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Steuern im Zusammenhang mit besonderen Steuerregelungen. Merkmale der Anwendung besonderer Steuerregelungen. Einheitliche Agrarsteuer

Bietet Unternehmern die Möglichkeit, verschiedene Zahlungssysteme mit dem Staat zu nutzen. Es gibt einen allgemeinen Mechanismus zur Berechnung der Gebühren für den Haushalt, der durch eine relativ hohe finanzielle Belastung der Unternehmen gekennzeichnet ist. Es gibt verschiedene Sondersteuerregelungen, deren Anwendung eine deutliche Reduzierung der Steuerlast für Unternehmen mit sich bringt. Unternehmer verschiedenster Branchen können entsprechende Präferenzen bei der Zahlung von Steuern und Gebühren an den Staat nutzen. Jeder von ihnen kann ein spezielles Steuersystem wählen, das am besten mit den Besonderheiten des Geschäftsmodells, der Höhe der Einnahmen sowie seinem Zusammenhang mit den Kosten vereinbar ist. Welche besonderen Regelungen zur Steuererhebung sieht die russische Gesetzgebung vor? Wie wählt man das beste aus ihnen aus?

Das Konzept einer besonderen Steuerregelung

Eine besondere Steuerregelung ist ein System zur Erhebung von Steuerzahlungen an den Haushalt, das in der in der Abgabenordnung der Russischen Föderation und anderen Rechtsakten vorgeschriebenen Weise eingerichtet ist. Diese Sonderregelungen können ein vom Standard abweichendes Verfahren zur Berechnung der Zahlungsverpflichtungen und in manchen Fällen eine Befreiung einzelner Zahler davon vorsehen.

Das Konzept einer besonderen Steuerregelung ist in der russischen Gesetzgebung verankert. Die wichtigste Rechtsquelle ist hier die Abgabenordnung. Russische Forscher definieren ein spezielles Steuersystem als einen Mechanismus zur Einziehung von Zahlungen an den Haushalt für Organisationen, die unternehmerische Tätigkeiten ausüben, der als Alternative zum allgemeinen Steuersystem oder STS angesehen wird. Tatsächlich sind die entsprechenden Formulierungen, wie oben erwähnt, auf der Ebene der Hauptquelle des Steuerrechts in Russland festgelegt – der Abgabenordnung der Russischen Föderation. So sieht die Abgabenordnung vor, dass Sonderregelungen den Zahler von den in den Artikeln 13-15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Pflichten befreien können, also denjenigen, die hauptsächlich die OSN charakterisieren.

Zu den besonderen Steuerregelungen gehören, wenn Sie die Bestimmungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation befolgen:

  • Einheitliche Agrarwissenschaften.
  • UTII.
  • Steuer für Zahler, die Vereinbarungen zur Produktionsaufteilung abschließen.
  • Steuer für Unternehmer, die im Rahmen eines Patents arbeiten.

Betrachten wir die Besonderheiten der genannten Steuerarten genauer.

Einheitliche Agrarsteuer

Die einheitliche Agrarsteuer oder Unified Agricultural Tax ist eine spezielle Steuerregelung für landwirtschaftliche Unternehmer. Zu den Steuerzahlern, die das Recht haben, die Vorteile der einheitlichen Agrarsteuer zu nutzen, gehören auch Fischereiorganisationen. Die betrachtete Sonderregelung ermöglicht es den Zahlern, keine Steuern auf den Haushalt zu übertragen:

  • auf die Gewinne von Unternehmen (ohne Berücksichtigung der Gebühr, die auf Erlöse aus Dividenden oder bestimmten Arten von Schuldverschreibungen gezahlt wird);
  • auf dem Eigentum von Unternehmen;
  • Mehrwertsteuer (ohne Berücksichtigung der Gebühr, die beim Zoll bei der Einfuhr von Waren in die Russische Föderation sowie im Rahmen von Vereinbarungen über einfache Partnerschaft oder Treuhandverwaltung von Eigentum gezahlt wird).

Die einheitliche Agrarsteuer ist ein Steuersystem, zu dem Unternehmer freiwillig wechseln können. Dazu muss das Unternehmen eine Meldung an den Bundessteuerdienst am Ort der Geschäftstätigkeit senden. Allerdings kann der Landwirt erst ab dem nächsten Jahr in den Genuss der durch diese besondere Steuerregelung garantierten Vergünstigungen kommen. Nur neue Organisationen, die gerade die staatliche Registrierung bestanden haben, können sofort mit der Arbeit im Rahmen der Einheitlichen Agrarsteuer (USAKHN) beginnen – oder es geschafft haben, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Titeldokumente eine entsprechende Meldung beim Federal Tax Service einzureichen.

Bedingungen für den Übergang zur einheitlichen Agrarsteuer

Nur Unternehmen, deren Einnahmen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten mehr als 70 % ihres Gesamteinkommens ausmachen, können von der einheitlichen Agrarsteuer profitieren. Sie können nicht im Rahmen der einheitlichen Agrarsteuer arbeiten:

  • Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen;
  • Unternehmen, die im Glücksspielgeschäft tätig sind;
  • staatliche und kommunale Institutionen.

Besteuerungsgegenstand nach der Einheitlichen Agrarsteuer

Gegenstand der Besteuerung im Rahmen der Einheitlichen Agrarsteuer ist der Unternehmensgewinn, also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Der einheitliche Agrarsteuersatz beträgt 6 %. Diese Steuer kann daher als eine der profitabelsten im russischen Steuersystem angesehen werden. Darüber hinaus kann die Steuerbemessungsgrundlage der Einheitlichen Agrarsteuer um die Höhe der im Vorjahr verzeichneten Verluste gekürzt werden.

vereinfachtes Steuersystem

Viele russische Unternehmen bevorzugen eine vereinfachte Steuerregelung oder ein vereinfachtes Steuersystem. Dazu muss das Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

  • das Personal sollte 100 Personen nicht überschreiten;
  • Geschäftsumsatz – nicht mehr als 60 Millionen Rubel pro Jahr;
  • der Restwert der Mittel sollte 100 Millionen Rubel nicht überschreiten;
  • Handelt es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine juristische Person, darf der Eigentumsanteil anderer Organisationen daran 25 % nicht überschreiten.

