatsächlichen Kosten für Aufzucht und Mast von Tieren gebildet, sofern diese höher sind als die aktueller Marktwert. In diesem Fall wird der Betrag der gebildeten und in den Buchhaltungsunterlagen ausgewiesenen Rücklage nicht gesondert auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Das Verfahren zur Darstellung der Beträge der Verringerung der Sachwerte in den Konten ist wie folgt. Vor der Erstellung der Jahresbilanz werden in der Regel die tatsächlichen Kosten für die Beschaffung (Einkauf) und Aufzucht der Tiere mit dem aktuellen Marktwert (möglicher Verkaufspreis) verglichen. Der Vergleich der beiden Schätzungen erfolgt für Tiere in der Wachstums- und Mastphase, wenn die Marktpreise dafür stetig sinken. Liegen die tatsächlichen Anschaffungskosten unter dem aktuellen Marktwert, werden die niedrigsten, also die tatsächlichen Anschaffungskosten, als Bilanzbewertung herangezogen. Wenn sich herausstellt, dass der aktuelle Marktwert niedriger ist als die tatsächlichen Anschaffungskosten, werden Zucht- und Masttiere mit ihrem aktuellen Marktwert in der Bilanz ausgewiesen und ein Verlust aus einer Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst .

Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften „Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation“, PBU 1/98, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 9. Dezember 1998 N 60n, sollte man von den Anforderungen der Vorsicht ausgehen, d. h , größere Bereitschaft, Aufwendungen und Verbindlichkeiten zu erfassen als mögliche Erträge und Vermögenswerte. Während des Berichtszeitraums sollte die Organisation nicht zulassen, dass die Kosten für die Aufzucht und Mästung von Tieren sowie für andere Arten von Sachwerten überbewertet werden und dass künftige Verluste im Zusammenhang mit diesem Zeitraum erfasst werden müssen.

Unter dem aktuellen Marktwert (bzw. dem Wert eines möglichen Verkaufs) versteht man den Geldbetrag, den eine Organisation im Falle des Verkaufs relevanter Sachwerte, darunter Tiere zur Aufzucht und Mast, erhalten kann. Bei der Ermittlung des aktuellen Marktwertes empfiehlt es sich, sich auf die zuverlässigsten Informationen zu verlassen, die zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbar waren. Es ist auch ratsam, Preisschwankungen im Zusammenhang mit Ereignissen zu berücksichtigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind (gemäß PBU 7/98 „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“, genehmigt durch Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 25. November). , 1998 N 56n) und Bestätigung der am Ende des Berichtszeitraums eingetretenen Bedingungen.

Für jede Tierart oder Tiergruppe für Aufzucht und Mast sollte ein Vergleich der tatsächlichen Kosten mit dem aktuellen Marktwert durchgeführt werden.

Die Anerkennung des erzielbaren Wertes als bilanzielle Bewertung von Materialien ändert nichts an deren buchhalterischem Wert. Für den Betrag der Wertminderung von Sachwerten werden Rücklagen zu Lasten des Gewinns des Berichtsjahres gebildet.

62. Zucht- und Masttiere, die Eigentum der Organisation sind, sich aber im Transit befinden oder dem Käufer als Sicherheit übergeben wurden, werden bei der Abrechnung mit der im Vertrag vorgesehenen Bewertung berücksichtigt, mit anschließender Klärung der tatsächlichen Kosten.

63. Im Jahresabschluss sind unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit mindestens folgende Informationen offenzulegen:

über Methoden zur Beurteilung von Wachstums- und Masttieren nach Gruppen (Arten);

über die Folgen von Änderungen in den Methoden zur Beurteilung von Tieren für Wachstum und Mast;

über die Kosten der Tiere für Aufzucht und Mast, verpfändet;

über die Größe und Bewegung von Reserven zur Reduzierung der Kosten für Zucht- und Masttiere als integralen Bestandteil des Sachvermögens.

