Speisekarte
Kostenlos
Anmeldung
heim  /  Schuppen/ Von Taganskaya nach Barrikadnaya: Warum in der U-Bahn technologische Fenster benötigt werden. Anweisungen zum Verfahren zur Bereitstellung und Verwendung von Fenstern für Reparatur-, Bau- und Installationsarbeiten auf den Eisenbahnstrecken der JSC Russian Railways (1.2)

Von Taganskaya bis Barrikadnaya: Warum in der U-Bahn technologische Fenster benötigt werden. Anweisungen zum Verfahren zur Bereitstellung und Verwendung von Fenstern für Reparatur-, Bau- und Installationsarbeiten auf den Eisenbahnstrecken der JSC Russian Railways (1.2)

Die Schließung von U-Bahn-Stationen wegen Reparaturarbeiten an Samstagen ist für Moskauer fast schon zur Selbstverständlichkeit geworden. Warum werden solche technologischen Fenster benötigt und wann werden sie auf Sonntage verlegt?

Der zentrale Abschnitt der U-Bahn-Linie Tagansko-Krasnopresnenskaja – von Barrikadnaja nach Taganskaja – ist heute für größere Gleisreparaturen vorgesehen. Im Jahr 2016 wurde aus denselben Gründen der Betrieb einiger Bahnhöfe der Linien Arbatsko-Pokrovskaya und Zamoskvoretskaya eingestellt. Diese Arbeitspausen werden als technologische Fenster bezeichnet. Was sind das für Fenster und welche Arbeiten finden in der U-Bahn bei Bahnhofsschließungen statt?

Ein technologisches Fenster ist eine Zeit, in der der Verkehr auf einem bestimmten Streckenabschnitt (in diesem Fall der U-Bahn) stoppt und in der Pause Bauarbeiten oder Reparaturen durchgeführt werden (z. B. Austausch von Schienen und Schwellen, Polstern, Konsolen, Schrauben). und Klemmen, Waschen der Stromschiene und Abschottung). Stoßdurchgänge). Die U-Bahn ist täglich von 1 Uhr morgens bis 05:30 Uhr für Fahrgäste geschlossen und wird auch in dieser Zeit für Reparaturen und Infrastrukturverbesserungen genutzt. Da aber nachts nur ein begrenzter Teil der Arbeiten erledigt werden kann, fährt die U-Bahn seit 2014 mit erweiterten 26-Stunden-Fenstern. Dieser neue Ansatz ist wesentlich effizienter: In dieser Pause können Sie das erledigen, was normalerweise etwa einen Monat Nachtarbeit erfordern würde.

Die erweiterten Fenster betreffen jetzt hauptsächlich Bahnhöfe innerhalb der Circle Line, haben jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Umfang und die Qualität der Nachtarbeit außerhalb des First Interchange Circuit. Mit der Anbindung des Dritten Umsteigekreises (bzw. der zweiten Ringlinie) der Moskauer Metro wird sich eine umfassende Möglichkeit ergeben, regelmäßig 26-Stunden-Technikfenster an Stationen außerhalb des Rings durchzuführen. Allerdings haben U-Bahn-Mitarbeiter bereits Erfahrung mit 26-stündigen Pausen außerhalb des Circle. Beispielsweise wurde im vergangenen Jahr der Abschnitt von Kashirskaya nach Avtozavodskaya mehrmals gesperrt, um Geräte für die Technopark-Station anzuschließen. Diese technologischen Fenster wurden auf Wunsch des Moskauer Bauministeriums ausgeführt, aber die U-Bahn-Mitarbeiter nutzten die Ruhetage, um ihre eigenen Arbeiten in diesem Bereich durchzuführen.

Die Schließung von U-Bahn-Stationen aufgrund des nächsten technologischen Fensters ist immer für Wochenenden oder Feiertage geplant – zu diesem Zeitpunkt ist der Personenverkehr minimal. Derzeit sind Teile der Strecke samstags geschlossen, in naher Zukunft sollen die Fenster jedoch auf Sonntage verlegt werden, wenn der Personenverkehr um 15 bis 20 Prozent zurückgeht. Doch die Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste werden auf die eine oder andere Weise kompensiert: Im Bereich gesperrter Abschnitte außerhalb der Circle Line werden spezielle Gratisbusse eingeführt, und innerhalb des Circle nimmt die Zahl der Busse und Trolleybusse auf den Strecken zu, auf denen dies der Fall ist ist besonders notwendig. Da die Stationen verschiedener U-Bahn-Linien im Zentrum von Moskau nahe beieinander liegen, können Fahrgäste außerdem während der Betriebszeiten problemlos eine alternative U-Bahn-Route wählen.

Reparatur und Modernisierung: technische Details

Wie Marat Chakow, stellvertretender Leiter der Moskauer U-Bahn für Infrastrukturfragen, sagte, ist die Modernisierung der gesamten U-Bahn-Infrastruktur, einschließlich des rollenden Materials, eine davon die wichtigsten Bereiche arbeiten. Und auch die technologischen Fenster ermöglichen es, die Personenbeförderung in der U-Bahn noch komfortabler und sicherer zu gestalten.

Wenn es um Reparaturen in Tunneln geht, dann werden beispielsweise die Schienen und Unterschienen durch Mitarbeiter spezialisierter Abteilungen ausgetauscht. Ihnen stehen moderne autonome Werkzeuge, speziell für die U-Bahn gefertigte Schienenfahrzeuge sowie kompakte, leichte Kompressorstationen zur Verfügung. Bei den Arbeiten kommen modernisierte Schienenkräne und spezielle mechanisierte Komplexe zum Einsatz (sie befestigen Unterschienenbefestigungen, die eine Automatisierung der Arbeit und eine Steigerung der Produktivität ermöglichen).

Da die Sicherheit der Fahrgäste für das U-Bahn-Management oberste Priorität hat, kommt der Diagnose und Prävention von Gleisen besondere Bedeutung zu. Die dafür eingesetzten Fehlerprüfgeräte sind mit speziellen Systemen ausgestattet, die erstmals in der U-Bahn zum Einsatz kommen. Darunter sind „Berührungsloses laseroptisches System zur Überwachung der geometrischen Parameter von Gleisen und Schienen“, „Berührungsloses laseroptisches System zur Überwachung der Position und Temperatur der Stromschiene“ und andere. Nach den technologischen Fenstern wird jeder Gleisabschnitt mit einem Gleismesswagen und einem Fehlersuchwagen überprüft. Bis zu einer solchen Inspektion wird die Strecke nicht für Züge freigegeben.

Die Modernisierung der U-Bahn-Infrastruktur führe nicht zu einer Verringerung der Verkehrsintensität, betonte Marat Chakow. Nicht nur Reparaturarbeiten werden wie geplant durchgeführt, sondern auch der Austausch von Fahrzeugmaterial. Bevor Neuwagen aufs Band kommen, werden sie überprüft und an das Stromnetz angepasst. Dies führt nicht zu technischen Störungen.

Reparaturarbeiten 2015: Zahlen und Fakten

28 technologische Fenster wurde 2015 in der Moskauer U-Bahn durchgeführt: 22 – innerhalb der Ringlinie, fünf – für den Bau des Technoparks, eines – auf der Arbatsko-Pokrovskaya-Linie.

— 18.916 Personen waren an den Sanierungsarbeiten beteiligt.

Ersetzt:

7594 Stück unbrauchbare Schwellen(40 Prozent des erforderlichen Umfangs dieser Arbeiten innerhalb der Circle Line);

5,5 Kilometer Schienen die ihre Standardtonnage (25 Prozent des erforderlichen Arbeitsvolumens innerhalb der Circle Line) ausgeschöpft haben;

33.000 wertlose Blöcke(87 Prozent des erforderlichen Arbeitsaufwands innerhalb der Circle Line);

2,1 Kilometer Stromschienen(20 Prozent des erforderlichen Volumens dieser Arbeiten in Bereichen innerhalb der Circle Line).

— 100 Kilometer Gleise nur innerhalb der Kreislinie wurde Ordnung geschaffen.

Mehr 20.000 Manntage erforderlich, um Arbeiten im Inneren des Rings durchzuführen.

Technologische Fenster 2016

In diesem Jahr sind 20 Technologiefenster geplant und in dieser Zeit werden 85 Kilometer Schienenbett ersetzt.

Am 27. Februar erfolgte das erste technologische Fenster auf der Strecke Arbatsko-Pokrowskaja – auf dem Abschnitt von Kiewskaja nach Kurskaja. In der Pause wurden defekte Schienen ausgetauscht, Gleise begradigt und gesichert, Stromschieneneinheiten umgebaut und Schwellen repariert. Technische Kommunikation und andere Systeme wurden mit einem Fehlerdetektor und Laserscanning überprüft und die Desinfektion in den Passagierbereichen organisiert. Darüber hinaus ist derselbe Abschnitt der Strecke Arbatsko-Pokrowskaja für Reparaturarbeiten am 2. April vorgesehen.

Am 19. März wurde ein Abschnitt der Zamoskvoretskaya-Linie - von Belorusskaya nach Novokuznetskaya. Metro-Mitarbeiter überprüften Sicherheitssysteme, Alarmanlagen, Stromversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen und anderes. Darüber hinaus wurden im Zuge der Reparaturarbeiten die Schienen ausgetauscht und begradigt sowie die Tunnelinfrastruktur gewaschen.

Am 16. April werden die Bahnhöfe Puschkinskaja und Kusnezki Most der Linie Tagansko-Krasnopresnenskaja geschlossen und Kitai-Gorod wird nur noch für Passagiere der Orangen Linie verkehren. Alle Bahnhöfe werden am Sonntag, 17. April, um 05:30 Uhr für den Fahrgastverkehr geöffnet. Laut Maxim Liksutov, stellvertretender Bürgermeister von Moskau für Verkehrs- und Straßeninfrastrukturentwicklung, ist dies eines der letzten technologischen Fenster am Samstag.

Die ehrgeizigste Renovierung in der U-Bahn

Die ehrgeizigste Sanierung der Moskauer U-Bahn, die in diesem Jahr fortgesetzt wird, betrifft nicht nur die Gleise, Rolltreppen und die Infrastruktur – auch die Lobbys vieler Stationen werden modernisiert. So wird beispielsweise die Lobby der Station Prospekt Mira der Circle Line, die nach einjähriger Renovierung im Mai für Passagiere geöffnet werden soll, in ihrem Erscheinungsbild von 1952 wiederhergestellt. Der Marmor und die Türen des Bahnhofs wurden modernisiert, neue energiesparende Rolltreppen installiert und die elektrische Beleuchtung geändert.

Die Lobby am Zwetnoi-Boulevard wurde restauriert und wird nach Angaben der U-Bahn täglich von 32.000 Fahrgästen genutzt, davon 40 Prozent Touristen. Die Hauptrestaurierungsarbeiten wurden nachts durchgeführt, nur gelegentlich war die Lobby am Wochenende geschlossen.

Im Januar war der nördliche Vorraum des Bahnhofs Krasnye Worota wegen Renovierungsarbeiten eineinhalb Jahre lang geschlossen. Dort gilt es unter anderem, die bereits 1954 eingebauten Rolltreppen auszutauschen.

Insgesamt umfasst das Reparaturprogramm 96 Moskauer U-Bahn-Stationen

In diesem Artikel informieren wir Sie über alle Produktionsschritte. Kunststofffenster.

Es ist kein Geheimnis, dass jede Produktion mit dem Einkauf von Materialien und Komponenten beginnt. Darüber hinaus werden Halbfabrikate benötigt. Daher beginnt die Herstellungstechnologie von Kunststofffenstern, wie jede andere auch, mit der Eingangskontrolle.

Für alle Komponenten gibt es entsprechende . Daher müssen Dichtungen GOST 30778-2001 entsprechen, Beschläge müssen entsprechen und Profile, die für die Montage von Fenstern verwendet werden.

Was die Lagerung des Materials betrifft, sollte es im Innenbereich gelagert werden normale Bedingungen. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung und lagern Sie es nicht in der Nähe von Heizgeräten. Die Temperatur in Produktionshallen sollte nicht unter +18 Grad liegen, da sonst bei niedrigen Temperaturen die Verarbeitung von PVC-Profilen möglicherweise nicht die erforderliche Qualität liefert.

Produktionsschritte von Kunststofffenstern

Der gesamte Prozess der Herstellung von Kunststofffenstern lässt sich in 11 Phasen unterteilen.

Bühne 1. In diesem Stadium wird das Verstärkungsprofil geschnitten. Verwenden Sie dazu Sägen zum Schneiden von Stahlbewehrungen mit darauf montierten abrasiven Schneidrädern. Alternativ können Metalltrennscheiben verbaut werden. Das Verstärkungsprofil wird im rechten Winkel geschnitten. Nach dem Schneiden werden die Grate mit einer Schmirgelscheibe entfernt.

Stufe 2. Im zweiten Schritt wird das PVC-Profil geschnitten. Der Zuschnitt erfolgt mit Doppelkopf- oder Einkopf-Gehrungssägen. Die Pfosten werden im 90-Grad-Winkel geschnitten, wobei je nach Profilsystem ein Rand von bis zu 6 mm auf jeder Seite berücksichtigt wird. Die Profile der Türen und Zargen selbst werden im 45-Grad-Winkel geschnitten, unter Berücksichtigung einer seitlichen Schweißzugabe von bis zu 3 mm.

Beim Schneidvorgang werden die Grundflächen des Profils gegen den Vertikalanschlag und die Tischoberfläche gedrückt. Hierzu werden Klammern verwendet. Es muss jedoch darauf geachtet werden, eine Verformung des Profils zu vermeiden.

Stufe 3. Nach dem Schneiden des PVC-Profils werden die Entwässerungsfenster auf einer Fräsmaschine mit Schaftfräser in das untere Profil des Fensterblockkastens gefräst. Der Durchmesser des Fräsers sollte nicht mehr als 5 mm betragen. Dies kann auch manuell mit einer elektrischen Bohrmaschine mit einem speziell geschärften Bohrer mit einem Durchmesser von 5 mm erfolgen. Bei Entwässerungsfenstern beträgt sie in der Regel nicht mehr als 25 mm.

Stufe 4. In diesem Stadium werden die PVC-Profile verstärkt. Verstärkungsprofile werden auf Länge geschnitten und mit einer Spezialmaschine oder manuell mit einer Handbohrmaschine eingelegt.

Stufe 5. Nach der Verstärkung werden auf einer Kopierfräsmaschine Löcher gebohrt und Nuten für Beschläge gefräst. Wenn Sie über ein Elektrowerkzeug und spezielle Aufsätze und Geräte verfügen, kann dies auch manuell erfolgen.

Stufe 6. Der Prozess des Fräsens der Enden von Pfosten mit geformten Fräsern mit anschließender Montage und Installation von Beschlägen. Vor der Installation wird Silikondichtmittel auf die Enden des Pfostens aufgetragen.

Stufe 7. Die Profile werden auf einer speziellen Schweißmaschine verschweißt. Die Temperatur des Schweißmessers beträgt etwa 250 Grad.

Stufe 8. In der achten Phase werden der Impost und installiert. Dies geschieht alles von Hand auf einem Montagetisch mit einem Schraubendreher oder einer elektrischen Bohrmaschine.

Stufe 9. Nach dem Pfosten- und Stützprofil werden Dichtungsprofile montiert. Der Einbau in die Nut beginnt in der Mitte der Nuten der oberen Horizontalprofile der Flügel und Rahmen. Die Dichtung wird als einzelne durchgehende Kontur ohne Dehnung eingebaut. Die Enden der Dichtung werden Stoß an Stoß mit Cyanacrylat-Zweitkleber verklebt.

Stufe 10. Aufhängen von Accessoires. Bei einem Drehflügel werden ein Hauptschloss, Scharniere, Eckschalter, Mittelschlösser und ein zusätzlicher Mittelscharnierhalter verbaut. Für den Rahmen sind passende Teile des Schließmechanismus und der Scharniere verbaut. Bei einem Dreh-Kipp-Flügel sind ein unteres Scharnier am Flügel, ein Hauptschloss und Eckschalter verbaut. Wenn der Flügel schmal ist, wird ein Mittelschloss am Flügel angebracht und eine Schere darauf angebracht. Wenn der Flügel breit ist, dann das untere Mittelschloss, das Mittelschloss am Flügel und die Schere. Am Reaktionsrahmen sind obere und untere Scharniere, ein Schließmechanismus mit Kipp- und Drehmechanismus und umlaufende Schließvorrichtungen mit Verriegelungsmechanismus installiert.

Stufe 11. Die letzte Etappe Dazu gehört das Schneiden der Leiste und der Einbau des Doppelglasfensters in das Profilsystem (so dicht wie möglich!). Aufmerksamkeit! Schneidperlen müssen Führungen haben. Um ein Durchhängen zu vermeiden, muss der Flügel bei doppelt verglasten Fenstern eine starre Struktur bilden. Nachdem die Sicken mit einem Kunststoffhammer angebracht wurden, wird ein Teil des Flügels abgesetzt. Die Vorjustierung der Beschläge erfolgt am Ständer und nach dem Einbau des Fensters vor Ort.

Nr. 150N vom 23. März 2011 – Zum Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von „Fenstern“ auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn

Gemäß der Weisung „Über das Verfahren zur Bereitstellung und Nutzung von „Fenstern“ für Reparatur- und Bauarbeiten an Eisenbahnen JSC Russian Railways, genehmigt auf Anordnung des ersten Vizepräsidenten der JSC Russian Railways V.N. Morozov. vom 26.10.07 Nr. 2047r, um das Verfahren für die Planung, Organisation und Bereitstellung von „Fenstern“ auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn festzulegen, befehle ich:

1. Genehmigen und in Kraft setzen ab 25.04.11. Anweisungen „Über das Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von „Fenstern“ auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn“ (im Folgenden als Anweisungen bezeichnet).

2. Leiter der Dienste, Direktionen, lineare Unternehmen bis 25.04.11 Studium anbieten dieser Anleitung beteiligte Mitarbeiter bei der Annahme von Ausgleichszahlungen.

3. Stellvertretender Chef-Straßeningenieur der Region, Stellvertretender Chefprüfer für Verkehrssicherheit der Region bis 25.04.11. Sicherstellung der Akzeptanz von Tests in Kenntnis dieser Anweisungen durch Arbeitsleiter von Drittorganisationen.

4. Stellvertretende Leiter der Straße für die Region: Moskau Vasin E.N., St. Petersburg-Witebsk Pankov A.N., St. Petersburg Natalenko I.V., Petrozavodsk Troyanov V.V., Murmansk Polikarpov I.V. und Volkhovstroevsky Rumyantsev S.V. bis 25.04.11 Überarbeitung und Vorlage zur Genehmigung bei der Verkehrskontrolldirektion Oktjabrsk und zur Genehmigung beim ersten stellvertretenden Leiter der Straße, O. S. Valinsky. Das Verfahren zur Prüfung von Technologien für die Durchführung von Arbeiten in den „Fenstern“ in den Regionen.

5. Stellvertretender Leiter der Straße - Leiter der Infrastrukturdirektion Oktjabrskaja N.V. Suslow, Leiter der Direktion für Vororttransport Transkom I.P. Akobardin, Leiter der Regionaldirektion Nordwestbahnhöfe V.V. Pokrowow. (nach Vereinbarung), Leiter der Traktionsdirektion A. V. Lebedev, Leiter der Oktoberdirektion für Gleisreparatur „Putrem“ A. V. Bystrov. (wie vereinbart), Schauspiel Leiter der Direktion für Kapitalbau Konoplin A.V., Leiter der Oktyabrskaya-Kommunikationsdirektion Konashev V.V., stellvertretender Leiter der Straße - Chef

Straßeninspektor für Verkehrssicherheit V.F. Tanaev bis 25.04.11 ernennen Sie durch Anordnung die zuständigen Personen, die für die Planung und Organisation von „Fenstern“ und die Überwachung ihrer Nutzung verantwortlich sind.

