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heim  /  Dermatitis/ Bei Genehmigung der Fassung des Mustervertrages für die kundenseitige Wartung einer Wärmeenergie- und Kühlmittelmessanlage. Vertrag zur Wartung von Wärmezählern

Mit der Genehmigung der Ausgabe des Standardvertrags für die Abonnentenwartung einer Wärmeenergie- und Kühlmittelmessanlage. Vertrag zur Wartung von Wärmezählern

PROBE

Vereinbarung Nr. 79/1

Zur Aufrechterhaltung von Kälte und heißes Wasser(Wasserzähler)

Städtisches Einheitsunternehmen „Städtische Wohnungsbauabteilung Nr. 4“ (GZHEU - 4), im Folgenden „Vollstrecker“ genannt, vertreten durch einen Ingenieur Eiserne Tanita Viktorovna, handelnd auf der Grundlage der Vollmacht vom 28. September 2010 einerseits und des/der Bürger(s): Iwanowa Walentina Iwanowna Adresse: st. Industrialnaya, 111, Gebäude 222, Wohnung 333 Im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet, haben diese Vereinbarung wie folgt abgeschlossen:

1. Der Vertragsgegenstand.

1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Tabelle angegebenen Wasserzähler (Wasserzähler) gemäß Beschluss des Leiters der städtischen Siedlung Mytischtschi Nr. 1543 vom 28. Oktober 2008 zu warten (Wartung). „Mit Genehmigung der Verordnung über das Verfahren zur Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmezählern, Warm- und kaltes Wasser", und der Kunde verpflichtet sich, die Kosten für diese Dienstleistung während der Laufzeit dieser Vereinbarung unverzüglich und regelmäßig zu zahlen.

1.2. Der Auftragnehmer führt auf Wunsch des Auftraggebers gegen eine zusätzliche Gebühr den Austausch von Dosiervorrichtungselementen (Kugelhahn, Filter, Rückschlagventil usw.) oder den Umbau der Dosiereinheit durch.

2. Pflichten und Rechte des Auftragnehmers.

2.1. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten im Umfang der Betriebs- und Reparaturdokumentation des Geräteherstellers, der Wartungsordnung, mindestens einmal alle 12 Monate durch.

2.1.1. Bei der Wartung von Messgeräten werden folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Sichtprüfung zur Feststellung von Fehlfunktionen und Unregelmäßigkeiten im Betrieb des Geräts;
  • Überprüfung des Vorhandenseins und der Unversehrtheit von Dichtungen, Reinigen des Geräts von Staub;
  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Wasserabsperrventilen;
  • Überprüfung der Funktion des Zählmechanismus des Geräts;
  • Das Öffnen und Reinigen des Filters erfolgt auf Wunsch des Kunden gegen eine Gebühr;
  • Kontrollablesung und Aufzeichnung der Instrumentenablesungen, - eine Aufzeichnung der durchgeführten Wartung im Arbeitsabschlusszertifikat.

2.2. Verstoß gegen die Regeln für den Betrieb von Geräten und Nichtübereinstimmung des Messgeräts mit den genehmigten Anforderungen der Verordnung „Über das Verfahren für die Installation, Zulassung zum Betrieb und Wartung von Messgeräten für Wärmeenergie, Warm- und Kaltwasser“, genehmigt durch Beschluss des Leiters der städtischen Siedlung Mytischtschi Nr. 1543 vom 28. Oktober 2008.

werden vom Auftraggeber und Auftragnehmer im Alleingang erstellt.

2.3. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die Einhaltung der Regeln für den Betrieb von Wasserzählern hin.

2.4. Nach Ablauf der Eichfrist für Wasserzähler ist der Auftraggeber verpflichtet, diese durch neue zu den aktuellen Tarifen des Auftragnehmers zu ersetzen.

2.5. Im Falle eines Ausfalls von Wassermessgeräten, vorausgesetzt, dass der Kunde alle Anforderungen der Wasserzähler-Bedienungsanleitung erfüllt, wenn das Messgerät bzw. die Messgeräte den Anforderungen der Resolution Nr. 1543 vom 28. Oktober 2008 entsprechen und wenn die Die Qualität des Leitungswassers entspricht SanPin 2.1.4. 1074 werden Garantiereparaturen des Zählers und/oder Austausch während der Garantiezeit vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt.

2.6 Der Auftragnehmer hat das Recht, die in Ziffer 4.1 dieser Vereinbarung genannten monatlichen Kosten für Wartungsarbeiten je nach Höhe der Inflation einseitig zu ändern.