64. In den Jahresabschlüssen landwirtschaftlicher Organisationen werden Informationen über die Anwesenheit und Bewegung von Tieren für die Aufzucht und Mast in folgenden Formen wiedergegeben:

Bericht über Produktion und Kosten von Tierprodukten (Formular N 13-APK);

Das detaillierte Verfahren zur Erstellung von Berichten und zur Erstellung von Indikatoren ist in den methodischen Empfehlungen zum Verfahren zur Erstellung von Indikatoren für die Jahresabschlüsse von Organisationen des agroindustriellen Komplexes festgelegt, die jährlich von der Abteilung für Rechnungslegung und Berichterstattung des Ministeriums für genehmigt werden Landwirtschaft der Russischen Föderation.

Aufsicht
Abteilungsbuchhaltung
E.V.FASTOVA

Eine der Formen der Kontrolle besteht darin, die Sicherheit sowohl des Anlage- als auch des Betriebskapitals von Unternehmen zu gewährleisten, einschließlich. und Jungtieren zur Aufzucht und Mast erfolgt eine regelmäßige Bestandsaufnahme.

Die Inventarisierung ist eine Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Verfügbarkeit materieller Vermögenswerte eines landwirtschaftlichen Betriebs zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Zählen, Beschreiben, Messen und Vergleichen der erhaltenen Daten mit Buchhaltungsdaten.

Die Hauptaufgabe der Inventarisierung von Zucht- und Masttieren besteht darin, die tatsächliche Tierverfügbarkeit nach Art und Abrechnungsgruppe für den gesamten Betrieb sowie nach sachlich verantwortlichen Personen zu ermitteln.

Vor Beginn der Inventur führt die Buchhaltung des Betriebs Arbeiten zur Bearbeitung aller Abrechnungsbelege der Tierbewegungen durch, prüft, ob alle Buchungen in den analytischen Abrechnungskonten vorgenommen wurden und zeigt die Salden am Tag der Inventur an. Vor der Durchführung der Inventur wird von den verantwortlichen Personen eine Quittung eingeholt, aus der hervorgeht, dass alle Einnahmen und Ausgabenbelege in der letzten Meldung enthalten sind und dass sie zum Zeitpunkt der Inventur keine nicht erfassten oder abgeschriebenen Tiere haben.

Zur Durchführung einer Inventur wird in der Organisation eine ständige Inventurkommission eingerichtet.

Das Personal der ständigen und arbeitenden Inventarkommissionen wird vom Leiter der Organisation genehmigt. Das Dokument über die Zusammensetzung der Kommission (Anordnung, Beschluss, Weisung) wird im Kontrollbuch über die Durchführung von Inventuraufträgen eingetragen.

Darüber hinaus können Vertreter der internen Revision der Organisation und unabhängiger Revisionsorganisationen in die Inventarkommission einbezogen werden.

Der Inventarkommission gehören Vertreter der Organisationsverwaltung, Mitarbeiter des Rechnungswesens, Spezialisten aus der Tiertechnik und dem Veterinärdienst sowie der Leiter an. Bauernhof und andere Arbeiter.

Bei der Inventur werden die Tiere gezählt, punktuell gewogen und der Fettgehalt sowie der Zustand der Tiere bestimmt. Bei der Zählung der Nutztiere achten die Kommissionsmitglieder darauf, dass jedes Tier eine Ährennummer und seine Inventarnummer hat. Wenn das Tier keine Inventarnummer hat, wird es in einen anderen Raum gefahren, um Zubehör anzubringen.

Bei der Bestandsaufnahme der gehaltenen und gemästeten Tiere prüft die Kommission außerdem, ob für alle Nachkommen auf den landwirtschaftlichen Betrieben Meldungen erstellt wurden, ob alle Todesfälle oder Zwangsschlachtungen erfasst und dokumentiert wurden, die Todes- oder Zwangsschlachtungsgründe ermittelt werden und Überprüfen Sie den allgemeinen Zustand der Räumlichkeiten und achten Sie auf die Mechanisierung arbeitsintensiver Prozesse.

Die Ergebnisse der Tierinventur werden in einer Inventarliste dokumentiert. Diese Inventare werden für jede finanziell verantwortliche Person separat erstellt.

Rinder, Zugtiere und andere Tiere werden einzeln in das Inventar aufgenommen. Weitere Tiere der Hauptherde, die in der Gruppenreihenfolge berücksichtigt werden, werden nach Alters- und Geschlechtsgruppen in das Inventar aufgenommen, wobei für jede Gruppe die Anzahl der Köpfe und das Lebendgewicht (Gewicht) angegeben werden.