6. Die Verordnung „Über das Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von „Fenstern“ auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn“ Nr. 184/N vom 20. April 2010 gilt als ungültig.

7. Die Kontrolle über die Ausführung dieses Befehls übertrage ich dem ersten stellvertretenden Leiter der Straße, O. S. Valinsky.

Anleitung „Über das Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von „Fenstern“ auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn“

1. Allgemeine Bestimmungen. Bedingungen.
1.1. Allgemeine Bestimmungen.
Diese Weisung legt das Verfahren zur Antragstellung, Planung, Organisation und Durchführung von Reparatur- und Bau- und Installationsarbeiten sowie Arbeiten zur laufenden Wartung von Festgeräten fest und spezifiziert eine Reihe von Abschnitten von PTE, IDP, „Hinweise zum Verfahren zur Bereitstellung und Verwendung von „Fenstern“ für Reparatur-, Bau- und Installationsarbeiten auf den Eisenbahnstrecken der JSC Russian Railways Nr. 2047r vom 26. Oktober 2007 in Bezug auf Lokale Bedingungen auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn.
Die Bestimmungen dieser Weisung sind für alle Mitarbeiter der Oktjabrskaja-Eisenbahn verbindlich. usw., andere Direktionen, die Teil der JSC Russian Railways sind, sowie Mitarbeiter von Unternehmen, Direktionen und Organisationen, die nicht Teil der Struktur der Oktjabrskaja-Eisenbahn sind. usw., aber Arbeiten an den Gleisen und künstlichen Strukturen der Oktjabrskaja-Eisenbahn. D.
Diese Anweisung gilt nicht für Arbeiten im Vorfahrtsbereich der Eisenbahn sowie für Arbeiten an nicht öffentlichen Gleisen oder im Bau befindlichen Gleisen neben den Gleisen der Oktjabrskaja-Eisenbahn, deren Herstellung keine Schließung erfordert der Gleise und Bahnhöfe der Oktjabrskaja-Eisenbahn für den Verkehr. D.

1.2. Bedingungen.
„Fenster“ ist die Zeit, in der die Bewegung von Zügen entlang einer Strecke, einzelner Gütergleise oder eines Bahnhofs wegen Reparatur-, Bau- und Installationsarbeiten oder Arbeiten zur laufenden Wartung dauerhafter Einrichtungen, die nicht im Standardzugfahrplan vorgesehen sind, unterbrochen wird ( RTS). Während des „Fenster“-Zeitraums müssen die Bühne oder die entsprechenden Gleise der Bühne (des Bahnhofs) für den Verkehr aller Züge mit Ausnahme von Servicezügen gesperrt sein (außer in den in Absatz 7 dieser Weisung vorgesehenen Fällen). .
Das technologische „Fenster“ ist ein im regulatorischen BIP vorgesehener Zeitraum für die Durchführung von Arbeiten zur routinemäßigen Wartung und Reparatur von Gleisen, künstlichen Bauwerken, Signal- und Kommunikationsgeräten und der Stromversorgung sowie (in kleinen Mengen) für Bau und Installation arbeiten.
Die Dauer des technologischen „Fensters“ sollte 1,5-2 Stunden betragen. In einer Reihe von Bereichen, meist mit geringer Aktivität sowie Hochgeschwindigkeits- und Hochgeschwindigkeitsbereichen, kann die Dauer des technologischen „Fensters“ mehr als 2 Stunden betragen. Die Liste dieser Abschnitte mit Angabe der konkreten Start- und Endzeiten des technologischen „Fensters“ wird vom Leiter der Verkehrskontrolldirektion festgelegt, jährlich vor Einführung eines neuen Zugfahrplans bekannt gegeben und bei Bedarf angepasst.
Technologische „Fenster“ können auch für einen anderen Zeitraum als im GDP vorgesehen bereitgestellt werden (z. B. bei der Bereitstellung von „Fenstern“ von längerer Dauer am entsprechenden Zugabschnitt oder auf parallelen Gleisen).
„Fenster“ von langer Dauer – ein „Fenster“ von mehr als 4 Stunden.
Ein integriertes „Fenster“ ist ein „Fenster“, das gleichzeitig auf mehreren benachbarten Abschnitten eines Zugabschnitts vorgesehen ist, um eine maximale Leistung bei minimaler Entfernung von Zügen zu gewährleisten.
Kombiniertes „Fenster“ – ein „Fenster“, das gleichzeitig für zwei oder mehr Organisationen auf einer Bühne (Transportweg) bereitgestellt wird.
Permanente Geräte – Gleisgeräte, künstliche Strukturen (ISS), Signalisierung, Kommunikation, Stromversorgung.
Eine Überbelichtung des „Fensters“ liegt vor, wenn das „Fenster“ 20 Minuten später als die vom Fahrdienstleiter (DNC) angegebene Zeit endet. und mehr, sowie weniger als 20 Minuten, wenn Personen- oder Nahverkehrszüge Verspätung hatten.
Verspäteter Beginn des „Fensters“ – der Fall, dass das „Fenster“ 20 Minuten später als die in der Arbeitserlaubnis festgelegte Zeit beginnt. und mehr ohne die im DU-58-Formular eingetragene Genehmigung des Arbeitsleiters.
Ein Ausfall des „Fensters“ liegt vor, wenn das „Fenster“ aufgrund des Verschuldens des Auftragnehmers oder der damit verbundenen Dienstleistung, deren Direktion, Ausrüstung oder Vertreter am „Fenster“ beteiligt sein sollten, nicht stattgefunden hat. Fälle von „Fenster“-Bruch aufgrund schwieriger Zugbedingungen infolge mangelhafter Arbeit technische Mittel oder dem Dienst, der Direktion, werden Verstöße gegen technologische Prozesse zugeschrieben, die zu einem Ausfall beim Betrieb technischer Mittel geführt oder die Umsetzung nicht sichergestellt haben technologischer Prozess. Fälle des Ausfalls von „Fenstern“ aufgrund ihrer Nichtbereitstellung durch den Fahrdienstleiter während des normalen Betriebs technischer Mittel und der Ausführung des technologischen Prozesses durch zugehörige Dienste werden dem Verkehrsdienst zugerechnet.
Bei der Verweigerung eines „Fensters“ handelt es sich um eine Störung eines „Fensters“, die auf ein Verschulden des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt, oder der Dienststelle (Direktion), zu der das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, gehört, zurückzuführen ist.
Bei der Stornierung eines „Fensters“ handelt es sich um eine Störung eines „Fensters“ auf Anweisung des Leiters der JSC Russian Railways oder einer Straße aufgrund eines starken Anstiegs des Verkehrsaufkommens auf dem Gelände oder der Unmöglichkeit der Durchfahrt von Zugströmen andere Gründe während des normalen Betriebs technischer Mittel.
Der Startzeitpunkt des „Fensters“ ist der Zeitpunkt der Übermittlung des Befehls des Fahrdienstleiters über die tatsächliche Schließung des Abschnitts (Gleises), nachdem dieser von allen Zügen außer Dienstzügen geräumt wurde.
Der Endzeitpunkt des „Fensters“ ist der Zeitpunkt, zu dem der Fahrdienstleiter den Befehl übermittelt, den Abschnitt (Gleis) für den Zugverkehr zu öffnen. Wenn auf elektrifizierten Abschnitten Spannung in das Stromnetz eingespeist wird, nachdem das DNC einen Befehl zur Öffnung eines Abschnitts (Gleises) erteilt hat, gilt als Endzeitpunkt des „Fensters“ der Zeitpunkt der Übermittlung des Lieferbefehls Spannung an das Stromnetz anschließen und den Abschnitt (Gleis) für den Verkehr von Elektrofahrzeugen (EPS) öffnen.
Bei der Durchführung von Arbeiten während eines „Fensters“ (einschließlich technischer Arbeiten), die naturgemäß nicht die Schließung eines Abschnitts erfordern, gelten die Anfangs- und Endzeiten des „Fensters“ als Zeitpunkt der Übertragung der mündlichen Genehmigung an Abfahrt für den Abschnitt bzw. die Ankunftszeit des Servicezuges am Bahnhof; bei der Durchführung von Arbeiten, die eine Spannungsunterbrechung aus dem Stromnetz erfordern – der Zeitpunkt der Übermittlung des Befehls zum Entfernen und Wiederanlegen der Spannung.
Eine Drittorganisation ist eine Organisation, die nicht Teil der Struktur der JSC Russian Railways ist und Arbeiten außerhalb des Fensters ausführt.

