Grundlegende Informationen zu gefährlichen Abfällen (Beispiel). Methodisches Handbuch für Umweltschützer von Fedinst-Unternehmen zur Charakterisierung von Abfalldeponien
Hintergrundinformationüber die Abreise
(Bezeichnung des Abfalls laut Erstinformation)
Körperlicher Zustand und physische Form: ________________________________
(Aggregatzustand und physikalische Form des Abfalls: fest, flüssig,
pastös, Schlamm, Gel, Emulsion, Suspension, Schüttgut, Granulat,
pudriges, staubiges, faseriges, fertiges Produkt, das seine Eigenschaften verloren hat
Konsumgüter, sonstige)
Abfallzusammensetzung: __________________________________________________________
(Komponentenzusammensetzung des Abfalls in Prozent)
gebildet als Ergebnis von: _________________________________________________
(Name technologischer Prozess, wodurch
Abfall entstand, oder ein Prozess, bei dem das Produkt (Produkt) entsteht
hat seine Verbrauchereigenschaften verloren, was auf das Originalprodukt hinweist)
Abfallgefährdungsklasse: _________________________________________________
Gefährlich
Eigenschaften: _______________________________________________________________
Informationen zu den Bedingungen und Entsorgungsmöglichkeiten: ______________________
_________________________________________________________________________
Informationen zur Nutzung und Entsorgung von Abfällen:
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
Weitere Informationen: ________________________________________________
_________________________________________________________________________
Vollständiger Name Einzelunternehmer oder vollständiger Name der juristischen Person
Personen ___________________________________________________________________________________
Kurzbezeichnung: _______________________________________________
INN: ____________________________ OKATO: _____________________________
OKPO: ____________________________ OKVED: ____________________________
E-Mail: ___________________________ Tel./Fax:
Gültige Adresse: ______________________________________________________________
Anschrift: ______________________________________________________________
Leiter des Unternehmens:
________________________________ ______________ _______________________
(Nachname, Vorname, Vatersname) (Datum) (Unterschrift)
Liste der Dokumente, die zur Genehmigung von Pässen für gefährliche Abfälle und zum Erhalt von Zertifikaten eingereicht werdenUmweltgefährdungsklasse des Abfalls :
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung(en) über die Gefahrenklasse von Abfällen für Umfeld und Genehmigung des/der Pass(s) für gefährliche Abfälle mit folgenden Angaben: Liste der Abfälle, Name, Rechtsform, Standort, OGRN, Dokument, das die Tatsache der Eintragung von Informationen über die juristische Person (oder den einzelnen Unternehmer) in das einheitliche staatliche Register bestätigt Juristische Personen (oder Unified State Register of Entrepreneurs), TIN gemäß Amtsformular;
Erstinformationen über Abfälle gemäß dem Formular der Anlage Nr. 2 zum „Verfahren zur Organisation der Arbeiten zur Zertifizierung gefährlicher Abfälle“, genehmigt. im Auftrag von Rostechnadzor vom 15. August 2007. Nr. 570 für jede Abfallart.
Materialien, die Abfälle als eine bestimmte Umweltgefährdungsklasse einstufen (erstellt vom Antragsteller gemäß den „Kriterien für die Einstufung gefährlicher Abfälle als Umweltgefährdungsklasse“, genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation vom 15. Juni 2001 N 511);
Kopien des Laborakkreditierungsdokuments und seines Anhangs mit Angabe des jeweiligen Akkreditierungsumfangs;
Gefahrgutpass(e);
Auf der Grundlage der Unterlagen des Antragstellers für Abfallarten, die nicht bei der FKKO registriert sind, stellt die Gebietskörperschaft nach Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit sicher, dass Rosprirodnadzor innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum ihrer Registrierung den 2. Satz Unterlagen übermittelt. Rosprirodnadzor organisiert die Überprüfung der Materialien und sendet sie zur Überprüfung der Gültigkeit der festgelegten Abfallgefährdungsklassen für die Umwelt natürlichen Umgebung und ihre Identifizierung gegenüber dem Föderalen Dienst für die Überwachung natürlicher Ressourcen.
Basierend auf den Ergebnissen einer vom Föderalen Dienst für die Überwachung natürlicher Ressourcen durchgeführten Inspektion sendet Rosprirodnadzor innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der angegebenen Materialien Informationen über die Ergebnisse einer Inspektion der Gültigkeit an die Gebietskörperschaft Festlegung einer Gefahrenklasse für die Umwelt (Bestätigung oder Nichtbestätigung von Gefahrenklassen von Abfällen für Umweltabfälle, die nicht bei der FKKO registriert sind).
Die Gebietskörperschaft benachrichtigt den Antragsteller innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Informationen von Rosprirodnadzor und sorgt für die Ausstellung von Zertifikaten über die Gefahrenklasse des Abfalls für die Umwelt und die Genehmigung von Pässen für gefährliche Abfälle oder sendet dem Antragsteller eine Ablehnungsmitteilung an Ausstellung einer Bescheinigung über die Gefahrenklasse des Abfalls für die Umwelt und Genehmigung eines Passes für gefährliche Abfälle unter Angabe der Ablehnungsgründe.
Gültigkeitsdauer des Passes für gefährliche Abfälle
für Abfall, im FKKO enthalten nicht installiert, d.h. nach Vereinbarung er zeitlich unbegrenzt gültig;
für Abfall, nicht im FKKO enthalten, - ist für den Zeitraum der Registrierung dieser Abfälle in der FKKO begrenzt, d. h. Dieser Abfall wird nicht registriert und der Abfallpass wird zur Genehmigung nach Moskau geschickt und ist bis zur Veröffentlichung einer neuen Version des Zusatzes zum FKKO vorübergehender Natur dieser Typ Abfall wird verordnet.
Zuvor vereinbarte Abfallpässe, die gemäß der Liste der zur Aufnahme in das FWCC vorgeschlagenen Abfälle ausgestellt werden, sind derzeit gültig und erfordern keine zusätzliche Neuregistrierung.
Verantwortung für das Fehlen genehmigter Pässe für gefährliche Abfälle
Verantwortung für das Fehlen genehmigter Pässe für gefährliche Abfälle im Artikel vorgesehen
8.2. Ordnungswidrigkeitengesetz „Nichteinhaltung von Umwelt- und Hygiene- und epidemiologischen Anforderungen beim Umgang mit Produktions- und Verbrauchsabfällen oder anderen.“ Gefahrstoffe».
Die Nichteinhaltung von Umwelt- und Hygiene- und epidemiologischen Anforderungen beim Sammeln, Ansammeln, Verwenden, Neutralisieren, Transportieren, Entsorgen und sonstigen Umgang mit Industrie- und Verbraucherabfällen oder anderen gefährlichen Stoffen hat Folgendes zur Folge:
Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen Beamte – von 10.000 bis 30.000 Rubel;
Verhängung einer Geldbuße gegen Personen, die dies tun unternehmerische Tätigkeit ohne Bildung juristische Person, - von 30.000 bis 50.000 Rubel oder behördliche Aussetzung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage;
Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen juristische Personen – von 100.000 bis 250.000 Rubel oder Verwaltungsaussetzung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage.
2.5. Entwicklung von Normentwürfen für das Abfallaufkommen und Grenzwerte für deren Entsorgung (PNOOLR)
Einzelunternehmer und juristische Personen, deren wirtschaftliche und sonstige Tätigkeit Abfälle erzeugt (mit Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen), entwickeln Entwürfe für Abfallaufkommensstandards und Grenzwerte für deren Entsorgung(Artikel 18 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1998 N 89-FZ (in der Fassung vom 28. Juli 2012) „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“).
Die Entwicklung von PNOOLR ist ein obligatorisches Verfahren für jedes Unternehmen (ausgenommen kleine und mittlere Unternehmen), durch deren Tätigkeit Abfälle entstehen.
PNOOLR wird entwickelt, um den Umweltschutz zu gewährleisten und die Abfallmenge zu reduzieren, die bei der Produktionstätigkeit einzelner Unternehmer und juristischer Personen entsteht.
Auf der Grundlage des PNOLR gibt die Gebietskörperschaft von Rosprirodnadzor ein Dokument heraus, in dem Standards für die Abfallerzeugung und Grenzwerte für deren Entsorgung (Grenzwert) genehmigt werden.