Das vereinfachte Steuersystem kann nicht von Unternehmen genutzt werden, die über Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen verfügen.

Das vereinfachte Steuersystem ermöglicht es Unternehmen, Folgendes nicht zu zahlen:

  • Gewinnsteuer;
  • Grundsteuer (mit Ausnahme von Immobilien, deren Steuerbemessungsgrundlage ihrem Katasterwert entspricht);

Sie können wie bei der einheitlichen Agrarsteuer auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen, indem Sie eine Mitteilung an den Bundessteuerdienst in der vorgeschriebenen Form senden. Ebenso können Unternehmen erst ab dem nächsten Jahr nach dem „vereinfachten“ System operieren. Eine Ausnahme besteht, wenn die Organisation neu ist und es ihren Eigentümern gelungen ist, innerhalb von 30 Tagen nach der staatlichen Registrierung eine Meldung an den Bundessteuerdienst zu senden. Es ist auch zu beachten, dass bei der Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem mit UTII die Arbeit im „vereinfachten Steuersystem“ ab dem Monat möglich ist, in dem die Organisation ihre Arbeit im Rahmen von UTII eingestellt hat.

Arten des vereinfachten Steuersystems

Das vereinfachte Steuersystem ist ein Steuersystem, das ein Unternehmer im Hinblick auf die Abrechnung mit dem Haushalt in zwei Varianten nutzen kann. Erstens kann ein Unternehmen dem Staat 6 % des Umsatzes zahlen. Zweitens besteht die Möglichkeit, 15 % des Nettogewinns an den Haushalt abzuführen.

Die Wahl eines der beiden gekennzeichneten Schemata hängt vom Unternehmer selbst ab. Die Nutzung des vereinfachten Steuersystems, bei dem 6 % der Einnahmen an den Staat abgeführt werden, empfiehlt sich für Unternehmen, die keine großen Ausgaben haben. Dies können beispielsweise Beratungsunternehmen sein, aber auch alle anderen, die sich auf die Erbringung von Dienstleistungen spezialisiert haben. Im Gegenzug dürften Industrieunternehmen, Bauunternehmen und Handelsorganisationen aufgrund der hohen Kosten eine geringere Rentabilität aufweisen. Daher wird es für sie rentabler sein, nach dem vereinfachten Steuersystem zu arbeiten und 15 % des Gewinns an den Haushalt abzuführen. Gleichzeitig können Regionen der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Steuersystem für das entsprechende System Vorzugssteuerregelungen einführen, nach denen der Steuersatz auf 5 % gesenkt werden kann.

Steuersystem in der Russischen Föderation.

Abgabenordnung der Russischen Föderation legte die Grundsätze für den Aufbau und die Funktionsweise des Steuersystems, das Verfahren zur Einführung, Änderung und Abschaffung von Bundessteuern, Gebühren und Abgaben sowie die Grundlagen für die Festlegung regionaler und lokaler Steuern fest. Darin wird der rechtliche Status von Steuerzahlern, Steuerbehörden, Bevollmächtigten, Steuereintreibern, Kreditinstituten und anderen Teilnehmern an Steuerbeziehungen klar dargelegt. Das Gesetz legt die grundlegenden Bestimmungen für die Bestimmung der Besteuerungsgegenstände, die Erfüllung steuerlicher Pflichten, die Sicherstellung von Maßnahmen zu deren Umsetzung, die Führung von Aufzeichnungen über Finanzmittel und die Steuerbuchhaltung, die Haftung von Steuerpflichtigen für Steuervergehen und die Anfechtung von Handlungen von Steuerbeamten fest.

Abgabenordnung der Russischen Föderation Es wurde ein einheitliches umfassendes Steuersystem geschaffen, die Funktionen, Befugnisse und Verantwortlichkeiten aller Regierungsebenen bei der Umsetzung der Steuerpolitik wurden festgelegt.

Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Steuern und Gebühren besteht aus Abgabenordnung der Russischen Föderation und entsprechend angenommen Bundesgesetze über Steuern und Gebühren. Die Gesetzgebung der Teilstaaten der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren besteht aus Gesetzen und anderen Vorschriften über Steuern und Gebühren der Mitgliedskörperschaften des Bundes in Übereinstimmung mit der Abgabenordnung der Russischen Föderation angenommen. Regulierungsgesetze der Kommunalverwaltungen zu lokalen Steuern und Gebühren werden von den Vertretungsorganen der Kommunalverwaltung gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation erlassen.

Das Steuer- und Gebührengesetz regelt die Beziehungen zur Festsetzung und Erhebung von Steuern und Gebühren. Das ist der Kerngedanke der Steuergesetzgebung Jede Person muss gesetzlich festgelegte Steuern und Gebühren zahlen.

Steuersystem- eine Reihe von Steuern und Gebühren, Methoden und Grundsätze ihrer Konstruktion, Methoden zur Berechnung und Erhebung von Steuern, gesetzlich festgelegte Steuerkontrolle.

Es ist zu beachten, dass der Begriff eines Steuersystems weiter gefasst ist als das Steuersystem, da er nicht nur durch wirtschaftliche, sondern auch durch rechtliche Indikatoren gekennzeichnet ist. In Russland gilt eine Steuer als festgestellt, wenn die Steuerzahler und Steuerelemente bestimmt sind, nämlich:

  • 1) Besteuerungsgegenstand;
  • 2) Steuerbemessungsgrundlage;
  • 3) Steuerzeitraum;
  • 4) Steuersatz;
  • 5) das Verfahren zur Steuerberechnung;
  • 6) Verfahren und Fristen für die Steuerzahlung.