3. Pflichten und Rechte des Kunden.

3.1. Der Kunde verpflichtet sich:

  • zahlen Sie eine monatliche Abonnementgebühr für die jährliche Wartung von Messgeräten mit Barcode
  • Quittungen des städtischen Einheitsunternehmens „Settlement Center“;
  • Nehmen Sie monatlich die Messwerte der einzelnen Messgeräte auf und notieren Sie sie im Kassenbon
  • Probe nehmen und pünktlich bezahlen;
  • Gewährleistung der Sicherheit installierter Siegel, Integrität einzelner (Wohnungs-)Abrechnungseinheiten, Beachtung
  • Regeln für ihren Betrieb;
  • den Vertretern des Auftragnehmers gemeinsam mit dem Lieferanten Zugang gewähren und Verwaltungsgesellschaft um die Funktion einzelner (Wohnungs-)Zähler zu überprüfen und Kontrollmessungen vorzunehmen;
  • Informieren Sie unverzüglich die Verwaltungsgesellschaft oder den Auftragnehmer über Störungen und Betriebsunregelmäßigkeiten
  • einzelne (Wohnungs-)Zähler, beschädigte Dichtungen usw.;
  • Erlauben Sie Personen, die nicht Vertreter des Auftragnehmers sind, nicht, Arbeiten am Montageort durchzuführen
  • individuelle (Wohnungs-)Messgeräte;
  • Führen Sie die regelmäßige Überprüfung (Austausch) von Wasserzählern rechtzeitig vor dem in festgelegten Verfallsdatum durch
  • Laufzeit des Reisepasses (Zertifikats);
  • Unterzeichnen Sie die Bescheinigung über die abgeschlossenen Arbeiten (ANHANG 1) des Auftragnehmers für die Wartung des/der Wasserzähler(s).

3.2. Im Falle einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers hat der Kunde ihn innerhalb von zwei Tagen nach Entdeckung darüber zu informieren.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten.

4.1. Die Vergütung für Wartungsarbeiten an Wasserzählern erfolgt durch den Kunden monatlich in der Höhe 33 reiben. 54 Kopeken

4.2. Arbeiten zur Beseitigung von Störungen während der Nachgarantiezeit des Betriebs und wenn der Kunde während der Garantiezeit die Anforderungen der Bedienungsanleitung für Wasserzähler und die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einhält, werden vom Auftragnehmer gegen eine zusätzliche Gebühr durchgeführt die aktuellen Tarife des Auftragnehmers. Nach Abschluss der in diesem Absatz der Vereinbarung vorgesehenen Arbeiten erstellen die Vertragsparteien eine Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten.

5. Verantwortung der Parteien.

5.1. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Verpflichtungen haften die Parteien nach geltendem Recht.

5.2. Eine Garantiereparatur (Austausch) eines Wasserzählers wird in folgenden Fällen nicht durchgeführt:

  • das Vorhandensein mechanischer Schäden, Mängel, die durch Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften, unvorsichtige Handhabung oder unsachgemäße Verwendung des Geräts verursacht wurden;
  • Beschädigung der Dichtung des Zählers und der Dosiereinheit;
  • Selbstreparatur oder Modifikation Interne Struktur Wasseruhr;
  • Nichteinhaltung der Qualität des gemessenen Wassers mit den Anforderungen von SanPin 2.1.4.1074-01;
  • wenn die Seriennummer des Produkts geändert, gelöscht, gelöscht wurde oder unleserlich ist;
  • Schäden am Wasserzähler infolge einer Naturkatastrophe, eines Brandes usw.
  • fehlende Bedienungsanleitungen für Wasserzähler; Zertifikat für die Inbetriebnahme von Geräten von
  • eine Organisation, die zur Durchführung solcher Arbeiten berechtigt ist;

6. Sonstige Bedingungen.

6.1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beim Wechsel des Eigentümers einer Wohnung, Räumlichkeiten, in denen

Wasserzähler werden auf der Seite des Kunden angebracht (auf seinen schriftlichen Antrag oder auf schriftliche Anfrage).

Erklärung des neuen Eigentümers) wird die Vertragspartei ersetzt. Pflichten des Auftragnehmers für

diese Vereinbarung bleibt in Kraft.