Die Grenzwerte für die Abfallentsorgung werden auf der Grundlage von Folgendem berechnet:
Standards für maximal zulässige schädliche Auswirkungen auf die Umwelt,
Menge des erzeugten Abfalls,
ihre Gefahrenklasse,
Eigenschaften von Gegenständen, die zur Abfalllagerung bestimmt sind (ihre Fläche, Kapazität, Fähigkeit, die Sicherheit der gelagerten Stoffe zu gewährleisten),
ökologische Situation in der Region.
PNOOLR enthält Informationen über:
Abfallarten;
Abfallmenge;
Abfallgefährdungsklassen;
Abfallbetriebsablaufdiagramm;
Notfallmaßnahmen und Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt;
Orte der vorübergehenden Abfalllagerung.
Kopien von Pässen für gefährliche Abfälle, Kopien von Zertifikaten über die Abfallgefährdungsklasse für die Umwelt;
Dokumente, die die Absicht bestätigen, Abfälle in spezialisierten Einrichtungen zu entsorgen, Abfälle zum Zwecke ihrer Verwendung und (oder) Entsorgung zu übergeben (oder zu empfangen);
Dokumente, die die Tatsachen der Verwendung, Neutralisierung und Entsorgung von Abfällen bestätigen;
Kopien von vom Unternehmen beglaubigten Dokumenten über die Verwendung und Entsorgung von Abfällen durch das Unternehmen sowie die Lagerung und Entsorgung von Abfällen in unabhängig betriebenen Einrichtungen für den Berichtszeitraum;
Kopien von von einer Wirtschaftseinheit beglaubigten Vereinbarungen (Gesetzen) über die Übergabe und Annahme von Abfällen an andere Wirtschaftseinheiten für den Berichtszeitraum zur Nutzung, Neutralisierung, Lagerung und Entsorgung;
Kopien von Lizenzen für Tätigkeiten zur Sammlung, Nutzung, Neutralisierung, Beförderung und Entsorgung von Abfällen, die an Unternehmen ausgestellt wurden, die gefährliche Abfälle in Eigentum übertragen, oder mit Eigentums-, Nutzungs- oder Entsorgungsrechten zur Nutzung, Neutralisierung, Lagerung und Entsorgung;
Kartendiagramm der Lage von Nutzungs-, Neutralisierungs- und Abfallentsorgungsanlagen auf dem Territorium des Unternehmens mit Erläuterung;
Dokumente, die Material- und Rohstoffbilanzdaten und Produktionsindikatoren bestätigen;
Dokumente, die die Pflichten des Mieters zur selbstständigen Durchführung von Abfallentsorgungstätigkeiten bestätigen.
Genehmigt im Jahr 2010 neue Bestellung Entwicklung und Zulassung von PNOOLR, genehmigt. Im Auftrag des Ministeriums natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation vom 25. Februar 2010 N 50, bestimmt für Einzelunternehmer und juristische Personen, die nicht mit kleinen und mittleren Unternehmen verbunden sind. Diese Verordnung trat am 22. Februar 2011 in Kraft.
Gemäß der Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation Nr. 50 vom 25. Februar 2010 sind Massen (Volumen) von Abfällen, die zur Ansammlung (für einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten) an ausgestatteten Orten (Standorten) bestimmt sind Gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation sind in der Abfallentsorgung keine Grenzwerte enthalten.
Liste der zur Genehmigung von Abfallaufkommensstandards und Grenzwerten für deren Entsorgung eingereichten Dokumente:
Antrag auf Genehmigung von Abfallaufkommensstandards und Grenzwerten für deren Entsorgung unter Angabe folgender Informationen:
vollständiger und abgekürzter Name, einschließlich Firmenname, Organisations- und Rechtsform der juristischen Person, Standort, staatliche Registrierungsnummer des Eintrags bei der Gründung der juristischen Person und Einzelheiten des Dokuments, das die Tatsache der Eintragung über die juristische Person bestätigt im Unified State Register of Legal Entities, - für juristische Person;
Nachname, Vorname und Vatersname (letzterer – falls vorhanden) des einzelnen Unternehmers, Wohnort, Angaben zu seinem Ausweisdokument, staatliche Registrierungsnummer des Registers der staatlichen Registrierung als Einzelunternehmer und Angaben zum Dokument, das die Tatsache der Ausstellung bestätigt ein Eintrag über den Einzelunternehmer im einheitlichen staatlichen Register der Einzelunternehmer – für Einzelunternehmer;
eine Kopie der Lizenz zur Durchführung von Tätigkeiten zur Neutralisierung und Entsorgung von Abfällen der Gefahrenklasse I – IV (für Einzelunternehmer und juristische Personen, die Tätigkeiten zur Neutralisierung und Entsorgung von Abfällen der Gefahrenklasse I – IV durchführen);
Entwürfe von Standards für die Abfallerzeugung und Grenzwerte für deren Entsorgung;
eine Kopie der Lizenz zur Nutzung von Baugrundstücken zum Zweck der Entsorgung giftiger und anderer gefährlicher Abfälle (für eine juristische Person - ein Baugrundnutzer, der über eine Lizenz zur Nutzung von Baugrundstücken zum Zweck der Entsorgung von giftigen und anderen gefährlichen Abfällen verfügt);
ein Dokument, das die Zahlung der staatlichen Gebühr für die Ausstellung eines Dokuments zur Genehmigung von Standards für die Erzeugung von Industrie- und Verbraucherabfällen und Beschränkungen für deren Entsorgung bestätigt (1000 Rubel für die Ausstellung, 200 Rubel für die Ausstellung eines Duplikats – gemäß Artikel 333.33 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Russische Föderation (geändert durch das Bundesgesetz vom 27. Dezember 2009 Nr. 374-FZ)).
Die Gebietskörperschaften von Rosprirodnadzor entscheiden innerhalb einer Frist von höchstens 30 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags und der Unterlagen, ob sie Standards für die Abfallerzeugung und Beschränkungen für deren Entsorgung genehmigen oder ihre Genehmigung verweigern (mit einer begründeten Begründung).
Die Grundlage für die Verweigerung der Genehmigung der Standards für die Abfallerzeugung und der Grenzwerte für deren Entsorgung ist das Vorhandensein unzuverlässiger Informationen im angegebenen Antrag und in den Dokumenten.
Die Genehmigung von Abfallaufkommensstandards und Grenzwerten für deren Entsorgung ist nicht zulässig, wenn die zur Entsorgung vorgeschlagene Abfallmenge die verfügbare Produktionskapazität der Abfallentsorgungsanlage (auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer Bestandsaufnahme) übersteigt, die für die geplante Abfallentsorgung erforderlich ist.
Standards für die Abfallerzeugung und Grenzwerte für deren Entsorgung werden für einen Zeitraum von 5 Jahren genehmigt, vorbehaltlich der jährlichen Bestätigung ihrer Unveränderlichkeit durch einzelne Unternehmer und juristische Personen Fertigungsprozess und verwendeten Rohstoffe in Form eines technischen Berichts.
Guten Tag, liebe Umweltspezialisten in Moskau und der Region Moskau. Haben Sie das „Abfallkataster von Moskau und der Region Moskau“ bereits mit Ihren Angaben ausgefüllt?
Wir informieren Sie darüber, dass alle Unternehmen und Organisationen der Region Moskau vor dem 1. März 2017 dem Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen der Region Moskau Informationen über die von ihnen erzeugten Industrie- und Verbraucherabfälle zur Aufnahme in das Abfallkataster der Region Moskau übermitteln müssen Region.
Wirtschaftssubjekte der Region Moskau füllen jedes Jahr vor dem 1. März die erforderlichen Dokumente für die Bildung und Führung des Katasters aus im elektronischen Format Informationsformulare für Erstinformationen des Abfallbuchhaltungssystems der Region Moskau auf der offiziellen Website für den Berichtszeitraum Kalenderjahr.
Ab dem 1. März 2016 können Einzelunternehmer sowie juristische Personen der Region Moskau für die unterlassene oder nicht rechtzeitige und unvollständige Übermittlung von Informationen an das Abfallkataster der Region Moskau, die gemäß den Änderungen eingeführt wurden, verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden das regionale Gesetz „Über den Umweltschutz“, das am 24. Dezember 2015 von der Moskauer Regionalduma verabschiedet wurde.
Am 10. Januar 2016 traten Änderungen des Gesetzes der Region Moskau vom 22. Dezember 2006 Nr. 240/2006-OZ „Über den Umweltschutz in der Region Moskau“ in Kraft, die eingeführt wurden neuer Artikel 11.3, der Bußgelder für die unterlassene und verspätete Übermittlung von Informationen an das Abfallkataster vorsieht.