Der Kodex sieht Steuervorteile als optionale Elemente vor.

In der Russischen Föderation dreistufiges System Besteuerung von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren besteht aus der Abgabenordnung und den in Übereinstimmung damit erlassenen Bundesgesetzen über Steuern und Gebühren (Artikel 1 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Gleichzeitig kann die Abgabenordnung neben Bundessteuern auch regionale und lokale Steuern festlegen. Zu berücksichtigen ist die Gesamtheit der Steuern und Gebühren, die durch die Abgabenordnung der Russischen Föderation und andere Bundesgesetze festgelegt sind und von Organisationen aller Eigentumsformen und Einzelpersonen zu zahlen sind allgemeines Steuersystem.

Gleichzeitig gibt es neben der allgemeinen Besteuerungsregelung, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren vorgesehen ist, auch Sonderregelungen

Steuerregelungen, die sich vom allgemeinen Steuersystem unterscheiden, Anwendung

wodurch Steuerzahler von der Zahlung einer Reihe bundesstaatlicher, regionaler und lokaler Steuern und Gebühren befreit werden.

Das Gesetz der Russischen Föderation vom 27. Dezember 1991 N 2118-1 „Über die Grundlagen des Steuersystems in der Russischen Föderation“ definierte die Arten von Steuern (Gebühren), aber dieses Gesetz enthielt nicht den Begriff „Sondersteuerregelung“. “. Artikel 18 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (in der Fassung vom 9. Juli 1999 N 154-FZ) definiert besondere Steuerregelungen als ein System von Steuerregulierungsmaßnahmen, die in den in dieser Steuerordnung festgelegten Fällen und auf die Art und Weise angewendet werden. Mit dem Bundesgesetz vom 07.09.1999 N 154-FZ „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen zum ersten Teil der Abgabenordnung der Russischen Föderation“ wurden Änderungen an Artikel 18 der Abgabenordnung vorgenommen, einschließlich derjenigen, die sich auf die betrachteten Regelungen beziehen.

In der Russischen Föderation gelten besondere Steuerregelungen:

Steuersystem für landwirtschaftliche Erzeuger. (Einheitliche Agrarsteuer (UAT).

Vereinfachtes Steuersystem (USNO).

Besteuerungssystem in Form einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Tätigkeiten (UTII).

Besteuerungssystem für die Umsetzung von Produktionsteilungsvereinbarungen.

Auswahl eines Steuersystems

Bei der Registrierung als juristische Person oder als Einzelunternehmer wählt ein Unternehmen sein eigenes Steuersystem. Im Großen und Ganzen hat jeder zwei Möglichkeiten – den allgemeinen Modus oder den Spezialmodus. Um bei Ihrer Wahl keinen Fehler zu machen, müssen Sie den Umfang des zukünftigen Geschäfts, seine Kosten und vieles mehr abschätzen.

Art und Höhe der Steuern sowie das Verfahren zu ihrer Zahlung und Meldung werden durch das vom Unternehmen gewählte Steuersystem (Besteuerungssystem) bestimmt.

4 Steuerzahlungsoptionen für juristische Personen.

Allgemeine Steuerregelung.

Besondere Steuerregelungen:

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Wenn auf dem Gebiet eines Stadtbezirks, Stadtbezirks, Moskaus oder St. Petersburgs bestimmte Arten von Aktivitäten übertragen werden UTII Und Ihr Unternehmen übt hier genau solche Tätigkeiten aus, dann müssen Sie die Einkünfte daraus innerhalb des Unternehmens versteuern UTII.

Die Liste der Aktivitäten, die auf UTII übertragen werden können, ist in definiert Absatz 2 Kunst. Internal Revenue Code 346.26. Erläuterungen zu den Arten von Aktivitäten, in die übersetzt wird UTII, kann gefunden werden auf den Websites des Föderalen Steuerdienstes Russlands durch Subjekte der Föderation www.rXX.nalog.ru, wobei XX der Code des Subjekts der Russischen Föderation ist.

Bei der Ausübung bestimmter Arten von Tätigkeiten zahlen Unternehmen zusätzlich zu den in der gewählten Regelung festgelegten Steuern eine Reihe weiterer Steuern. Zum Beispiel Mineralgewinnungssteuer (MET), Wassersteuer, Verbrauchsteuern. Und auch Steuern, die mit dem Vorhandensein bestimmter Arten von Eigentum verbunden sind (Land, Transport, Eigentum von Organisationen).

Eine Organisation im allgemeinen Modus ist verpflichtet:

Führen Sie Buchhaltungsunterlagen.

Reichen Sie der Aufsichtsbehörde Buchhaltungs- und Steuerberichte ein.

Zahlen Sie Grundsteuern – auf die Wertschöpfung ( MwSt) Und mit Gewinn.

Buchhaltungsregeln sind in definiert Bundesgesetz vom 21. November 1996 Nr. 129-FZ„Über Buchhaltung“.

Um kleinen Unternehmen das Leben so einfach wie möglich zu machen, werden spezielle Steuerregelungen eingesetzt. Bei jeder Sondersteuerregelung werden mehrere Grundsteuern durch eine einzige ersetzt.

Nach der Registrierung als Einzelunternehmer zahlen wir weiterhin Steuern, die wir zuvor als Einzelunternehmer gezahlt haben.

4 Steuern, die wir weiterhin zahlen:

Einkommensteuer (NDFL)- beim Erhalt von Löhnen sowie Einkünften aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien.

Transportsteuer – wenn das Auto auf Ihren Namen zugelassen ist.

Grundsteuer – wenn Sie Eigentümer (Eigentümer) eines Grundstücks sind.