6.2. Dem Vertrag beigefügt: Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten (Anhang 1).

VEREINBARUNG Nr. _________

FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE WARTUNG DER THERMISCHEN ENERGIEZÄHLEREINHEIT

Kaliningrad „_____“_____________2016

Kommunalunternehmen „Kaliningradteploset“ des Stadtbezirks „Stadt Kaliningrad“, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, vertreten durch ______________________ , handelnd auf der Grundlage von ______________________________________________________________ einerseits und _______________________________________________________________, vertreten durch (die Eigentümer der Gegenstände sind rechtmäßige bzw Einzelpersonen, Verwaltungsgesellschaften, Haushaltsorganisationen, HOAs, Wohnungsbaugenossenschaften, Personen, die für die Instandhaltung eines Mehrfamilienhauses verantwortlich sind und denen die Eigentümer der Räumlichkeiten das Recht übertragen haben, diesen Vertrag abzuschließen und auszuführen) __________________________________________, handelnd auf der Grundlage von ______________________, im Folgenden im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet, im Folgenden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet, haben diese Vereinbarung jedoch wie folgt abgeschlossen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer, im Namen des Kunden Wartungsdienstleistungen für die Wärmeenergie-Messeinheit(en) des Kunden (im Folgenden als UTEM bezeichnet) mit der Seriennummer _________________ zu erbringen, die sich an der Adresse befindet: ________________________________________ (im Folgenden als Einrichtung bezeichnet).

1.2. Liste der angebotenen Dienstleistungen:

Überprüfung der Übereinstimmung der Kühlmittelparameter mit dem Messbereich von Messgeräten

monatlich

Aufzeichnung eines Archivs der durchschnittlichen täglichen (stündlichen) Wärmeverbrauchsparameter, Erstellung einer Abrechnung

monatlich

Erstellen eines Berichts über die Zählerstände

monatlich

Überprüfung der Wärmeverbrauchsparameter und der Betriebslogik des Wärmezählers

monatlich

Überprüfung der Unversehrtheit von Siegeln

mindestens einmal im Quartal

Überprüfung der Erdungsqualität von Durchflussmessern

monatlich

Diagnose von Geräten auf Fehlercodes

monatlich

Überprüfen Sie die Dichtheit der elektrischen Verbindungen

1 Mal pro Quartal

Geräte auf mechanische Beschädigungen prüfen

mindestens einmal im Quartal

Prüfung der Isolationsintegrität

mindestens einmal im Quartal

Testen des GSM-Kommunikationskanals

monatlich

Erstellung der Abnahmedokumentation

monatlich

1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die in Ziffer 1.1, Ziffer 1.2 dieser Vereinbarung aufgeführten Leistungen anzunehmen und deren Kosten in der in Abschnitt 4 dieser Vereinbarung festgelegten Weise zu bezahlen.

1.4. Dienstleistungen gelten als erbracht, nachdem die Parteien das Zertifikat über die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden als Zertifikat bezeichnet) unterzeichnet haben.

2. VERTRAGSPREIS UND ZAHLUNGSVERFAHREN

2.1. Der Preis dieser Vereinbarung beträgt 950,00 (neunhundertfünfzig Rubel 00 Kopeken) Rubel für jedes Objekt, einschließlich Mehrwertsteuer (18 %).

2.2 Die Bezahlung der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber monatlich durch Einzahlung an der Kasse des Auftragnehmers oder durch Überweisung Geld auf das Bankkonto des Auftragnehmers.

2.3. Die Bezahlung der erbrachten Leistungen erfolgt spätestens am 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats durch Einzahlung an der Kasse des Auftragnehmers oder durch Überweisung auf das Girokonto des Auftragnehmers.

2.4. Kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus Verschulden des Auftraggebers nicht nachkommen, sind die Leistungen in voller Höhe zu vergüten.

2.5. Die Kosten für die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienstleistungen umfassen nicht die Kosten Zusatzleitungen in den in den Absätzen vorgesehenen Fällen. 4.3.6, 4.3.7, 4.3.8 dieser Vereinbarung sowie betriebliche Reparatur von UUTE, Materialkosten und technische Mittel, die vom Auftragnehmer zur Wiederherstellung der Funktionalität des UUTE verwendet werden.

2.6. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, die in Ziffer 2.4 dieser Vereinbarung aufgeführt sind, werden vom Kunden innerhalb von 3 Bankarbeitstagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Zertifikats bezahlt.

