Speisekarte
Ist gratis
Anmeldung
Heimat  /  Therapie bei Ekzemen/ Welche Merkmale kennzeichnen eine individuell definierte Sache. Dinge als Gegenstände des Bürgerrechts. Einteilung der Dinge. Der Begriff und die rechtliche Einordnung der Dinge

Was sind die Merkmale eines einzelnen Artikels? Dinge als Gegenstände des Bürgerrechts. Einteilung der Dinge. Der Begriff und die rechtliche Einordnung der Dinge

Zu den unbeweglichen Sachen gehören Grundstücke, Gebäude, Wälder, Stauden, also alles, was seiner Bestimmung nach fest mit dem Grundstück verbunden ist. Darüber hinaus umfasst Immobilien Unternehmen als Immobilienkomplexe sowie Weltraumobjekte, Luft-, See- und Flussschiffe, die der staatlichen Registrierung unterliegen. Immobilien haben einen komplizierten Umsatz, da alle Transaktionen zur Veräußerung von Immobilien eine notarielle Registrierung und eine staatliche Registrierung durch Justizbehörden erfordern.

Als bewegliche Sachen gelten Sachen, die nicht im Zusammenhang mit Immobilien stehen.

3 Individuell definierte und generische Dinge.

Gattungsdinge werden durch Gattungsmerkmale (Anzahl, Gewicht, Maß) bestimmt und heben sich nicht von ihrer eigenen Art ab: Korn, Mehl, Chintz usw.

Individuell definierte Dinge sind Dinge, die sich von anderen ähnlichen Dingen durch spezifische, besondere, individuelle, d. h. nur ihnen innewohnende Merkmale unterscheiden: eine antike Vase, die nur in einer Kopie hergestellt wurde; ein Auto mit einer bestimmten Nummer; die gleiche Körnung, aber gefaltet und versiegelt in einem Lagerhaus an einer ganz bestimmten Adresse.

Im Einzelnen definierte Sachen sind rechtlich unersetzlich, d. h. bei deren Zerstörung kann nur Schadensersatz verlangt werden. Allgemeine Dinge im Todesfall können durch andere Dinge dieser Art ersetzt werden.

Der Gegenstand einiger Verträge kann nur allgemein sein (z. B. ein Darlehensvertrag – wir geben nicht die gleichen Banknoten zurück, die wir genommen haben), und der Gegenstand anderer kann nur Dinge sein, die durch individuelle Merkmale definiert sind (z. B. die Anmietung eines Zimmers). .

4 Teilbare und unteilbare Dinge.

Als unteilbar wird eine Sache anerkannt, deren Teilung in Naturalien ohne erhebliche Beeinträchtigung ihres Zwecks unmöglich ist (Auto, Tonbandgerät usw.).

Bei einer Teilung des Gesamteigentums werden die teilbaren Sachen in Naturalien aufgeteilt, die unteilbare Sache verbleibt bei einem der Eigentümer, und dem anderen wird für seinen Anteil eine finanzielle Abfindung gezahlt.

5 Hauptsache und Zubehör.

Ein Zubehör ist eine Sache, die dazu bestimmt ist, einer anderen Hauptsache zu dienen und mit ihr für einen allgemeinen Zweck verbunden zu sein (z. B. Nebengebäude, eine Toilette, ein Zaun, der sich neben dem Haus auf dem Grundstück befindet).

Das Eigentum teilt das Schicksal der Hauptsache, d.h. bei Rechtsgeschäften mit der Hauptsache gilt das Eigentum als Teil dieser.

6 Schwierige Sache.

Wenn heterogene Dinge ein Ganzes bilden, was ihre Verwendung für einen allgemeinen Zweck impliziert (eine Gemäldesammlung, ein Polstermöbel, ein Service), werden sie als eine Sache betrachtet. Ein Geschäft, das über eine komplexe Sache abgeschlossen wird, erstreckt sich auf alle seine Bestandteile.

7 Geld.

Geld ist eine allgemeine und austauschbare Sache mit den folgenden Merkmalen:

1) Geld wird nicht nach der Anzahl der Banknoten bewertet, sondern nach der Anzahl der Geldeinheiten, die in einer Banknote ausgedrückt werden;

2) gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Belarus ist der belarussische Rubel. Für Fremdwährungen wird ein besonderes Umlaufregime festgelegt, das durch besondere Regulierungsgesetze bestimmt wird;

3) Geld kann Gegenstand von Transaktionen sein (Spenden, Darlehen usw.).