Für Grundstücke, die gewerblich genutzt werden, wird die Steuer vom einzelnen Unternehmer selbstständig berechnet und abgeführt.

Grundsteuer für Privatpersonen – wenn Sie Eigentümer einer Immobilie (Ferienhaus, Wohnung, Garage usw.) sind.

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit zu versteuern. Die Art und Höhe der Steuern sowie das Verfahren zu ihrer Zahlung und Meldung werden durch das von Ihnen gewählte Steuersystem (Besteuerungssystem) bestimmt.

5 Steuerzahlungsmöglichkeiten für Einzelunternehmer.

Allgemeine Steuerregelung.

Besondere Steuerregelungen:

Vereinfachtes Steuersystem (STS).

Vereinfachtes Steuersystem basierend auf einem Patent.

Einheitliche Agrarsteuer (USAT).

Einheitliche Steuer auf unterstelltes Einkommen (UTII).

Die allgemeine Steuerregelung ist die wichtigste und wird standardmäßig angewendet, wenn ein einzelner Unternehmer beim Finanzamt keinen Antrag auf Umstellung auf eine der besonderen Steuerregelungen gestellt hat.

Die wichtigsten Steuern, die ein Unternehmer nach der allgemeinen Regelung zahlen muss:

persönliche Einkommensteuer (NDFL);

Mehrwertsteuer (MwSt.).

Um einem Kleinunternehmen das Leben so einfach wie möglich zu machen, werden besondere Steuerregelungen angewendet. Bei jeder Sondersteuerregelung werden mehrere Grundsteuern durch eine einzige ersetzt.

Die Liste der Tätigkeiten, für die das patentierte vereinfachte Steuersystem angewendet werden kann, finden Sie in CH. 26.3 Abgabenordnung und verfügt über 47 Stellen. Wenn ein einzelner Unternehmer gleichzeitig Tätigkeiten ausübt, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, hat er das Recht, dafür die übliche „vereinfachte“ Form zu verwenden.

Die Steuergesetzgebung der Russischen Föderation legt fest allgemein Und besondere Steuerregelungen.

1. Allgemeine Steuerregelung

Bei der Anwendung des allgemeinen Steuersystems zahlen die Steuerpflichtigen Bundes-, Regional- und Kommunalsteuern, die in Art. Kunst. 13 - 15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, sofern in der Abgabenordnung der Russischen Föderation nichts anderes bestimmt ist.

Zu den Bundessteuern gehören:

  • Mehrwertsteuer (MwSt.);
  • Verbrauchsteuern;
  • persönliche Einkommensteuer (NDFL);
  • einheitliche Sozialsteuer (UST);
  • Gewinnsteuer;
  • Mineralgewinnungssteuer;
  • Wassersteuer;
  • Gebühren für die Nutzung von Wildtierobjekten;
  • Nationale Steuer.

Zu den regionalen Steuern gehören:

  • Körperschaftssteuer;
  • Glücksspielsteuer;
  • Transportsteuer.

Zu den lokalen Steuern gehören:

  • Grundsteuer;
  • Grundsteuer für Privatpersonen.

2. Besondere Steuerregelungen und Vorteile ihrer Anwendung

Gemäß Art. 18 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden durch die Abgabenordnung der Russischen Föderation besondere Steuerregelungen festgelegt und in den Fällen und auf die in der Abgabenordnung der Russischen Föderation und anderen Steuergesetzen vorgesehene Weise angewendet Gebühren. Die Verwendung spezieller Steuerregelungen erleichtert Organisationen das Leben in Bezug auf Besteuerung und Steuerberichterstattung, da Organisationen bei der Anwendung solcher Regelungen von einigen Steuern befreit sind, die bei Anwendung der allgemeinen Steuerregelung gezahlt werden. Tatsache ist, dass besondere Steuerregelungen zusammen mit anderen in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren vorgesehenen Steuerregelungen angewendet werden und ein besonderes Verfahren zur Bestimmung der Besteuerungselemente vorsehen können, aber auch eine Befreiung davon vorsehen können die Verpflichtung zur Zahlung bestimmter in der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehener Bundes-, Regional- und Kommunalsteuern und Gebühren.

Zu den besonderen Steuerregelungen gehören:

  • Besteuerungssystem für landwirtschaftliche Erzeuger (einheitliche Agrarsteuer) (Kapitel 26.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • vereinfachtes Steuersystem (STS) (Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • Besteuerungssystem in Form einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen (UTII) für bestimmte Arten von Tätigkeiten (Kapitel 26.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • Besteuerungssystem für die Umsetzung von P(Kapitel 26.4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Nur Organisationen, die gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation als Zahler dieser Steuerregelungen anerkannt sind, haben das Recht, besondere Steuerregelungen anzuwenden. Über die Wahl des Besteuerungssystems für eine neu gegründete Organisation sollte entschieden werden, bevor der Registrierungsbehörde die für die staatliche Registrierung der Organisation als juristische Person erforderlichen Dokumente vorgelegt werden.

Also gemäß Absatz 2 der Kunst. 346.13 der Abgabenordnung der Russischen Föderation hat eine neu gegründete Organisation das Recht, innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum ihrer Registrierung bei der in der Registrierungsbescheinigung angegebenen Steuerbehörde einen Antrag auf Umstellung auf ein vereinfachtes Steuersystem zu stellen die ihr gemäß dem Gesetz erteilte Steuerbehörde. In diesem Fall hat die Organisation das Recht, das vereinfachte Steuersystem ab dem Datum ihrer Registrierung bei der Steuerbehörde anzuwenden, das in der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde angegeben ist.