2. Das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für „Fenster“ und zur Terminplanung für „Fenster“.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Regeln für den technischen Betrieb von Eisenbahnen, Kapitel 8, ist das folgende Verfahren für die Einreichung von Anträgen und die Planung von „Fenstern“ für die Durchführung von Arbeiten zur routinemäßigen Wartung und Reparatur von permanenten Geräten sowie für die Durchführung festgelegt Bau- und Installationsarbeiten.
2.1. Jahresplanung.
2.1.1. Bis 1. Juni Gleisdienst, Automatisierungs- und Telemechanikdienste, Elektrifizierung und Stromversorgung, Direktion für Vorortverkehr „Transcom“ (NDOPPR), Direktion für Bahnhöfe (DZhV), Direktion für umfassenden Umbau der Eisenbahn und Bau von Eisenbahnverkehrsanlagen ( DKRS), Direktion für den Aufbau von Kommunikationsnetzen (DCSS), die Direktion für Kapitalbau (DCC) sendet an Industriedienste, die Direktion für Verkehrskontrolle, einen langfristigen, gezielten Plan für Arbeiten, die eine langfristige Bereitstellung von „Fenstern“ erfordern. von langer Dauer, z nächstes Jahr. Auf der Grundlage dieser Pläne legt die Infrastrukturdirektion zusammen mit der Verkehrskontrolldirektion Folgendes fest:
a) Orte für die Installation temporärer Blockpfosten;
b) Bühnen, die mit einer 2-Wege-Sperrung ausgestattet sein müssen;
c) Bahnhöfe, an denen eine teilweise Modernisierung der Signalanlagen erforderlich ist;
d) Kreuzungen (auf zweigleisigen und mehrgleisigen Abschnitten), die mit 2-Wege-Meldegeräten über die Annäherung eines Zuges ausgestattet sein müssen.
2.1.2. Bis zum 15. Januar des laufenden Jahres senden die Direktionen für Infrastruktur, DCRS, DKSS, DKS, DZhV, Vorortverkehr „Transkom“, Construction and Installation Trust No. 1 und andere Vertragsorganisationen gezielte Pläne für Kapitalreparaturen, Kapitalbauarbeiten und andere Arten Arbeitsauftrag an die Verkehrskontrolldirektion, der die Bereitstellung von „Fenstern“ erfordert. Der Gleisdienst und die Direktion für Gleisreparatur „Putrem“ (DRP) erarbeiten einen Entwurf eines Zeitplans für die Zuweisung von Schotterreinigungskomplexen.
Auf der Grundlage der vorgelegten Pläne plant der Verkehrsdienst der Verkehrskontrolldirektion „Fenster“ in den Hauptrichtungen für das laufende Jahr bis zum 20. Januar.
2.1.3. Bis zum 1. Februar dieses Jahres muss die Infrastrukturdirektion Folgendes einreichen:
a) an die Verkehrskontrolldirektion – eine vollständige Berechnung des Bedarfs an „Fenstern“ an den Fronten und der Arten von Reparaturarbeiten und Arbeiten an der laufenden Wartung von Geräten (einschließlich derjenigen, die durch die Kräfte des Frequenzumrichters, shch, ech durchgeführt werden). ), schematische Anbindung von Arbeitsfronten an bestehende Weichen, Ampeln, isolierte Bereiche, Luftstrecken und Abschnittsisolatoren des Kontaktnetzes, künstliche Strukturen.
b) an die Traktionsdirektion – Berechnung des für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Lokomotivparks.
Ähnliche Berechnungen müssen von anderen Kundendirektionen vorgelegt werden.
Bei kapitalen Bauarbeiten müssen diese Berechnungen von Generalunternehmern mit Genehmigung der Infrastrukturdirektion vorgelegt werden. Werkproduzenten müssen arbeitstechnische Vorschläge einreichen.
Kalenderpläne für Umbauarbeiten Überbau Gleise (im Folgenden als VSP bezeichnet), größere und mittlere Gleisreparaturen müssen vom Auftragnehmer entwickelt, von der Leitung des Putrem DRP, der Infrastrukturdirektion und der Verkehrskontrolldirektion vereinbart und vom ersten Stellvertreter bis zum 1. Februar genehmigt werden ( für Arbeiten an größeren Reparaturen an Bahnhofsgleisen - bis zum 1. April) Leiter der Straße oder stellvertretender Leiter der Straße für Infrastruktur.
2.1.4. Auf der Grundlage der vorgelegten Berechnungen und Diagramme bestätigt die Verkehrskontrolldirektion die im Absatz aufgeführten Maßnahmen.
2.1.1, und zusätzlich wird bestimmt:
a) Die Dauer der „Fenster“ und die Häufigkeit ihrer Bereitstellung;
b) Orte zum Verlegen von temporären Weichen, einschließlich Fahrdienstleiterrampen;
c) Orte zum Einsetzen temporärer Streckenisolatoren für das Stromversorgungsnetz;
d) Sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchfahrt von Autoströmen während der Bereitstellung von „Fenstern“.
2.1.5. Bei der Entscheidung über den Bau temporärer Kontrollpunkte sollte deren Betriebsdauer 2 Monate nicht überschreiten (ein Betrieb für mehr als 2 Monate ist nur mit Genehmigung des Vizepräsidenten der JSC Russian Railways, der für die Organisation der Züge zuständig ist, zulässig Verkehr). Das Verfahren zur Inbetriebnahme eines temporären Kontrollpunkts wird durch die Anweisungen des ersten stellvertretenden Straßenleiters festgelegt.
2.1.6. Arbeitsproduktionspläne und Maßnahmen zur Steigerung Bandbreite muss vom Straßentechnischen Rat überprüft und vom ersten stellvertretenden Straßenleiter genehmigt werden.
2.2. Monatliche Planung.
2.2.1. Der Gleisdienst DRP „Putrem“ muss spätestens am 5. Tag eines jeden Monats der Abteilung für die Bereitstellung von „Fenstern“ und die Interaktion mit der Infrastruktur der Verkehrskontrolldirektion (im Folgenden als „Fenster“-Abteilung bezeichnet) Folgendes vorlegen: a Arbeitsplan der Gleisausrüstung für die erste Hälfte des nächsten Monats (ggf. aufgeschlüsselt nach Datum). Ein entsprechender Zeitplan muss spätestens am 20. eines jeden Monats für die zweite Hälfte des Folgemonats eingereicht werden. Diese Zeitpläne werden gemeinsam unterzeichnet
Der Leiter des Gleisdienstes, der Leiter des DRTT „Putrem“, werden mit dem Leiter der Abteilung „Fenster“ vereinbart und vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße oder dem stellvertretenden Leiter der Straße für Infrastruktur genehmigt.
Vor der Einreichung von Anträgen für Arbeiten, die „Fenster“ von langer Dauer erfordern, muss der Werkproduzent der „Fenster“-Abteilung Betriebspläne und Technologien für die Arbeitsproduktion zur Verfügung stellen, die mit dem Leiter (stellvertretender Leiter), der zuständigen Direktion oder dem zuständigen Direktor vereinbart wurden Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung.
2.2.2. Für die monatliche Planung und Einreichung von Bewerbungen für Arbeiten in den „Fenstern“ ist folgendes Verfahren festgelegt.
Treffen zur Planung von „Fenstern“ finden je nach Region zweimal im Monat gemäß dem Aufruftelegramm statt. Anträge für Fenster für das jeweilige Halbjahr müssen am Tag der Fensterplanungsbesprechung eingereicht werden. Wird im Rahmen der „Fenster“-Planungsbesprechung die Notwendigkeit einer weiteren Berücksichtigung der „Fenster“-Technologie (einschließlich einer Besichtigung der Baustelle) festgestellt, muss innerhalb von 3 Tagen nach den Besprechungen ein Antrag für ein solches „Fenster“ gestellt werden Planungsfenster oder zu einem anderen bei diesem Treffen festgelegten Zeitpunkt.
An der Sitzung zur Planung von „Fenstern“ sollten Vertreter der Direktionen – Kunden der Arbeit, Vertreter der regionalen Infrastrukturabteilungen, Leiter der Arbeitsorganisationen, Entfernungen oder deren Stellvertreter sowie Vertreter der Republik Belarus in der Region teilnehmen. Die oben genannten Mitarbeiter müssen das Recht haben, Anträge für „Fenster“ zu genehmigen. Sitzungen zur Planung von „Fenstern“ finden unter dem Vorsitz des Leiters der Abteilung „Fenster“ oder seines Stellvertreters oder des leitenden Straßendisponenten der Abteilung des Verwaltungsbereichs (für „Fenster“) in der Moskauer Straßenabteilung statt – unter dem Vorsitz des Leiters des Bereichs „Fenster“ der Abteilung.
Beim Fensterplanungstreffen:
- Vertreter der regionalen Infrastrukturabteilungen müssen über jährliche gezielte Arbeitsprogramme verfügen, die die Bereitstellung von „Fenstern“ mit Hinweisen zum tatsächlichen Abschluss der Arbeiten erfordern;
- Hersteller von Arbeiten zur Rekonstruktion von Bahnhöfen und Abschnitten müssen über die erforderlichen Zeichnungen oder andere Unterlagen mit Anmerkungen zu den tatsächlich durchgeführten Arbeiten verfügen.
Basierend auf den eingereichten Anträgen und den Ergebnissen der Fensterplanungsbesprechung erstellt die Fensterabteilung zweimal im Monat einen Fensterplan. Der Plan umfasst alle Arbeiten, die die Bereitstellung von Zeitfenstern von mehr als 2 Stunden und von Zeitfenstern kürzerer Dauer erfordern, die zu Änderungen der Zug- und Pendlerfahrpläne führen. Der „Fenster“-Plan wird vom ersten stellvertretenden Straßenleiter genehmigt.
„Fenster“ in Vorstadtgebieten und in Bereichen mit hohem Personenaufkommen sollten nach Möglichkeit in Zeiten mit geringem Personenaufkommen geplant werden.
2.3. Anträge auf Bereitstellung von „Fenstern“.
2.3.1. Bewerbungen für eine Arbeitsstelle können eingereicht werden:
a) der Leiter der Organisation – der Arbeitsausführende oder sein Stellvertreter;
b) der Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung oder sein Stellvertreter (bei Zusammenarbeit auf der Bühne mehrerer Organisationen);
c) leitender Dispatcher der Stromversorgungsstrecke, Gleise, Signalzentrale, regionales Kommunikationszentrum, DRP „Putrem“.
d) der Stationsleiter oder sein Stellvertreter
e) der Leiter eines Industriedienstes oder einer Direktion, sein Stellvertreter oder leitender Disponent (bei Zusammenarbeit auf der Route mehrerer Organisationen, die demselben Dienst oder derselben Direktion angehören).
Bei der Durchführung von Arbeiten zum Wiederaufbau von Bahnhöfen und zur Modernisierung dauerhafter Anlagen an Gleisen und Bahnhöfen, einschließlich solcher, die von Organisationen durchgeführt werden, die nicht zur Struktur der Oktjabrskaja-Eisenbahn gehören, dürfen Arbeitsanträge nur vom Generalunternehmer oder einer autorisierten Organisation eingereicht werden durch den Generalunternehmer. Im letzteren Fall muss der Generalunternehmer der Fensterabteilung schriftlich mitteilen, dass er die Aufgaben des Fensterantragstellers auf den Subunternehmer übertragen hat.“
Anträge für „Fenster“ innerhalb von Bahnhöfen sollten erst nach einer kommissionellen Prüfung der Arbeitstechnik mit einem Vor-Ort-Besuch des Werkbauers, des Bahnhofsleiters und Vertretern der beteiligten Unternehmen eingereicht werden.
Anträge für „Fenster“ werden beim Leiter der Abteilung „Fenster“ und in Kopie bei der regionalen Infrastrukturabteilung und der Kundendirektion eingereicht.
Bewerbungen können per Fax, Telegraf oder E-Mail eingereicht werden.
2.3.2. Ein Antrag auf ein „Fenster“ muss folgende Angaben enthalten:
a) Arbeitsort (Entfernung, Bahnhof, Gleisnummer, Kilometer und Streikposten, bei Arbeiten innerhalb des Bahnhofs – unter Bezugnahme auf vorhandene Weichen, isolierte Abschnitte, Abschnittsisolatoren und Luftspalte des Kontaktnetzes);
b) Termine, an denen ein „Fenster“ zur Verfügung gestellt werden kann;
c) die Dauer des „Fensters“ (unter Berücksichtigung der Ausführung damit verbundener Arbeiten durch damit verbundene Dienste);
d) Liste und Umfang der während des „Fensters“ durchgeführten Arbeiten;
e) eine Liste der Maschinen und Mechanismen, die an der Arbeit am „Fenster“ beteiligt sind;
f) die Notwendigkeit einer Spannungsentlastung des Stromversorgungsnetzes oder der Stromleitung (bei Arbeiten an einer Station müssen die Grenzen der Spannungsentlastung gemäß dem Schnittplan angegeben werden);
g) die Notwendigkeit, Weichen, isolierte Bereiche und Ampeln von der Zentralisierung abzuschalten;
h) Baureihe und Anzahl der Lokomotiven, Zeitpunkt und Station des Beginns und Endes ihrer Arbeit;
i) die Notwendigkeit, einen „Thread“ für den Transport von für den Einsatz vorgesehenen Versorgungszügen und Lokomotiven vom Einsatzort zum Einsatzort und zurück zu entwickeln;
j) die Notwendigkeit, vorbereitende Arbeiten und damit verbundene Arbeiten durchzuführen, inkl. Arbeitnehmer für damit verbundene Dienstleistungen;
k) der Bedarf an Arbeitskräften in damit verbundenen Dienstleistungen und deren Funktionen; l) die Notwendigkeit, vor besonderen Bedingungen für Züge, auch beim Überqueren von Kreuzungen, zu warnen;
m) Angaben zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem angrenzenden Gleis für die Dauer der Arbeiten (mit Angabe der Länge des Abschnitts mit Geschwindigkeitsbegrenzung und des Wertes der Geschwindigkeitsbegrenzung);
o) Daten zur Geschwindigkeitsbegrenzung entlang der Arbeitsfront vor und nach dem „Fenster“ (mit Angabe der Länge des Abschnitts mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung, der Größe der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung);
o) Bahnhöfe für die Bildung, Abfahrt und Rückkehr von Wirtschaftszügen und eine Liste der Gleise, die für die Aufnahme, Abfahrt und Bildung von Wirtschaftszügen erforderlich sind;
p) Namen und Positionen der Arbeitsleiter und Personen, die die technische Aufsicht über die Arbeit (Haupt- und Ersatzarbeit) übernehmen – für die in Abschnitt 5.10 dieser Anleitung aufgeführten „Fenster“;
c) die Anzahl der Arbeitszüge, die zum Transport aufbrechen (einer oder mehrere);
r) Weitere Daten liegen im Ermessen des Werkherstellers.
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anlage Nr. 1 einzureichen. Es ist zulässig, einen Antrag für Arbeiten ohne Kapitalcharakter zu stellen, die von den Kräften von PCh, ECh, ShCh, RTS, NGCh mit Abweichungen vom Standardformular ausgeführt werden, jedoch mit der obligatorischen Berücksichtigung der in den Absätzen genannten Informationen . bei).
Einem Antrag für ein „Fenster“ von mehr als 4 Stunden, mit Ausnahme von Standardarbeiten, muss ein schrittweiser Arbeitsplan oder ein Ablaufdiagramm beiliegen
Dem Antrag auf ein „Fenster“ zum Wechseln, Verlegen und Abbauen einer Weiche auf dem Hauptgleis ist ein Plan der Aufstellung und Platzierung der Arbeitszüge beizufügen.
Ein Antrag für ein „Fenster“ kann nur gestellt werden, wenn der Bauunternehmer über eine Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation verfügt, die gemäß dem festgelegten Verfahren erstellt und vereinbart wurde.
Ein Antrag auf „Fenster“ für den Wiederaufbau des VSP, größere und mittlere Reparaturen des Gleises, für Arbeiten an künstlichen Bauwerken, für alle Arten von Erdarbeiten wird nur dann zur Prüfung angenommen, wenn der Wortlaut „Die Kabeltrasse für Signalisierung, Die Kommunikations- und Stromversorgung wurde für die Arbeiten vorbereitet, das Kabel wurde verlegt, die notwendigen Kabelverlängerungen wurden vorgenommen“, unterzeichnet vom Werkhersteller, ShCh, ECh,
RCS oder Angabe konkreter Fristen für die Durchführung von Arbeiten zur Entfernung von Kabeltrassen.
Arbeiten im Bereich vor der Kreuzung müssen vom Werkersteller im Antrag für ein „Fenster“ angegeben werden, der gemäß dem in Anlage Nr. 1 angegebenen Formular eingereicht wird.
Vor der Einreichung eines Antrags für „Fenster“ für Reparatur-, Umbau- oder Großbauprojekte, die eine wiederholte Bereitstellung von „Fenstern“ für mehr als 2 Stunden erfordern, muss der Bauunternehmer der Verkehrskontrolldirektion die vereinbarten Berechnungen des Bedarfs an „Fenstern“ übermitteln mit der regionalen Infrastrukturabteilung oder der Kundendirektion. um das gesamte Leistungsspektrum abzuwickeln.
2.3.3. Der Antrag muss mit dem Chef (stellvertretender Chef, leitender Energiedisponent) der entsprechenden Gleisentfernung, Signalisierung, Zentralisierung und Blockierung, Energieversorgung, regionalen Kommunikationszentrale abgestimmt werden, deren Mitarbeiter zur Arbeit im „Fenster“ oder zur Bereitstellung eingestellt werden technische Unterstützung. Überwachung der Arbeiten sowie mit dem Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung und Vertretern der Republik Belarus in der Region.
Anträge, die von Gleismaschinenstationen eingereicht werden, sowie alle Anträge, die die Ausrüstung des DRP „Putrem“ nutzen, müssen mit der Leitung des DRP „Putrem“ abgestimmt werden, deren Position nicht unter der des stellvertretenden Leiters der Betriebsabteilung liegt.
Bei Arbeiten in Bahnhöfen ab der 3. Klasse ist die Antragstellung mit dem Bahnhofsvorsteher abzustimmen. Bei Arbeiten am Umbau von VSP, größeren und mittleren Gleisreparaturen, Weichenwechseln, Umbauten von Bahnhöfen ist eine Abstimmung des Antrags mit dem Bahnhofsvorsteher (unabhängig von der Klasse) erforderlich, an dem der Einsatz und die Bildung von Arbeitszügen durchgeführt werden aus. Wenn Aushubarbeiten durch PC-Mitarbeiter durchgeführt werden, kann bei der Genehmigung des Antrags ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Abstimmung mit einem Vertreter der Organisation gemacht werden, die die Bilanz der Objekte für den Arbeitsumfang führt (z. B. DZhV, NGCh, NDOPPR usw.). Wenn der Leiter der Distanz (Abteilung oder Station) die Arbeit aus irgendeinem Grund nicht genehmigt, ist er verpflichtet, im Antrag des Herstellers der Arbeit den Grund für die Unmöglichkeit der Genehmigung oder die Bedingungen anzugeben, unter denen die Arbeit möglich ist. Der Leiter der Distanz (Station) stimmt den Bedingungen, Bedingungen und der Technik der Arbeit zu. Die konkreten Fenstertermine werden bei einem Fensterplanungsgespräch festgelegt. Die Frist für die Genehmigung eines Antrags ab Eingang beim Unternehmen (Abteilung) sollte 1 Tag nicht überschreiten.
2.3.4. Die wichtigsten Möglichkeiten, Anwendungen für „Windows“ zu koordinieren, sind:
a) Genehmigung direkt auf dem Antrag für das „Fenster“;
b) Genehmigung per E-Mail;
c) Genehmigung per Telegraph.
In Ausnahmefällen, wenn eine schnelle Antragsgenehmigung auf dem oben genannten Weg nicht möglich ist, ist die Antragsgenehmigung per Telefax zulässig, vorbehaltlich der anschließenden Einreichung des Antrags bei
Und
Kommentare von verwandten Diensten per E-Mail. Eine telefonische Abstimmung ist nicht möglich.
Die Annahme von Anträgen und Genehmigungen für „Fenster“ per E-Mail erfolgt an Grafiktechnologen für „Fenster“ von den E-Mail-Adressen der in den Absätzen 2.3.1 und 2.3.3 dieser Weisung aufgeführten Beamten.
Verfügt das Unternehmen nicht über die Möglichkeit, Anträge oder Genehmigungen von den E-Mail-Adressen der in Ziffer 2.3.1 und 2.3.3 genannten Personen zu übermitteln, kann der Leiter des Unternehmens ein Telegramm per E-Mail an die Abteilung „Windows“ senden Adresse, von der aus Anträge und Genehmigungen an das „Fenster“ übermittelt werden können. Bei der Einreichung eines Antrags oder einer Genehmigung über eine solche E-Mail-Adresse muss angegeben werden, welcher der in den Ziffern 2.3.1 und 2.3.3 genannten Manager diesen Antrag unterzeichnet oder genehmigt hat. Per E-Mail eingereichte Anträge und Genehmigungen müssen in gespeichert werden im elektronischen Format von Grafiktechnologen auf „Fenster“ innerhalb eines Monats ab dem Datum des „Fensters“.
2.3.5. Anträge für „Fenster“, die keine Änderungen im Fahrplan von Personenzügen (einschließlich Nahverkehrszügen) erfordern und die Durchfahrt von Autoströmen nicht beeinträchtigen, können spätestens 5 Tage vor dem Arbeitstermin eingereicht werden.
2.3.6. Für die rechtzeitige und korrekte Einreichung und Genehmigung des Antrags für das „Fenster“ ist der Leiter des ausführenden Unternehmens (Organisation) verantwortlich.
2.3.7. Das Verfahren zur Einreichung und Genehmigung von Anträgen für „Fenster“ in der Region Moskau wird vom stellvertretenden Straßenbauleiter der Region Moskau auf der Grundlage der in den Absätzen festgelegten Bestimmungen festgelegt. 2.3.1-2.3.6.
2.3.8. Anträge für „Fenster“, die eine Annullierung, eine Änderung der Route oder eine Änderung der Fahrzeit von Personenzügen an Personenabhol- und -ausstiegsbahnhöfen erfordern, müssen spätestens 60 Tage vor der „Fenster“-Abteilung zur Prüfung durch die Straßenverwaltung eingereicht werden geplanter Termin der Fertigstellung der Arbeiten. Solche „Fenster“ müssen unter dem Vorsitz des stellvertretenden Straßenleiters der Region oder des Leiters der regionalen Infrastrukturabteilung mit der Erstellung des entsprechenden Protokolls vorab überprüft werden.
2.3.9. Anträge für Arbeiten mit Sperrung des Abschnitts für 1 Tag oder länger müssen spätestens 60 Tage (falls eine Anpassung der Züge zwischen St. Petersburg – Helsinki, Moskau – Helsinki erforderlich ist – spätestens 75 Tage) vor Beginn eingereicht werden der Arbeit. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
a) Gründe für die Schließung einer Strecke oder eines Abschnitts;
b) Richtung, Abschnitt und Stationen, die die Strecke begrenzen;
c) das Start- und Enddatum der Arbeiten, die Dauer des „Fensters“ (unter Berücksichtigung der Ausführung der damit verbundenen Arbeiten durch die damit verbundenen Dienste);
d) Name des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt;
e) eine Liste der bei der Durchführung der Arbeiten verwendeten Ausrüstung;
f) betrieblicher Arbeitsplan;
g) Bereitschaft technischer Mittel an Bahnhöfen und Etappen, um die Durchfahrt von Zügen sicherzustellen;
h) Namen und Positionen der Manager, die für die Ausführung der Arbeiten und die technische Aufsicht über die Ausführung der Arbeiten verantwortlich sind;
i) die Anzahl und Serie der Lokomotiven (einschließlich derjenigen, die vom Zugbetrieb abgezogen werden), die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
Basierend auf dem Antrag wird ein alternativer Zugfahrplan entwickelt.
Wenn sich bei der Durchführung von Arbeiten mit der Schließung des Abschnitts der Zeitpunkt der Aufnahme und Abfahrt von Personenzügen an den Aufnahme- und Ausstiegsbahnhöfen für Personen und der Zeitpunkt der Zustellung von Personenzügen an Straßenkreuzungen nicht ändert, können solche Anträge nicht geändert werden spätestens 20 Tage vor Arbeitsbeginn einzureichen.
Anträge für Arbeiten, die die Sperrung von Abschnitten für einen Tag oder länger erfordern, müssen unter dem Vorsitz des stellvertretenden Straßenleiters der Region oder des Leiters der regionalen Infrastrukturabteilung unter Erstellung des entsprechenden Protokolls und der Ernennung von vorab geprüft werden Verantwortliche der Infrastrukturdirektion und der Verkehrskontrolldirektion:
a) zur Vorbereitung für das „Fenster“;
b) zur Verwaltung der Arbeit im „Fenster“.
Dem Antrag für das „Fenster“ ist das obige Protokoll beizufügen.
2.3.10. Anträge für „Fenster“, die eine Änderung des Verkehrsaufkommens an Straßenkreuzungen und eine Umleitung von Autoströmen erfordern, müssen spätestens 20 Tage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
2.3.11. Variantengrafiken für „Fenster“ gemäß Abschnitt 2.3.8. und 2.3.9. muss mit dem stellvertretenden Leiter des Verkehrsdienstes der Verkehrskontrolldirektion vereinbart und vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße genehmigt werden.
Betriebspläne für die Produktion der in den Absätzen aufgeführten Arbeiten. 2.3.8 und 2.3.9, 2.3.10. muss mit dem Leiter (stellvertretender Leiter) des sektoralen Dienstes der Infrastrukturdirektion, dem stellvertretenden Leiter der Straße für die Region oder dem Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung, dem Leiter der Abteilung „Fenster“ vereinbart und von der genehmigt werden Stellvertretender Leiter der Straße für Infrastruktur, der Chefingenieur der Straße oder der erste stellvertretende Leiter der Straße.
2.3.12. Die in den Abschnitten 2.3.8, 2.3.9 und 2.3.10 aufgeführten „Fenster“ werden nur nach entsprechender Genehmigung der Russian Railways JSC bereitgestellt.
2.3.13. Die Technik zur Durchführung von Arbeiten im „Fenster“ sollte vor Ort und in der vom stellvertretenden Straßenbauleiter der Region festgelegten Weise berücksichtigt werden.
2.3.14. 50 Tage vor dem Datum der Arbeiten ergreift der Dienst für die Erbringung von Infrastrukturdienstleistungen im Personenverkehr auf Antrag des Verkehrsdienstes Maßnahmen, um den Verkauf von Fahrkarten für Personenzüge einzustellen (in Fällen, in denen die Arbeiten eine Änderung ihres Fahrplans erfordern oder Stornierung und die Genehmigung der JSC Russian Railways ist vor diesem Zeitpunkt noch nicht eingegangen).
2.3.15. Wird ein Antrag für ein „Fenster“ vom Leiter der Abteilung „Fenster“ abgelehnt, wird auf Antrag des Arbeitsleiters der Grund für die Ablehnung des Antrags angegeben.
2.4. Tägliche Planung.
2.4.1. Täglich, spätestens um 12.00 Uhr, übermitteln EC, FC, ShCh, NGCh, RCS, PMS und Drittorganisationen über ein automatisiertes System zur Analyse der Planung und Ausführung von „Fenstern“ (im Folgenden als AS APVO bezeichnet) an die „ Abteilung „Fenster“ (in der Region Moskau - zum Sektor „Fenster“ » Region) Anträge für „Fenster“ für den nächsten Tag.
Anträge für Sonntag und Montag (bzw. den auf den Feiertag folgenden Werktag) können bis Freitag, 14.00 Uhr (bzw. den letzten Tag vor dem Feiertag) eingereicht werden.
Drittorganisationen, die nicht mit einem automatisierten Arbeitsplatz AS APVO ausgestattet sind, reichen Anträge für „Windows“ je nach Art der durchgeführten Arbeiten über die entsprechenden FC, EC, ShCh, NGCH, RCS oder direkt bei der „Windows“-Abteilung ein und der entsprechende Sektor der Region Moskau.
Ein Antrag auf ein „Fenster“ muss die in den Absätzen aufgeführten Informationen enthalten. 2.3.2 a), c), d), e), f), g), k), p), p), c). Gleichzeitig ist es nicht gestattet, im Antrag die Namen von mehr als zwei Mitarbeitern einer Organisation (Primär- und Ersatzorganisation) anzugeben, die Arbeitsleiter sind und für die technische Überwachung der im „Fenster“ ausgeführten Arbeiten verantwortlich sind.
2.4.2. Die Anwendung für „Windows“ umfasst:
a) „Fenster“, die im Voraus geplant wurden und für die Genehmigungstelegramme erteilt wurden (dieser Antrag ist eine Bestätigung der Bereitschaft, Arbeiten im „Fenster“ durchzuführen),
b) technologische „Fenster“ mit einer Dauer von bis zu 2 Stunden und in vom ersten stellvertretenden Straßenleiter festgelegten Bereichen – über 2 Stunden.
2.4.3. Für „Fenster“, die eine Spannungsentlastung aus dem Kontaktnetz erfordern, wird durch einen Zusatzantrag eine Stromversorgungsstrecke eingereicht, in der in der Spalte „Name der Arbeit“ die „Bereitstellung der Wechselrichterfrequenz (SC, PMS)“ angegeben ist, und Im Hinweis sind konkrete Grenzen (Wege, Ampeln, Pfeile) angegeben, Grenzen für die Spannungsentnahme aus dem Fahrleitungsnetz und Bereiche, in die die Einfahrt von Elektrofahrzeugen (ERV) verboten ist.
Für „Fenster“, die direkt über Stromversorgungsstrecken geführt werden, werden die oben genannten Informationen in einem Hinweis zum entsprechenden „Fenster“ festgehalten. Bei der Erteilung eines Befehls zur Schließung eines Abschnitts (Gleises) für eine EPS orientiert sich der Fahrdienstleiter an den Daten in der Zeile „Hinweis“ als Aufforderung aus der Stromversorgungsstrecke, die Spannung aus dem Kontaktnetz zu entfernen.
2.4.4. Der Leiter des Sektors „Fenster“ der Region Moskau sorgt für die Planung der „Fenster“ in der festgelegten Reihenfolge und organisiert vor 14:00 Uhr die Übergabe des „Fenster“-Plans für den nächsten Tag an die Abteilung „Fenster“ ( freitags - für Samstag, Sonntag und Montag).
2.4.5. Jeden Tag um 15 Uhr. 30 Minuten. Die Verkehrskontrolldirektion erwägt einen Entwurf eines Fensterplans für den nächsten Tag (freitags – samstags, sonntags und montags).
Basierend auf den Ergebnissen der Überprüfung wird ein Plan mit „Fenstern“ entlang der Straße für den nächsten Tag erstellt.
Der Plan wird vom ersten stellvertretenden Straßenleiter oder dem Leiter der Verkehrskontrolldirektion genehmigt. Der „Fenster“-Plan ist eine Anordnung und muss von allen Beteiligten unbedingt befolgt werden. Auszüge aus dem Plan, beglaubigt durch die Unterschrift des Leiters der Abteilung „Fenster“, seines Stellvertreters oder des leitenden Verkehrsdisponenten der Abteilung des Kontrollbereichs (für „Fenster“), werden an die Dispatcherkreise des DCUP ausgegeben.
2.4.6. Genehmigte Pläne werden vor 17:00 Uhr per E-Mail oder über AS APVO an Industriedienste, Direktionen, arbeitsproduzierende Unternehmen und Industrieabteilungen sowie an alle Beteiligten gesendet.