Jungrinder, Zuchtpferde und Zugtiere werden einzeln unter Angabe von Inventarnummern, Namen, Geschlecht, Farbe, Rasse usw. in das Inventar aufgenommen.

Masttiere und andere in Gruppen erfasste Tierarten werden gemäß der in den Buchführungsregistern verwendeten Nomenklatur in das Inventar aufgenommen, wobei für jede Gruppe die Anzahl der Tiere und das Lebendgewicht (Gewicht) angegeben werden.

Die Inventarisierung erfolgt nach Tierarten getrennt für Betriebe, Werkstätten, Abteilungen, Teams im Rahmen von Abrechnungsgruppen und finanziell Verantwortlichen.

Nach Abschluss der Erstellung der Inventurunterlagen ermittelt die Kommission durch Vergleich der tatsächlichen Salden mit den Salden gemäß dem zum Zeitpunkt der Inventur erstellten Bericht der finanziell Verantwortlichen das vorläufige Ergebnis der Inventur.

Nach der Zusammenfassung der Ergebnisse werden alle Anlagen zur Inventarliste (Bericht der finanziell verantwortlichen Person) in der Inventarliste aufgeführt, die Zusammensetzung der Kommission aufgeführt und die Mitglieder der Kommission unterzeichnen die Inventarliste.

Das Endergebnis der Inventur wird in der Buchhaltung des Betriebs ermittelt. Bei einer Bestandsaufnahme von Ist-Daten und Bestandsergebnissen wird ein Vergleichsbogen der Bestandsergebnisse erstellt.

Als Ergebnis der Inventur können Fehlmengen oder Überschüsse identifiziert werden, die anhand des Lebendgewichts und der geplanten Kosten von 1 t abgeschätzt werden. Lebendgewicht, das am Ende des Jahres auf das tatsächliche Gewicht gebracht wird. Aufgrund der Tatsache, dass der analysierte Betrieb keine Dokumentation vorlegt, wird der Betrag für die nachfolgende Korrespondenz nicht angegeben.

Die Höhe des festgestellten Mangels an Jungtieren im Betrieb

Es wird folgende Kontenkorrespondenz erstellt: Belastung des Kontos 94 „Mängel und Verluste aus Wertschäden“ und Gutschrift des Kontos 11 „Tiere zur Aufzucht und Mast“.

Die Kosten für überschüssige Tiere, die bei der Inventur festgestellt werden, werden aktiviert und zur Steigerung des Gewinns des Berichtsjahres gutgeschrieben, während das Konto 11 „Tiere für Aufzucht und Mast“ belastet und das Konto 91/3 „Sonstige Einnahmen und Ausgaben“ gutgeschrieben wird.

Im SPK „Lenin Sures“ erfolgt die Inventarisierung der gehaltenen und gemästeten Tiere nur auf formaler Ebene, d. h. es erfolgt keine ordnungsgemäße Dokumentation, obwohl in der Rechnungslegungsrichtlinie Punkte für die Durchführung einer Inventarisierung festgelegt sind. Dies deutet darauf hin, dass die SEC dem Ausfüllen von Dokumenten nicht die gebührende Aufmerksamkeit schenkt. Die Bestandsaufnahme der gehaltenen und gemästeten Tiere erfolgt jeweils zum 1. Oktober des laufenden Jahres. Die Daten werden für jeden einzelnen Typ, jede Gruppe, jede Menge und andere notwendige Daten in das Inventar eingegeben. Für die Aktualität und Richtigkeit der Bestandsaufnahme sind der Vorsitzende der SPK und der Hauptbuchhalter verantwortlich.