Warum brauchen wir Informationen über Abfall?
Das Kataster ist eine Datenbank über alle Arten von Abfällen, die auf Deponien transportiert werden. Enthält den Namen der Organisation, die Art der Tätigkeit, die Menge, die Art des Abfalls und die Gefahrenklasse. Heutzutage ist die Frage der Deponiekapazität sehr akut. Wir sind bestrebt, den Vertretern kleiner und mittlerer Unternehmen die Notwendigkeit zu vermitteln, dem Abfallkataster Informationen zur Verfügung zu stellen, um in Zukunft ein territoriales Abfallbewirtschaftungssystem vollständig zu formulieren. Zuverlässigere Informationen bedeuten ein vollständigeres Bild.
Wo kann man sich über die Mengen und Arten der anfallenden Abfälle informieren?
Abfallart: Abfallpass der Gefahrenklassen I–IV, Abfallklassifikator.
Abfallmenge:
Bundesstatistisches Beobachtungsformular Nr. 2-TP (Abfälle) „Angaben zur Entstehung, Verwendung, Neutralisierung, Beförderung und Entsorgung von Produktions- und Verbrauchsabfällen“ (Verordnung des Statistischen Bundesamtes vom 28.01.2011 Nr. 17 „Zur Genehmigung von statistischen Instrumenten für die Organisation von Rosprirodnadzor Föderale statistische Überwachung von Produktions- und Verbrauchsabfällen").
Informationen aus der Primärdokumentation – beim Abschluss eines Vertrags mit einem Abfallsammelunternehmen, bei der Durchführung der Abfallübertragung, bei Einzelunternehmern/juristischen Personen. Der Person wird ein Bericht über die Abfallmenge vorgelegt. Durch die Summierung dieser Abfallmengen am Jahresende ist eine Meldung an das Abfallkataster möglich.
Wie wird ein Pass für Abfälle der Gefahrenklassen I–IV erstellt?
Gemäß den Regeln für die Zertifizierung von Abfällen der Gefahrenklassen I–IV wird der Pass von einzelnen Unternehmern und juristischen Personen erstellt, deren Tätigkeiten Abfälle erzeugen (gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. August 2013 Nr. 712).
Wo finde ich die notwendigen Materialien (Formulare und Gesetzesinformationen) zum Ausfüllen und Einreichen von Informationen?
Auf der Website des Umweltministeriums ist in der Rubrik „Abfallinventar“ Folgendes veröffentlicht:
- Liste typischer Fragen und Antworten;
- Memo zur Führung eines Abfallinventars;
- Anordnung zur Genehmigung des Verfahrens zur Führung des Abfallinventars;
- Auftragsgenehmigungsanweisungen zum Befüllen Informationsformulare Erstinformationen;
- Standardformulare zum Ausfüllen von Informationen;
- Richtlinien.
Wie funktioniert das auf der Website des Umweltministeriums veröffentlichte Programm?
Das Informationsprogramm „Abfallkataster der Region Moskau“ wird zeitnah aktualisiert und fertiggestellt. Dazu gehört eine vereinfachte Schnittstelle. Auch das Format der Informationsübermittlung wird berücksichtigt; die Meldung ist nicht nur in diesem Programm, sondern auf jede bequeme Weise möglich: auf Papier, per Einschreiben, per Kurier.
Welche Folgen hat eine verspätete Informationsübermittlung (nach dem 01.04.2016) für das Jahr 2015?
Bei ordnungsgemäßer Übermittlung der Informationen für 2015 nach dem 01.04.2016 wird der Organisation/Einzelunternehmer kein Bußgeld auferlegt. Bei der Übermittlung von Informationen im Jahr 2017 für 2016 muss die Übermittlung rechtzeitig erfolgen – vor dem 1. März.
Das Ministerium für Ökologie der Region Moskau verfügt über eine Liste aller Organisationen Gemeinden, auf deren Grundlage eine Zusammenfassung der Organisationen erstellt wird, die keine Informationen bereitgestellt haben. Gemäß diesem Kodex benachrichtigt das Ministerium für Ökologie Organisationen (gemäß 184-RM) über einen Verstoß gegen das Verfahren und die Notwendigkeit, den Verstoß innerhalb von 30 Tagen zu beseitigen.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Die Nichteinhaltung des Verfahrens zur Führung des Abfallinventars und die Nichtbeachtung der entsprechenden Mitteilungen führt zur Verhängung einer Geldbuße.
Unterlassene Bereitstellung von Informationen: Einzelunternehmer - 10-20.000 Rubel, juristische Person - 100-200.000 Rubel.
Verspätete Übermittlung von Informationen: Einzelunternehmer - 5-10.000 Rubel, juristische Person - 50-150.000 Rubel.
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Die Notiz wurde von meiner Assistentin für die Entwicklung der Kolumne „Umweltsicherheit“, Ksenia Raldugina, erstellt.
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Fortsetzung folgt...
Im Kindervorschulalter Bildungseinrichtung im Jahr 2018 verschiedene Monate Beschäftigung von 23 bis 27 Personen, im Jahr 2019 - 27 Personen (davon eine Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub). In welcher Reihenfolge sollte ein Träger der Sozialversicherungskasse die Informationen übermitteln, die für die Bestellung und Auszahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, Schwangerschaft und Geburt, der Geburt eines Kindes und anderen Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft erforderlich sind: in elektronischer Form oder auf Papier (die (Welche Einrichtung befindet sich in einem Teilgebiet der Russischen Föderation und nimmt am Pilotprojekt teil)? Der Käufer – ein Mehrwertsteuerzahler – hat das Recht, den Abzug der ihm vorgelegten Steuer auf Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Eigentumsrechte in Anspruch zu nehmen, wenn die in Art. 171 und 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Bedingungen: Der Kauf ist für eine umsatzsteuerpflichtige Transaktion bestimmt und registriert, dem Käufer wird eine entsprechende Rechnung ausgestellt. Geht dieses Dokument jedoch verspätet ein, kann es für den Steuerzahler zu Problemen kommen weitere Fragen. Für welchen Zeitraum soll der Abzug geltend gemacht werden? Wie kann es auf nachfolgende Steuerperioden übertragen werden, ohne die vom Gesetzgeber für dieses Ereignis vorgesehene Frist falsch einzuschätzen? Ist es möglich, nur einen Teil des Abzugs aufzuschieben? Vier Gerichte, darunter das Oberste Gericht der Russischen Föderation, verweigerten dem Bürger Zh. das Recht, eine neue LLC „D“ zu registrieren. Die formelle Grundlage für diese Ablehnung war das Versäumnis des Antragstellers, bestimmte Angaben zu machen Bundesgesetz Nr. 129-FZ der für die staatliche Registrierung erforderlichen Dokumente, nämlich dass der Antrag im Formular R11001 keine Informationen über die Person enthält, die berechtigt ist, im Namen der juristischen Person ohne Vollmacht zu handeln, über die Adresse der ständigen Person ausführendes Organ juristische Person an ihrem Standort, und es gibt auch Anzeichen dafür, dass die Gründer – juristische Personen LLC „P“, LLC „B“ und ihre Manager nicht in der Lage sind, die Leitung der zu gründenden juristischen Person auszuüben.
Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes an sich scheint den Mitarbeitern der Buchhaltung keine Schwierigkeiten zu bereiten. Tatsächlich belasten Sie den Haushalt mit hohen Beträgen und das war's... Beim Übergang von einem niedrigeren zu einem höheren Satz können jedoch Schwierigkeiten auftreten. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die neuesten Erläuterungen von Beamten zu diesem Thema im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung und der Erbringung von Dienstleistungen. Im April 2019 wurde ein Fehler festgestellt: Für Objekte der Bibliothekssammlung, die im August 2018 zur Buchhaltung übernommen und in Betrieb genommen wurden, wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Welche Korrekturbuchungen sind in der Haushaltsbuchhaltung vorzunehmen?
MINISTERIUM FÜR ÖKOLOGIE UND NATURMANAGEMENT
MOSKAU REGION
BEFEHL
ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON ANWEISUNGEN ZUM AUSFÜLLEN VON INFORMATIONEN
Formen der Erstinformationen, die zur Pflege des Katasters verwendet werden
ABFÄLLE DER REGION MOSKAU
In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 24. Juni 1998 N 89-FZ „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“, Gesetz der Region Moskau N 171/2001-OZ „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle in der Region Moskau“, Beschluss der Regierung der Region Moskau vom 10.02.2009 N 802/41 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Führung des Abfallkatasters der Region Moskau“, um eine einheitliche Darstellung der für die Führung des Abfallkatasters der Region Moskau verwendeten Informationen zu gewährleisten :
1. Genehmigen Sie die Anweisungen zum Ausfüllen von Informationsformularen mit Erstinformationen zur Führung des Abfallinventars der Region Moskau (im Folgenden als Anweisungen bezeichnet) (beigefügt).