3. Das Verfahren zur Vorbereitung, Ausstellung und Zustellung von Erlaubnistelegrammen zur Durchführung von Arbeiten am „Fenster“.
3.1. Erlaubnistelegramme zur Durchführung von Arbeiten in den „Fenstern“, zur Änderung des Fahrplans (Stornierung) von Personenzügen und zur Änderung des Verfahrens zur Durchfahrt von Wagenströmen im Zusammenhang mit den Arbeiten werden von Grafiktechnologen der Verkehrskontrolldirektion und der Moskauer Verwaltung entwickelt Region auf der Grundlage von Anträgen der Unternehmen, die die Arbeiten durchführen.
3.2. Telegramme müssen vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße unterzeichnet werden:
a) den Fahrplan der Personenzüge zu ändern (eingereicht an „Adresse 4“);
b) den Fahrplan zu ändern und Nahverkehrszüge zu streichen, mit Ausnahme der Region Moskau (eingereicht an „Adresse 4“);
c) für „Fenster“, die mit Genehmigung der JSC Russian Railways durchgeführt wurden (eingereicht an „Adresse 4 und 15“);
d) zu „Fenstern“, die den Durchgang von Autoströmen begrenzen (eingereicht an „Adresse 4 und 15“),
Es ist zulässig, die oben genannten Telegramme mit zwei Unterschriften auszustellen: dem stellvertretenden Leiter der Straße für Infrastruktur (oder dem Chefingenieur der Straße) und dem Leiter (stellvertretender Leiter) der Verkehrskontrolldirektion
3.3. Telegramme müssen vom stellvertretenden Straßenleiter der Region Moskau unterzeichnet sein:
a) für alle „Fenster“ gemäß dem vom stellvertretenden Straßenleiter genehmigten halbmonatlichen Plan (eingereicht an „Adresse 15“);
b) Nahverkehrszüge gemäß der Genehmigung des stellvertretenden Straßenbauleiters zu streichen (in der Genehmigung sind die Anzahl der Nahverkehrszüge und die Abschnitte aufgeführt, in denen sie gesperrt werden; eingereicht an „Adresse 4“);
c) den Passagierplan zu ändern, inkl. Vorortzüge, Züge innerhalb der Region (angefahren an „Adresse 4“),
3.4. Telegramme innerhalb der Straßen St. Petersburg-Witebsk, St. Petersburg, Petrosawodsk, Murmansk, Wolchowstrojewsk, die nicht in den Absätzen 3.2 a) - d) aufgeführt sind, müssen vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße unterzeichnet ausgestellt werden (eingereicht an „Adresse 4 und 15“) ") oder mit zwei Unterschriften - dem stellvertretenden Leiter der Straße für die Region (dem entsprechenden Straßenbereich) und dem Leiter (stellvertretender Leiter) des Verkehrsdienstes der Verkehrskontrolldirektion oder dem Leiter (stellvertretender Leiter) des Verkehrs Kontrolldirektion.
3.5. Telegramme – Berechtigungen für „Fenster“ gemäß Abschnitt 3.2 werden vom Leiter der Abteilung „Fenster“ oder seinem Stellvertreter geprüft und genehmigt. Telegramme – Genehmigungen für „Fenster“ gemäß Abschnitt 3.4 werden vom Leiter, stellvertretenden Leiter der Abteilung „Fenster“ oder dem leitenden Straßendienstleiter der Kontrollbereichsabteilung (für „Fenster“) geprüft und genehmigt.
Das Verfahren zur Genehmigung von Telegrammen zur Änderung des Fahrplans von Nahverkehrszügen richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, die vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße genehmigt wurden (Anlage Nr. 2).
Bei der Annullierung (Änderung des Fahrplans am Anfangs- oder Endbahnhof) von Personenzügen werden Telegramme – Genehmigungen mit dem Dienst zur Erbringung von Infrastrukturdienstleistungen im Personenverkehr abgestimmt.
Wenn das Telegramm an das „Fenster“ die Erlaubnis zur Abfahrt des Bergungszuges enthält, muss dies mit dem Vertreter des Abgeordneten der Republik Belarus für die Region vereinbart werden.
3.6. Kündigungstelegramme, Übermittlung eines bisher gültigen Fahrplans oder Fahrplanänderungen von Nahverkehrszügen für mehr als 20 Minuten müssen spätestens 15 Tage vor dem Arbeitstermin erfolgen.
3.7. Telegramme - Berechtigungen für „Fenster“ und Telegramme zur Annullierung (Fahrplanänderung) von Zügen werden zugestellt:
- Adressaten, die sich im DCUP befinden und keine Telegrafenadresse haben
4,15, - Technologen - Grafikdesigner per E-Mail; mit Telegrafenadresse 4.15 - Mitarbeiter des Telegrafen RTS-3 St. Petersburg-Glavny;
- an alle anderen Empfänger - per Telegraf.
Die Zustellung von Telegrammen an Empfänger (außer Stationen mit Telegraf) - Genehmigungen, die weniger als 60 Stunden vor Arbeitsbeginn eingereicht wurden, erfolgt zusätzlich zum Telegrafen zusätzlich durch Distanzkräfte (ECh, 1PCh, PCh, NGCh), wer der Kunde des Werkes oder der Produzent des Werkes ist. In solchen Fällen wird im Erlaubnistelegramm vermerkt: „An diejenigen ohne Telegrafenkommunikation erfolgt die Zustellung durch ... (Name des Unternehmens oder der Organisation).“

4. Das Verfahren zur Bereitstellung von „Fenstern“.
4.1. Die Häufigkeit der Bereitstellung technologischer „Fenster“ in den Hauptrichtungen wird durch ein Telegramm des stellvertretenden Straßenleiters oder des Leiters der Verkehrskontrolldirektion für jede Richtung festgelegt, abhängig von der Verkehrsintensität, der Häufigkeit der Personenzüge, das Vorhandensein von „Fenstern“ auf parallelen Gleisen und andere Bedingungen. Die Häufigkeit der Bereitstellung technologischer „Fenster“ kann sich 1-2 Mal im Monat ändern oder über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben. Technologische „Fenster“ auf Strecken mit geringem Güterverkehr innerhalb der Vororte werden werktags und außerhalb der Vororte täglich bereitgestellt.
4.2. Vor der Einführung einer neuen Ordnungsverkehrspolizei wird ein vom ersten stellvertretenden Straßenleiter unterzeichnetes Telegramm an die beteiligten Dienste, Direktionen und DCS gesendet, in dem Folgendes angegeben ist:
a) die Zeit für die Bereitstellung technologischer „Fenster“ entlang jeder Route jeder Etappe;
b) eine Liste der Bühnen, auf denen nachts technologische „Fenster“ bereitgestellt werden;
c) eine Liste der Etappen, auf denen die Dauer der technologischen „Fenster“ 2 Stunden überschreitet.
Die Leiter der Direktionen, Dienste und DCS machen diese Informationen den Leitern der Entfernungen, Stationen und beteiligten Unternehmen – Produzenten von Arbeiten in den „Fenstern“ – zur Kenntnis.
Auf den in den Räumlichkeiten der Fahrdienstleiter ausgehängten Zugfahrplänen ist die Zeit für die Bereitstellung technologischer „Fenster“ hervorgehoben Gelb. Eine Aufhebung oder Reduzierung technologischer „Fenster“ ist nicht zulässig. Es ist nach Ermessen des Fahrdienstleiters zulässig, die Zeit für die Bereitstellung des technologischen „Fensters“ ohne Abstimmung mit dem Arbeitsleiter zu verschieben, jedoch nicht um mehr als 1 Stunde. Bei Bereitstellung eines technologischen „Fensters“ vor dem geplanten Zeitpunkt ist das DSC verpflichtet, den Arbeitsleiter oder Disponenten des jeweiligen Unternehmens – des Arbeitsproduzenten – spätestens 2 Stunden vor Beginn des „Fensters“ und der Arbeiten zu benachrichtigen Der Vorgesetzte muss alle Beteiligten benachrichtigen. Auf mündlichen Antrag des Arbeitsleiters ist es dem Fahrdienstleiter gestattet, das technologische „Fenster“ zu erweitern, sofern dies nicht zu Verspätungen von Güter- und Personenzügen führt. Bei der Durchführung von Kapitalarbeiten entlang eines angrenzenden Gleises eines bestimmten Abschnitts, eines angrenzenden Abschnitts oder eines parallelen Abschnitts dürfen für die Dauer der Arbeiten keine technologischen „Fenster“ bereitgestellt werden.
4.3. Die Bereitstellung technologischer „Fenster“ erfolgt auf der Grundlage eines gemäß Abschnitt 2.4.5 dieser Anleitung genehmigten täglichen „Fenster“-Plans. Der „Fenster“-Plan ist die Grundlage für DSC, die Bühne zu schließen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert. Darüber hinaus werden auf Basis des „Fenster“-Plans „Fenster“ bereitgestellt (unabhängig von der Dauer):
a) zum Be- und Entladen von Zügen für den Transport langer Seile, die keinen Ausfall (Fahrplanwechsel) von Nahverkehrszügen erfordern und die Durchfahrt von Wagenströmen nicht beeinträchtigen;
b) Arbeiten ohne Schließung der Bühne (Gleis) sowie Richt- und Abschlussarbeiten durchzuführen, die unter der Abdeckung des Hauptfensters an einem angrenzenden Bahnhof oder einer angrenzenden Bühne durchgeführt werden.
Alle anderen „Fenster“ werden auf der Grundlage eines Telegramms bereitgestellt - einer Arbeitserlaubnis und eines „Fensterplans“.
4.4. Auf den Bühnen dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die nicht im „Fenster“-Plan enthalten sind, bis zu einer Stunde dauern und keine Schließung der Bühne von Natur aus erfordern (während der Freizeit von Zügen mit Zustimmung des DNC). .
Innerhalb der Bahnhöfe sind Arbeiten (einschließlich Spannungsfreischaltung aus dem Fahrleitungsnetz, mit Ausnahme der in Anlage Nr. 3 genannten Bahnhöfe) zulässig, die nicht im „Fenster“-Plan enthalten sind und bis zu 1 Stunde dauern - auf den Hauptgleisen und längere Dauer- auf Empfangs- und Abfahrtsgleisen und anderen Gleisen, mit Eintrag in der festgelegten Reihenfolge im Inspektionsprotokoll von Gleisen, Weichen, Signalanlagen, Kommunikations- und Kontaktnetzen (Formular DU-46). Diese Arbeiten müssen im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitsleiter, dem Bahnhofsdienstleiter und dem Fahrdienstleiter erfolgen und unbeschadet des Zugverkehrs und der Rangierarbeiten sowie unter Berücksichtigung der festgelegten Betriebsweise des Bahnhofs durchgeführt werden.
Liste der Werke am Wartung, Reparatur und Fehlerbehebung von Signalgeräten an Bahnhöfen und Abschnitten, die nicht im „Fenster“-Plan enthalten sind und mit Genehmigung des Fahrdienstleiters und des Bahnhofsdienstleiters durchgeführt werden, sind in den Anlagen 2 und 3 der Anweisungen „Zur Gewährleistung der Sicherheit“ aufgeführt des Zugverkehrs während Wartungs- und Reparaturarbeiten“ Signalgeräte Nr. TsSh-530 und Anlage 1 (Abschnitt 1.1,
1.2, 1.3, 1.5, 1.6, 2.3, 2.9, 6.4, 9.1.7, 9.1.9, 9.4.2, 11.2), Anhang 3 (Absatz 7) der Anweisung „Zur Wartung von Alarm-, Zentralisierungs- und Verriegelungseinrichtungen“ Nr. TsSh -720.
4.5. Telegramme werden für „Fenster“ mit Spannungsunterbrechung der Hauptgleise der in Anlage Nr. 3 aufgeführten Bahnhöfe ausgegeben, für „Fenster“ gleichzeitig entlang von 2 oder mehr Hauptgleisen, für „Fenster“ mit vollständiger Abschaltung von EC-Bahnhofsgeräten, unabhängig davon ihrer Dauer -Arbeitserlaubnis.
4.6. Erlaubnistelegramme werden für technologische „Fenster“ ausgestellt, die das Ausschalten von Schaltern der Zentralisierung unter Beibehaltung der Signalnutzung erfordern. An Stationen, die mit automatischen Steuerungssystemen, automatisierten DSP- oder E-Mail-Arbeitsplätzen ausgestattet sind, können auf der Grundlage des „Fenster“-Plans technologische „Fenster“ mit von der Zentralisierung abgeschalteten Schaltern unter Beibehaltung der Signalnutzung vorgesehen werden. Dabei werden die abzuschaltenden Weichenschalter und die Art der Abschaltung angegeben. Anträge für solche „Fenster“ müssen vom ausführenden Unternehmen gestellt und durch Signalisierung, Zentralisierung und Sperrstrecken dupliziert werden. Bei allen Arbeiten, bei denen es um das Abschalten von Weichen unter Aufrechterhaltung der Signalnutzung geht, ist im „Fensterplan“ die konkrete Position (DS, DSZ, DNC) und der Name des für die Verkehrssicherung verantwortlichen Verkehrsmitarbeiters anzugeben.
Für das Abschalten von Weichen unter Beibehaltung der Signalnutzung ist die telegrafische Genehmigung des Straßenvorstehers einzuholen.
Die Liste der Bahnhöfe, an denen das Abschalten von Weichen unter Beibehaltung der Signalnutzung verboten ist, ist in Anlage Nr. 4 aufgeführt.
Das Abschalten isolierter Bereiche unter Aufrechterhaltung der Signalnutzung ist verboten.
Auf der Grundlage des „Fenster“-Plans werden technologische „Fenster“ bereitgestellt, die eine Isolierung isolierter Abschnitte oder Weichen von der Zentralisierung erfordern, ohne die Nutzung von Signalen aufrechtzuerhalten. Wenn der Verkehr auf diesen isolierten Abschnitten oder Weichen nicht gesperrt ist, dürfen gleichzeitig Züge gemäß dem festgelegten Verfahren passieren, wenn Ampeln verboten sind.
Für technologische „Fenster“, an deren Ende die Konfiguration des Gleisausbaus oder die Anordnung von Ampeln geändert wird, werden Erlaubnistelegramme erteilt, unabhängig von der Art und Weise, isolierte Abschnitte oder Weichen von der Zentralisierung zu trennen.
4.7. „Fenster“ werden in der Regel tagsüber zur Verfügung gestellt. Sofern die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet ist, können nachts „Fenster“ für alle Arten von Reparatur-, Bau- und Installationsarbeiten bereitgestellt werden (vorausgesetzt, die Baustelle ist gemäß Abschnitt 8.3 des PTE beleuchtet).
4.8. In Fällen, in denen bei der Inspektion von Bauwerken und Geräten Störungen festgestellt werden, die keine sofortige Sperrung des Verkehrs erfordern, aber bei längerfristiger Nichtbehebung die Durchfahrt des Autostroms oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ist folgende Vorgehensweise anzuwenden die Handlungen von Beamten werden festgestellt:
a) Die verantwortliche Person, in deren Bereich eine Störung festgestellt wird, ruft den Fahrdienstleiter an und übermittelt ihm eine im Dispatch Orders Journal (Formular DU-58) aufgezeichnete Anfrage, etwa wie folgt
Inhalt: „Um die Arbeiten auszuführen, bitte ich innerhalb von ... Stunden
Bieten Sie ein außerplanmäßiges „Fenster“ entlang... der Route
Dauer... Stunden... Minuten. Leitung der Beseitigungsarbeiten
Störungen werden von (Position, Nachname) durchgeführt. Habe den Antrag eingereicht
(Position, Nachname).“
b) Der Fahrdienstleiter informiert den Straßenfahrdienstleiter in der Richtung (im Folgenden DDN genannt) über die eingegangene Anfrage, und der DDN wiederum informiert über den Straßenfahrdienstleiter auf den „Fenstern“ den Leiter der Abteilung „Fenster“. , sein Stellvertreter oder der leitende Straßendienstleiter der Abteilung des Kontrollbereichs (auf den „Fenstern““),
c) Der Leiter der Abteilung „Fenster“, sein Stellvertreter oder der leitende Straßendienstleiter der Abteilung des Verwaltungsbereichs (für „Fenster“) planen gemeinsam mit der Verkehrspolizei den Zeitpunkt für die Bereitstellung der „Fenster“ und anschließend er trägt im „Fenster“-Plan entsprechend den Spaltennamen einen Eintrag über die Bereitstellung von „Fenster“ ein, den er mit seiner Unterschrift beglaubigt.
Nachts, am Wochenende, in Abwesenheit des Leiters der Abteilung „Fenster“, seines Stellvertreters oder des leitenden Straßendienstleiters der Abteilung des Kontrollbereichs (für „Fenster“) im DCUP werden ihre Aufgaben gemeinsam von der wahrgenommen leitender Straßendienstleiter (oder die verantwortliche Person im Dienst der Verkehrskontrolldirektion) und der Fenstermanager des Straßenverkehrsleiters.
4.9. Auf zweigleisigen Abschnitten mit begrenzter Kapazität müssen vor der Bereitstellung von „Fenstern“ mit langer Dauer die Warnungen auf angrenzenden Abschnitten aufgehoben werden, und die Gesamtzahl der Warnungen auf einem Zugabschnitt sollte 15 % der im Regulierungsplan vorgesehenen Anzahl nicht überschreiten.