1.6 Bestand an Zucht- und Masttieren

Ein Auftrag zur Durchführung einer Inventur wird in der Regel spätestens 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin der Inventur erstellt. Der erteilte Auftrag zur Durchführung einer Inventur wird im Journal zur Überwachung der Ausführung von Aufträgen zur Durchführung einer Inventur erfasst. Zur Durchführung von Inventuren erstellt die Organisation Inventurkommissionen:

Dauerhaft;

Arbeitskommissionen;

Einmalige Provisionen;

Der Inventarkommission gehören Vertreter der Verwaltung der Organisation, Buchhalter, Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieure usw. an, die in der Lage sind, das Wesen des Inventareigentums kompetent zu verstehen, sowie gegebenenfalls Vertreter des internen Revisionsdienstes der Organisation und unabhängiger Revisionsorganisationen.

Vor der Durchführung einer Inventur muss der Finanzverantwortliche alle Ein- und Ausgangsdokumente erstellen.

Um die Kontrolle über die Sicherheit des Tierbestandes zu gewährleisten, wird vierteljährlich eine Bestandsaufnahme von Nutztieren, Vögeln, Tieren, Kaninchen und Bienen durchgeführt. Viehnachzählungen werden auch dann durchgeführt, wenn Tiere von einem Tierhalter zum anderen transferiert werden. Die Inventarisierung der Tiere muss jeweils zum 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen.

Alle Tiere werden gezählt, die zu wiegenden Tiere werden nachgewogen. Nach der Prüfung der tatsächlichen Anwesenheit von Tieren werden Inventargesetze und Inventare erstellt.

Die Ergebnisse der Inventur spiegeln sich in den Inventurlisten wider.

Festgestellte Fehlbestände an Nutztieren werden den zahlungspflichtigen Personen zu Lasten des Kontos 94 „Mängel und Verluste aus Schäden an Wertgegenständen“ und der Gutschrift des Kontos 11 „Zucht- und Masttiere“ gutgeschrieben.

Der Überschuss an Jungtieren und Mastvieh wird dem Konto 11 „Zucht- und Masttiere“ belastet und dem Konto 20 „Hauptproduktion“ bzw. 26 „Allgemeine Ausgaben“ gutgeschrieben.


Abschluss

Eine weitere Steigerung der Tierproduktion und eine Senkung ihrer Kosten sind mit der Spezialisierung der Industrie und der Verbesserung der Rassenzusammensetzung der Herde, einer Erhöhung der Kapitalinvestitionen und der effektiven Nutzung aller Mittel verbunden.

Daher sind die Buchhaltungsaufgaben wie folgt:

a) Kontrolle über die Sicherheit von Vieh und anderen Vermögenswerten;

b) Kontrolle über die Bewegung von Nutztieren während des Reproduktionsprozesses;

c) Kontrolle über den Einsatz von Königinnen zur Erzeugung von Nachkommen;

d) Kontrolle über den Erhalt von Tierprodukten;

e) Unterstützung bei der Durchführung ordnungsgemäßer tierzüchterischer Arbeiten zur Verbesserung der Rassenzusammensetzung der Herde.

Die Organisation der Tierhaltung und ihrer einzelnen Prozesse hängt von den spezifischen Produktionsbedingungen ab: Größe, Struktur, Mechanisierungsgrad, Produktionsrichtung usw. Betriebe und Teams sind unabhängige Produktionseinheiten, sie erhalten eine Produktionsaufgabe und die notwendigen Mittel, um diese durchzuführen aus. Daher soll die Rechnungslegung auch die Kontrolle über die Umsetzung selbsttragender Aufgaben und die Verwendung von Mitteln gewährleisten, die korrekte Ermittlung der Kosten und die Umsetzung der Rentabilität der Produktion verschiedener Arten von Produkten erleichtern.

Meine Studienarbeit befasst sich mit einem breiten Spektrum an Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Tieren in der Aufzucht und Mast. Als Ergebnis meiner Arbeit bin ich zu folgendem Schluss gekommen: dass sowohl die Jungtieraufzucht als auch das Mastvieh im Synthesekonto 11 „Tiere in der Aufzucht und Mast“ berücksichtigt werden. Ebenso werden Alt- und Jungtiere aller Vogel-, Tier-, Kaninchen- und Bienenfamilien berücksichtigt. Die analytische Abrechnung erfolgt für jede Alters- und Geschlechtsgruppe der Tiere im Rahmen folgender Unterkonten:

Die Belastung des Kontos 11 „Aufzucht- und Masttiere“ in den entsprechenden Unterkonten spiegelt den Eingang von Jungtieren, Geflügel, Mastvieh entsprechend der Gutschrift folgender Konten wider:


Gebrauchte Bücher

1. Astakhov V.P. „Finanzbuchhaltung“ Moskau 2000.

2. Bezrukikh P.S. „Buchhaltung“ Moskau 2004

3. Bychkova S.M. „Buchhaltung und Besteuerung in der Landwirtschaft“ Moskau 2004.

4. Volkov N.G. „Praktischer Leitfaden zur Buchhaltung“ Moskau 2002.

5. Dobrovolsky A.A. „Buchhaltung in Staats- und Kollektivwirtschaften“ Moskau 2001.

6. Kasyanova G.Yu. „Dokumentenfluss in der Buchhaltung und Steuerbuchhaltung“ Moskau 2000.

7. Kozhikov V.Ya. „Plan und Korrespondenz der Buchhaltungskonten“ Moskau 2001.

8. Kondrakov N.P. „Buchhaltung“ Moskau 2007

9. Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, Abteilung für Rechnungswesen und Berichterstattung „Methodische Empfehlungen für die Verwendung des Kontenplans“ Moskau 2001.

10. Makarieva V.I. „Rechnungslegung für Steuerzwecke“ Moskau 2000.

11. Nagisheva M.M. „Merkmale der Buchhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben“ Moskau 2000.

12. Orlova E.V. „Wie man eine Inventur richtig durchführt“ Moskau 2000.

13. Posherstnik N.V. „Buchhaltung“ Moskau 2007

14. Suk F.Ya. „Kostenrechnung und Kostenberechnung einer landwirtschaftlichen Organisation“ Moskau 2001.

15. Khorushiy L.I. „Buchhaltung, Kontrolle in der Landwirtschaft“ Moskau 2


Rechnungslegung, da in der Landwirtschaft kein direkter funktionaler Zusammenhang zwischen der Höhe der Produktionskosten und der Produktion besteht. Die Organisation der Buchhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben ist identisch mit der Organisation in Industrie, Baugewerbe und Handel und muss der in der Republik Kasachstan geltenden einheitlichen Buchführungsmethode entsprechen. Verantwortlich für...



Diese Indikatoren stehen für Einsparungen oder Mehrausgaben, die über dem Plan liegen. Über dem Plan liegende Einsparungen kennzeichnen die positiven Ergebnisse der Arbeit des Organisationsteams zur Senkung der Produktionskosten. Es empfiehlt sich, die Analyse der Kosten für tierische Produkte damit zu beginnen, den Erfüllungsgrad des geplanten Ziels anhand der Summe aller Produktarten zu ermitteln. Berechnen Sie dazu den Betrag...

Unternehmen und Firmen verwenden eine Gruppierung, die der inländischen ähnelt (51, S. 295). 1.3. Grundprinzipien und Ziele der Kostenrechnung in der Milchviehhaltung Die Organisation der Produktionskostenrechnung wird von der Art der Tätigkeit, der Art der Produktion und der hergestellten Produkte, der Managementstruktur und der Größe des Unternehmens beeinflusst. Bei aller Vielfalt der Produktion müssen allgemeine Grundsätze beachtet werden...

Nach ihren Typen. Als Objekte der Kostenrechnung werden innerhalb der Wirtschaftszweige einzelne Nutztierarten und -gruppen unterschieden: Rinder (Milch- und Fleischviehzucht), Schweinezucht etc. . 3. Bilanzierung der Produktionskosten und Berechnung der Kosten für Milchviehprodukte 3.1 Dokumentation der Produktionskosten und der Produktion von Milchviehprodukten Für primäre...

Die Inventarisierung dieser Vermögenswerte erfolgt nach Tierart getrennt für Betriebe, Werkstätten, Abteilungen, Teams im Rahmen von Buchhaltungsgruppen und finanziell verantwortlichen Personen (Ziffer 3.38 der Methodischen Anleitung zur Inventarisierung, Absatz 3 von Ziffer 57 der Methodischen Empfehlungen für die Abrechnung von Tieren für die Aufzucht und Mast in landwirtschaftlichen Organisationen, genehmigt durch die Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Russlands vom 02.02.2004 N 73).