2.7. Wenn die Notwendigkeit besteht, zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, Materialien und technische Ausrüstung zu bezahlen, die nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind, können die Gesamtkosten der Dienstleistungen geändert werden, wofür eine zusätzliche Vereinbarung erstellt wird.

2.8. Im Falle einer Beendigung der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages im Einvernehmen der Parteien oder durch Verschulden des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, dem Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten gemäß den unterzeichneten Zertifikaten zu erstatten.

3. VERFAHREN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

3.1. Der Auftragnehmer führt die monatliche Wartung der UUTE bis zum 25. eines jeden Monats durch.

3.2. Die Erbringung von Wartungsleistungen für UUTE wird in einem Gesetz dokumentiert, das spätestens am 5. (fünften) Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats erstellt wird.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen durch Unterzeichnung des Zertifikats am Tag der Fertigstellung ihrer Bereitstellung an den Kunden abzunehmen.

3.4. Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer können vom Auftraggeber innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Gesetzes geltend gemacht werden. Verweigert der Kunde die Unterzeichnung des Zertifikats ohne schriftliche Begründung innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Erhalt, gilt die Leistung als vom Kunden ohne Kommentar angenommen und es bestehen keine Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der erbrachten Leistungen.

4. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

4.1. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet:

4.1.1. Gewährleisten Sie die Erbringung von Dienstleistungen in dem in Abschnitt 1.1., Abschnitt 1.2 dieser Vereinbarung vorgesehenen Umfang, in angemessener Qualität und pünktlich.

4.1.2. Stellen Sie nach Erhalt einer Benachrichtigung des Kunden über Probleme, die beim Betrieb der UTE aufgetreten sind, sicher, dass die Spezialisten innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung eintreffen.

4.1.3. Benachrichtigen Sie den Kunden, wenn Umstände eintreten, die die Leistungserbringung verlangsamen oder eine weitere Fortsetzung der Arbeiten (Leistungserbringung) unmöglich machen.

4.2. Der AUFTRAGNEHMER hat das Recht:

4.2.1. Bestimmen Sie selbstständig die Anzahl der für die Leistungserbringung benötigten Fachkräfte und deren Arbeitsplan und stellen Sie ihnen alle notwendigen Materialien, Werkzeuge und technischen Mittel zur Verfügung.

4.2.2. Bei Bedarf Dritte zur Erfüllung vertraglicher Pflichten einbeziehen.

4.2.3. Nach der Warnung des Kunden, mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht zu beginnen oder deren Erfüllung in den folgenden Fällen auszusetzen:

Versäumnis des Kunden, Kopien der erforderlichen technischen Dokumentation (Entwurfs- und Ausführungsdokumentation für UUTE, technischer Pass von UUTE) bereitzustellen;

Versäumnis des Kunden, ungehinderten Zugang zur Einrichtung zu gewähren, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen;

Fehlende Gewährleistung des Kunden für den Schutz der UUTE vor unbefugten Eingriffen Dritter in ihre Arbeit;

Verstoß des Kunden gegen die in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen;

Feststellung der technischen Unmöglichkeit der weiteren Leistungserbringung, die durch Verschulden des Kunden entstanden ist.

4.2.4. Eine Bezahlung der gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen verlangen.

4.3 Der KUNDE ist verpflichtet:

4.3.1. Gewährleisten Sie dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Fahrzeugen, Maschinen und Fachkräften des Auftragnehmers sowie die Möglichkeit des Transports das nötige Werkzeug, Zubehör und technische Mittel von UUTE.

4.3.2. Stellen Sie dem Auftragnehmer die erforderliche technische Dokumentation für UUTE zur Verfügung (Entwurfs- und Ausführungsdokumentation, Pässe für Messgeräte).

4.3.3. Stellen Sie die Zuverlässigkeit der Stromversorgung des UUTE sowie einen angemessenen Schutz des UUTE vor unbefugten Eingriffen in seinen Betrieb sicher.

4.3.4. Sorgen Sie für die Entwässerung (im Falle einer Überschwemmung) und einen ordnungsgemäßen hygienischen Zustand im Arbeitsbereich sowie für einen störungsfreien Zustand der Räumlichkeiten im Arbeitsbereich.

4.3.5. Verpflichtet sich, die im technischen Datenblatt und in der Bedienungsanleitung des Messgeräts aufgeführten Bedingungen und Betriebsregeln des UUTE einzuhalten.