Wenn eine neu gegründete Organisation, die den Wunsch geäußert hat, ein vereinfachtes Steuersystem anzuwenden, innerhalb der angegebenen Frist keinen Antrag auf Umstellung auf dieses Steuersystem stellt, kann diese Organisation einen solchen Antrag erst im Zeitraum ab Oktober stellen bis zum 30. November des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, ab dem die Organisation beschließt, auf ein vereinfachtes Steuersystem umzustellen. Gleichzeitig muss die Organisation im Antrag auf Umstellung auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem die Höhe des Einkommens für neun Monate des laufenden Jahres sowie die durchschnittliche Mitarbeiterzahl für den angegebenen Zeitraum und den Rest angeben Wert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte zum 1. Oktober des laufenden Jahres.

Gemäß Absatz 2 der Kunst. 346.11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht die Anwendung eines vereinfachten Steuersystems durch Organisationen ihre Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Körperschaftsteuer vor (mit Ausnahme der Steuer, die auf Einkommen gezahlt wird, das zu den in den Klauseln vorgesehenen Steuersätzen besteuert wird). 3 und 4 des Artikels 284 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Grundsteuerorganisationen und die einheitliche Sozialsteuer. Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, werden nicht als Mehrwertsteuerzahler anerkannt, mit Ausnahme der gemäß dieser Regelung zu zahlenden Mehrwertsteuer mit der Abgabenordnung der Russischen Föderation bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation sowie der gemäß Artikel 174.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation gezahlten Mehrwertsteuer. Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, zahlen eine Versicherung Beiträge zur obligatorischen Rentenversicherung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. Sonstige Steuern werden von Organisationen gezahlt, die das vereinfachte Steuersystem gemäß den Rechtsvorschriften über Steuern und Gebühren anwenden.

Bevor Sie sich für die Wahl eines besonderen Steuersystems entscheiden, müssen in der Abgabenordnung der Russischen Föderation folgende Informationen geklärt werden: Welche Steuerzahler haben das Recht, ein bestimmtes Steuersystem anzuwenden und welche nicht. Wenn wir beispielsweise wieder von einem vereinfachten Steuersystem sprechen, dann gemäß Absatz 3 der Kunst. 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation haben die folgenden Organisationen kein Recht, dieses Steuersystem anzuwenden:

  • Organisationen mit Niederlassungen und (oder) Repräsentanzen;
  • Banken;
  • Versicherer;
  • nichtstaatliche Pensionsfonds;
  • Investmentfonds;
  • professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt;
  • Pfandhäuser;
  • Organisationen, die sich mit der Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sowie der Gewinnung und dem Verkauf von Mineralien befassen, mit Ausnahme gewöhnlicher Mineralien;
  • Organisationen, die im Glücksspielgeschäft tätig sind;
  • Organisationen, die Vertragsparteien von Prodsind;
  • Organisationen, die gemäß Kapitel auf ein Besteuerungssystem für landwirtschaftliche Erzeuger (einheitliche Agrarsteuer) umgestellt haben. 26.1 Abgabenordnung der Russischen Föderation;
  • Organisationen, bei denen der Beteiligungsanteil anderer Organisationen mehr als 25 % beträgt. Diese Beschränkung gilt nicht für Organisationen, deren genehmigtes Kapital ausschließlich aus Beiträgen öffentlicher Behindertenorganisationen besteht, wenn der durchschnittliche Anteil der Behinderten unter ihren Mitarbeitern mindestens 50 % beträgt und ihr Anteil am Lohnfonds mindestens 25 % beträgt, an gemeinnützige Organisationen, darunter auch Verbraucherkooperationsorganisationen, die gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation vom 19. Juni 1992 N 3085-1 „Über die Verbraucherkooperation (Verbrauchergesellschaften, ihre Gewerkschaften) in der Russischen Föderation“ tätig sind, sowie Wirtschaftsgesellschaften, deren alleinige Gründer Verbrauchergesellschaften und deren nach diesem Gesetz tätige Gewerkschaften sind;
  • Organisationen, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl für den Steuer-(Melde-)Zeitraum, die nach der von der auf dem Gebiet der Statistik befugten Bundesbehörde festgelegten Weise ermittelt wird, 100 Personen übersteigt;
  • Organisationen, deren Restwert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte, ermittelt gemäß den Rechnungslegungsgesetzen der Russischen Föderation, 100 Millionen Rubel übersteigt. Dabei werden Anlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte berücksichtigt, die einer Abschreibung unterliegen und gemäß Kapitel als abschreibungsfähiges Vermögen ausgewiesen werden. 25 Abgabenordnung der Russischen Föderation;
  • Haushaltsinstitutionen;
  • ausländische Organisationen.

Besondere Steuerregelungen stellen ein spezielles, etabliertes Verfahren zur Ermittlung der Steuerbestandteile dar, sowie Befreiung von Steuern und Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Steuerregelungen zielen darauf ab, günstigere wirtschaftliche und finanzielle Bedingungen für die Aktivitäten von Organisationen zu schaffen, die mit Kleinunternehmen, landwirtschaftlichen Erzeugern und Teilnehmern an der Umsetzung von Pverbunden sind.

Zu den besonderen Steuerregelungen im Steuersystem der Russischen Föderation gehören vier Steuersysteme:

  • Besteuerungssystem für landwirtschaftliche Erzeuger (einheitliche Agrarsteuer) – Kapitel 26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation;
  • — Kapitel 26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation;
  • Besteuerungssystem für bestimmte Arten von Tätigkeiten – Kapitel 26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation;
  • Besteuerungssystem für die Umsetzung von P– Kapitel 26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Vereinfachtes Steuersystem

Der Übergang zu einem vereinfachten System oder die Rückkehr zum allgemeinen Steuersystem erfolgt durch den Steuerzahler freiwillig in der durch den Kodex vorgeschriebenen Weise.