5. Arbeitsmanagement im „Fenster“.
5.1. Die Verwaltung der Arbeit im „Fenster“ kann erfolgen:
a) Mitarbeiter der JSC Russian Railways, die gemäß der Anordnung des Unternehmens die Arbeit während des „Fensters“ leiten dürfen;
b) Leiter von Diensten, Direktionen und Regionen oder deren Stellvertreter, Abteilungsleiter oder deren Stellvertreter, Zugsicherheitsprüfer, Verkehrsprüfer, Leiter von Unternehmen, die zur Struktur der JSC Russian Railways gehören, oder deren Stellvertreter.
c) Mitarbeiter von Drittorganisationen, die Prüfungen für die Berechtigung zur Arbeitsverwaltung im „Fenster“ bestanden haben. Prüfungen für die Berechtigung, Arbeiten am „Fenster“ zu leiten, die in einem der Abschnitte der Straße bestanden wurden, geben das Recht, Arbeiten innerhalb der gesamten Oktjabrskaja-Eisenbahn zu leiten. (vorbehaltlich des Bestehens von Tests zur Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten gemäß dem in der Region festgelegten Verfahren).
Der Stationsleiter oder sein Stellvertreter kann die Arbeiten auf der Station (ggf. auch in der Nähe der Station) überwachen.
5.2. Der Arbeitsleiter (einschließlich eines einzelnen Arbeitsleiters, wenn zwei oder mehr Organisationen oder zwei oder mehr Versorgungszüge gleichzeitig an einem Abschnitt arbeiten) ist verantwortlich für:
a) Sicherheit des Zugverkehrs, inkl. und auf dem Rest des Weges;
b) rechtzeitige Benachrichtigung des Dispositionsapparats des DCUP über die Notwendigkeit der Umverteilung von Arbeitszügen und rechtzeitige Übertragung des Arbeitsplans an das „Fenster“;
c) rechtzeitiger Beginn und Abschluss der Arbeiten;
d) Einhaltung der Technik und Arbeitsgestaltung;
e) Umzäunung der Baustelle gemäß den „Anweisungen für die Signaltechnik auf den Eisenbahnen der Russischen Föderation“ TsRB-757 vom 26. Mai 2000 (ISI).
5.3. Eine einheitliche Arbeitsverwaltung auf einer Strecke, wenn zwei oder mehr Versorgungszüge (die einer oder mehreren Organisationen angehören) abfahren oder wenn zwei oder mehr Organisationen in Betrieb sind (unabhängig von der Anzahl der Versorgungszüge), kann durchgeführt werden durch:
a) Mitarbeiter der JSC Russian Railways in einer Position, die nicht niedriger ist als die des stellvertretenden Leiters des Unternehmens;
b) Mitarbeiter der JSC Russian Railways in einer niedrigeren Position als der stellvertretende Leiter des Unternehmens oder Mitarbeiter von Drittorganisationen, die Prüfungen für die Berechtigung zur Führung von Arbeiten mit 2 oder mehr Versorgungszügen im Auftrag des Hauptprüfers bestanden haben Sicherheit des Zugverkehrs in der Region.
In jedem Fall darf der ernannte Arbeitsleiter keine niedrigere Position haben als in den „Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs bei Gleisarbeiten“ TsP-485 vom 28. Juli 1997 festgelegt. Tisch 2.3. und Abschnitt 3.8. sowie die Anweisung „Zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs bei der Reparatur von Fahrleitungsnetzgeräten und Oberleitungen auf Eisenbahnen“ TsE-852 vom 28.08.02, Abschnitt 1.10.
Über die Möglichkeit, auf einer Strecke von zwei oder mehreren Versorgungszügen oder zwei oder mehreren Organisationen zu arbeiten, nimmt der Fensterplanungsingenieur einen entsprechenden Eintrag im Fensterplan vor.
5.4. Bei Arbeiten auf einem geschlossenen Abschnitt gleichzeitig mit Gleis- und Energieversorgungsarbeitern muss der einzige Vorgesetzte ein Gleisbetriebsarbeiter sein.
Wenn die Hauptarbeit im „Fenster“ die Arbeit am Kontaktnetzwerk ist, kann ein Mitarbeiter der Organisation, die die Arbeit am Kontaktnetzwerk durchführt, zum alleinigen Arbeitsleiter ernannt werden und die Benachrichtigung über die Möglichkeit der Eröffnung einer Phase erfolgt durch der Gleismeister nach Abschluss der Arbeiten an allen Anlagen.
Ein ähnliches Verfahren wird beibehalten, wenn Gleis- und Signaltechniker (Kommunikationsarbeiter) auf der Strecke zusammenarbeiten. Bei Arbeiten an einem geschlossenen Abschnitt gleichzeitig mit Mitarbeitern der Energieversorgungs- und Signalanlagen (Kommunikationsanlagen) sollte der alleinige Vorgesetzte in der Regel ein Mitarbeiter der Energieversorgungsanlage sein und über den Abschluss der Arbeiten informiert werden durch einen Mitarbeiter der Gleis- oder Energieversorgungsanlage durchgeführt werden (je nach Art der Arbeiten gemäß Abschnitt 6.2 und 10.1 dieses Handbuchs).
5.5. Wenn zwei oder mehr Organisationen gleichzeitig an einem Bahnhof und angrenzenden Abschnitten tätig sind, liegt die Verantwortung für die Koordinierung ihrer Maßnahmen innerhalb des Bahnhofs beim Leiter des Bahnhofs (stellvertretender Leiter des Bahnhofs), beim Verkehrsprüfer oder bei einem speziell ernannten Vertreter der Verkehrskontrolle Direktion oder Infrastrukturdirektion.
5.6. Bei Arbeiten am Wiederaufbau des Bahnhofs sollte die allgemeine Leitung der Arbeiten durch einen Vertreter des Generals erfolgen. Auftragnehmer oder eine von ihm beauftragte Person.
5.7. Bei Arbeiten zum Verschieben, Verlegen, Demontieren von Weichen auf den Hauptgleisen (bzw. beim Einbau von Kränen auf den Hauptgleisen) müssen die Arbeiten von einem Vertreter des Wechselrichters überwacht werden, dessen Position nicht niedriger als die des Stellvertreters sein darf. PC, unabhängig davon, welche Organisation die Arbeit ausführt. Über die Bereitschaft des „Fensters“ zum Wechseln, Verlegen und Abbauen von Weichen auf den Hauptgleisen muss der stellvertretende Leiter der regionalen Infrastrukturdirektion spätestens 15 Stunden am Tag vor Beginn des „Fensters“ eine registrierte Meldung erteilen an den Verkehrsdisponenten für die „Fenster“. Das Meldeformular finden Sie in Anlage Nr. 5.
Spätestens einen Tag vor Beginn des „Fensters“ muss der Verantwortliche des PMS, der die Weichenwechsel-, Verlegungs- und Demontagearbeiten durchführt, die Arbeitsbereitschaft beim Leiter (erster stellvertretender Leiter) des DRP melden . Die Ergebnisse des Berichts müssen in einem speziellen Journal des DRP-Dispatchers festgehalten werden.
5.8. Jedes Jahr vor dem 15. Januar müssen Leiter von Unternehmen, die Arbeiten in „Fenstern“ ausführen, der Verkehrskontrolldirektion ab dem 1. Januar des laufenden Jahres Folgendes vorlegen:
a) Listen der Personen (mit Angabe der Positionen), die die Arbeit im „Fenster“ verwalten dürfen:
- für Unternehmen, die zur Struktur der JSC Russian Railways gehören - vom Leiter des Unternehmens unterzeichnet,
für Drittorganisationen - vom Unternehmensleiter unterzeichnet und mit dem Siegel des Stellvertreters beglaubigt. Republik Belarus in der Region, in der Prüfungen zur Berechtigung zur Arbeitsführung durchgeführt wurden;
b) Listen von Personen in Positionen unterhalb des stellvertretenden Leiters des Unternehmens (mit Angabe dieser Positionen), die während des „Fensters“ die Arbeit leiten dürfen, wenn sie zu einem geschlossenen Abschnitt von 2 oder mehr Versorgungszügen fahren.
Listen gemäß Punkt b) müssen vom Leiter des Unternehmens unterzeichnet und mit dem Siegel des Apparats der Republik Belarus beglaubigt werden.
5.9. Mitarbeiter des PCH, ShCh, ECh, RTS, NGCh, die Arbeiten im „Fenster“ leiten dürfen, haben auch das Recht, technische Arbeiten auszuführen. Überwachung der Ausführung der Arbeiten im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Gibt es im Betrieb Mitarbeiter, die zur technischen Aufsicht über die Arbeitsproduktion berechtigt sind, jedoch keine Arbeiten im „Fenster“ leiten dürfen, wird eine gesonderte Liste dieser Mitarbeiter bereitgestellt.
5.10. Im Telegramm zur Arbeitserlaubnis sind bei der Bereitstellung von „Fenstern“ der Name und die Position des Arbeitsleiters anzugeben:
a) mit Genehmigung der JSC Russian Railways;
b) zum Auswechseln (Verlegen, Abbauen) von Weichen;
c) bei ausgeschalteten EC-Stationen;
d) über die Inbetriebnahme von Signalgeräten auf Bühnen;
e) einmalige „Fenster“ von langer Dauer.
Bei der Durchführung von Arbeiten, die eine langfristige Bereitstellung von „Fenstern“ an einer Front erfordern (z. B. größere oder mittlere Gleisreparaturen, umfassender Umbau eines Bahnhofs, Modernisierung oder Bau von Oberleitungsnetzanlagen, größere Reparaturen oder Bau von Personenbahnsteigen), usw.) in der Telegrammerlaubnis für „Windows“ „Der Name und die Position des Mitarbeiters, der die allgemeine Leitung der Arbeit am Standort wahrnimmt, sind angegeben, und im Plan von „Windows“ sind der Name und die Position des Leiters von in einem bestimmten „Fenster“ arbeiten.
In allen anderen Fällen dürfen im Erlaubnistelegramm die konkrete Position und der Nachname nicht angegeben werden, es muss jedoch das Unternehmen bestimmt werden, dessen Mitarbeiter die Arbeit beaufsichtigen muss, und im „Fenster“ müssen die konkrete Position und der Nachname des Arbeitsleiters angegeben werden. planen.
Im Telegramm über die Arbeitserlaubnis ist bei der Zusammenarbeit mehrerer Organisationen auf der Bühne das Unternehmen anzugeben, dessen Mitarbeiter die Gesamtleitung der Arbeiten wahrnehmen soll.
5.11. Ein Wechsel des Arbeitsleiters ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag der ausführenden Organisation zulässig. In diesem Fall wird im Auszug aus dem „Fenster“-Plan, der vom Fahrdienstleiter geführt wird, ein entsprechender Eintrag mit der Unterschrift nur folgender Beamter vorgenommen:
a) der Leiter des Dienstes – der Werkproduzent oder sein 1. Stellvertreter;
b) stellvertretender Leiter der regionalen Infrastrukturdirektion;
c) der Leiter oder stellvertretende Leiter der Verkehrskontrolldirektion, der Leiter oder erste stellvertretende Leiter des Verkehrsdienstes der Verkehrskontrolldirektion;
d) der Leiter des DCUP;
e) der Leiter der Abteilung „Fenster“ oder sein Stellvertreter oder der leitende Verkehrsleiter der Abteilung des Kontrollbereichs (für „Fenster“);
f) der Beamte, der die Arbeitserlaubnis unterzeichnet hat.
Ähnlich verfährt man bei der Ersetzung einer Person,
verantwortlich für die technische Überwachung der Arbeiten.

6. Bereitstellung technischer Unterstützung. Überwachung der Arbeitsleistung.
6.1. In Fällen, in denen Arbeiten im „Fenster“ nicht von PCH, ShCh, ECh, RTS durchgeführt werden, muss ein Mitarbeiter mit der Durchführung der Wartung beauftragt werden. Überwachung der Arbeitsleistung. Die Eröffnung eines Abschnitts kann durch den Fahrdienstleiter erst nach Erhalt einer Benachrichtigung dieses Mitarbeiters über den Abschluss der Arbeiten, die Freiheit des Abschnitts von Dienstzügen (bzw. über deren Abfahrt in die richtige Richtung auf einem zweigleisigen Abschnitt) erfolgen automatische Sperrsignale).
6.2. Ein Mitarbeiter, der technische Arbeiten ausführt Die Aufsicht über die Arbeit muss ein Vertreter sein von:
a) IF – in allen Fällen von Arbeiten, bei denen die Integrität des Gleisoberbaus verletzt wird, bei Arbeiten im Gleiskörper, bei Arbeiten an künstlichen Bauwerken (außer in besonders spezifizierten Fällen), beim Einbau von Fundamenten für Oberleitungsnetzstützen , Ampeln usw. P.;
b) EC – bei der Installation elektrischer Netze in nicht elektrifizierten und elektrifizierten Bereichen, bei der Montage und Demontage von Stützen und starren Querträgern in elektrifizierten Bereichen;
c) IF oder EC – beim Auf- und Abbau von Stützen und starren Querträgern des Stromversorgungsnetzes in nicht elektrifizierten Bereichen;
d) ШЧ - bei Arbeiten zum Abbau von Ampeln, zum Verlegen von Kabeln (ohne Erdarbeiten).
e) RCS – bei Arbeiten zur Demontage von Kommunikationsgeräten, Verlegung von Kabeln (ohne Erdarbeiten).
Darüber hinaus müssen bei der Durchführung aller Arten von Arbeiten in der Nähe von Signal- und Kommunikationsgeräten sowie bei allen Arten von Aushubarbeiten Vertreter von ShCh und RTS eingesetzt werden oder ShCh und RTS müssen dem Arbeitshersteller eine schriftliche Mitteilung über das Fehlen von Signal- und Kommunikationsgeräten erteilen Geräte an oder in der Nähe der Arbeitsfront. Der Arbeitsleiter muss den Fahrdienstleiter bei der Übermittlung des Arbeitsplans an das „Fenster“ über das Vorliegen einer solchen Meldung informieren. In diesem Fall ist die Anwesenheit von ShCh- und RCS-Mitarbeitern am „Fenster“ nicht erforderlich
6.3. Wenn die auf der Bühne ausgeführten Arbeiten technische Hilfe erfordern. Aufsicht sowohl vom PC als auch vom ShCh, RTS oder EC, dann erfolgt die Meldung über den Abschluss der Arbeiten durch einen Vertreter des PC; bei der Bereitstellung technischer Aufsicht gemeinsam durch Vertreter der EG, ShCh und RCS, die Meldung wird von einem Vertreter der EG eingereicht.
6.4. Die Namen und Positionen der Arbeiter, die die technische Überwachung der Arbeiten durchführen und eine Meldung über den Abschluss der Arbeiten abgeben, werden im „Fenster“-Plan in der in Abschnitt 5.10 dieser Anleitung angegebenen Weise in Bezug auf den Arbeitsleiter angegeben. Im Telegramm zur Arbeitserlaubnis ist der Betrieb anzugeben, dessen Arbeitnehmer die technische Aufsicht über die Arbeiten übernehmen und eine Meldung über den Abschluss der Arbeiten abgeben muss.
6.5. Für den Mitarbeiter, der die Wartung durchführt. Der Überwachung der Arbeitsleistung wird die Verantwortung übertragen für:
a) Umzäunung der Arbeitsstelle gemäß ISI (in Fällen, in denen es nicht möglich ist, diese Arbeit durch den Arbeitsleiter durchzuführen);
b) Einhaltung aktueller Anweisungen und behördlicher Dokumente;
c) Einreichung von Abmahnungsanträgen;
d) Überwachung der Einhaltung des Arbeitsplans;
e) der Zustand der zu reparierenden Geräte am Ende des „Fensters“;
f) Öffnung von Transportstrecken und Bahnhöfen nach Abschluss der Arbeiten;
g) Eintragungen in das Prüfprotokoll f. DU-46 (bei Arbeiten an Bahnhöfen).
Wenn Arbeiten im „Fenster“ vom PCH, ShCh oder ECh ausgeführt werden, gilt die Verantwortung gemäß den Absätzen. a) - g) ist dem Arbeitsleiter zugeordnet.
6.6. Um die Sicherheit des Zugverkehrs und der Rangierarbeiten bei Arbeiten in den „Fenstern“ zu gewährleisten, muss im Bahnhofsdienstraum der Bahnhofsvorsteher oder sein Stellvertreter anwesend sein, bei Unmöglichkeit der Anwesenheit ein Verkehrsinspektor oder ein zusätzlicher Bahnhofsdienst Beamter mit mindestens 1 Jahr Berufserfahrung. Die oben genannten Mitarbeiter sollten hervorstechen:
a) bei Arbeiten zum Ausschalten von Signalgeräten innerhalb der Station; (ausgenommen sind Arbeiten, bei denen Geräte ausgeschaltet werden, ohne dass die Verwendung von Signalen erhalten bleibt, wenn eine Bewegung an ausgeschalteten Geräten nicht vorgesehen ist).
b) bei Arbeiten an einem Abschnitt von zwei oder mehr Servicezügen neben einem Bahnhof (im Fall, dass Servicezüge von einem der Bahnhöfe zu einem gesperrten Abschnitt abfahren und dann zurückkommen, die Anwesenheit des oben genannten Arbeitnehmers an einem anderen Bahnhof). ist nicht nötig)
c) bei der Tätigkeit als Bahnhofswärter mit weniger als 1 Jahr Berufserfahrung
d) wenn zwei oder mehr Organisationen, die die Arbeiten ausführen, gleichzeitig an der Station arbeiten.
6.7. Vor Beginn des „Fensters“ muss der Verantwortliche für die Sicherheit des Zugverkehrs der Verkehrsabteilung die beteiligten Bahnhofsmitarbeiter mit einem Telegramm an das „Fenster“ bekannt machen und eine gezielte Einweisung mit dem Bahnhofsdienstleiter mit Eintragung durchführen im Protokoll der Einweisungen am Arbeitsplatz oder im Protokoll der (gezielten) Einweisung vor der Schicht.
6.8. Die Leiter der Infrastrukturdirektion und gegebenenfalls der Verkehrskontrolldirektion sollten an komplexe „Fenster“ für den Umbau des VSP, größere Gleisreparaturen, Weichenwechsel und Reparatur künstlicher Bauwerke verwiesen werden. Ein „Fenster“ wird von der Infrastrukturdirektion bei der Erstellung eines „Fenster“-Plans für zwei Wochen als „komplex“ eingestuft.