Da ausgewachsene Nutz- und Nutztiere als Teil des Anlagevermögens berücksichtigt werden (Ziffer 5 der PBU 6/01) und Jungtiere als Teil des Umlaufvermögens der Organisation berücksichtigt werden (auf Konto 11 „Tiere für Aufzucht und Mast“) ) werden die Ergebnisse der Inventur dieser Vermögenswerte gesondert erfasst.

Ausgewachsenes Nutz- und Arbeitsvieh wird in das Inventar eingetragen, das Folgendes angibt: die Nummer des Tieres (Tag, Marke), den Namen des Tieres, das Geburtsjahr, die Rasse, den Fettgehalt, die Lebendmasse (Gewicht) des Tieres (außer Pferde, Kamele, Maultiere). , Hirsch, dessen Masse (Gewicht) nicht angegeben ist) und Anschaffungskosten. Die Angabe der Rasse erfolgt auf Grundlage der Daten zur Tierbestandsbewertung. Gleichzeitig werden Rinder, Zugtiere, Schweine (Frauen und Eber) sowie besonders wertvolle Exemplare von Schafen und anderen Tieren (Zuchtkern) einzeln in den Bestand aufgenommen. Weitere Tiere der Hauptherde werden in der Gruppenreihenfolge berücksichtigt und nach Geschlecht und Altersgruppen unter Angabe der Stückzahl und des Lebendgewichts (Gewicht) für jede Gruppe in die Bestandsaufnahme aufgenommen (Ziffer 3.36 der Methodischen Anleitung zur Bestandsaufnahme).

Sehen Sie sich ein Beispiel für das Ausfüllen einer Bestandsaufnahme von Arbeits- und Nutztieren, Geflügel und Bienenvölkern an (Formular N INV 20-APK, genehmigt durch die Verordnung des russischen Landwirtschaftsministeriums vom 25. September 1995 N 271).

Werden Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Bestandsaufnahme ausgewachsener Nutz- und Nutztiere und den Rechnungslegungsdaten festgestellt, wird eine Vergleichserklärung erstellt (Ziffer 44 der vom Landwirtschaftsministerium genehmigten methodischen Empfehlungen für die Entwicklung von Rechnungslegungsgrundsätzen in landwirtschaftlichen Organisationen). Russlands am 16. Mai 2005). In diesem Fall kann das Formular N INV-18 verwendet werden.

Jungvieh, Zuchtpferde und Zugtiere einzeln in das Inventar aufgenommen werden, mit Angabe von Inventarnummern, Spitznamen, Geschlecht, Farbe, Rasse usw. Masttiere, Jungschweine, Schafe und Ziegen, Geflügel und andere Tierarten werden in Gruppen erfasst und gemäß der in den Buchhaltungsregistern festgelegten Nomenklatur in das Inventar aufgenommen, wobei für jede Gruppe die Anzahl der Tiere und das Lebendgewicht (Gewicht) angegeben werden (Ziffer 3.37 Methodische Richtlinien für die Inventarisierung, Absatz 57 der Methodischen Empfehlungen für die Bilanzierung von Tieren für die Aufzucht und Mast in landwirtschaftlichen Betrieben).

Die Ergebnisse der Jungtierinventur werden in einem gesonderten Abschnitt der Inventur erfasst, der nach Formular N INV 20-APK zusammengestellt werden kann. In diesem Fall wird in Spalte 5 des Inventars neben dem Geburtsjahr der Tiere auch der Geburtsmonat angegeben.

53. Die allgemeinen Regeln und das allgemein festgelegte Verfahren für die Durchführung einer Bestandsaufnahme des Eigentums einer Organisation und die Aufzeichnung ihrer Ergebnisse, einschließlich der Zucht- und Masttiere, werden in den methodischen Richtlinien für die Bestandsaufnahme von Eigentum und finanziellen Verbindlichkeiten festgelegt, die durch eine Verordnung des Ministeriums genehmigt wurden Finanzministerium der Russischen Föderation vom 13. Juni 1995 N 49.