Die Verwendung der „vereinfachten Steuer“ durch Organisationen sieht vor, dass die Zahlung der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer von Organisationen durch die Zahlung einer einzigen Steuer ersetzt wird. Am Tag der Einzelunternehmer, die auf die „vereinfachte Besteuerung“ umgestellt haben, ist vorgesehen, dass die Zahlung der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer durch die Zahlung einer einheitlichen Steuer ersetzt wird.

Organisationen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, werden mit Ausnahme der beim Zoll gezahlten Mehrwertsteuer nicht als Mehrwertsteuerzahler anerkannt. Steuerzahler, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, zahlen jedoch Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Steuerzahler sind Organisationen und Einzelunternehmer, die auf ein vereinfachtes Steuersystem umgestellt haben und es in der im Gesetz festgelegten Weise anwenden.

Sowohl Organisationen als auch Einzelunternehmer können das vereinfachte System nutzen.

Einzelunternehmer können auf das „vereinfachte“ System umsteigen, wenn sie nur eine Einschränkung erfüllen: Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl überschreitet 100 Personen nicht. Organisationen müssen die fünf in Art. 1 genannten Bedingungen erfüllen. 34b der Abgabenordnung der Russischen Föderation, nämlich:

  • der Verkaufserlös für die neun Monate des Vorjahres überschreitet nicht 45 Millionen Rubel;
  • die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten beträgt nicht mehr als 100 Personen (die durchschnittliche Zahl wird auch für neun Monate berechnet);
  • die Kosten für abschreibungsfähiges Eigentum betragen höchstens 100 Millionen Rubel;
  • der Anteil juristischer Personen am genehmigten Kapital beträgt höchstens 25 %;
  • es gibt keine Niederlassungen oder Repräsentanzen.

Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, haben Personen, die eine bestimmte Tätigkeit ausüben, keinen Anspruch auf einen Wechsel in das vereinfachte System:

  • Banken;
  • Versicherungsgesellschaften;
  • nichtstaatliche Pensionsfonds;
  • Investmentfonds;
  • professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt;
  • Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren;
  • Personen, die mit der Gewinnung und dem Verkauf von Mineralien usw. beschäftigt sind.

Für die Umstellung auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem müssen Sie vom 1. Oktober bis 30. November einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt einreichen. Neu gegründete Organisationen und neu registrierte Einzelunternehmer, die den Wunsch geäußert haben, auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem umzustellen, haben das Recht, innerhalb von drei Tagen nach Einreichung eines Registrierungsantrags beim Finanzamt einen Antrag auf Umstellung auf ein vereinfachtes System zu stellen.

Die Organisation muss zum allgemeinen Modus zurückkehren, wenn:

  • die periodengerecht berechneten Einnahmen für den Berichts- oder Steuerzeitraum werden 60 Millionen Rubel übersteigen;
  • die Kosten für abschreibungsfähiges Eigentum werden für den Berichts- oder Steuerzeitraum 100 Millionen Rubel übersteigen.

Für einen einzelnen Unternehmer gibt es nur eine Einschränkung – die Höhe des Umsatzes.

Der Steuerzahler muss dem Finanzamt innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Quartals, in dem die Überschreitung eingetreten ist, die Überschreitung der Umsatzgrenze oder des Wertes abschreibungsfähiger Vermögenswerte melden. Sie müssen ab Beginn des Quartals, in dem die Grenzwerte überschritten wurden, auf die allgemeine Besteuerung umstellen.

Die Besteuerungsgegenstände sind:

  • Einkommen;
  • Einnahmen gemindert um Ausgaben.

Die Wahl des Besteuerungsgegenstandes obliegt dem Steuerpflichtigen selbst.

Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um Einkünfte, beträgt der Steuersatz 6 %. Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um Einkünfte abzüglich der Ausgaben, beträgt der Steuersatz 15 %. Ab dem 1. Januar 2009 kann dieser Satz durch die Gesetze der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation im Bereich von 5 bis 15 % differenziert werden.

Der Steuerzahler hat das Recht, die erhaltenen Einnahmen um die in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Ausgaben zu kürzen. Hervorzuheben ist, dass die Liste der Ausgaben geschlossen ist: Nur diejenigen Ausgaben des Steuerpflichtigen, die direkt in Art. genannt sind. 346 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Für Aufwendungen für den Erwerb von Anlagevermögen wurde ein besonderes Verfahren festgelegt.

Als Tag des Einkommenseingangs gilt der Tag, an dem die Gelder auf Bankkonten eingehen (Barzahlungsverfahren). Aufwendungen des Steuerpflichtigen werden nach ihrer tatsächlichen Zahlung als Aufwand erfasst.

Der Steuerzeitraum ist ein Kalenderjahr. Berichtszeiträume sind das erste Quartal, sechs Monate und neun Monate des Kalenderjahres.

Die Steuerhöhe wird vom Steuerpflichtigen selbstständig bestimmt. Am Ende jedes Berichtszeitraums wird die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlung auf der Grundlage des Steuersatzes und der tatsächlich erhaltenen Einkünfte berechnet. Der Steuerbetrag verringert sich um den Betrag der für denselben Zeitraum gezahlten Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Rentenversicherung, höchstens jedoch um 50 %. Geleistete Vorauszahlungen werden am Ende des Steuerzeitraums auf die Steuerzahlungen angerechnet.

Es werden keine Steuererklärungen abgegeben, die auf den Ergebnissen des Berichtszeitraums basieren, sondern auf den Ergebnissen des Steuerzeitraums – spätestens am 31. März des Jahres, das auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgt. Die Frist für die Zahlung von Vorauszahlungen ist der 25. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats. Steuerzahler sind verpflichtet, Steueraufzeichnungen über ihre Aktivitätsindikatoren zu führen, die für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuerbetrags auf der Grundlage des Einnahmen- und Ausgabenbuchs erforderlich sind.