4.3.6. Bei einem Verstoß gegen Ziffer 4.3.1. dieser Vereinbarung, den wiederholten Besuch der Spezialisten des Auftragnehmers über die in dieser Vereinbarung festgelegten Kosten hinaus auf gesonderte Rechnung zu vergüten

4.3.7. Im Falle einer Fehlfunktion des UTE, die darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die im technischen Datenblatt und in der Bedienungsanleitung festgelegten Bedingungen und Regeln für seinen Betrieb nicht eingehalten hat, zahlt der Kunde die Kosten für Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten auf einer separaten Rechnung in zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Kosten für Dienstleistungen.

4.3.8. Gewährleisten Sie die Sicherheit des UTE und die Unversehrtheit der Siegel des Wärmeversorgungsunternehmens und des Herstellers. Im Falle einer Fehlfunktion und der Feststellung eines gebrochenen Siegels werden die Kosten für Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten in Bezug auf dieses Gerät vom Kunden zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung genannten Kosten für Dienstleistungen auf einer separaten Rechnung bezahlt.

4.3.9. Benachrichtigen Sie den Auftragnehmer innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Zeitpunkt der Feststellung von Problemen im Betrieb des UUTE.

4.3.10. Informieren Sie den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über alle eingetretenen oder bevorstehenden Änderungen in Bezug auf:

Der Zustand der Netze und Stromempfangsgeräte des Kunden, der die Fähigkeit des Auftragnehmers zur Vertragserfüllung sowie den Betrieb der Steuereinheit beeinträchtigen kann;

Änderungen der Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung des Kunden,

Veräußerung, Übertragung von Eigentumsrechten, Nutzung, Veräußerung von UTE;

Reorganisation, Liquidation und andere ähnliche Umstände, die eine wesentliche Änderung der Umstände mit sich bringen, von denen die Parteien beim Abschluss dieser Vereinbarung ausgegangen sind.

4.3.11. Ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers dürfen hauseigene Heizungsanlagen nicht umgerüstet werden.

4.3.12. Akzeptieren Sie die Ergebnisse der gemäß den Anforderungen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen und bezahlen Sie dafür.

4.4 Der KUNDE hat das Recht:

4.4.1. Überwachen Sie den Fortschritt der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung, ohne die betrieblichen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Auftragnehmers zu beeinträchtigen.

4.4.2. Reklamationen bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Leistungszertifikats einreichen.

5. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

5.1. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der im Rahmen dieser Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Bedingungen dieser Vereinbarung.

5.2. Jede Partei muss ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ordnungsgemäß erfüllen und der anderen Partei jede mögliche Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gewähren.

5.3. Wenn der Kunde die erbrachten Dienstleistungen nicht innerhalb von 2 (zwei) Kalendermonaten bezahlt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung auszusetzen, bis der Kunde die aufgelaufenen Schulden vollständig beglichen hat, wobei er den Kunden mindestens 10 (zehn) benachrichtigt. Kalendertage vor dem Datum der Aussetzung der Bereitstellungsdienste.

5.4. Die Wiederaufnahme der Leistungserbringung erfolgt innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Datum der vollständigen Rückzahlung der Schulden durch den Kunden. Verantwortung für mögliche Konsequenzen Die Aussetzung der Dienste liegt in der Verantwortung des Kunden.

5.5. Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Frist nicht ordnungsgemäß nach, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 (null Komma eins) Prozent der Gesamtkosten der in Ziffer 2.1 genannten Leistungen zu verlangen. dieser Vereinbarung für jeden Tag der Verspätung.

5.6. Bei Verstößen gegen die Zahlungsbedingungen aus dem Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 (null Komma eins) % der nicht rechtzeitig geleisteten Zahlung aus dem Vertrag für jeden Tag zu verlangen der Verzögerung.

5.7. Die Zahlung oder Einbehaltung einer Strafe (Geldstrafe) entbindet die Parteien nicht von ihren Pflichten und Verantwortlichkeiten aus dieser Vereinbarung.

5.8. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

6. DAUER DER VEREINBARUNG UND VERFAHREN ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

6.1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist bis zum _____________________________________ gültig.

6.2. Die Vereinbarung gilt als um das nächste Jahr verlängert, es sei denn, eine der Parteien gibt mindestens 1 (einen) Monat vor Ablauf der Vereinbarung eine schriftliche Erklärung ab, auf diese Vereinbarung zu verzichten oder sie zu überarbeiten.

6.3. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vereinbarung entstehen können, werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst.