2. Abteilung für Informationsschutz und Personalarbeit Sorgen Sie für die offizielle Veröffentlichung dieser Anordnung in der Zeitung „Daily News. Region Moskau“ und auf der offiziellen Website des Ministeriums für Ökologie und natürliche Ressourcen der Region Moskau.
3. Setzen Sie die Anweisungen ab dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Minister
ALS. Kachan
Genehmigt
im Auftrag des Ministeriums
Ökologie und Umweltmanagement
Moskau Region
ANWEISUNGEN
ZUM AUSFÜLLEN DER ERSTEN INFORMATIONSFORMULARE
INFORMATIONEN, DIE ZUR KATASTERPFLEGE VERWENDET WERDEN
ABFÄLLE DER REGION MOSKAU
I. Allgemeine Bestimmungen
Anweisungen zum Ausfüllen von Informationsformularen für Erstinformationen zur Führung des Abfallinventars der Region Moskau legen das Verfahren zum Ausfüllen von Informationsformularen für Erstinformationen zur Führung des Abfallinventars der Region Moskau fest, die dem Regierungsbeschluss beigefügt sind der Region Moskau vom 2. Oktober 2009 N 802/41 „Über das Genehmigungsverfahren zur Führung des Abfallkatasters der Region Moskau“ (im Folgenden als Formulare bezeichnet).
II. Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars „Ausgangsdaten zum Abfall“,
Dies ist Anhang Nr. 1 zum Verfahren zur Führung des Katasters
Abfall der Region Moskau, durch Beschluss genehmigt
Regierung der Region Moskau vom 2. Oktober 2009 N 802/41
(im Folgenden: Verfahren zur Führung des Abfallinventars)
In Zeile 1 „Abfallschlüssel“ ist der seiner Bezeichnung im Bundesabfallverzeichnis (im Folgenden: FKKO) entsprechende Abfallschlüssel angegeben. Für Abfälle, deren Name nicht in der FKKO enthalten ist, geben Sie den Code der entsprechenden Gruppe oder Untergruppe ein, in die dieser Abfall aufgenommen werden soll.
Zeile 2 gibt den Namen des Abfalls gemäß den ursprünglichen Informationen an.
Zeile 3 „Aggregatzustand und physikalische Form“ gibt Auskunft über den physikalischen Zustand und die physikalische Form des Abfalls (Anhang zu dieser Anleitung, Kodifikator 9).
Zeile 4 „Abfallzusammensetzung“ gibt die prozentuale Zusammensetzung der Abfallbestandteile an.
Zeile 5 „Als Ergebnis erzeugt“ gibt den Namen des technologischen Prozesses an, bei dem Abfall erzeugt wurde, oder des Prozesses, bei dem das Produkt (Produkt) seine Verbrauchereigenschaften verlor, und gibt das Originalprodukt (Produkt) an.
Zeile 6 „Abfallgefährdungsklasse“ gibt die Abfallgefährdungsklasse in Bezug auf die Umwelt an (Anhang zu dieser Anleitung, Kodifikator 10). Die Abfallgefährdungsklasse entspricht der letzten Ziffer des Abfallschlüssels in der FKKO. Wenn der Abfall mit keinem der im FKKO verfügbaren Abfallnamen identifiziert ist, kann die Gefahrenklasse gemäß den Kriterien für die Einstufung gefährlicher Abfälle als Gefahrenklasse für die Umwelt festgelegt werden, die durch die Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen genehmigt wurden der Russischen Föderation vom 15. Juni 2001 N 511. Wenn für den Abfall keine Gefahrenklasse festgelegt ist, ist die Spalte mit „n/a“ (nicht festgelegt) gekennzeichnet.
Auf Zeile 7" Gefährliche Eigenschaften„Die gefährlichen Eigenschaften des Abfalls in Bezug auf die Umwelt werden angegeben (Anhang zu dieser Anweisung, Kodifikator 11).
Zeile 8 „Angaben zu den Bedingungen und Abfallentsorgungsanlagen“ gibt die Arten (Typen) von Abfallentsorgungsanlagen (Anhang zu dieser Weisung, Kodifikator 1) und Methoden der Abfallentsorgung (Anhang zu dieser Weisung, Kodifikator 7) an.
Zeile 9 „Angaben zur Abfallverwertung und -entsorgung“ gibt den Zweck des Abfallverwertungs- und -entsorgungsgegenstandes an (Anlage zu dieser Weisung, Kodifikator 12).
In Zeile 10 „Zusätzliche Informationen“ finden Sie zusätzliche Informationen zum Abfall.
In den Zeilen 11-16 sind der vollständige und abgekürzte Name der juristischen Person (Nachname, Vorname, Patronym des einzelnen Unternehmers), INN, OKPO, OKATO, OKVED-Codes, der Standort der juristischen Person (Wohnort des einzelnen Unternehmers) angegeben ), Postanschrift, Telefonnummern, Fax und Adresse Email.
III. Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars „Angaben zu tatsächlichen Volumina“.
„Transportierte Abfälle“, Anhang Nr. 2
In den Spalten 1 und 2 sind der Name (Nachname, Vorname, Vatersname) und die TIN der juristischen Person (Einzelunternehmer) angegeben, die den Abfall transportiert.
In den Spalten 3, 4 sind der Name (Nachname, Vorname, Vatersname) und die TIN der juristischen Person (Einzelunternehmer) angegeben, die den Abfall zum Transport übergeben hat.
In den Spalten 5 und 6 sind die Bezeichnung des transportierten Abfalls und der Abfallschlüssel nach FKKO angegeben.
In den Spalten 7, 8 sind der Name und der Code für die maschinelle Verarbeitung (im Folgenden Code genannt) sowie der Zweck der Abfallbeseitigung angegeben (Anhang zu dieser Anleitung, Code 13).
In den Spalten 9-10 wird die tatsächliche Menge des transportierten Abfalls differenziert nach Bestimmungsort in t/Jahr und Kubikmetern angegeben. mein Ohr.
In Spalte 11 ist der Bestimmungsort des Abfalltransports angegeben: der Name der Abfallentsorgungsanlage oder die Nummer des Industriestandorts einer juristischen Person (Einzelunternehmer).
In den Spalten 12, 13 sind der Name (Nachname, Vorname, Vatersname) und die TIN der juristischen Person (Einzelunternehmer) angegeben, die die Abfallentsorgungsanlage betreibt.
IV. Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars „Objektmerkmale“.
Abfallentsorgung“, Anhang Nr. 3
zum Verfahren zur Führung des Abfallinventars
In Spalte 1 ist der Code der Abfallentsorgungsanlage angegeben, der vom Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen der Region Moskau gemäß Anhang Nr. 4 zum Verfahren zur Führung des Abfallinventars festgelegt wird. Wenn die Nummer nicht definiert ist, wird ein Bindestrich hinzugefügt.
In Spalte 2 sind der Zweck der Abfallentsorgungsanlage und ihr Code angegeben (Anhang zu dieser Weisung, Code 2).
In Spalte 3 ist der Standort der Abfallentsorgungsanlage angegeben (Anlage zu dieser Weisung, Kodifikator 4).
Spalte 4 gibt den OKATO-Code des Gebiets an, in dem sich die Abfallentsorgungsanlage befindet (die ersten 5 Zeichen).
In Spalte 5.1 ist der von der juristischen Person (Einzelunternehmer) übernommene Name der Abfallentsorgungsanlage angegeben.
In Spalte 5.2 sind die Art (Typ) der Abfallentsorgungsanlage und ihr Code (Anhang zu dieser Weisung, Code 1) angegeben.
Spalte 6.1 gibt den Zustand der Abfallentsorgungsanlage und ihren Code an (Anhang zu dieser Weisung, Code 3).
In Spalte 6.2 sind für stillgelegte, stillgelegte und liquidierte Abfalldeponien der Name und die Einzelheiten des Dokuments aufgeführt, das den Zustand der Deponie bestätigt.
In Spalte 6.3 ist für Altabfalldeponien das Datum der Sanierung angegeben.
In Spalte 6.4 für Altabfalldeponien sind die Arten der Rekultivierung angegeben: technische, chemische, biologische.