Die Dinge werden auch in bestimmte individuelle Merkmale und bestimmte generische Merkmale unterteilt.(individuell definierte und generische Dinge). Individuell definierte Dinge zeichnen sich durch spezifische Merkmale aus, die nur ihnen innewohnen (z. B. Hausnummer 2 in der Botanicheskaya-Straße usw.). Durch Gattungsmerkmale definierte Sachen werden durch Anzahl, Gewicht, Maß etc. charakterisiert, d. h. sie gelten als bekannte Anzahl gleichartiger Sachen (10 Tonnen Stahl einer bestimmten Marke; fünf Ford-Lastwagen etc.). Der Gattungsbegriff wird üblicherweise nur in Bezug auf bewegliche Sachen verwendet, weil unbewegliche Sachen aufgrund ihrer staatlichen Registrierung individuell bestimmt werden.

Individuell definierte Dinge werden anerkannt rechtlich unersetzlich. Bei Verlust oder Beschädigung solcher Sachen kann der Verpflichtete nur zum Ersatz des Verlustes, nicht aber zur Herausgabe gleichartiger Sachen verpflichtet werden. Gleichzeitig können vom Verpflichteten nur individuell bestimmte Sachen in Anspruch genommen werden (z. B. wenn er den Kaufvertrag nicht erfüllt). Sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen können individuell bestimmt werden.

Dinge, die durch generische Merkmale definiert sind, rechtlich ersetzbar. Die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Herausgabe (z. B. durch Zerstörung oder sonstigen Verlust einer bestimmten Warenpartie) berechtigt den Berechtigten daher grundsätzlich, die Herausgabe der gleichen Anzahl gleichartiger Sachen zu verlangen, schließt sie jedoch aus die Möglichkeit, dieselben (bestimmten) Sachleistungen zu beanspruchen. Somit verpflichtete sich der Metallhersteller, dem Käufer 10 Tonnen Nickel zu verkaufen, und das Eigentum an dem Metall ging gemäß den Vertragsbedingungen von dem Moment an auf den Käufer über, als er die Ware bezahlte. Nachdem das Geld jedoch auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde, verkaufte er das gesamte von ihm produzierte Metall in einer Menge von mehr als 100 Tonnen an einen anderen Käufer. In einer solchen Situation kann der ursprüngliche Käufer entweder die Übertragung der gleichen Menge Metall aus der neu hergestellten Charge an ihn oder Schadensersatz verlangen, er hat jedoch keinen Anspruch auf die Entnahme von 10 Tonnen Nickel aus der Charge von Waren, die an einen anderen Käufer verkauft werden.

Gegenstand einiger Geschäfte können nur individuell bestimmte Sachen sein (z. in einem Leihvertrag über Sachen, wonach der Leihnehmer dem Verleiher Sachen gleicher Art und Beschaffenheit in gleicher Menge zurückzugeben hat).

Dinge, die durch generische Merkmale definiert sind, und individuell definierte Dinge

Individuell definiert sind immer unbewegliche Sachen, sowie Unikate, Unikate. Dinge, die durch Maß, Gewicht, Anzahl definiert sind, sind generisch.

Die Grenze zwischen individuell definierten und generischen Dingen ist nicht unerschütterlich, ein für alle Mal festgelegt. Der Status einer Sache als individuell definiert oder generisch hängt weitgehend davon ab, um welche Beziehungen es sich handelt. Die Subjekte dieser Relationen können nach Belieben eine Sache individualisieren, indem sie sie zum Beispiel von den Gattungsdingen absondern, wenn es notwendig ist, damit Geschäfte zu machen. Autos der Marke "Wolga" sind also generische Dinge, und das Auto "Wolga", das von einer Person mit einer bestimmten Anzahl und Farbe der Karosserie gekauft wird, ist eine individuell definierte Sache. Der Käufer kann aus der gesamten dem Verkäufer zur Verfügung stehenden Getreidemenge den von ihm benötigten Teil auswählen und in eine bestimmte Verpackung (Säcke, Kisten) legen, um genau das ausgewählte Getreide zu kaufen; ein solches Korn kann ein individuell definiertes Ding genannt werden. Eine individuell definierte Sache in einer bestimmten Transaktion kann als eine durch generische Merkmale definierte Sache fungieren. Zum Beispiel kann der Prinzipal den Agenten anweisen, für ihn ein bestimmtes Auto zu kaufen (eine individuell definierte Sache), oder vielleicht eines der Autos, das einen bestimmten Satz von Eigenschaften erfüllt (allgemeine Sache).