6.4. Wenn die Parteien keine Einigung darüber erzielen kontroverse Themen, Streitigkeiten unterliegen der Beilegung durch die Justizbehörden der Region Kaliningrad.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

7.2. Die Partei, die beschließt, diese Vereinbarung zu kündigen, muss der anderen Partei spätestens 30 (dreißig) Kalendertage vor dem voraussichtlichen Datum der Kündigung dieser Vereinbarung eine schriftliche Mitteilung über ihre Absicht zur Kündigung dieser Vereinbarung senden.

7.3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung dieser Vereinbarung zahlt der Kunde dem Auftragnehmer innerhalb von 5 (fünf) Bankarbeitstagen ab dem Datum, an dem der Auftragnehmer die Kündigung dieser Vereinbarung erhält, die zum Zeitpunkt der Kündigung dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen.

7.4. Diese Vereinbarung wird in 2 (zwei) Kopien mit gleicher Rechtskraft unterzeichnet, eine Kopie für jede der Parteien.

7.5. Alle Anlagen, Ergänzungen und sonstigen Vereinbarungen zu dieser Vereinbarung sind Bestandteil dieser.

7.6. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung alle notwendigen und zuverlässigen Informationen über die im Rahmen dieser Vereinbarung angebotene Dienstleistung, deren Arten und Merkmale erhalten hat, die es ihm ermöglichen, eine objektive Auswahl der bereitgestellten Dienstleistungen zu treffen. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung sind klar und werden dem Kunden vor der Unterzeichnung erklärt.

8. ADRESSEN UND DATEN DER PARTEIEN

Wasserzähler gemäß Anlage 1.

2. Wohnungsbauagenturen der Verwaltungsbezirke von St. Petersburg schließen Verträge mit Mietern und Eigentümern von Wohnräumen gemäß der in Absatz 1 der Verordnung genehmigten ungefähren Form ab.

3. Leiter der technischen Abteilung S.N. Orlov Stellen Sie innerhalb von vierzehn Tagen die Entwicklung von Vorschriften für die technische Wartung von Wasserdurchflussmessgeräten sicher.

4. Leiter der Wirtschaftsabteilung Oltyan A.A. innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Ausführung von Absatz 3 der Bestellung Preise für den Vertrag für die Wartung von in Wohngebäuden installierten Messgeräten festlegen.

5. Übertragen Sie die Kontrolle über die Umsetzung dieser Anordnung dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, Knyazeva Yu.I. und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses V.M. Zyabko entsprechend den Fragen.

Vorsitzender des Ausschusses
V. I. Chrenow

Anhang Nr. 1
zur Verfügung des Ausschusses
nach Inhalt
Wohnbestand
vom 16. Juli 2002 N 5-r

Mustervertrag
zur Wartung des Wasserdurchflussmessers

St. Petersburg „___“ ______ 200_

__________________________________________________________________________

(Vollständiger Name, N, Passserie, Ausstellungsdatum)

im Folgenden Kunde genannt, und __________________________________________
(Name der Firma)
im Folgenden Auftragnehmer genannt, vertreten durch _________________________________

(vollständiger Name, Position)

Handeln auf der Grundlage __________________________________________________,
(Charta, Vollmacht von + N...)
haben diese Vereinbarung (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet) wie folgt abgeschlossen:

1. Der Vertragsgegenstand

1.1. Der Kunde weist an und der Auftragnehmer verpflichtet sich, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen (im Folgenden als Dienstleistungen bezeichnet) eines einzelnen Wasserzählers (im Folgenden als Zähler bezeichnet) zu erbringen, der in den Räumlichkeiten unter der Adresse installiert ist: _______________
____________________________________________ gegen eine Gebühr gemäß den Bedingungen der Vereinbarung.

1.2. Zur Wartung werden folgende Messgeräte angenommen:

Gegründet gemäß den Anforderungen, die durch die Anordnungen des Gouverneurs von St. Petersburg vom 17. September 1996 N 217-r und vom 6. November 1997 N 1139-r festgelegt wurden;

Kommerziell registriert bei den Eigentümern oder der Organisation, die das Gebäude instandhält und repariert;

In gutem Zustand, der von einem Vertreter des Auftragnehmers im Beisein des Auftraggebers festgestellt und bescheinigt wird.