Die Spalten 7.1-7.3 enthalten Informationen über den Standort der Abfallentsorgungsanlage im Verhältnis zum nächstgelegenen Siedlungsgebiet nach folgender Regel: Geben Sie den Namen ein Siedlung Angabe des Stadtbezirks der Region Moskau oder des Stadtbezirks der Region Moskau, Richtung zu den Himmelsrichtungen (N, NE, E, SO, S, SO, W, NW), Entfernung von der Grenze des besiedelten Gebiets zum Grenze des Objekts Abfallentsorgung in Kilometern in der angegebenen Richtung.
Befindet sich die Abfallentsorgungsanlage innerhalb der Grenzen eines besiedelten Gebiets, so wird nur der Name des besiedelten Gebiets mit Angabe des Stadtbezirks der Region Moskau oder des Stadtbezirks der Region Moskau angegeben.
Die Spalten 8.1-8.2 werden ausgefüllt, wenn sich die Abfallentsorgungsanlage in einer Entfernung von weniger als 1 km befindet Gewässer(Fluss, See etc. sowie Trinkwasserversorgungsbrunnen), der Name des Gewässers (Brunnennummer) und die Entfernung dazu in Kilometern angegeben.
Für Abfallentsorgungsanlagen, die sich auf einem besonders ausgewiesenen Gebiet befinden, werden die Spalten 9.1-9.3 ausgefüllt und geben die Art des Dokuments über die gezielte Landzuteilung, den Namen der Behörde, die es ausgestellt hat, und die Einzelheiten dieses Dokuments an.
In Spalte 10.1 ist der Name des Projekts für die Abfallentsorgungsanlage angegeben. Wenn das angegebene Projekt nicht existiert, wird „nein“ angegeben.
In den Spalten 10.2-10.5 weist eine gesonderte Zeile auf das Vorliegen eines positiven Abschlusses der Projektdokumentation aus der nach dem Stadtplanungsgesetz durchgeführten staatlichen Prüfung und der staatlichen Umweltprüfung (Bezeichnung des Abschlusses) hin; Name der Stelle, die die positive Schlussfolgerung gezogen hat, Einzelheiten zum Dokument.
In Spalte 11.1 ist das Jahr der Inbetriebnahme der Abfallentsorgungsanlage angegeben.
In Spalte 11.2 ist Folgendes angegeben: für bestehende Abfallentsorgungsanlagen – das Jahr, in dem der Betrieb der Abfallentsorgungsanlage im Rahmen des Projekts abgeschlossen wurde; im Übrigen das Jahr der Stilllegung.
Spalte 12 gibt den Zahlenwert der Fläche der Abfallentsorgungsanlage selbst in Hektar an; Bei Abfallentsorgungsanlagen, die sich in besonders ausgewiesenen Bereichen befinden, wird die Fläche unter Berücksichtigung der Sanitärschutzzone (sofern vorhanden) zusätzlich durch einen Bruchteil angegeben.
Spalte 13 gibt die Größe der sanitären Schutzzone der Abfallentsorgungsanlage in Metern an.
Die Spalten 14.1-14.4 sollen die in der Abfallentsorgungsanlage entsorgten Abfälle beschreiben.
In Spalte 14.1 werden in einer separaten Zeile die Abfallschlüsselnummern nach FKKO aufgeführt, die tatsächlich auf der Mülldeponie entsorgt werden.
In Spalte 14.2 werden die Abfallbezeichnungen, die den in Spalte 14.1 genannten FKKO-Abfallschlüsseln entsprechen, in einer separaten Zeile aufgeführt.
In Spalte 14.3 ist für jeden Abfall die Art und Weise seiner Entsorgung in der Abfallentsorgungsanlage angegeben (Anhang zu dieser Anleitung, Kodifikator 7).
In Spalte 14.4 ist für jeden Abfall die Menge des angefallenen Abfalls in Tonnen und Kubikmetern angegeben. m. Wenn in einer Abfallentsorgungsanlage mehrere Abfälle in einer Mischung abgelagert werden, ist die Angabe ihrer Gesamtmenge durch die Kombination der Zeilen mit den Namen dieser Abfallarten in einer geschweiften Klammer zulässig.
Spalte 15 gibt die Kapazität der Abfallentsorgungsanlage in Tonnen und Kubikmetern an. m. Die Kapazität wird entweder dem Projekt entnommen oder durch Berechnung auf der Grundlage direkter Messungen ermittelt.
Spalte 16 gibt die Jahreskapazität der Abfallentsorgungsanlage für das Projekt in t/Jahr und Kubikmetern an. mein Ohr.
Spalte 17 gibt die zu Jahresbeginn angefallene Abfallmenge in Tonnen und Kubikmetern an. M.
Spalte 18 wird für Abfallentsorgungsanlagen ausgefüllt, die sich in Gebieten befinden, für die Beschränkungen der Abfallentsorgung eingeführt wurden; die Art des Gebiets und der Code werden angegeben (Anhang zu dieser Anweisung, Kodifikator 8).
In Spalte 19 sind in einer eigenen Zeile die auf der Abfalldeponie tatsächlich vorhandenen Arten von Umweltschutzsystemen und deren Codes aufgeführt (Anlage zu dieser Weisung, Code 5).
In Spalte 20.1 sind in einer separaten Zeile die Arten der Umweltüberwachung aufgeführt, die tatsächlich auf der Abfalldeponie durchgeführt werden, und deren Codes (Anlage zu dieser Weisung, Code 6).
Spalte 20.2 liefert verallgemeinerte Ergebnisse für jede Umweltkomponente Umweltüberwachung. Die Eingabemöglichkeiten sind wie folgt:
Es gibt keine Überschreitungen etablierter Umweltqualitätsstandards;
Bei bestimmten Indikatoren werden Überschreitungen etablierter Umweltqualitätsstandards beobachtet;
Überschreitungen etablierter Umweltqualitätsstandards sind in vielerlei Hinsicht zu beobachten.
In den Spalten 21.1-21.3 sind die Art des Rechts an der Abfallentsorgungsanlage, der Name des das Recht bestätigenden Dokuments, der Name der Stelle (Organisation), die es ausgestellt hat, sowie das Datum und die Nummer dieses Dokuments angegeben.
In den Spalten 22.1 und 22.2 ist das Datum der Registrierung der Abfallentsorgungsanlage angegeben Staatsregister Abfallentsorgungsanlage und deren Registrierungsnummer; ist die Abfallentsorgungsanlage nicht gemeldet, wird ein Bindestrich hinzugefügt.
V. Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars „Informationen zu Bildung,
Verwendung, Neutralisierung, Transport
und Entsorgung von Produktions- und Verbrauchsabfällen“,
Dies ist Anhang Nr. 6 zum Verfahren
Abfallinventar
In jeder Zeile des auszufüllenden Formulars werden in den Spalten 1 bis 15 Daten oder ein Zeichen für das Fehlen des Phänomens eingetragen – ein Bindestrich. Für jede Abfallart, die in der entsprechenden Gruppierung nach Umweltgefährdungsklassen enthalten ist, wird eine eigene Zeile zugewiesen. Zeilennummern sind angegeben dreistellige Zahlen. Für Abfälle der Umweltgefährdungsklasse I sollten Zahlen von 100 bis einschließlich 199 verwendet werden, für Abfälle der Gefahrenklassen II, III, IV und V - von 200 bis 299, von 300 bis 399, von 400 bis 499 bzw. von 500 bis 599. In diesem Fall werden in den Zeilen 100, 200, 300, 400 und 500 Gesamtinformationen über die Abfallmenge, gruppiert in die entsprechenden Gefahrenklassen, angezeigt.
Das Ausfüllen des Formulars beginnt mit der letzten Zeile 010, die die Gesamtabfallmenge aller Umweltgefährdungsklassen (von I bis V) widerspiegelt. Die Daten in Zeile 010 in den Spalten 1–15 müssen der Summe der Daten in den Zeilen 100, 200, 300, 400 bzw. 500 in den Spalten 1–15 entsprechen.
In Zeile 100 werden in den Spalten 1-15 die gesamten Meldedaten für alle Abfälle der Umweltgefährdungsklasse I angegeben. Die Daten werden durch die Zusammenfassung der Informationen über Abfälle der Gefahrenklasse I nach Art der Abfälle generiert, die von einem einzelnen Unternehmer oder einer juristischen Person in Verkehr gebracht werden (Daten nach Abfallart sind in den Zeilen 101-199 angegeben).