Für diesen Zeitraum gilt gemäß Artikel 18 der Abgabenordnung der Russischen Föderation:

« Besondere Steuerregelung Es wird ein besonderes Verfahren zur Berechnung und Zahlung von Steuern und Gebühren für einen bestimmten Zeitraum anerkannt …“

Ein besonderes Steuersystem wird durch die Steuergesetzgebung geschaffen, gleichzeitig wird es aber auch durch nichtsteuerliche Gesetzgebung geregelt, beispielsweise durch die Gesetzgebung zu Freiwirtschaftszonen, zu Investitionstätigkeiten bei der Produktionsteilung und anderen Rechtsgebieten.

1) Steuersystem für landwirtschaftliche Erzeuger (einheitliche Agrarsteuer)

Es handelt sich um ein Steuersystem für Organisationen und Einzelunternehmer, die landwirtschaftliche Produzenten sind. Besteuerungsgegenstand sind Einkünfte abzüglich der Aufwendungen.

Im Allgemeinen sind Organisationen, die eine einzige Agrarsteuer erheben, von der Einkommensteuer und der Grundsteuer befreit. Einzelunternehmer – von der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer. Darüber hinaus zahlen beide keine Mehrwertsteuer (mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer).

Organisationen, bäuerliche (landwirtschaftliche) Betriebe und Einzelunternehmer, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Altersvorsorge auf die Zahlung von Steuerzahlungen für die obligatorische Rentenversicherung angewiesen sind.

Als Steuerbemessungsgrundlage gilt eine im Katasterwert vergleichbare landwirtschaftliche Fläche, die gemäß Art. 1 als Besteuerungsgegenstand anerkannt ist. 346.3 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Der Steuerzeitraum beträgt ein Viertel. Der Steuersatz beträgt 6 Prozent. Um den Steuerbetrag zu berechnen, müssen Sie die Steuerbemessungsgrundlage, also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, ermitteln und diese mit 6 Prozent multiplizieren. Die Steuerbemessungsgrundlage wird periodengerecht ab Beginn des Steuerzeitraums berechnet, der einem Kalenderjahr entspricht. Mit anderen Worten: Die Bemessungsgrundlage wird im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres ermittelt, dann beginnt die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von vorne.

Sie müssen einmal im Jahr über die einheitliche Agrarsteuer berichten. Die Erklärung muss spätestens am 31. März des auf den Steuerzeitraum folgenden Jahres abgegeben werden. Eine Berichterstattung über die Ergebnisse des Halbjahres erfolgt nicht.

2) Vereinfachtes Steuersystem (STS)

Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legt ein vereinfachtes Steuersystem (STS) fest, das von Organisationen und Einzelunternehmern zusammen mit anderen Steuersystemen verwendet wird; der Übergang zum STS oder die Rückkehr zu anderen Steuersystemen erfolgt freiwillig bei der Einreichung ein Antrag im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November, wenn am Ende von 9 Monaten das gemäß Artikel 248 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermittelte Einkommen 15 Millionen Rubel nicht übersteigt.

Im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems sind Steuerpflichtige von der Zahlung folgender Steuern befreit:

· Organisationen: aus der Körperschaftsteuer; Steuern oder Eigentum von Organisationen; Mehrwertsteuer (mit Ausnahme der gemäß einem einfachen Gesellschaftsvertrag (Gemeinschaftsvertrag) gezahlten Steuer);

· Einzelunternehmer: Einkommensteuer; Grundsteuer für Einzelpersonen; Mehrwertsteuer (mit Ausnahme der gemäß dem einfachen Gesellschaftsvertrag (Gemeinschaftsvertrag) gezahlten Steuer).

Sie zahlen Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. Für diejenigen, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, bleibt das derzeitige Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen und das Verfahren zur Übermittlung statistischer Meldungen erhalten; sie sind nicht von der Erfüllung der in der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Pflichten eines Steuerbevollmächtigten befreit.

Zur Anwendung des vereinfachten Steuersystems sind nicht berechtigt:

· Organisationen mit Niederlassungen und (oder) Repräsentanzen;

· Versicherer;

· nichtstaatliche Pensionsfonds;

· Investmentfonds;

· professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt;

· Pfandhäuser;

· Organisationen und Einzelunternehmer, die sich mit der Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sowie der Gewinnung und dem Verkauf von Mineralien befassen, mit Ausnahme gewöhnlicher Mineralien;

· Organisationen und Einzelunternehmer, die im Glücksspielgeschäft tätig sind;

· Notare, die eine private Praxis ausüben;

· Organisationen, deren abschreibungsfähiges Eigentum 100 Millionen Rubel übersteigt.

Die Besteuerungsgegenstände sind:

A) Einkommen;

B) Einnahmen abzüglich der Ausgaben.

Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um Einkünfte, so ist die Steuerbemessungsgrundlage der Geldwert der Einkünfte einer Organisation oder eines Einzelunternehmers, der Steuersatz beträgt 6 Prozent. Wenn das Einkommen um den Betrag der Ausgaben gemindert wird, wird die Steuerbemessungsgrundlage als der Geldwert des Einkommens abzüglich des Betrags der Ausgaben anerkannt und der Steuersatz beträgt 15 %.

Der Steuerzeitraum ist ein Kalenderjahr. Berichtszeiträume sind das erste Quartal, sechs Monate und neun Monate des Kalenderjahres (Artikel 346.19).

Steuerzahler sind verpflichtet, Steueraufzeichnungen über ihre Aktivitätsindikatoren zu führen, die für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuerbetrags auf der Grundlage des Einnahmen- und Ausgabenbuchs erforderlich sind.

3) Einheitliche Steuer auf unterstelltes Einkommen – UTII.

In Kapitel 26.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde ein Besteuerungssystem in Form einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Tätigkeiten (UTII) eingeführt.

Dieses Steuersystem wird für bestimmte Arten von Tätigkeiten verwendet: Haushaltsdienstleistungen, Kraftverkehrsdienstleistungen, Einzelhandel, öffentliche Gastronomie usw.