Vertreter des Auftragnehmers im Sinne dieses Vertragsabschnitts ist ein Bürger, der in einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer steht und zu dessen Aufgaben die Überprüfung des technischen Zustands des Messgeräts, dessen Prüfung usw. gehört. Die Befugnisse des Vertreters des Auftragnehmers werden durch die Bescheinigung des Auftragnehmers bestätigt, Arbeitsbeschreibung oder ein anderes Dokument, das die entsprechenden Rechte des Vertreters des Auftragnehmers klar definiert.

2. Wartung und Reparatur

2.1. Die Wartung und Reparatur des Messgerätes erfolgt gemäß den Regeln und Vorschriften für die jeweilige Arbeit.

2.2. Wartung und Reparatur des Messgerätes werden durch den Auftragnehmer vor Ort beim Kunden durchgeführt, es sei denn, die Durchführung dieser Arbeiten beim Kunden ist technisch nicht möglich.

2.3. Für den Fall, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten am Messgerät vor Ort beim Kunden durchgeführt werden, werden diese Arbeiten von einem Vertreter des Auftragnehmers durchgeführt.

Der Vertreter des Auftragnehmers im Sinne dieses Abschnitts der Vereinbarung ist:

A) Ein Bürger, der in einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer steht und zu dessen Aufgaben die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten am Messgerät gehört. Die Befugnisse des Vertreters des Auftragnehmers werden in diesem Fall durch die Bescheinigung des Auftragnehmers, die Stellenbeschreibung oder ein anderes Dokument, das die entsprechenden Rechte des Vertreters des Auftragnehmers klar definiert, und den Arbeitsauftrag bestätigt.

B) Ein Bürger, der aufgrund zivilrechtlicher Verträge mit dem Auftragnehmer das Recht hat, Wartungs- und Reparaturarbeiten an einem Messgerät durchzuführen. Die Befugnisse des Vertreters des Auftragnehmers werden in diesem Fall durch einen Personalausweis, ein Dokument, das die Rechte des Vertreters des Auftragnehmers eindeutig festlegt, und einen Arbeitsauftrag bestätigt.

2.4. Für den Fall, dass die Wartung und Reparatur des Messgeräts außerhalb der Wohnräume des Auftraggebers durchgeführt wird, erstellen die Vertragsparteien eine vom Auftraggeber und dem Vertreter des Auftragnehmers unterzeichnete Abnahme- und Übergabeurkunde des Messgeräts an den Auftragnehmer . In diesem Fall ist der Auftragnehmer für die Sicherheit des Messgerätes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

3. Bedingungen und Verfahren für Zahlungen

3.1. Die Kosten für die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen betragen ______ Rubel pro Jahr.

Die Kosten für Dienstleistungen umfassen nicht die Kosten für Teile und Komponenten des Messgeräts, die bei Wartung und Reparatur ausgetauscht werden müssen.

3.2. Der Kunde erwirbt selbstständig und auf eigene Kosten Teile und Komponenten des Messgeräts, die im Rahmen der Wartung und Reparatur ausgetauscht werden müssen.

3.3. Der Kunde leistet Zahlungen spätestens am ______-Tag eines jeden Monats, indem er Gelder auf das Bankkonto des Auftragnehmers überweist.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet:

4.1.2. Den Spezialisten des Auftragnehmers Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren;

4.1.3. Bezahlen Sie die Dienstleistungen des Auftragnehmers in der Höhe und zu den Bedingungen, die in Abschnitt 3 dieser Vereinbarung vorgesehen sind;

4.1.4. Sorgen Sie für die Sicherheit des einzelnen Messgeräts und der Dichtung;

4.1.5. Wenn eine Fehlfunktion des Messgeräts festgestellt wird, benachrichtigen Sie den Auftragnehmer innerhalb von 2 Tagen nach Feststellung der Fehlfunktion schriftlich in Form eines Antrags, ohne dass ein unabhängiges Eingreifen oder Eingreifen Dritter möglich ist.

4.1.6. Geben Sie spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats die Messwerte des Gerätezählers für die verbrauchte Wassermenge im vorgeschriebenen Formular (Anhang Nr. 1) an;

4.1.7. Stellen Sie eine rechtzeitige staatliche Überprüfung auf Kosten Ihrer eigenen Mittel bei Organisationen sicher, die über die entsprechende Lizenz verfügen.

4.2. Der Kunde hat das Recht:

4.2.1. Diese Vereinbarung einseitig mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt;

4.2.2. Rufen Sie in allen Fällen eines Wasserausfalls gemäß den festgelegten Bestimmungen den Vertreter des Auftragnehmers an dieser Moment Tarife und Tarife.