7. Das Verfahren zum Durchführen von Arbeiten mit oder ohne Schließen des Abschnitts.
7.1. Zu den Arbeiten bei der Abfahrt der Servicezüge zur Etappe, die ohne Sperrung der Etappe für den Zugverkehr durchgeführt werden können, gehören:
a) Reinigung von VSP-Materialien;
b) Schweißen von Steckverbindern;
c) Entladen von VSP-Materialien, -Geräten und -Werkzeugen ohne Verletzung der Abmessungen;
d) Schleifen von Schienen
e) Kabelverlegung ohne Erdarbeiten;
f) Prüfung und Anpassung des Netzwerks;
g) sonstige Arbeiten an Energieversorgungs-, Signal- und Kommunikationsgeräten, bei deren Ausführung die lichte Weite von Gebäuden nicht verletzt wird.
Erfordert die Durchführung der oben genannten Arbeiten die Sperrung des Abschnitts für den Zugverkehr, so ist der Arbeitsleiter verpflichtet, den Fahrdienstleiter bei der Übermittlung des Arbeitsplans hierüber zu informieren.
7.2. Die Durchführung von Arbeiten ohne Schließung des Abschnitts erfolgt gemäß den Absätzen. 8,18, 8,19 Binnenflüchtling. In diesen Fällen ist der Fahrdienstleiter nicht verpflichtet, eine Benachrichtigung über den Abschluss der Arbeiten zu erhalten. Auf Etappen mit automatischer Sperrung ist es zulässig, Züge nach dem/den nächsten Servicezug/en zu schicken, wenn die Abfahrt des/der Servicezüge zur Etappe mit vorhandenen Signal- und Kommunikationsmitteln mit Ankunft am vorausliegenden Bahnhof erfolgte. auf der Bühne arbeiten. In diesem Fall richten sich der Fahrdienstleiter, die Bahnhofswärter und die Lokführer nach Abschnitt 10.18 des IDP.
7.3. Die mit der Schließung der Bühne durchgeführten Arbeiten umfassen alle in Abschnitt 3.2 der Anweisung TsP-485 vom 26. Juli 1997 aufgeführten Arbeiten.
Darüber hinaus werden mit der Schließung des Abschnitts Arbeiten (unabhängig von ihrer Art) in folgenden Fällen durchgeführt:
a) wenn ein Servicezug auf dem falschen Gleis einer zweigleisigen (mehrgleisigen) Etappe mit Einbahnverkehr oder auf einer Etappe (Entfernungsstrecke) mit zweigleisigem Zugverkehr mit Rückfahrt abfährt, wenn dies unmöglich ist das Schlüsselpersonal an den Bahnhofsabfahrten zu entfernen (abwesend);
b) wenn zwei oder mehr Versorgungszüge auf einer Strecke fahren, wenn die Art der durchgeführten Arbeiten die Bewegung von Versorgungszügen entlang der Strecke unter Verwendung vorhandener Signal- und Kommunikationsmittel nicht zulässt;
c) bei der Abfahrt zu einer Strecke ohne Erteilung eines Schlüsselzuges eines Versorgungszuges, wenn die Art der ausgeführten Arbeiten ihre Bewegung in die entgegengesetzte Richtung erfordert, auch im Falle ihrer späteren Ankunft am vorausliegenden Bahnhof;
d) Arbeiten mit Verletzung der Integrität des Gleises.
In den Fällen „a“, „c“ kann anstelle des Schließens der Phase nach Ermessen des DNC auf Telefonkommunikation umgestellt werden.
Auf zweigleisigen (mehrgleisigen) Abschnitten, die mit Vorrichtungen ausgestattet sind, die es den Zügen ermöglichen, entsprechend den Angaben der Lokomotivampel auf dem falschen Gleis zu fahren, ist es erlaubt, einen oder mehrere Versorgungszüge mithilfe vorhandener Signalanlagen in die falsche Richtung zu schicken Kommunikation bedeutet ohne Sperrung des Abschnitts, vorausgesetzt, dass Versorgungszüge am vorausliegenden Bahnhof ankommen.
7.4. In Gebieten mit Disponentenzentralisierung und Gebieten mit Nicht-24-Stunden-Arbeit der Bahnhofswärter ist es in folgenden Fällen zulässig, Arbeiten durchzuführen, die keine Schließung des Abschnitts in Abwesenheit von Bahnhofswärtern erfordern:
a) Bei der Abfahrt eines Servicezuges mit Schlüsselpersonal ist das Vorhandensein einer Spanplatte nur am Abfahrtsbahnhof erforderlich;
b) Wenn ein Versorgungszug mit vorhandenen Signal- und Kommunikationsmitteln abfährt und am vorausliegenden Bahnhof ankommt, ohne die Spannung vom Kontaktnetz zu entfernen, ist das Vorhandensein einer Spanplatte nicht erforderlich, während eine Warnung über die Ankunftszeit am Bahnhof an die Der Fahrer des Versorgungszuges wird entweder von den diensthabenden Beamten am nächstgelegenen Bahnhof oder vom DNC per Funkkommunikation erteilt.
Wenn ein Versorgungszug mit vorhandenen Signal- und Kommunikationsmitteln abfährt und ohne Spannung vom Kontaktnetz am vorausliegenden Bahnhof ankommt, ist das Vorhandensein von Spanplatten an beiden Bahnhöfen zwingend erforderlich.

8. Das Verfahren zum Schließen eines Abschnitts für die Arbeit.
8.1. Spätestens 2 Stunden vor Arbeitsbeginn ist der Arbeitsleiter verpflichtet, beim Fahrdienstleiter einen Antrag in der in Anlage Nr. 6 angegebenen Form über die Reihenfolge der Abfahrt der Dienstzüge für einen gesperrten Abschnitt und deren Rückkehr (Ankunft) einzureichen ) nach Abschluss der Arbeiten zum Bahnhof. Der Arbeitsleiter zeichnet diese Anfrage im Versandauftragsprotokoll f auf. DU-58 an einer der die Strecke begrenzenden Stationen. Der Antrag wird vom Arbeitsleiter per Zugabfertigungskommunikation an den Fahrdienstleiter übermittelt, wobei dieser die streckenbegrenzenden Bahnhöfe miteinander verbindet. Wenn es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, Anträge 2 Stunden vor Beginn des „Fensters“ per Zugabfertigungskommunikation zu übertragen, ist es zulässig, einen Antrag an ein technologisches „Fenster“ mit der Abfahrt von höchstens einem Dienst zu übertragen über andere Kommunikationsarten trainieren.
Nach Eingang des Antrags weist der Fahrdienstleiter die Nummern der für den gesperrten Abschnitt gesendeten Versorgungszüge zu und informiert den Bahnhofsdienstleiter und den Arbeitsleiter. Es ist nach Ermessen des Fahrdienstleiters zulässig, die Nummern der Versorgungszüge nacheinander zuzuweisen (z. B. 1. Zug – Nr. 5201, 2. Zug – 5203, 3. Zug – 5205/5206 usw.), unabhängig von der Art von Maschinen und Mechanismen, die in Servicezügen enthalten sind, die für einen geschlossenen Abschnitt geschickt werden.
Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags meldet der Arbeitsleiter dem DSC die Bereitschaft für das „Fenster“ und die erforderlichen Bewegungen für den Zeitraum vor Beginn des „Fensters“.
Bei der Durchführung von Arbeiten während eines „Fensters“ innerhalb eines Bahnhofs ist der Arbeitsleiter verpflichtet, den Fahrdienstleiter über die Zugabfertigungskommunikation ebenfalls spätestens 2 Stunden vor Beginn der Arbeiten anzurufen und über die Bereitschaft für das „Fenster“ und das Notwendige zu berichten Bewegungen für den Zeitraum vor Beginn des „Fensters“.
8.2. Im Falle einer Massenbereitstellung von „Fenstern“ an einem Versandstandort ist die Übermittlung von Anfragen per Telefon, auch über einen dem Fahrdienstleiter angeschlossenen Operator oder einen anderen speziell dafür vorgesehenen Mitarbeiter, zulässig. Diese Art der Antragstellung muss dem Arbeitsleiter über den Disponenten des jeweiligen Unternehmens oder direkt über die „Fenster“ beim Straßendisponenten mitgeteilt werden.
8.3. Der vom Arbeitsleiter gestellte Antrag wird vom Fahrdienstleiter (einem Bediener des DSC oder einem speziell dafür vorgesehenen Mitarbeiter) im Dispatch-Auftragsprotokoll oder auf einem speziellen Formular erfasst, das vor Erteilung eines Schließungsbefehls in das Dispatch-Auftragsprotokoll eingefügt wird die Sektion. Anträge für technologische „Fenster“ können am Rande des Zeitplans der abgeschlossenen Bewegung (gegenüber dem entsprechenden Abschnitt) geschrieben werden.
8.4. Wenn ein Antrag per Telefon beim DSC eingereicht wird, leitet der diensthabende Beamte an der Station, an der der Arbeitsleiter den Antrag aufgenommen hat, ihn an eine andere Station weiter, die den Transport begrenzt. Vor Schließung des Abschnitts (Fernstrecke) liest der Diensthabende des Bahnhofs, an den der Antrag telefonisch übermittelt wurde, diesen dem Fahrdienstleiter zur gegenseitigen Überprüfung vor.
8.5. Bewerbungen für „Fenster“ von 9:30 bis 10:30 Uhr (von 21:30 bis 22:30 Uhr) können vor 7:30 Uhr (19:30 Uhr) oder nach 8:30 Uhr (8:30 Uhr) eingereicht werden. 30 Uhr) 30 Min.
8.6. Vor der Schließung des Abschnitts (Gleis) oder bei der Übergabe des Arbeitsplans an den Fahrdienstleiter muss der Arbeitsleiter dem Fahrdienstleiter die Anwesenheit des für die Übermittlung der Öffnungsmeldung verantwortlichen Mitarbeiters am Bahnhof oder am Arbeitsplatz melden der Abschnitt (gemäß der Arbeitserlaubnis) und alle Arbeitnehmer, die technische Maßnahmen ergreifen Überwachung der Arbeitsleistung. Der Verantwortliche für die Sicherheit des Zugverkehrs der Verkehrsabteilung muss dem Fahrdienstleiter seine Anwesenheit am Bahnhof melden. Die oben genannten Meldungen müssen über registrierte Kommunikationsarten übermittelt werden. Es ist dem Arbeitsleiter untersagt, während des „Fensters“ mit der Arbeit zu beginnen, ohne dass die Anwesenheit von Vertretern aller Organisationen (PCh, ShCh, ECh, RCS, DS usw.) auf der Arbeitsstelle oder an der den Weg einschränkenden Station gewährleistet ist Ausführung der Arbeiten.
8.7. Vor der Übermittlung eines Befehls zur Sperrung eines Abschnitts (Gleises) ist der Fahrdienstleiter verpflichtet, die Diensthabenden an den den Abschnitt begrenzenden Bahnhöfen und bei Arbeiten mit Spannungsentlastung den Stromverteiler an die Zugabfertigungskommunikation anzuschließen. Der Befehl zur Schließung eines Abschnitts (Gleis) wird vom Fahrdienstleiter in der in Abschnitt 10.10 des IDP angegebenen Form übermittelt, unter Angabe der Namen und Positionen des Arbeitsleiters und der Person, die für die Übermittlung der Benachrichtigung über die Eröffnung des Abschnitts verantwortlich ist. Der Auftrag ist an den DS der die Strecke begrenzenden Bahnhöfe und in Kopie an den Arbeitsleiter zu richten. Bei Arbeiten zur Spannungsentlastung im Fahrleitungsnetz (auch bei Arbeiten an Bahnhofsgleisen) wird die Anordnung zur Sperrung des Abschnitts (Gleis) durch die Anordnung des DSC zur Spannungsfreischaltung aus dem Stromnetz und zur Sperrung des Abschnitts ergänzt (Gleis, Weiche) für den Verkehr elektrischer Züge, veröffentlicht in der in Anlage Nr. 7 angegebenen Form. Der Energiedisponent darf mit der Spannungsfreischaltung aus dem Energieversorgungsnetz erst beginnen, nachdem er den Auftrag an den Bahnhofsdienstleiter per Zugabfertigungsmitteilung und entsprechender Bestätigung des Zugabfertigers wiederholt hat.
Eine Anordnung zur Schließung eines Abschnitts (Gleis) und eine Anordnung zur Spannungsfreischaltung aus dem Stromversorgungsnetz können in einer Anordnung zusammengefasst werden.
8.8. Vor Erteilung einer Anordnung zur Spannungsfreischaltung aus dem Fahrleitungsnetz klärt der Fahrdienstleiter mit dem Energiedisponenten die Grenzen für die Spannungsfreischaltung aus dem Fahrleitungsnetz (gemäß Abschnitt 2.4.3 dieser Weisung). Sollte es aus irgendeinem Grund erforderlich sein, die in der Zeile „Notiz“ des Auszugs aus dem „Fenster“-Plan aufgeführten Spannungsentlastungsgrenzen zu ändern, ruft der Energiedisponent vorab per Zugabfertigungskommunikation das DNC an und liest die Spannungsanforderung vor Erleichterung, die das DNC im Versandauftragsprotokoll vermerkt. In diesem Fall wird das „Fenster“ nur unter der Bedingung bereitgestellt, dass der alternative Zugfahrplan und die im Genehmigungstelegramm festgelegte Reihenfolge der Zugdurchfahrt eingehalten werden. Das gleiche Verfahren wird von der DNC und dem Energiedisponenten bei Abweichungen zwischen den im Auszug aus dem Fensterplan angegebenen Entspannungsgrenzen und den tatsächlichen Entspannungsgrenzen angewendet.
8.9. Sollten in Ausnahmefällen vor der Schließung des Abschnitts Änderungen am Antrag auf ein „Fenster“ erforderlich sein, handeln der Arbeitsleiter, der Fahrdienstleiter und die Bahnhofswärter gemäß den Ziffern 8.1-8.4 dieser Weisung. Jeder dieser Fälle muss von der Geschäftsführung des ausführenden Unternehmens untersucht werden und die Untersuchungsunterlagen müssen innerhalb von 24 Stunden der Straßenverwaltung vorgelegt werden.
8.10. Sollte es im Zuge der Durchführung von Arbeiten erforderlich werden, zuvor außerplanmäßige Versorgungszüge auf die Bühne zu schicken, die Reihenfolge ihrer Abfahrt zur Bühne oder ihrer Ankunft von der Bühne zu ändern, muss der Arbeitsleiter dem Fahrdienstleiter eine Ergänzung zum Antrag dafür vorlegen "Fenster". Wird ein solcher Antrag per Zugabfertigungskommunikation übermittelt, verbindet der Fahrdienstleiter die den Abschnitt begrenzenden Bahnhöfe und erlässt eine Ergänzung zur Anordnung zur Schließung des Abschnitts gemäß dem in Abschnitt 8.7 dieser Weisung festgelegten Verfahren. Bei der Übermittlung eines Antrags an einen Fahrdienstleiter über andere Kommunikationswege müssen im Text der Bestellung des Fahrdienstleiters die Abfahrts- und Ankunfts-(Rückkehr-)Bahnhöfe der Geschäftszüge sowie der Kilometer ihres ersten Halts auf der Strecke angegeben werden. Das gleiche Verfahren gilt, wenn mit der Schließung von Etappen für einen Tag oder länger gearbeitet wird. In diesem Fall stellt der Arbeitsleiter regelmäßig (alle 8-10 Stunden) einen Antrag auf Abfahrt von Versorgungszügen für den Transport.
8.11. Bei der Durchführung von Arbeiten, bei denen ein Abschnitt länger als 12 Stunden geschlossen ist, kann im Erlaubnistelegramm angegeben werden, dass mehrere einzelne Arbeitsleiter im Schichtbetrieb arbeiten. In diesem Fall muss der Arbeitsleiter bei der Übergabe der Schicht das DNC per Zugleitkommunikation oder Funk anrufen und ihn über die Übergabe der Schicht informieren. Der Arbeitsleiter, der die Schicht übernimmt, muss sich ebenfalls beim DNC melden. Nach dem DSC-Bericht geht die gesamte Leitung der Arbeit auf den Arbeitsleiter über, der die Schicht übernommen hat.
8.12. Im Falle einer langfristigen Schließung der Bühnen enthält das Telegramm mit der Erlaubnis zur Ausführung der Arbeiten eine Liste der Arbeitsleiter und eine Liste der Mitarbeiter der zugehörigen Dienste, die die technische Überwachung der Arbeiten gewährleisten. Wenn die Arbeitstechnik eine vorübergehende vollständige Freigabe des Abschnitts von Versorgungszügen vorsieht, übermittelt der Arbeitsleiter hierüber eine Meldung an das DSC. In diesem Fall erfolgt die Annahme und Abgabe von Schichten zwischen Arbeitsleitern auf Abruf des DNC nicht.
8.13. Bei der Durchführung von Arbeiten während „Fenstern“, die länger als 12 Stunden dauern, oder bei Sperrung von Fernstrecken muss der Arbeitsleiter einen Dienstplan für die Arbeitsaufsicht an den die Strecke begrenzenden Stationen ausstellen.
8.14. Der betriebliche Arbeitsplan sollte 10 Minuten Zeit für vorbereitende Arbeiten vor Beginn der Arbeiten enthalten (Erteilung eines Befehls zur Sperrung des Abschnitts durch den Fahrdienstleiter, Entspannung, Ausstellung von Dokumenten für die Abfahrt in den gesperrten Abschnitt usw.). Nach Erhalt der Anweisung des DNC, den Abschnitt zu schließen, muss der Bahnhofsleiter alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Servicezüge so schnell wie möglich zu diesem Abschnitt abfahren. Die Zeit zwischen der Erteilung der Anordnung des DNC und der Abfahrt des ersten Servicezuges für einen gesperrten Abschnitt sollte in der Regel 10 Minuten nicht überschreiten. Die Verantwortung für die Abfahrtsbereitschaft der Versorgungszüge liegt beim Arbeitsleiter, für die Pünktlichkeit der Abfahrt beim Bahnhofsleiter.
8.15. Wenn der Arbeitsleiter gegen die in den Absätzen festgelegten Bestimmungen verstößt. 8.1. und 8.5. ist ein „Fenster“ nicht vorgesehen und wird vom Werkunternehmer als Verweigerung gewertet.
8.16. Mobile Einheiten, die gemäß Abschnitt 8.9 des IDP für einen geschlossenen Abschnitt in einem Zug gesendet werden, können auf Anweisung des Arbeitsleiters auf dem Abschnitt getrennt und verbunden werden. In diesem Fall die Erlaubnis auf dem Formular Weiß mit einem roten Streifen (Formular DU-64) wird dem Fahrer der führenden Umzugseinheit ausgestellt, und der Arbeitsleiter muss ernannt werden, der für die Koordinierung der Bewegung der in einem Zug enthaltenen Umzugseinheiten im Rahmen der Arbeit verantwortlich ist. Bei der Abfahrt zu einer geschlossenen Etappe eines aus mehreren fahrenden Einheiten gebildeten Versorgungszuges wird dem Versorgungszug Folgendes zugewiesen:
- eine Nummer - vorbehaltlich der Rückkehr von der angeschlossenen Strecke;
- mehrere Nummern bei der Rückkehr (Ankunft) zu verschiedenen Stationen oder zu einer Station mit Verbindungsunterbrechung.