Die rechtliche Bedeutung des Unterschieds zwischen individuell bestimmten und Gattungssachen besteht darin, dass individuell bestimmte Sachen unersetzlich sind: Ihre Vernichtung beendet die Verpflichtung des Schuldners, Sachen an den Gläubiger wegen Unmöglichkeit der Erfüllung zu übergeben. Der Tod einer Gattungssache beendet die Verpflichtung nicht: Nach dem im römischen Recht verankerten Grundsatz „kann eine Familie nicht untergehen“; in einem solchen Fall ist die gleiche Menge von Sachen gleicher Art und Güte zu übertragen. Wenn der Gegenstand des Geschäfts eine Gattungssache ist, dann gilt die Verpflichtung als ordnungsgemäß erfüllt, unabhängig davon, welche der bestehenden Sachen im Rahmen dieses Geschäfts übertragen werden. Ist Gegenstand des Schuldverhältnisses eine individuell bestimmte Sache, so wird die Übergabe dieser bestimmten Sache als ordnungsgemäße Erfüllung anerkannt. Im Wege einer Schuldklage oder einer vermögensrechtlichen (Herausforderungs-)Klage können von der verpflichteten Person nur einzelne Gegenstände in Anspruch genommen werden.

Verbrauchsmaterialien und Nichtverbrauchsmaterialien. Teilbare und unteilbare Dinge

Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Dinge - diese Aufteilung ist auch bedingt. „Ewige“ Dinge gibt es praktisch nicht, daher muss bedacht werden, dass diese Unterscheidung rein rechtlicher Natur ist.

Verbrauchsgegenstände im Betrieb (in der Regel Einmalgebrauch) verlieren ihre Verbrauchereigenschaften vollständig - sie werden zerstört oder in eine qualitativ andere Sache umgewandelt. Zum Beispiel werden Lebensmittelprodukte während ihres Konsums zerstört (verschwinden); Baustoffe beim Hausbau, Düngemittel verlieren nach dem Einbringen in den Boden ihre Eigenständigkeit und werden Teil des Hauses, Teil des Bodens. Nicht verbrauchbare Sachen behalten ihre Gebrauchseigenschaften lange und verlieren sie nach und nach (abgewertet). Nicht verbrauchbare Dinge umfassen alle Immobilien sowie viele bewegliche Dinge: ein Auto, Möbel, Telefon, Computer usw.

Die Klassifizierung von Dingen als konsumierbar oder nicht konsumierbar bestimmt die Möglichkeit, dass sie Gegenstand bestimmter Beziehungen sind. Gegenstand eines Darlehensvertrags können nur allgemeine verbrauchbare Sachen sein (Artikel 807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation), während Gegenstand eines Leasingvertrags individuell definierte nicht verbrauchbare Sachen sein können (Artikel 607, 689 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Die Russische Föderation). Der Brennholzpachtvertrag wurde also für ungültig erklärt, da Brennholz ein Verbrauchsgegenstand ist.

Als Objekte der materiellen Welt im physikalischen Sinne sind die Dinge teilbar. Im Zivilrecht ist die Klassifizierung von Sachen jedoch legal, d.h. bestimmt die rechtliche Ordnung der Dinge und offenbart nicht ihre natürlichen Eigenschaften.

Teilbar ist eine Sache, die in Teile geteilt werden kann, die für denselben Zweck wie die ursprüngliche Sache verwendet werden können. Eine unteilbare Sache ist eine Sache, die nicht in unabhängige Teile geteilt werden kann, ohne ihren Zweck zu verlieren. Zum Beispiel können natürlich ein Klavier, eine Waschmaschine, ein Taschenrechner in Teile zerlegt werden, aber ihr Zweck geht verloren – die Teile können nicht für die gleichen Zwecke verwendet werden, für die die ganzen Dinge verwendet wurden .

Komplexe Dinge gelten als rechtlich unteilbar. Eine komplexe Sache ist eine aus heterogenen Dingen gebildete Sache, die ihre Verwendung für einen allgemeinen Zweck voraussetzt (Artikel 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Beispiele sind Möbel- oder Schmucksets, Service. Da eine komplexe Sache aus rechtlicher Sicht unteilbar ist, erstreckt sich eine Transaktion in Bezug auf eine komplexe Sache in der Regel auf alle ihre Bestandteile. Die Gebrauchsüberlassung eines Polstermöbelsets bedeutet, dass alle in diesem Set enthaltenen Artikel (Sessel, Sofas) auf den Benutzer übertragen wurden. Die Verpflichtung zur Übergabe einer komplexen Sache gilt erst ab dem Zeitpunkt der Übergabe des letzten in ihrer Zusammensetzung enthaltenen Gegenstands als erfüllt.