Steuerbemessungsgrundlage Zur Berechnung der Höhe der Einzelsteuer wird die Höhe des kalkulatorischen Einkommens angesetzt, berechnet als Produkt aus der für den Steuerzeitraum berechneten Grundrentabilität und dem Wert des physischen Indikators, der diese Art von Tätigkeit charakterisiert.

Kalkulatorisches Einkommen- potenzielles Einkommen eines einzelnen Steuerzahlers, das unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Faktoren berechnet wird, die sich direkt auf den Erhalt dieses Einkommens auswirken, und zur Berechnung der Höhe der einheitlichen Steuer zum festgelegten Satz verwendet wird;

Grundrendite- bedingte monatliche Wertrentabilität für die eine oder andere Einheit eines physischen Indikators, der eine bestimmte Art von Geschäftstätigkeit unter verschiedenen vergleichbaren Bedingungen charakterisiert und zur Berechnung der Höhe des kalkulatorischen Einkommens verwendet wird;

Korrekturkoeffizienten der Grundrentabilität – Koeffizienten, die den Grad des Einflusses eines bestimmten Faktors auf das Ergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit auf der Grundlage einer Bescheinigung über die Zahlung einer einzigen Steuer zeigen,

Die Zahlung von UTII durch Organisationen sieht ihre Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Körperschaftsteuer (in Bezug auf Gewinne aus Geschäftstätigkeiten, die einer einzigen Steuer unterliegen), der Körperschaftsteuer (wird für die Ausübung von Geschäftstätigkeiten, die einer einzigen Steuer unterliegen) und der persönlichen Steuer vor Einkommensteuer (erhalten aus Geschäftstätigkeiten, die einer einzigen Steuer unterliegen), Vermögenssteuer für natürliche Personen (wird zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten verwendet, die einer einzigen Steuer unterliegen), Mehrwertsteuer, mit Ausnahme der gemäß der Abgabenordnung zu zahlenden Mehrwertsteuer der Russischen Föderation bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation.

UTII-Steuerzahler zahlen Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Besteuerungsgegenstand für die Anwendung einer Einheitssteuer ist das kalkulatorische Einkommen des Steuerpflichtigen (Artikel 346.29).

Die Zahlung erfolgt spätestens am 25. Tag des ersten Monats der nächsten Steuerperiode. Der Besteuerungszeitraum für eine einzelne Steuer beträgt ein Vierteljahr (Artikel 346.30). Der einheitliche Steuersatz beträgt 15 Prozent des kalkulatorischen Einkommens (Artikel 346.31).

4) Besteuerungssystem für die Umsetzung von Produktionsteilungsvereinbarungen

Die Besonderheit dieser besonderen Steuerregelung besteht darin, dass ihre Anwendung nicht die Einführung einer Steuer und die Festlegung ihrer Elemente vorsieht. Die Normen des Kapitels 26.4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legen lediglich ein besonderes Verfahren für die Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben bei der Zahlung von Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem allgemeinen Steuersystem fest.

Kapitel 26.4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation trat am 1. Januar 2004 in Kraft; davor wurden alle Steuerbeziehungen im Rahmen von P(im Folgenden PSA genannt) durch das Bundesgesetz Nr. 225-FZ „Über die Produktionsteilung“ geregelt Vereinbarungen“

Steuerzahler und Zahler von Gebühren, die bei der Anwendung der in Kapitel 26.4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Sondersteuerregelung gezahlt werden, werden als Investoren der Vereinbarung gemäß dem oben genannten Gesetz Nr. 225-FZ anerkannt.

Bei der Besteuerung im Rahmen eines PSA wird die Zahlung eines Teils der in der russischen Steuergesetzgebung festgelegten Steuern und Gebühren durch die Aufteilung der hergestellten Produkte gemäß den Bedingungen der Vereinbarung ersetzt. Nach Vereinbarung ist jedoch eine Barzahlung möglich.

Kapitel 26.4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht die Nutzung von zwei Möglichkeiten zum Teilen von Produkten vor.

Nach der ersten – traditionellen (üblichen) Option – werden sowohl produzierte Produkte als auch profitable Produkte aufgeteilt. Der Anteil des Investors an der Produktion zur Erstattung seiner Kosten sollte 75 % und im Falle der Produktion auf dem Festlandsockel 90 % des Gesamtproduktionsvolumens nicht überschreiten.

Die zweite Variante der Produktionsaufteilung – direkt – wird ausnahmsweise seltener verwendet. In diesem Fall werden die Anteile der Teilung in Abhängigkeit von der geologischen, wirtschaftlichen und Kostenbewertung des Baugrundstücks sowie den Indikatoren der Machbarkeitsstudie der Vereinbarung festgelegt. In diesem Fall sollte der Anteil des Investors 68 % der produzierten Produkte nicht überschreiten und der Anteil des Staates nicht weniger als 32 % betragen.

In der ersten Vertragsvariante zahlt der Anleger folgende Steuern und Gebühren:

· Körperschaftssteuer;

· Mineralabbausteuer;

· Zahlungen für die Nutzung natürlicher Ressourcen;

· Zahlung für negative Auswirkungen auf die Umwelt;

· Gebühren für die Nutzung von Gewässern;

· staatliche Pflicht;

· Zollabgaben;

· Grundsteuer;

· Verbrauchsteuern.

Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Beträge der oben genannten Steuern, mit Ausnahme der Körperschaftssteuer und der Mineralgewinnungssteuer, dem Anleger im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen nachträglich zurückzuerstatten sind.

Gleichzeitig kann der Steuerzahler durch Beschluss des zuständigen gesetzgebenden oder repräsentativen Organs der Staatsgewalt oder des repräsentativen Organs der kommunalen Selbstverwaltung von der Zahlung regionaler und lokaler Steuern und Gebühren befreit werden.