Die Zeilen 101–199 in den Spalten B, C, D, 1–15 enthalten Informationen zu jedem Namen von Abfällen der Umweltgefährdungsklasse I, die in der Gruppierung nach Gefahrenklasse enthalten sind. Zeilennummern zur Wiedergabe von Informationen zur Abfallbezeichnung werden streng in der Reihenfolge eingegeben: 101, 102, 103 usw. In diesem Fall wird die Anzahl der im Formular nach Abfallnamen ausgefüllten Zahlen und entsprechend Zeilen verwendet, die der Anzahl der Abfallarten entspricht. Liegt nur eine Abfallart im Umlauf, werden die Angaben aus Zeile 101 in den Spalten 1-15 in Zeile 100 wiederholt. Liegen keine Abfälle der Gefahrenklasse I im Umlauf (einschließlich bisher angefallener Abfälle), entfallen die Nummern 100 bis 199 beim Ausfüllen des Formulars.
In Zeile 200 geben die Spalten 1-15 die gesamten Meldedaten für alle Arten von Abfällen der Umweltgefährdungsklasse II an. Die Daten in Zeile 200 werden durch die Zusammenfassung der Informationen über Abfälle der Gefahrenklasse II nach Art der von einer juristischen Person (Einzelunternehmer) in Verkehr gebrachten Abfälle gebildet (Daten zu Abfällen werden in den Zeilen 201-299 analog zu den Zeilen 101-199 angegeben).
In Zeile 300 geben die Spalten 1-15 die gesamten Meldedaten für alle Arten von Abfällen der Umweltgefährdungsklasse III an. Die Daten in Zeile 300 werden durch die Zusammenfassung von Informationen über Abfälle der Gefahrenklasse III nach Art der von einer juristischen Person (Einzelunternehmer) in Verkehr gebrachten Abfälle gebildet (Daten zu Abfällen werden in den Zeilen 301-399 analog zu den Zeilen 101-199 angegeben).
In Zeile 400 geben die Spalten 1-15 die gesamten Meldedaten für alle Arten von Abfällen der Umweltgefährdungsklasse IV an. Die Daten in Zeile 400 werden durch die Zusammenfassung von Informationen über Abfälle der Gefahrenklasse IV nach Art der von einer juristischen Person (Einzelunternehmer) in Verkehr gebrachten Abfälle gebildet (Daten zu Abfällen werden in den Zeilen 401-499 ähnlich den Zeilen 101-199 angegeben).
In Zeile 500 geben die Spalten 1-15 die gesamten Meldedaten für alle Arten von Abfällen der Umweltgefährdungsklasse V an. Die Daten in Zeile 500 werden durch die Zusammenfassung der Informationen über Abfälle der Gefahrenklasse V nach Art der von einer juristischen Person (Einzelunternehmer) in Verkehr gebrachten Abfälle gebildet (Daten zu Abfällen werden in den Zeilen 501-599 ähnlich den Zeilen 101-199 angegeben).
Zeile 600 zeigt die Anzahl der Abfallentsorgungsanlagen im Besitz einer juristischen Person (Einzelunternehmer).
Zeile 601 gibt die Anzahl der Abfallentsorgungsanlagen im Besitz einer juristischen Person (Einzelunternehmer) an, die nicht den aktuellen Standards entsprechen.
Zeile 602 gibt die Fläche aller Abfallentsorgungsanlagen an, die einer juristischen Person (Einzelunternehmer) gehören.
Spalte A gibt die Zeilennummer an.
Spalte B enthält die Namen der Abfallarten, gruppiert nach Umweltgefährdungsklassen.
Spalte B gibt den Abfallschlüssel nach FKKO an.
Spalte D gibt die Gruppennummer der gefährlichen Eigenschaften des Abfalls gemäß dem Pass dieses Abfalls an.
Spalte 1 gibt die Gesamtmenge des dabei angefallenen Abfalls an in den letzten Jahren, ab Beginn des Berichtsjahres sowohl auf dem Territorium einer juristischen Person (Einzelunternehmer) als auch außerhalb davon in Abfalllagerbereichen einer juristischen Person (Einzelunternehmer) (Lager, Lagereinrichtungen, Lagerhäuser usw.) .
Spalte 2 zeigt die im Berichtsjahr angefallene Abfallmenge (ohne Abfall, der von anderen juristischen Personen (Einzelunternehmern) übernommen wurde).
In Spalte 3 ist die Abfallmenge angegeben, die von anderen juristischen Personen (Einzelunternehmern) (von außen) an die juristische Person (Einzelunternehmer) zur weiteren Entsorgung, Verwendung, Beförderung, Vergrabung, Lagerung usw. überwiesen wird.
In Spalte 4 ist die Menge der im Berichtsjahr eingegangenen Abfälle aus anderen Ländern aufgeführt.
In Spalte 5 ist die Abfallmenge angegeben, die eine juristische Person (Einzelunternehmer) im Berichtsjahr zur Beschaffung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen (Arbeitsleistungen) (einschließlich zur Gewinnung von Wärme usw.) verwendet hat elektrische Energie). Berücksichtigt wird hierbei auch die Verwendung der im Berichtsjahr bereits angefallenen und von außen übernommenen Abfälle.
In Spalte 6 ist die Menge der im Berichtsjahr vollständig neutralisierten Abfälle angegeben (auch in spezialisierten Müllverbrennungsanlagen, die einer juristischen Person (Einzelunternehmer) gehören). Die anschließende Bewegung vollständig neutralisierter Abfälle (Entfernung, Lagerung, Verarbeitung, externer Verkauf usw.) wird im Bericht nicht berücksichtigt.
Teilneutralisierter Abfall wird in dieser Spalte nicht berücksichtigt, sondern in den Spalten 2, 5, 7-15 angegeben.
In Spalte 7 ist die Gesamtmenge der im Berichtsjahr an andere juristische Personen (Einzelunternehmer) zur Nutzung, Neutralisierung, Lagerung oder Entsorgung übergebenen Abfälle angegeben.
Spalte 8 zeigt die im Berichtsjahr an andere juristische Personen (Einzelunternehmer) zur Nutzung übergebene Abfallmenge.
In Spalte 9 ist die Abfallmenge angegeben, die im Berichtsjahr an andere juristische Personen (Einzelunternehmer) zur Entsorgung übergeben wurde.
Spalte 10 gibt die Abfallmenge wieder, die im Berichtsjahr an andere juristische Personen (Einzelunternehmer) zur Lagerung übergeben wurde.
In Spalte 11 ist die Abfallmenge angegeben, die im Berichtsjahr an andere Personen (Einzelunternehmer) zur Entsorgung übergeben wurde.
In Spalte 12 ist die Gesamtmenge der im Berichtsjahr in den eigenen Abfalllager- und Entsorgungsanlagen (inkl. angemieteten Entsorgungsanlagen) entsorgten Abfälle dargestellt.
In Spalte 13 ist die Menge der im Berichtsjahr in den eigenen Abfalllagern (einschließlich angemieteten Abfalllagern) entsorgten Abfälle angegeben.
In Spalte 14 ist die Menge der im Berichtsjahr auf den eigenen Entsorgungsstandorten (auch gepachteten Entsorgungsstandorten) entsorgten Abfälle angegeben.
In Spalte 15 ist die Menge der am Ende des Berichtsjahres in den Anlagen einer juristischen Person (Einzelunternehmer) angefallenen Abfälle (einschließlich angemieteter Abfalllageranlagen) aufgeführt. Dieser Indikator ist definiert als die Summe der zu Beginn des Berichtsjahres angefallenen, von einer juristischen Person (Einzelunternehmer) erzeugten und im Berichtsjahr von anderen juristischen Personen (Einzelunternehmern) erhaltenen Abfallmenge abzüglich der Abfallmenge im Berichtsjahr genutzt und neutralisiert sowie im Berichtsjahr auch an andere juristische Personen (Einzelunternehmer) übertragen und deren eigenen Entsorgungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden (Gruppe 1 + Gruppe 2 + Gruppe 3 - Gruppe 5 - Gruppe 6 - Gruppe 7 - Gruppe). 14).
VI. Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars „Technologiedaten“.
Nutzung und Entsorgung von Abfällen“, d.h
Anlage Nr. 7 zum Verfahren zur Führung des Abfallinventars
In der Zeile „Datum der Inventur“ wird das Datum des Abschlusses der Inventur angegeben.
Die Zeile „Gesamtblätter“ gibt die Gesamtzahl der Blätter an, auf denen Bestandsdaten dargestellt werden.