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation gibt eine solche Klassifizierung nicht ausdrücklich vor. Der Begriff der individuell definierten Sache wird jedoch beispielsweise in Art. 398 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation sieht die Folgen der Nichterfüllung der Verpflichtung zur Übertragung einer individuell definierten Sache vor.

Individuell definierte Dinge sind die einzigen ihrer Art, einzigartig wie ein Bild, ein Haus usw. Alle anderen Dinge sind Dinge, die durch generische Merkmale definiert sind. Letztere werden nach Anzahl, Maß oder Gewicht bestimmt. Die individuelle Gewissheit der Dinge ist nicht ihr natürliches Eigentum, sondern ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien. Von den durch Gattungsmerkmale definierten Dingen kann eine gewisse Menge herausgegriffen und individuell bestimmt werden. Zum Beispiel sind alle Arten von Waren in einem Geschäft Dinge, die durch generische Merkmale definiert sind. Die vom Käufer zur Zahlung ausgewählte Sache wird individuell bestimmt.

Die Rechtsfolgen der Teilung von nicht individuellen und gattungsmäßigen Sachen sind wie folgt:

1. Die Gegenstände von Pacht, Grundstück, Pacht, Vertrag und einer Reihe anderer Verträge können nur individuell festgelegte Sachen sein. Andererseits können die Gegenstände eines Gelddarlehens nur durch generische Merkmale definierte Gegenstände sein.

Tauschgeschäfte gelten nur für Massenprodukte, die die einzige Art von Tauschware sind.

2. Individuell definierte Sachen sind rechtlich nicht ersetzbar. Daher ist der Schuldner im Falle der Zerstörung oder Beschädigung solcher Sachen von der Erfüllung der Naturalschuld befreit.

Im Gegensatz zu ihnen sind durch Gattungsmerkmale definierte Sachen gesetzlich ersetzbar und im Falle ihrer Zerstörung oder Beschädigung wird der Schuldner nicht von der Erfüllung der Sachleistung befreit.

Im Falle der Zerstörung einer solchen Sache wird kein Regressanspruch geltend gemacht, sondern ein Anspruch auf Ersatz des Schadens im Zusammenhang mit dem Tod dieser Sache.

Unter anderem werden als Gegenstände des Bürgerrechts Aggregate und Komplexe unterschieden, die vier Spielarten umfassen können:

1. Die Gesamtheit der Dinge und auf einer separaten Sache. 2. Die Hauptsache und Zubehör. 3. Komponenten und Ersatzteile. 4. Immobilienkomplexe. Eine Menge von Dingen ist eine Gruppe von homogenen oder heterogenen Dingen, die ihren wirtschaftlichen, ökonomischen Zweck nicht getrennt, sondern gemeinsam erfüllen. Beispiele für Aggregate sind ein Möbelset, ein Service, ein Satz verschiedener Werkzeuge (Schlosser, Zimmerei usw.). In der Regel wird diese Menge als ein einzelnes Objekt betrachtet. Es ist jedoch zulässig, Geschäfte über einzelne Artikel aus dem Gesamtpaket abzuschließen, beispielsweise den Verkauf von Möbeln aus einem Headset.

Gepaarte Artikel fungieren als Set – ein Paar Schuhe, Handschuhe, Skier, Skistöcke usw. Obwohl sie als ein einzelnes Objekt betrachtet werden, ist es in bestimmten Fällen möglich, ein Objekt von einem Paar zu entfremden.

Im Falle der Zerstörung oder Beschädigung einer der in die Sammlung aufgenommenen Sachen kann der Geschädigte Ersatz für eine neue Garnitur oder Ersatz des Wertes nicht einer, sondern der Garnitur verlangen.

Die Einteilung in Hauptsache und Zubehör beruht darauf, dass das Zubehör der Hauptsache dienen soll und den Komfort und die Zuverlässigkeit der Nutzung der Hauptsache gewährleisten soll. Zum Beispiel in der Summe eine Uhr und ein Armband - eine Uhr - Hauptsache - ein Armband ist ein Accessoire. Die rechtlichen Auswirkungen dieser Einstufung sind wie folgt:

1. Das Eigentum richtet sich nach dem Schicksal der Hauptsache, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes bestimmt ist.

2. Beim Kauf und Verkauf wird ein Zubehör kostenlos mit der Hauptsache gekauft oder verkauft, sofern nicht gesetzlich oder durch Vereinbarung der Parteien etwas anderes bestimmt ist.