54. Die Anzahl der Inventuren im Berichtsjahr, das Datum ihrer Durchführung sowie die Liste der während jeder Inventur überprüften Vermögens- und Finanzverbindlichkeiten werden vom Leiter der Organisation festgelegt. In der Regel wird eine Bestandsaufnahme des eigentlichen Nutztierbestandes durchgeführt: ausgewachsene Nutztiere, Zugtiere, Jungtiere, Masttiere, Kaninchen, Tiere, Versuchstiere und Geflügel – mindestens einmal im Quartal.

In spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben mit industriellen Produktionsmethoden, in denen Geflügel in großen Geflügelställen, in fensterlosen Räumen mit kontrolliertem Mikroklima, gehalten wird, erfolgt die Inventur einmal jährlich ab dem 31. Dezember des Berichtsjahres; Bienenvölker - mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr - spätestens am 1. Juni und im Herbst in der Regel am 1. Oktober).

55. Zur Durchführung einer Inventur wird in der Organisation eine ständige Inventurkommission eingerichtet.

Bei großem Arbeitsvolumen werden Arbeitsinventurkommissionen gebildet, um gleichzeitig eine Bestandsaufnahme der Vermögens- und Finanzverbindlichkeiten durchzuführen.

Wenn der Arbeitsaufwand gering ist und die Organisation über eine Prüfungskommission verfügt, kann diese mit der Durchführung von Inventuren beauftragt werden.

Das Personal der ständigen und arbeitenden Inventarkommissionen wird vom Leiter der Organisation genehmigt. Das Dokument über die Zusammensetzung der Kommission (Anordnung, Beschluss, Weisung) wird im Kontrollbuch über die Durchführung von Inventuraufträgen eingetragen.

Der Inventarkommission gehören Vertreter der Organisationsverwaltung, Mitarbeiter des Rechnungswesens, Spezialisten aus der Tiertechnik und dem Veterinärdienst sowie der Leiter an. Bauernhof und andere Arbeiter.

Der Inventarkommission können Vertreter des internen Revisionsdienstes der Organisation und unabhängiger Revisionsorganisationen angehören.

Die Abwesenheit mindestens eines Mitglieds der Kommission während der Inventur dient als Grund für die Ungültigerklärung der Inventurergebnisse.

56. Ausgewachsene produktive Arbeitsrinder, die aus der Hauptherde ausgesondert und zur Mast gebracht werden, werden in das Inventar eingetragen, das folgende Angaben enthält: die Nummer des Tieres (Tag, Marke), den Namen des Tieres, das Geburtsjahr, die Rasse, Fettgehalt, Lebendgewicht (Gewicht) des Tieres (außer bei Pferden, Kamelen, Maultieren, Hirschen, bei denen die Masse (Gewicht) nicht angegeben ist) und die ursprünglichen Kosten. Die Angabe der Rasse erfolgt auf Grundlage der Daten zur Tierbestandsbewertung.

Rinder, Zugtiere, Schweine (Frauen und Eber) sowie besonders wertvolle Exemplare von Schafen und anderen Tieren (Zuchtkern) werden einzeln in den Bestand aufgenommen. Weitere Tiere der Hauptherde, die in der Gruppenreihenfolge berücksichtigt werden, werden nach Alters- und Geschlechtsgruppen in das Inventar aufgenommen, wobei für jede Gruppe die Anzahl der Köpfe und das Lebendgewicht (Gewicht) angegeben werden.

57. Jungvieh, Zuchtpferde und Zugtiere werden einzeln unter Angabe von Inventarnummern, Spitznamen, Geschlecht, Farbe, Rasse usw. in das Inventar aufgenommen.

Masttiere, Jungschweine, Schafe und Ziegen, Geflügel und andere Tierarten werden als Gruppe erfasst und gemäß der in den Buchhaltungsregistern festgelegten Nomenklatur unter Angabe der Stückzahl und des Lebendgewichts (Gewicht) in das Inventar aufgenommen Gruppe.

Die Inventarisierung erfolgt nach Tierarten getrennt für Betriebe, Werkstätten, Abteilungen, Teams im Rahmen von Abrechnungsgruppen und finanziell Verantwortlichen.

58. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in Gesetzen dokumentiert. Auf der Grundlage genehmigter Rechnungslegungsgesetze wird der festgestellte nicht erfasste Bestand an Zucht- und Masttieren berücksichtigt und in die Finanzergebnisse einbezogen (Belastung des Kontos 11 „Zucht- und Masttiere“, Gutschrift des Kontos 91 „Sonstige Einnahmen und Ausgaben“) “).

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60. Am Ende des Berichtsjahres werden die aufgezogenen und gemästeten Tiere zu ihren Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen, die auf der Grundlage der verwendeten Bewertungsmethoden ermittelt werden.

61. Tiere für die Aufzucht und Mast, deren aktueller Marktwert oder Verkaufspreis gesunken ist, kann die Organisation am Ende des Berichtsjahres abzüglich einer Rücklage für eine Wertminderung der Sachwerte in der Bilanz ausweisen. Die Rücklage zur Reduzierung der Materialkosten wird zu Lasten des Finanzergebnisses der Organisation in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und den tatsächlichen Kosten für Aufzucht und Mast von Tieren gebildet, sofern diese höher sind als die aktueller Marktwert. In diesem Fall wird der Betrag der gebildeten und in den Buchhaltungsunterlagen ausgewiesenen Rücklage nicht gesondert auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Das Verfahren zur Darstellung der Beträge der Verringerung der Sachwerte in den Konten ist wie folgt. Vor der Erstellung der Jahresbilanz werden in der Regel die tatsächlichen Kosten für die Beschaffung (Einkauf) und Aufzucht der Tiere mit dem aktuellen Marktwert (möglicher Verkaufspreis) verglichen. Der Vergleich der beiden Schätzungen erfolgt für Tiere in der Wachstums- und Mastphase, wenn die Marktpreise dafür stetig sinken. Liegen die tatsächlichen Anschaffungskosten unter dem aktuellen Marktwert, werden die niedrigsten, also die tatsächlichen Anschaffungskosten, als Bilanzbewertung herangezogen. Wenn sich herausstellt, dass der aktuelle Marktwert niedriger ist als die tatsächlichen Anschaffungskosten, werden Zucht- und Masttiere mit ihrem aktuellen Marktwert in der Bilanz ausgewiesen und ein Verlust aus einer Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst .

ConsultantPlus: Hinweis.

Die Rechnungslegungsvorschriften „Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation“ (PBU 1/98) verloren ihre Gültigkeit aufgrund der Veröffentlichung der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. Oktober 2008 N 106n, mit der die neuen Rechnungslegungsvorschriften „Rechnungslegungsgrundsätze“ genehmigt wurden der Organisation“ (PBU 1) vom 1. Januar 2009/2008). Das Gebot der Vorsicht ist in Absatz 6 der neuen PBU 1/2008 verankert.

Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften „Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation“, PBU 1/98, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 9. Dezember 1998 N 60n, sollte man von den Anforderungen der Vorsicht ausgehen, d. h , größere Bereitschaft, Aufwendungen und Verbindlichkeiten zu erfassen als mögliche Erträge und Vermögenswerte. Während des Berichtszeitraums sollte die Organisation nicht zulassen, dass die Kosten für die Aufzucht und Mästung von Tieren sowie für andere Arten von Sachwerten überbewertet werden und dass künftige Verluste im Zusammenhang mit diesem Zeitraum erfasst werden müssen.

Unter dem aktuellen Marktwert (bzw. dem Wert eines möglichen Verkaufs) versteht man den Geldbetrag, den eine Organisation im Falle des Verkaufs relevanter Sachwerte, darunter Tiere zur Aufzucht und Mast, erhalten kann. Bei der Ermittlung des aktuellen Marktwertes empfiehlt es sich, sich auf die zuverlässigsten Informationen zu verlassen, die zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbar waren. Es ist auch ratsam, Preisschwankungen im Zusammenhang mit Ereignissen zu berücksichtigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind (gemäß PBU 7/98 „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“, genehmigt durch Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 25. November). , 1998 N 56n) und Bestätigung der am Ende des Berichtszeitraums eingetretenen Bedingungen.

Für jede Tierart oder Tiergruppe für Aufzucht und Mast sollte ein Vergleich der tatsächlichen Kosten mit dem aktuellen Marktwert durchgeführt werden.