9. Besondere Bedingungen für die Durchfahrt von Zügen und den Betrieb von Geräten während der „Fenster“.
9.1. Durchfahrt von Zügen mit übergroßer Ladung.
Bei Arbeiten auf einem zweigleisigen (mehrgleisigen) Abschnitt von Elektroschottern, Schotterreinigungsmaschinen, Hochdruckgeräten und anderen, bei deren Betrieb aufgrund ihrer übergroßen Betriebsposition entlang der Strecke eine Geausgegeben wird Nebengleis ist die Durchfahrt von Zügen mit übergroßer Ladung auf dem Nebengleis verboten. In Ausnahmefällen kann die Durchfahrt solcher Züge nur dann gestattet werden, wenn der Arbeitsleiter dem Fahrdienstleiter persönlich per Zugleitkommunikation oder Funk eine Mitteilung über die Durchfahrtsbereitschaft eines Zuges mit übergroßer Ladung übermittelt.
9.2. Das Verfahren zur Ausgabe von Warnungen, wenn ein Zug auf dem falschen Gleis fährt.
Wenn ein Zug auf dem falschen Gleis fährt, werden Geschwindigkeitswarnungen per Telefonkommunikation zusammen mit einem Streckenhinweis ausgegeben. Bei Arbeiten in „Fenstern“ von längerer Dauer in Bereichen, die mit beidseitiger Sperrung auf beiden Gleisen oder Vorrichtungen zum Befahren falscher Gleise gemäß Lokomotivampeln ausgestattet sind, müssen Warnungen auf beiden Gleisen gleichzeitig an Warnstationen ausgegeben werden. Im Erlaubnistelegramm „Fenster“ sind die Notwendigkeit und der Zeitraum der Abmahnung festzulegen.
9.3. Organisation der Arbeit an Grenzübergängen und deren Reihenfolge.
9.3.1. Um die Kapazität während der Arbeitszeit an unbewachten Kreuzungen von zweigleisigen Abschnitten zu erhöhen, die mit automatischen Vorrichtungen ausgestattet sind, damit sich Züge nur in die richtige Richtung bewegen können, kann das folgende Verfahren für die Durchfahrt von Zügen und Fahrzeugen angewendet werden:
- Für den Umzug wird ein Wechselrichterarbeiter eingesetzt, der mit der Spanplatte der nächstgelegenen Station kommuniziert und eine Reihe von Signalzubehör mit sich führt;
- Es werden temporäre Barrieren installiert, deren normale Position auf geschlossen eingestellt ist;
- Die Fahrzeugzufahrt erfolgt in Absprache mit der DSP.
Ein ähnliches Verfahren gilt für Arbeiten im Bereich vor Kreuzungen. Bei der Durchführung der oben genannten Maßnahmen wird die Geschwindigkeit der den Übergang passierenden Züge nicht begrenzt, worüber auf Antrag des FC eine entsprechende Warnung erfolgt. Dieser Befehl muss im Telegramm an das „Fenster“ angegeben werden.
9.3.2. Wenn Arbeiten im Bereich vor einer unbewachten Kreuzung erforderlich sind, stellt der Auftragnehmer bei der regionalen Infrastrukturabteilung einen Antrag auf Bereitstellung eines FC-Arbeiters für die Kreuzung. Auf der Grundlage des Antrags erstellt die regionale Infrastrukturabteilung ein Telegramm, das vom stellvertretenden Straßenleiter der Region oder dem Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung unterzeichnet wird und in dem die konkrete Position und der Name des für die Zugsicherheit verantwortlichen Mitarbeiters angegeben sind Verkehr durch die Kreuzung. Dem Arbeitsleiter am „Fenster“ ist es untersagt, mit der Arbeit zu beginnen, ohne sicherzustellen, dass der gemäß Telegramm des stellvertretenden Straßenleiters der Region (Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung) zugewiesene Arbeiter an der Kreuzung verfügbar ist.
9.4. Das Verfahren zum Aus- und Einschalten dient der automatischen Überwachung des Zustands des Rollmaterials während der Zugfahrt.
Wenn es erforderlich ist, Arbeiten mit der Deaktivierung von Mitteln zur automatischen Überwachung des Zustands des Rollmaterials während der Fahrt des Zuges (im Folgenden „Kontrollmittel“ genannt) durchzuführen, stellt der Arbeitsersteller einen an den Leiter gerichteten Antrag die regionale Infrastrukturabteilung. Auf der Grundlage des Antrags erstellt die regionale Infrastrukturabteilung gemeinsam mit dem Beförderungsdienst eine Genehmigung zur Abschaltung der Kontrolleinrichtungen, die je nach Dauer der Abschaltung vom stellvertretenden Straßenleiter der Region oder dem Leiter der Region unterzeichnet wird die Straße. Die Genehmigung muss in voller Übereinstimmung mit Abschnitt 7.25 der Anweisung des Eisenbahnministeriums Russlands Nr. TsV-TsSh-453 vom 30. Dezember 1996 erstellt werden und bestimmte Fristen für die Aktivierung von Kontrollmitteln sowie eine Liste der dafür verantwortlichen Personen enthalten Aktivierung und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für die Dauer der Arbeit.

10. Das Verfahren zur Eröffnung der Bühne nach Abschluss der Arbeiten.
10.1. Die Eröffnung des Abschnitts erfolgt durch den Fahrdienstleiter nach Erhalt der Meldung über den Abschluss der Arbeiten, die Anpassung des Lichtraumprofils der Gebäude an die technischen Vorschriften, die Freigabe des Abschnitts für den Dienstverkehr oder deren Abfahrt in die richtige Richtung entlang eines 2-gleisigen Abschnitts mit automatischen Sperrsignalen. Die Form der Benachrichtigung und Anordnung zur Eröffnung der Bühne ist in Anlage Nr. 7 aufgeführt. Benachrichtigung erfolgt:
- während der vom Wechselrichter ausgeführten Arbeiten - der Arbeitsleiter;
- während der in Abschnitt 6.2 b), c) aufgeführten Arbeiten von ShCh, ECh oder RTS
d), e) dieser Weisung – durch den Arbeitsleiter, sonstige Arbeiten – durch den Vertreter des Wechselrichters, der die technische Überwachung der Arbeiten durchführt;
- für von anderen Organisationen durchgeführte Arbeiten - ein Vertreter des PC, EC, ShCh oder RTS (je nach Art der in Abschnitt 6.2 aufgeführten Arbeiten), der die technische Überwachung der Arbeiten durchführt
10.2. Die Meldung muss über Zugleitkommunikation oder Zugfunk direkt an den Fahrdienstleiter erfolgen. In Fällen, in denen die Übermittlung einer Meldung über die oben genannten Kommunikationsarten zu einer Verlängerung der geplanten Dauer des „Fensters“ führen kann, kann die Meldung über verfügbare Kommunikationsmittel oder durch den Diensthabenden der Station mit der obligatorischen Nachaufzeichnung erfolgen der Meldung im Versandauftragsprotokoll an einem der streckenbegrenzenden Bahnhöfe. Nach Erhalt der Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten muss der Bahnhofsdienstleiter diese unverzüglich dem Fahrdienstleiter vorlesen.
Ändert der Arbeitsleiter die Reihenfolge der Ankunft (Rückkehr) von Servicezügen am Bahnhof, ist der Arbeitsleiter verpflichtet, dies zusätzlich dem Fahrdienstleiter mitzuteilen.
10.3. Der Betriebsarbeitsplan sollte 10 Minuten Zeit für vorbereitende Arbeiten vor der Eröffnung des Abschnitts enthalten (Einreichung einer Meldung über den Abschluss der Arbeiten, Erteilung eines Befehls zur Öffnung des Abschnitts durch den Fahrdienstleiter, Spannungsversorgung). Kontaktnetzwerk usw.).
10.4. Dies ist dem Arbeitsleiter und dem die Wartung durchführenden Mitarbeiter untersagt. Unter Aufsicht der Arbeitsaufsicht den Arbeitsplatz oder die Räumlichkeiten des Bahnhofsdienstleiters verlassen, bis der Fahrdienstleiter den Befehl zur Öffnung des Abschnitts erteilt.

11. Bereitstellung der Kommunikation mit dem Arbeitsplatz.
11.1. Für alle „Fenster“, die länger als 4 Stunden dauern, muss die Kommunikation mit der Baustelle vom RCS gemeinsam mit dem Arbeitsleiter gewährleistet werden.
11.2. Spätestens 1 Stunde vor Beginn des „Fensters“ informiert der DSC-Mitarbeiter das DSC über die Art der Kommunikation mit dem Arbeitsleiter (direkte Verbindung: Arbeitsort – DSC, Telefonnummer oder Mobilfunknummer) und prüft deren Funktionsfähigkeit .
11. 3. Der Leiter des regionalen Kommunikationszentrums ist für die Sicherstellung der Kommunikation mit dem Arbeitsleiter verantwortlich.

12. Die Reihenfolge der Bewegung von Versorgungszügen.
12.1. Der Arbeitsleiter oder Disponent des jeweiligen Unternehmens muss den Straßendisponenten an den „Fenstern“ im Voraus (6-8 Stunden vor Abfahrt) über die Notwendigkeit informieren, Geschäftszüge innerhalb von 2 oder mehr Dispositionsbereichen zu bewegen. Der Verkehrsdisponent für „Fenster“ erfasst Daten über den Versorgungszug auf dem „Fenster“-Plan oder auf einem speziellen Formular und legt zusammen mit den beteiligten DNC und DDN das Verfahren für die Durchfahrt des Versorgungszuges vom Abfahrtsbahnhof zum Ziel fest Bahnhof. Bei den in Abschnitt 12.4 und Abschnitt 3 der Anlage Nr. 8 aufgeführten Zügen zeigt der Fahrdienstleiter sofort die Zugnummer über die „Fenster“ an.
12.2. Der Arbeitsausführende meldet spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt der Versorgungszüge zum Arbeitsort dem diensthabenden Beamten am Abfahrtsbahnhof die Bereitschaft des Versorgungszuges zum Anhängen der Lokomotive, führt eine technische Inspektion durch und prüft die Bremsen. Die Abfahrt von Versorgungszügen von Stützpunkten zur Arbeitsstelle und zurück muss erfolgen, nachdem dem Bahnhofsdienstleiter vom Arbeitsleiter oder einer von ihm beauftragten Person eine Meldung über die Abfahrtsbereitschaft des Zuges mit entsprechendem Eintrag im Tagebuch zugegangen ist F. DU-58. Der Bahnhofsdienstleiter meldet dem Fahrdienstleiter, dass der Versorgungszug abfahrbereit ist.
12.3. Einem Fahrdienstleiter ist es untersagt, Versorgungszüge und Lokomotiven, die außerhalb seines Gebiets verkehren, in den „Fenstern“ abzufertigen, ohne dass der Straßenfahrdienstleiter gemäß Abschnitt 12.1 Daten über die „Fenster“ aufzeichnet.
12.4. Es wird folgende Nummerierung der Züge mit PMS-Gleissäulen festgelegt (entsprechend der PMS-Nummer):
OPMS-1 – 5501/5502 OPMS-8 – 5507/5508 PMS-28 – 5527/5528
PMS-29 - 5529/5530 PMS-75 - 5575/5576 PMS-77 - 5577/5578
PMS-82 – 5581/5582 PMS-83 ​​– 5583/5584 PMS-88 – 5587/5588
PMS-199-5597/5598 PMS-263 - 5563/5564 PMS-283 - 5585/5586
PMS-292 – 5591/5592
DNC und DDN sind verpflichtet, die vorrangige Durchfahrt der oben genannten Züge gegenüber Güter- und Versorgungszügen aller Kategorien sicherzustellen.
Der Arbeitsleiter ist verpflichtet, den Fahrdienstleiter vorab über die Notwendigkeit der Abfertigung eines Versorgungszuges mit PMS-Gleissäule zu informieren und die entsprechende Nummerierung zu vergeben.
12.5. Die Nummerierung der für den Versorgungsbedarf vorgesehenen Versorgungszüge und Reservelokomotiven wird gemäß Anhang Nr. 8 dieser Anweisung festgelegt.
12.6. Das Verfahren zum Bewegen von Versorgungszügen gemäß den Absätzen 12.1., 12.2, 12.3. wird in Bezug auf Züge mit den in Abschnitt 12.4 aufgeführten PMS-Gleissäulen und auf Züge mit den Nummern 5201-5298, 5701-5948 festgelegt, unabhängig vom Eigentum des Servicezuges.
12.7. Bei Änderungen in der Reihenfolge der Geschäftszüge ist der Arbeitsleiter oder Fahrdienstleiter des betreffenden Unternehmens verpflichtet, den Straßenfahrdienstleiter unverzüglich über die „Fenster“ zu informieren, und dieser wiederum informiert den Zugfahrdienstleiter.
12.8. Um zu verhindern, dass die „Fenster“ beschädigt werden, legen Sie ein Verfahren fest, nach dem der Versand von Drehscheiben für den Transport langer Wimpern von den Bahnhöfen Lodeynoye Pole und Predportovaya bei Bedarf innerhalb von 6 Stunden nach ihrer Bereitstellung erfolgen sollte zur Abfahrt (auf Wunsch des Verkehrsdisponenten für die „Fenster“),
12.9. Wenn die Beförderung von Versorgungszügen mit einer separaten Lokomotive über eine Strecke von mehr als der Hälfte der Zugstrecke erforderlich ist, wird diese Beförderung mit Zuglokomotiven (oder Lokomotiven, die in anderen Verkehrsarten in die gleiche Richtung fahren) durchgeführt.
In diesem Fall wird folgende Reihenfolge festgelegt:
12.9.1. Vor 10:00 Uhr des Tages vor dem Transportdatum reicht der Absender einen Antrag bei der Abteilung „Fenster“ ein, in dem er Folgendes angibt:
a) Bahnhof und Abfahrtszeit;
b) Bahnhof und Ankunftszeit (wenn ein Geschäftszug zu einem „Fenster“ fährt, geben Sie an, welches „Fenster“);
c) die Zusammensetzung des Zuges (kurz), sein ungefähres Gewicht und seine Nennlänge und, falls verfügbar, spezielle Bedingungen geht vorbei.
Für Versorgungszüge des DRP „Putrem“ wird der Antrag von einem der Leiter der Direktion unterzeichnet; für Versorgungszüge des Gleisdienstes und der Direktion für Gleismaschinen wird der Antrag von einem der Leiter des Gleisdienstes unterzeichnet .
12.9.2. Auf der Grundlage der eingereichten Anträge wird bis 12 Uhr ein Transportplan für Versorgungszüge in den Verwaltungsbereichen erstellt, der bei der Erstellung eines täglichen Zugarbeitsplans und eines täglichen Plans für die Lieferung von Lokomotiven und Lokomotivpersonal berücksichtigt wird .
12.10. Dargelegt in Abschnitt 12.9. Das Verfahren gilt nicht für die Beförderung von Versorgungszügen mit Reiselokomotiven. Um einen qualitativ hochwertigen Einsatz von Tourlokomotiven sicherzustellen, übermittelt der Dispatcher des entsprechenden PMS gleichzeitig mit der Einreichung eines Lokomotivantrags für den nächsten Tag einen Stundenplan für den Betrieb an die regionale Infrastrukturabteilung und die Abteilung „Fenster“. Besichtigungslokomotiven für den nächsten Tag. Freitags erfolgt die Übermittlung des Plans für Samstag, Sonntag und Montag mit ggf. nachträglichen Anpassungen am Samstag und Sonntag.
Eine Kopie dieses Plans muss dem Betriebslokdepot vorgelegt werden, das die entsprechende Tourlokomotive mit Lokpersonal bedient.
12.11. Vor Beginn der Zusammenstellung von Servicezügen ist der Bahnhofsdienstleiter verpflichtet, zu überprüfen, ob der Leiter über die folgenden Manöver verfügt:
a) Bescheinigungen des Chefschaffners oder Schaffners von Güterzügen;
b) Dokument über das Bestehen der Prüfungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten

13. Bereitstellung von „Fenstern“ für Dritte.
Wenn es erforderlich ist, Arbeiten von Drittorganisationen in den Einrichtungen der Oktjabrskaja-Eisenbahn oder anderen Einrichtungen durchzuführen, bei denen der Verkehr entlang der Gleise von Bahnhöfen und Etappen der Oktjabrskaja-Eisenbahn eingestellt oder eingeschränkt wird, gilt das folgende Verfahren zur Bereitstellung von „Fenstern“. ist festgelegt.
13.1. Das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, stellt dem stellvertretenden Hauptstraßeningenieur der Region vorab vor der Besprechung zur Planung der „Fenster“ die erforderlichen Entwurfsunterlagen (einschließlich des Arbeitsplans) und der Abteilung „Fenster“ des Verkehrsdienstes zur Verfügung - ein schrittweiser Arbeitsplan und ein Antrag, erstellt und vereinbart gemäß Abschnitt 2.3 dieser Anleitung
13.2. Auf der Grundlage dieser Unterlagen erstellt der Leiter der Abteilung „Fenster“ eine Bescheinigung über die Vermietung von Zügen im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines „Fensters“.
13.3. Der stellvertretende Chefingenieur der Straße für die Region überprüft die vom Hersteller erbrachten Leistungen Projektdokumentation und eine Genehmigung wird erteilt. Der Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung überprüft die Arbeitstechnologie und ernennt je nach Art der Arbeit ein Unternehmen (in der Regel einen Wechselrichter) und einen bestimmten Beamten, der für die Interaktion des Arbeitsherstellers mit der Oktjabrskaja-Eisenbahn sorgt und für die Leitung verantwortlich ist die Arbeit im „Fenster“ der Oktjabrskaja-Eisenbahn.
13.4. Anschließend wird zwischen der Infrastrukturdirektion und dem Bauunternehmer eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die die Kosten der Straßeninfrastrukturdirektion für die technische Überwachung der Arbeiten, die Leitung der Arbeiten und die Durchführung der damit verbundenen (und gegebenenfalls Haupt-) Arbeiten umfasst .
13.5. Gleichzeitig wird zwischen der Verkehrskontrolldirektion und dem Bauunternehmer eine Vereinbarung geschlossen, die Folgendes umfasst:
a) Kosten für die Entwicklung eines „Fensters“;
b) Entschädigung im Zusammenhang mit der Vermietung von Zügen gemäß der Bescheinigung gemäß Ziffer 13.2.
13.6. Darüber hinaus wird zwischen der Kommunikationsdirektion und dem Auftragnehmer eine Vereinbarung geschlossen, die die Zahlung der Kosten der Kommunikationsdirektion für die technische Überwachung der Arbeiten, die Durchführung damit verbundener (und gegebenenfalls Hauptarbeiten) und die Organisation der Kommunikation mit dem Arbeitsleiter während der Arbeiten umfasst das Fenster".
13.7. Nach Abschluss der oben genannten Verträge und Bezahlung der Arbeiten gemäß der Berechnung durch den Hersteller wird ein Telegramm mit etwa folgendem Inhalt an die Verkehrskontrolldirektion gesendet, unterzeichnet vom stellvertretenden Leiter der Infrastrukturdirektion für die Region:
„Die Technologie zur Durchführung von Arbeiten in „Fenstern“ gemäß … (Angabe der Art der Arbeit, Station oder Abschnitt, Anzahl und Dauer der „Fenster“) wurde überprüft, die Zahlung erfolgte in Höhe von … Rubel , ein stellvertretender Ministerpräsident wurde zum Arbeitsleiter aus der Straßenregion ernannt... (Nachname) – Haupt, PDS. . . (Nachname) - Reserve, stellvertretender CI pro ... "
Wenn eine fristgerechte Zahlung nicht möglich ist, kann der stellvertretende Leiter der Infrastrukturdirektion für die Region auf der Grundlage des Garantieschreibens des Arbeitsleiters anstelle der Worte „Die Zahlung erfolgte in Höhe von … Rubel“ erfolgen. Er kann schreiben: „Das Garantieschreiben des Arbeitsleiters ist eingegangen. Bitte sorgen Sie für ein Fenster.“
Ist eine fristgerechte Zahlung gemäß der Vereinbarung zwischen der Verkehrskontrolldirektion und dem Bauunternehmer nicht möglich, entscheidet der Leiter der Verkehrskontrolldirektion über die Möglichkeit der Bereitstellung eines „Fensters“ im Rahmen der Garantieerklärung des Bauproduzenten oder sein erster Stellvertreter.
13.8. Nach Erhalt eines vom stellvertretenden Leiter der regionalen Infrastrukturdirektion unterzeichneten Telegramms plant der Leiter der Abteilung „Fenster“ das „Fenster“ in der in Ziffer 2.2 vorgesehenen Weise. dieser Anleitung. In diesem Fall erhält der Bauunternehmer am Tag der „Fenster“-Planungsbesprechung eine „Benachrichtigung“ in der in Anlage Nr. 10 angegebenen Form.
13.9. Im Telegramm an das „Fenster“ wird als Arbeitsleiter ein Vertreter der Oktjabrskaja-Eisenbahn und als Verantwortlicher des Arbeitsproduzenten die laut Antrag des Arbeitsproduzenten verantwortliche Person angegeben. Dieses „Fenster“ wird vom Unternehmen der Oktjabrskaja-Eisenbahn in die APVO AS eingetragen, mit dem Hinweis, dass die Arbeiten von einer Drittorganisation durchgeführt werden. Werden die Arbeiten von einer Organisation durchgeführt, die systematisch Arbeiten an der Eisenbahn durchführt, kann ein Vertreter dieser Organisation zum Arbeitsleiter ernannt werden.
13.10. Das Verfahren zur Bereitstellung von „Fenstern“ für Drittorganisationen in der Region Moskau wird vom stellvertretenden Leiter der Straße für die Region Moskau festgelegt.
13.11. Dargelegt in den Absätzen 13.1.-13.10. Das Verfahren gilt nicht für Arbeiten, die von Dritten im Namen der JSC Russian Railways ausgeführt werden.