In der Zeile „Objektcode“ wird der Code des Abfallverwertungs- und Entsorgungsgegenstandes angegeben; Wenn kein Objektcode vorhanden ist, bleibt die Zeile leer.
Die Zeile „Name der Anlage“ gibt den Namen der Produktion an, in der die Anlage zur Abfallverwertung und -entsorgung tätig ist.
In der Zeile „Zweck des Objekts“ werden der Zweck des Abfallverwertungs- und Entsorgungsobjekts und dessen Code eingetragen (Anlage zu dieser Anleitung, Code 12).
Die Zeile „Vollständiger und abgekürzter Name der juristischen Person (Nachname, Vorname, Patronym des Einzelunternehmers)“ gibt den vollständigen und abgekürzten Namen der juristischen Person (Nachname, Vorname, Patronym des Einzelunternehmers) an, die die betreibt Anlage zur Abfallverwertung und -entsorgung.
In den Zeilen „OGRN“, „TIN“, „OKVED“, „OKPO“, „Standort der juristischen Person (Wohnort des einzelnen Unternehmers)“, „Postanschrift“, „Telefon/Fax“, „E- Post“ entsprechend ist die OGRN, INN, OKVED, OKPO, Standort der juristischen Person (Wohnort des Einzelunternehmers), Postanschrift, Telefon/Fax, E-Mail-Adresse der juristischen Person (Einzelunternehmer), die die Einrichtung betreibt, angegeben Abfallverwendung und -entsorgung.
In der Zeile „OKATO des Standortgebiets der Anlage“ wird der OKATO-Code des Standortgebiets der Anlage zur Nutzung und Abfallentsorgung angegeben (die ersten 5 Zeichen).
In der Zeile „Größe der Sanitärschutzzone, m“ wird für Abfallverwertungs- und Entsorgungsanlagen, die sich in einem separaten Bereich befinden, die Größe der Sanitärschutzzone in Metern angegeben. Für Abfallverwertungs- und Entsorgungsanlagen auf der Hauptstraße Produktionsbereich, gibt die Größe der Sanitärschutzzone in Metern an, die für die Hauptproduktion bestimmt ist.
In Spalte 1 sind in einer separaten Zeile die Namen der Technologien zur Nutzung oder Neutralisierung von Abfällen aufgeführt; Der Name sollte die Essenz der verwendeten Technologien widerspiegeln.
Die Spalten 2-7 enthalten den Namen der juristischen Person (Nachname, Vorname, Patronym des einzelnen Unternehmers) – den Entwickler der Technologie zur Nutzung und Entsorgung von Abfällen, den Standort der juristischen Person (Wohnort des Einzelunternehmer), OGRN, INN, OKVED, OKPO.
Spalte 8 gibt das Jahr der Entwicklung der Technologie zur Nutzung und Entsorgung von Abfällen an.
Bei einem positiven Ergebnis der Landesumweltprüfung werden die Spalten 9-11 ausgefüllt Projektdokumentation zum Nutzungs- und Entsorgungsgegenstand. Angegeben sind der Name der Stelle, die das positive Ergebnis der Landesumweltprüfung ausgestellt hat, sowie die Einzelheiten des Dokuments.
In den Spalten 12-13 werden in einer separaten Zeile die Namen der Abfälle und FKKO-Codes aufgeführt, die in der Abfallverwertungs- und Entsorgungsanlage verwendet oder neutralisiert werden können.
In den Spalten 14–15 ist die Menge des verwendeten und (oder) neutralisierten Abfalls für jeden der in Spalte 12 aufgeführten Abfallartikel angegeben.
Die Spalten 16-17 geben den numerischen Wert der tatsächlichen Kapazität der technologischen Linie für die Nutzung und (oder) Entsorgung von Abfällen in t/Jahr und Kubikmetern an. mein Ohr.
In den Spalten 18-23 werden in einer separaten Zeile die Namen der eingesetzten Anlagen, Auslegungsleistungen, Typ (stationär/mobil), Betriebsart (kontinuierlich, gepulst, periodisch, auf Abruf), Betriebstemperaturbereich der Anlagen aufgeführt.
Spalte 24 gibt den Namen der Organisation an, die die Installation hergestellt hat.
In den Spalten 25–27 werden in einer separaten Zeile die Namen der in der Anlage zur Verwendung und Entsorgung von Abfällen hergestellten Produkte sowie OKP-Codes aufgeführt und außerdem die Einzelheiten der für diese Produkte erhaltenen Sicherheits- oder Konformitätszertifikate aufgeführt.
In den Spalten 28–29 gibt eine separate Zeile die Menge der hergestellten Produkte für jedes der in Spalte 25 aufgeführten hergestellten Produkte an.
Die Spalten 30-31 enthalten die Namen der Abfälle, die während des Betriebs der Anlage zur Nutzung und Abfallentsorgung, beim Erhalt der Produkte oder nach der Nutzung oder Abfallentsorgung anfallen, sowie FKKO-Codes.
In Spalte 32 sind in einer gesonderten Zeile die Namen der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage tatsächlich durchgeführten Arten der Umweltüberwachung und deren Codes aufgeführt (Anlage zu dieser Weisung, Kodifikator 6).
Spalte 33 für jede Art der Umweltüberwachung enthält allgemeine Ergebnisse der Umweltüberwachung. Die Eingabemöglichkeiten sind wie folgt:
es gibt keine Überschreitungen festgelegter Umweltqualitätsstandards;
es werden Überschreitungen festgelegter Umweltqualitätsstandards bei bestimmten Indikatoren beobachtet;
Überschreitungen etablierter Umweltqualitätsstandards werden in vielerlei Hinsicht beobachtet.
VII. Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars „Lizenzinformationen“,
Dies ist Anhang Nr. 8 zum Verfahren
Abfallinventar
Der Abschnitt „Informationen über die juristische Person (Einzelunternehmer)“ enthält Informationen über den Namen der juristischen Person (Nachname, Vorname, Vatersname des Einzelunternehmers), Codes der juristischen Person (Einzelunternehmer) und den Standort der juristischen Person juristische Person (Wohnort des einzelnen Unternehmers), Telefonnummer, Position, Nachname, Vorname, Vatersname des Managers, Lizenzinformationen.
Im Abschnitt „Informationen zu den Standorten der Abfallentsorgungsaktivitäten“ werden der Name, der Gebietscode gemäß OKATO, die Nummer, die Adresse des Industriestandorts sowie die zulässigen Arten von Aktivitäten an diesem Industriestandort angegeben.