Die Einteilung der Dinge in Komponenten und Ersatzteile ergibt sich daraus, dass sie im Verhältnis zum Gesamtprodukt unterschiedliche Funktionen erfüllen. Verbundteile - sind strukturell mit dem Hauptobjekt verbunden. Sie sind in wirtschaftlicher und funktionaler Hinsicht untrennbar miteinander verbunden: Der Motor des Autos, seine Vorder- und Hinterradaufhängung usw. Das Hauptobjekt kann ohne seine Komponenten rechtlich nicht existieren. Sowohl technisch als auch rechtlich sind sie untrennbar miteinander verbunden. Für den Fall, dass Transaktionen mit einzelnen Komponenten zugelassen sind, gilt das gesamte Objekt als Summe der Ersatzteile.

Dinge, die durch generische Merkmale definiert sind

"... Dinge, die durch generische Merkmale definiert sind, sind Dinge, die Eigenschaften haben, die allen Dingen der gleichen Art innewohnen, und die durch Anzahl, Gewicht und Maß bestimmt sind. Dinge, die durch generische Merkmale definiert sind, sind austauschbar ..."

Quelle:


Offizielle Terminologie. Akademik.ru. 2012 .

Sehen Sie in anderen Wörterbüchern nach, was "durch generische Merkmale definierte Dinge" sind:

    Dinge- es sich um Gegenstände der Natur oder um Arbeitsergebnisse handelt, es handelt sich ausschließlich um Körpergegenstände. Gegenstand der Bürgerrechte können nur die Dinge sein, über die wirtschaftliche Beziehungen bestehen, nämlich die Dinge, die in der Lage sind, zu befriedigen, was ... ... Großes Gesetzeslexikon

    Dinge- Ding ist ein mehrdeutiger Begriff, der in den Grundbegriffen vieler Wissenschaftsbereiche enthalten ist und im Alltag weit verbreitet ist. Das Verständnis einer Sache als Teil der materiellen Welt und der Prozess ihrer Erkenntnis durch eine Person von der Geburt der Philosophie bis heute ist in ... Wikipedia

    Kreditvereinbarung- Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Partei (der Kreditgeber) das Eigentum der anderen Partei (des Kreditnehmers) an Geld oder anderen durch allgemeine Merkmale definierten Sachen überträgt. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, dem Kreditgeber den gleichen Geldbetrag zurückzugeben ... ... Wikipedia

    Pflicht- (Schulden) Schulden sind Geldsummen oder materielle Vermögenswerte, die unter bestimmten Bedingungen geliehen werden. Das Konzept der Schulden, der internen und externen Schulden des Staates und anderer Arten von Schulden, der US-amerikanischen und russischen Staatsschulden, der Schuldtitel und der Schuldenrückzahlung ... ... Enzyklopädie des Investors

    DINGE)- ein Gegenstand (Gegenstände) der äußeren (materiellen) Welt, der (e) durch menschliche Arbeit geschaffen wurde oder sich in einem natürlichen Zustand in der Natur befindet und als Gegenstand von Rechtsbeziehungen fungiert. Im Zivilrecht wird unter einer Sache ein Gegenstand verstanden ... ... Rechtswörterbuch des modernen Zivilrechts

    DING- (im Gesetz) ein Objekt der äußeren (materiellen) Welt, das sich in einem natürlichen Zustand in der Natur befindet oder durch menschliche Arbeit geschaffen wurde, das das Hauptobjekt in einem Eigentumsverhältnis ist. Im Zivilrecht wird eine SACHE nach verschiedenen ... ... Finanzvokabular

    KAUF-VERKAUF- - nach sowjetischem Zivilrecht ein Vertrag, durch den sich eine Partei (Verkäufer) verpflichtet, Eigentum in das Eigentum der anderen Partei (Käufer) zu übertragen, und der Käufer sich verpflichtet, dieses Eigentum anzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen (Artikel 180 des Bürgerlichen Gesetzbuches). ... ... Sowjetisches juristisches Wörterbuch

    UNMÖGLICHKEIT DER AUSFÜHRUNG- einer der Gründe für die Beendigung des Schuldverhältnisses (gesetzliche Beendigungstatsache). N.i. ist ein Umstand, der es objektiv unmöglich und sinnlos macht, das Bestehen von Verpflichtungen fortzusetzen, wenn für ... ... Rechtslexikon

    Allgemeine Verpflichtung Großes Gesetzeslexikon

    Allgemeine Verpflichtung- im Zivilrecht eine Verpflichtung, deren Gegenstand nicht individuell, sondern durch Gattung (Gattung) bestimmt wird. Sie können die sog. austauschbare Dinge (d. h. durch Gattungsmerkmale bestimmte Dinge), die durch Eigenschaften gekennzeichnet sind, die allen Dingen gemeinsam sind ... ... Enzyklopädie des Rechts