14. Absagen und Störungen von „Fenstern“.
14.1. Eine Annullierung oder Verkürzung der Dauer von „Fenstern“ ist nur in Ausnahmefällen auf Anweisung des Beamten, der die Arbeitserlaubnis unterzeichnet hat, oder seines Vorgesetzten zulässig. Die Stornierung von „Fenstern“ erfolgt in Form einer eingeschriebenen schriftlichen Anordnung oder eines Telegramms, in der bestimmte „Fenster“, Wege und Richtungen sowie der Grund für die Stornierung der „Fenster“ angegeben sind.
Eine Anordnung (Telegramm) zur Stornierung des „Fensters“ muss spätestens 8 Stunden vor Beginn des „Fensters“ unterzeichnet werden. Im Falle einer Störung im Betrieb technischer Mittel, die weniger als 8 Stunden vor Beginn des „Fensters“ eingetreten ist und dazu geführt hat, dass die Bereitstellung eines „Fensters“ nicht möglich ist, wird eine entsprechende Anordnung unter Angabe der konkreten Ursache und des Ausfalls erlassen Das „Fenster“ wird aufgrund eines Fehlers des Dienstes aufgezeichnet, der den Ausfall der technischen Mittel zum Betrieb ermöglicht hat. Wenn eine Anordnung zur Aufhebung eines „Fensters“ ohne Angabe von Gründen erteilt wird, wird ein Ausfall des „Fensters“ aufgrund eines Verschuldens des Dienstes erfasst, der die Erteilung der Anordnung zur Aufhebung des „Fensters“ veranlasst hat.
Im Falle eines „Fenster“-Ausfalls müssen die operativen Mitarbeiter der Infrastruktur-, Verkehrskontroll-, Gleisreparatur- und Kommunikationsdirektionen Maßnahmen ergreifen, um einen Geräteausfall zu verhindern. Der Fahrdienstleiter muss den Ausfall des „Fensters“ unverzüglich dem Fahrdienstleiter über „Fenster“ melden, der alle Beteiligten, inkl. zuallererst - der Disponent des jeweiligen Dienstes, der Direktion und des Arbeitsleiters.
14.2. Ein aus irgendeinem Grund gestörtes „Fenster“ kann innerhalb von 5 Tagen abgeschlossen werden, sofern sich die Arbeitstechnik nicht ändert und keine Notwendigkeit besteht, den Fahrplan von Personen- und Nahverkehrszügen zu stornieren oder zu ändern. Zur Durchführung eines solchen „Fensters“ wird ein Betriebsauftrag erteilt, der von den in Ziffer 3 dieser Weisung aufgeführten Personen unterzeichnet wird. Ist es nicht möglich, das zuvor fehlgeschlagene „Fenster“ innerhalb von 5 Tagen durchzuführen, wird nach dem festgelegten Verfahren ein Erlaubnistelegramm ausgestellt.
14.3. Kann das zuvor geplante „Fenster“ nicht genutzt werden, muss der Bauunternehmer unverzüglich alle Beteiligten benachrichtigen.
14.4. Wenn sich der Beginn des „Fensters“ aus irgendeinem Grund um mehr als 30 Minuten verzögert und es nicht möglich ist, das „Fenster“ zu verlängern, ohne den Verkehr von Personen- und Nahverkehrszügen zu beeinträchtigen, wird über die Bereitstellung eines „Fensters“ entschieden „kann von folgenden Managern erstellt werden:
a) erster stellvertretender Leiter der Straße,
b) Leiter der Verkehrskontrolldirektion,
c) Leiter der Abteilung „Fenster“.
Bevor eine Entscheidung zur Bereitstellung eines „Fensters“ getroffen wird, müssen die oben genannten Beamten einen Bericht des Arbeitsleiters erhalten, aus dem hervorgeht, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um das „Fenster“ rechtzeitig fertigzustellen.
14.5. Verkürzt sich die Dauer des bereitgestellten „Fensters“ gegenüber der geplanten, übermittelt der Arbeitsleiter, wenn es technisch nicht möglich ist, die geplanten Arbeiten abzuschließen, per Zug eine Benachrichtigung über die Ablehnung des „Fensters“ an das DSC Versandkommunikation. DNC zeichnet diese Benachrichtigung im Journal f.DU-58 auf.
14.6. Im Falle einer Störung des „Fensters“, für die der Fahrplan geändert wurde oder Nah- oder Personenzüge gestrichen wurden, zahlt das schuldige Unternehmen den entgangenen Gewinn gemäß dem festgelegten Verfahren an den Beförderer.

15. Analyse von „Fenstern“.
15.1. Alle Fälle von Pannen und Überbelichtungen von „Fenstern“ müssen unter dem Vorsitz des stellvertretenden Straßenleiters der Region oder des Leiters der regionalen Infrastrukturabteilung nach dem in der Region festgelegten Verfahren mit entsprechender Vorbereitung behandelt werden Protokolle und ggf.
- Anordnungen mit Rückschlüssen auf die Verantwortlichen und Maßnahmen, um dies in Zukunft zu verhindern. Pannen und Überbelichtungen von „Fenstern“, die durch ein Verschulden von Mitarbeitern des Verkehrskontrolldienstes der Verkehrskontrolldirektion verursacht wurden, werden unter dem Vorsitz des stellvertretenden Leiters des Verkehrsdienstes der Verkehrskontrolldirektion oder des Leiters des Kontrollbereichs von behandelt ​​das DCUP.
15.2. Rezensionsmaterialien der vergangenen Woche werden dienstags vor 14:00 Uhr beim Technikdienst eingereicht. Im Falle der Nichtbereitstellung der oben genannten Materialien sowie in allen Fällen von Pannen oder Überbelichtungen von „Fenstern“, die eine Analyse durch die Straßenverwaltung erfordern, erfolgt diese Analyse gemäß dem vom technischen Dienst erstellten Ruftelegramm.

16. Abrechnung von „Fenstern“ und Aufbewahrungsfristen für die Dokumentation.
16.1. In der Abteilung „Fenster“ werden gemäß Anlage Nr. 11 tägliche, wöchentliche und monatliche Aufzeichnungen über bereitgestellte und gestörte „Fenster“ geführt.
16.2. Die Verkehrskontrollbehörde sollte Folgendes speichern:
a) innerhalb von 3 Monaten - alternative Zugfahrpläne und Anträge für „Fenster“;
b) innerhalb eines Jahres:
- betriebliche Arbeitspläne,
c) innerhalb von 3 Jahren:
- Erlaubnistelegramme zur Durchführung von Arbeiten in den „Fenstern“, zur Änderung des Fahrplans, zur Zuweisung und Stornierung von Personen- und Nahverkehrszügen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von „Fenstern“.
- beglaubigte Auszüge aus der Anordnung des stellvertretenden Straßenbauleiters über die Bereitstellung von „Fenstern“ pro Tag
d) innerhalb von 5 Jahren:
- Anordnungen des stellvertretenden Straßenleiters zur Bereitstellung von „Fenstern“ pro Tag.
Auf Bahnhöfen und Betrieben, die Arbeiten durchführen, müssen Erlaubnistelegramme für „Fenster“ 1 Jahr lang aufbewahrt werden.
Regionale Infrastrukturabteilungen müssen Anträge für „Windows“ ein Jahr lang aufbewahren.
16.3. Telegramme - Erlaubnis zur Durchführung von Arbeiten in „Fenstern“, zur Fahrplanänderung, Zuweisung und Stornierung von Personen- und Nahverkehrszügen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von „Fenstern“ werden erteilt Ordnungsnummer Fensterabteilung.
Stellvertretender Leiter der Verwaltungsdirektion
Bewegung S. A. Dorofeevsky
Leiter der Gleisreparaturdirektion A.V. Bystrow
Leiter der Infrastrukturdirektion N.V. Suslov Leiter von Oktyabrskaya
Kommunikationsdirektion V. V. Konashev
Leiter Infrastrukturdienste bei
Passagierkommunikation T. M. Shmanev

Die Bahnhöfe werden für den Fahrgastverkehr geschlossen „Rotes Tor“, „Chistye Prudy“, “Lubjanka“, „Ochotny Rjad“ „Kropotkinskaja“.

Wegen Reparaturarbeiten wird am Sonntag, 29. Mai, erstmals ein Abschnitt der Moskauer U-Bahn gesperrt. Wie der Pressedienst der U-Bahn gegenüber TASS mitteilte, ist das technologisch Das Fenster wird passieren auf dem zentralen Abschnitt der Sokolnitscheskaja-Linie.

„Am Sonntag, 29. Mai 2016, den ganzen Tag über der Abschnitt der Sokolnicheskaya-Linie zwischen den Stationen „Komsomolskaja“ Und „Park der Kultur“ wegen größerer Gleisreparaturen geschlossen. An diesem Tag sind die Bahnhöfe für den Fahrgastverkehr geschlossen. „Rotes Tor“, „Chistye Prudy“, “Lubjanka“, „Ochotny Rjad“, „Lenin-Bibliothek“ und „Kropotkinskaja“, - sagte der Pressedienst.

Stationen „Park der Kultur“ Und „Komsomolskaja“ werden als temporäre Terminals mit Umstieg auf die Circle Line betrieben. Der Zugverkehr auf der Sokolnitscheskaja-Linie wird nur abschnittsweise durchgeführt Rokossovsky Boulevard - „Komsomolskaja“ Und " Salaryevo“ - „Park der Kultur“. Während der Sperrung eines Abschnitts der Sokolnitscheskaja-Linie für den Verkehr im Stadtzentrum können Fahrgäste andere U-Bahn-Linien oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Arbeit geschlossene Stationen wird am Montag, 30. Mai, um 5.30 Uhr Moskauer Zeit fortgesetzt.

Bisher fanden die Technikfenster samstags statt. Wie der stellvertretende Bürgermeister von Moskau, Maxim Liksutov, zuvor gegenüber TASS sagte, ermöglicht ein solches Fenster in der Moskauer U-Bahn mit der Schließung eines Streckenabschnitts so viel wie in einem Monat nächtlicher Reparaturarbeiten, ohne den Verkehr zu sperren.

/ Freitag, 27. Mai 2016 /

Themen: Schließung von U-Bahn-Stationen Sokolnitscheskaja Metro

. . . . . Lenin“ und „Kropotkinskaja“. . . . . .



. . . . .
Die Verwaltung der Moskauer Metro entschuldigt sich bei den Fahrgästen für die vorübergehenden Unannehmlichkeiten und fordert die Fahrgäste dringend auf, ihre Reiseroute für diesen Tag im Voraus zu planen.
Als Referenz:
Durchführung technologischer Fenster" Die eintägige Nutzung der zentralen Streckenabschnitte ermöglicht eine maßgebliche Beteiligung an den Arbeiten zur Erneuerung der U-Bahn-Infrastruktur größere Zahl Arbeitskräfte. Dies erhöht die Arbeitseffizienz und erhöht das Volumen. Während früherer technologischer „ Fenster" Es wurden Arbeiten zum Aluminium-Thermit-Schweißen von Schienenverbindungen durchgeführt, wodurch der Lärm- und Vibrationspegel während der Zugbewegung deutlich reduziert wurde. Technologisch Fenster " sind speziell für Wochenenden geplant, an denen der Personenverkehr in der U-Bahn auf ein Minimum sinkt. Verkehrsbeschränkungen werden nur auf den zentralen Streckenabschnitten eingeführt. Dank der hohen Dichte an U-Bahn-Linien in der Innenstadt haben Fahrgäste jederzeit die Möglichkeit, diese zu nutzen alternative Möglichkeiten reisen


. . . . .


Heute wird der zentrale Abschnitt der Sokolnitscheskaja-Linie der Moskauer U-Bahn geschlossen. Dies berichtet RIA Novosti unter Berufung auf den Pressedienst der U-Bahn der Hauptstadt.

. . . . .


. . . . . Züge fahren nur ab Rokossovsky Boulevard Vor „Komsomolskaja“, sowie im Bereich vom Bahnhof“ Salaryevo“ Vor „Park der Kultur“.
Die Stationen werden am 30. Mai wiedereröffnet und ab 5:30 Uhr in Betrieb sein. Während der Schließung eines Teils der Sokolnicheskaya-Linie stehen neben dem öffentlichen Nahverkehr auch andere U-Bahn-Linien für den Verkehr zur Verfügung. Die Verwaltung der Moskauer Metro entschuldigt sich für die vorübergehenden Unannehmlichkeiten und empfiehlt den Fahrgästen, ihre Route im Voraus zu planen.


Abschnitt der U-Bahn-Linie Sokolnitscheskaja vom Bahnhof „Komsomolskaja“ Vor „Park der Kultur“ wird am Sonntag, 29. Mai, für einen Tag wegen größerer Gleisreparaturen geschlossen, erinnert sich der Pressedienst der Moskauer U-Bahn. . . . . . Bisher wurden in der U-Bahn samstags erweiterte Technikfenster durchgeführt. Da der Passagieraufkommen an diesem Wochenendtag jedoch nicht geringer ist als an Wochentagen, kam es aufgrund der Schließung wichtiger Bahnhöfe zu Menschenansammlungen. Infolgedessen beschloss die U-Bahn-Leitung, die Linien sonntags für tägliche Reparaturen zu schließen.


In Moskau wird der zentrale Abschnitt der U-Bahn-Linie Sokolnitscheskaja am Sonntag für Passagiere gesperrt, berichtet der U-Bahn-Pressedienst.

. . . . . Sechs U-Bahn-Stationen werden geschlossen - „Rotes Tor“, „Chistye Prudy“, “Lubjanka“, „Ochotny Rjad“, „Bibliothek benannt nach. . . . . . Der Bahnhofsbetrieb wird am 30. Mai wieder aufgenommen.


. . . . . Für die Anreise stehen weitere U-Bahn-Linien sowie der öffentliche Nahverkehr zur Verfügung.


Am Sonntag, 29. Mai, wird der Abschnitt zwischen den U-Bahn-Stationen wegen größerer Reparaturen an den Gleisen gesperrt. „Komsomolskaja“ Und „Park der Kultur“ Sokolnitscheskaja-Linie.
. . . . . Die Stationen öffnen am Montag um 5:30 Uhr.
. . . . .


Der zentrale Abschnitt der Strecke Kaluzhsko-Rizhskaya wird am 5. Juni wegen eines „technologischen Fensters“ geschlossen. Dies gab der erste stellvertretende Leiter der Moskauer Metro, Viktor Kozlovsky, bekannt, der von der Moskauer Agentur zitiert wurde.
Im März 2015 teilte der stellvertretende Leiter der U-Bahn der Hauptstadt, Marat Khakov, Reportern mit, dass ab Ende Mai sonntags „technologische Fenster“ stattfinden könnten, da am Samstag der Passagierstrom in der U-Bahn höher sei als am Sonntag . Das erste derartige Fenster findet heute auf dem Abschnitt der U-Bahn-Linie Sokolnicheskaya vom Bahnhof aus statt „Komsomolskaja“ Vor „Park der Kultur“. . . . . . Insgesamt sind in diesem Jahr 20 Sperrungen der Mittelabschnitte verschiedener Linien geplant.


Auf dem Mittelabschnitt der Sokolnitscheskaja-Linie der Moskauer Metro wird der Zugverkehr am 29. Mai eingestellt.

. . . . .

Moskauern und Gästen der Hauptstadt wird empfohlen, andere U-Bahn-Linien und Bodenlinien zu nutzen. öffentlicher Verkehr. Zur gleichen Zeit, um „Kropotkinskaja“ kann mit den Trolleybussen Nr. 1, 15 und 31 erreicht werden „Rotes Tor“- Nein. B.

Der Verkehr auf dem Mittelabschnitt der Sokolniki-Linie wird am Montag wieder aufgenommen.


An diesem Sonntag, dem 29. Mai, finden auf dem Mittelabschnitt der Sokolnitscheskaja-Linie vom Bahnhof aus Reparaturarbeiten zum Austausch von Gleiselementen statt „Komsomolskaja“ Vor „Park der Kultur“. Von nun an finden „Technologiefenster“ auf den zentralen Abschnitten der Moskauer U-Bahn-Linien nicht mehr samstags, sondern sonntags statt.

„Die Durchführung von „technologischen Fenstern“ ist einer der wichtigsten Bestandteile des umfassenden technischen Umrüstungsprogramms der Moskauer Metro. In diesem Jahr planen wir im Rahmen dieses Programms die Erneuerung von mehr als 100 km Gleisen. Während jedes „ Fenster " Es wird ein Arbeitsumfang verrichtet, der in der normalen Nacht erforderlich wäre Fenster“ dauert mehr als einen Monat. Dank der Einführung von „technologischen Fenstern“ haben wir die Möglichkeit, die Anzahl der Züge zu erhöhen. Die Infrastruktur der Moskauer U-Bahn ist dafür bestens gerüstet. Bereits im Juni werden auf den verkehrsreichsten Strecken die Verkehrsabstände nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten, sondern auch tagsüber reduziert“,- sagte Maxim Liksutov, stellvertretender Bürgermeister von Moskau in der Moskauer Regierung, Leiter der Abteilung für Verkehr und Entwicklung der Straßenverkehrsinfrastruktur von Moskau.

Bisher wurden die zentralen Abschnitte der Radiallinien samstags gesperrt. Für den Komfort der Fahrgäste wurde der Zeitplan für größere Reparaturen angepasst und ab Mai 2016 werden sonntags „technologische Fenster“ durchgeführt, wenn der Personenverkehr in der U-Bahn auf ein Minimum reduziert wird.

Auf der ältesten Linie der Moskauer U-Bahn werden vielfältige Arbeiten durchgeführt. Sie beschäftigen mehr als 1.200 Mitarbeiter. Auf einem 5,5 km langen Abschnitt werden Schienen, Schwellen, verschlissene Beläge und andere Gleiselemente ausgetauscht. Vor Aufnahme des Zugverkehrs werden alle reparierten Abschnitte zusätzlich mit speziellen Fehlerdetektoren und Gleismessgeräten überprüft.

. . . . . Um zu reisen, können Passagiere andere U-Bahn-Linien oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Die U-Bahn wird am Montag, 30. Mai 2016, um 5:30 Uhr den Normalbetrieb wieder aufnehmen.

Die heutige Technologie Fenster "- das sechste in Folge in diesem Jahr. Insgesamt ist im Jahr 2016 die Durchführung von 20 „technologischen Fenstern“ auf den zentralen Streckenabschnitten geplant. Nächste " Fenster " findet am Sonntag, 5. Juni 2016, auf dem Mittelabschnitt der Linie Kaluzhsko-Rizhskaya statt: vom Bahnhof aus „Oktjabrskaja“ zu der Station „Allee des Friedens“.


Am Morgen des Sonntags, dem 29. Mai, schloss die Moskauer U-Bahn-Verwaltung eine Reihe von Stationen der Sokolnitscheskaja-Linie wegen Reparaturarbeiten, darunter „Chistye Prudy“, “Lubjanka“, „Rotes Tor“, „Lenins Bibliothek“, „Kropotkinskaja“ Und „Ochotny Rjad“. Darüber berichtet die Website der Zeitung „Abend Moskau“ mit Bezug auf den Metro-Pressedienst. Der Verkehr wird am Montag, 30. Mai, um 05:30 Uhr wieder aufgenommen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Spezialisten des Komplexes für Stadtplanungspolitik und Bauwesen in Moskau in den ersten zehn Tagen des Monats Mai über die Namen der neuen Stationen der „roten Linie“ entschieden haben – „ Prokshino“, “Olchowskaja“ Und " Stolbovo“, “Chowanskaja“ Und „Filatov-Wiese“. Der Abschnitt wird in der Nähe der Autobahn liegen. Solntsevo“ - “Butowo“ - “Vidnoe“. So kann die Sokolnitscheskaja-Linie Anfang 2016 das Dorf Kommunarka erreichen.