Anwendung
zur Anleitung
KODIFIKATOREN
FÜR EIGENSCHAFTEN VON ABFALLENTSORGUNGSANLAGEN
Kodifikator 1. Arten (Arten) von Abfallentsorgungsanlagen:
Arten (Arten) von Abfallentsorgungsanlagen |
Code für |
|
|
Lagertank für flüssige und pastöse Bergbau- und Verarbeitungsabfälle |
|
Bergbau- und Verarbeitungsabfalldeponie |
|
Lagertank für flüssige und pastöse anorganische Abfälle |
|
Lagertank für flüssige und pastöse organische Abfälle |
|
Verarbeitung von Mülldeponien |
|
Güllelagerung |
|
Abfalllagerung |
|
Deponie Industrieabfälle(außer |
|
Unterirdisches Entsorgungssystem für flüssige Abfälle |
|
Unterirdisches Entsorgungssystem für feste und verfestigte Abfälle |
|
Kommunale Mülldeponie |
|
Kommunale Mülldeponie |
|
Andere Mülldeponien (z. B. Altpapier). |
Kodifikator 2. Zweck der Abfallentsorgungsanlagen:
Zweck des Objekts |
Maschinensprache |
Lagerung bis zu 3 Jahre |
|
Lagerung länger als 3 Jahre |
|
Beerdigung |
Kodifikator 3. Zustand der Abfallentsorgungsanlagen:
Objektstatus |
Code für Maschine |
Aktiv |
|
Eingemottet (vorübergehend nicht verwendet) |
|
Außer Dienst gestellt, nicht zurückgewonnen |
|
Außer Dienst gestellt, zurückgewonnen |
|
Liquidiert |
Kodifikator 4. Standort der Abfallentsorgungsanlagen:
Standort der Immobilie |
Code für |
Die Anlage befindet sich auf dem Hauptproduktionsgelände |
|
Die Anlage befindet sich auf einem speziell dafür vorgesehenen Gelände |
|
Andere |
Kodifikator 5. Umweltschutzsysteme:
Arten von Umweltschutzsystemen |
Code für |
1. Für Standorte, Grundstücke und Deponien: |
|
Bodenschirme |
|
Siebe aus Beton und Stahlbeton |
|
Asphaltbeton- und Asphaltpolymerbetonsiebe |
|
Filmleinwände |
|
Natürlicher Bildschirm |
|
Damm |
|
Fechten |
|
Regenwasserentwässerung (Hochlandgräben) |
|
Filtratentfernung |
|
Sammlung und Behandlung von Regenwasser |
|
Sammlung und Reinigung des Filtrats |
|
Biogassammlung |
|
Anti-Staub-Anordnung |
|
Kontrollpunkt |
|
Visuelle Kontrolle des Abfalleingangs |
|
Wiegen des eingehenden Abfalls |
|
Führung von Aufzeichnungen über eingehende Abfälle |
|
Kein Schutzsystem |
|
2. Für Gebäude (Räumlichkeiten): |
|
Steingebäude |
|
Hölzernes Gebäude |
|
Schmutzboden |
|
Beton- oder Stahlbetonboden |
|
Asphaltbetonboden |
|
Filmboden |
|
Holzboden |
|
Natürliche Belüftung |
|
Zwangsbelüftung |
|
Vorhandensein von Gittern an den Fenstern |
|
Das Vorhandensein von Schlössern an den Türen |
|
Der Verschleiß des Gebäudes ist unbedeutend |
|
Der Verschleiß des Gebäudes ist durchschnittlich |
|
Der Verschleiß des Gebäudes ist hoch |
|
Gebäude mit Spuren der Zerstörung |
Kodifikator 6. Umweltüberwachungssysteme an Abfalldeponien:
Arten der Umweltüberwachung |
Code für |
Grundwasserüberwachung (Beobachtungsbrunnen) |
|
Überwachung von Oberflächengewässern |
|
Überwachung der Bodenbedeckung |
|
Überwachung der Umgebungsluft |
|
Überwachung des atmosphärischen Niederschlags |
|
Keine Überwachung |
Kodifikator 7. Methoden der Abfallentsorgung:
Platzierungsmethode |
Code für |
Ohne Behälter (in loser Schüttung, in loser Schüttung usw.) getrennt mit anderen Abfällen |
|
Ohne Behälter (in loser Schüttung, lose usw.) gemischt mit anderen Abfällen |
|
Separat in einem offenen Metallbehälter |
|
In einem offenen Metallbehälter die Mischung hineingeben |
|
Separat in einem offenen Kunststoffbehälter (Polyethylen). |
|
In einem offenen Plastikbehälter (Polyethylen) in die Mischung geben |
|
In offenen anderen Behältern (Holz, Pappe usw.) separat aufbewahren |
|
In offenen anderen Behältern (Holz, Pappe usw.) in einer Mischung vermischen |
|
Separat in einem geschlossenen Metallbehälter |
|
In einem geschlossenen Metallbehälter in die Mischung geben |
|
Separat in einem geschlossenen Kunststoffbehälter (Polyethylen). |
|
In einem geschlossenen Kunststoffbehälter (Polyethylen) in die Mischung geben |
|
Separat in einem geschlossenen Glasbehälter |
|
In einem geschlossenen Glasbehälter in die Mischung geben |
|
|
|
In geschlossenen anderen Behältern (Holz, Pappe, Papier, |
|
In verschlossenen Metallbehältern (Zylinder, Fässer, |
|
In einem versiegelten Kunststoffbehälter (Polyethylen). |
|
Separat in verschlossenen Glasbehältern |
|
Getrennt in verschlossenen anderen Behältern |
Kodifikator 8. Arten von Gebieten, für die Beschränkungen der Abfallentsorgung eingeführt wurden:
Arten von Territorien |
Code für |
Gebiete städtischer und anderer Siedlungen |
|
Reservegebiete für den Wohnungsbau |
|
Waldparkgebiet |
|
Landwirtschaftliche Flächen, Weiden |
|
Resortzone (Sanitärschutzzone), |
|
Erholungsgebiet |
|
Wasserschutzzone eines Gewässers |
|
Sanitärschutzzone für Wasserversorgungsquellen und Wasserleitungen |
|
Unterirdischer Entwässerungsbereich Wasserteilchen, gebraucht |
|
Mineralvorkommen |
|
Bergbaustandorte |
|
Orte des Massenlaichens und der Fischfütterung |
|
Aktive Karstzonen (Entwicklungsorte des Karstprozesses) |
|
Erdrutschzone, Schlammströme, Schneelawinen |
|
Feuchtgebiete |
|
Gebiete mit Bodensenkungen und Schwellungen |
|
Besonders geschützte Gebiete |
|
Sonstiges (bitte angeben) |
Kodifikator 9. Aggregatzustand und physikalische Form des Abfalls:
Gesamtzustand des Abfalls |
Code für |
Daten nicht installiert |
|
Solide |
|
Flüssig |
|
Pastös |
|
Schlamm |
|
Gel, Kolloid |
|
Emulsion |
|
Suspension |
|
Lose |
|
Granulieren |
|
Pudrig |
|
Staubig |
|
Faser |
|
Fertigprodukt, das seine Verbrauchereigenschaften verloren hat |
|
Andere |
Kodifikator 10. Abfallgefährdungsklassen:
Name der Abfallgefährdungsklasse |
Code für |
Extrem gefährlich, Gefahrenklasse I |
|
Hochgefährlich, Gefahrenklasse II |
|
Mäßig gefährlich, Gefahrenklasse III |
|
Gefährlich, Gefahrenklasse IV |
|
Nahezu ungefährlich, Gefahrenklasse V |
Kodifikator 11. Gefährliche Eigenschaften von Abfällen:
Gefährliche Eigenschaften |
Code für |
(t) Toxizität |
|
(c) Explosionsgefahr |
|
(n) Brandgefahr |
|
(p) hohe Reaktivität |
|
(t + v) Toxizität + Explosivität |
|
(t + p) Toxizität + Brandgefahr |
|
(t + p) Toxizität + hohe Reaktivität |
|
(c + p) Explosionsgefahr + Brandgefahr |
|
(b + p) explosiv + hohe Reaktivität |
|
(c + i) Explosionsgefahr + Gehalt an Infektionserregern |
|
(p + p) Brandgefahr + hohe Reaktivität |
|
(p + i) Brandgefahr + Gehalt an Infektionserregern |
|
(p + u) hohe Reaktivität + Gehalt |
|
(t + v + p) Toxizität + Explosionsgefahr + Brandgefahr |
|
(t + v + p) Toxizität + Explosivität + hochreaktiv |
|
(t + p + p) Toxizität + Brandgefahr + hochreaktiv |
|
(v + n + r) Explosionsgefahr + Brandgefahr + hoch |
|
(v + n + i) Explosionsgefahr + Brandgefahr + Inhalt |
|
(p + p + i) Brandgefahr + hohe Reaktivität + |
|
(t + v + p + p) Toxizität + Explosionsgefahr + Brandgefahr |
|
(v + p + p + i) Explosionsgefahr + Brandgefahr + hoch |
|
Keine gefährlichen Eigenschaften |
Kodifikator 12. Zweck des Abfallverwertungs- und Entsorgungsgegenstandes:
Zweck des Objekts |
Code für |
Verwendung als Rohstoffe oder Zusatzstoffe zu Rohstoffen |
|
Regeneration (Wiederherstellung) |
|
Gewinnung wertvoller Komponenten |
|
Verwendung als Brennstoff (außer Zerstörung durch Verbrennung) |
|
Biologische Verarbeitung zur Herstellung von Produkten (z.B. |
|
Bisher nicht erwähnte physikalisch-chemische Behandlungen (z. B. |
|
Schleifen für die spätere Verwendung |
|
Zur späteren Verwendung sortieren |
|
Biochemische Neutralisierung |
|
Reagenzneutralisierung (chemisch) |
|
Thermische Neutralisierung, einschließlich Zerstörung durch Verbrennen |
|
Sonstiges (bitte angeben) |
Kodifikator 13. Zwecke der Abfallbeseitigung:
Zweck des Exports |
Maschinensprache |
Verwendung |
|
Neutralisation |
|
Lagerung |
|
Beerdigung |
|
Andere |
Der Verein hilft bei der Erbringung von Dienstleistungen im Holzverkauf: zu kontinuierlich wettbewerbsfähigen Preisen. Forstprodukte von ausgezeichneter Qualität.