5.2. Der Darsteller hat das Recht:

5.2.1. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzuverlässige Angaben zu den Messwerten des Geräts gemacht hat, sowie mechanische Beschädigungen, Öffnungsspuren des Messgeräts oder das Fehlen eines Siegels festgestellt werden, erstellen Sie einen zweiseitigen Bericht und senden Sie ihn an die Organisation, die das Wohngebäude verwaltet (der Eigentümer) und die Organisation, die die Zahlungen berechnet (Staatliches Einheitsunternehmen „VTsKP“).

5.2.2. Kündigen Sie diesen Vertrag einseitig, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, indem Sie ihn zwei Wochen im Voraus schriftlich benachrichtigen.

6. Streitbeilegungsverfahren

6.1. Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang damit entstehen, werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst.

6.2. Wenn es nicht möglich ist, Meinungsverschiedenheiten durch Verhandlungen beizulegen, werden sie gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geprüft.

7. Laufzeit der Vereinbarung

7.1. Die Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung beträgt „__“ _____ 200 __ bis „__“ _____ 200_.

7.2. Der Vertrag gilt um den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen als verlängert, wenn einen Monat vor Ablauf seiner Gültigkeitsdauer keine der Parteien die Kündigung oder Änderung oder den Abschluss eines neuen Vertrages erklärt.

7.3. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung werden durch Zusatzvereinbarungen formalisiert, die deren integraler Bestandteil sind.

Adressen und Details:

Siegel-Signatur-Signatur

  • Brauchen wir eine Serviceorganisation?
  • Gibt es ein Gesetz, das dies vorschreibt?
  • Was erwartet uns, wenn wir den Service verweigern?
  • Was ist im Wartungsservice enthalten?

Schauen wir uns alle Fragen der Reihe nach an.

Der Wärmezähler erfordert keine besondere Pflege seitens des Eigentümers. Die Lithiumbatterie, mit der der Wärmezähler betrieben wird, ist nicht zur Wiederverwendung geeignet, sondern muss entsorgt werden. Die Batterie erfordert keine besondere Pflege; die vom Hersteller angegebene Lebensdauer beträgt mindestens sechs Jahre, in der Regel nicht mehr als fünf Jahre, und entspricht der Lebensdauer des Messgeräts vor der Überprüfung (die staatliche Eichfrist beträgt vier). bis zu fünf Jahre für verschiedene Wärmezähler). Etwa alle vier Jahre muss ein Fachmann, der einen Wärmezähler überprüft oder wartet, die Batterie wechseln. Wenn Ihre Durchflusswandler auch mit Batterien betrieben werden, müssen diese alle zwei Jahre ausgetauscht werden.

Wärmewiderstände sind wartungsfrei.

Das ist eine Theorie – schauen wir sie uns in der Praxis an.

VEREINBARUNG über die Wartung von Wärmeenergie- und Kühlmitteldosiereinheiten (Vertragsvereinbarung) Lipezk „___“ ____________20__ Otkrytoe Aktiengesellschaft„Lipetsk City Energy Company“, im Folgenden „Auftragnehmer“, vertreten durch Generaldirektor Vladislav Anatolyevich Smirnov, handelnd auf der Grundlage der Charta, einerseits und ________________________________________________________________, im Folgenden Kunde genannt, vertreten durch ______________________________________________________, handelnd auf der Grundlage von ____________________________________, andererseits haben diese Vereinbarung über Folgendes geschlossen : 1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG 1.1. Gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Wartung der in Mehrfamilienhäusern installierten Wärmeenergie- und Kühlmittelmessgeräte durchzuführen, und der Kunde verpflichtet sich, die durchgeführten Arbeiten in der darin festgelegten Weise und innerhalb der darin festgelegten Bedingungen abzunehmen und zu bezahlen Bedingungen dieser Vereinbarung. 1.2. Bei der Wartung von Dosiereinheiten führt der Auftragnehmer folgende Arbeiten durch: - regelmäßige Überprüfung der Leistung der Dosiereinheit; - Überprüfung der Zuverlässigkeit der elektrischen und mechanischen Verbindungen des Wärmezählers und seiner Komponenten; - Ablesen des Wärmeenergieverbrauchs. 1.3. Die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung ausgeführten Arbeiten müssen den Anforderungen des Systems der Sicherheitsstandards, Regeln und Normen für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes, Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in entsprechen Wohngebäude, Regeln für die Bereitstellung Dienstprogramme Bürger, andere Rechtsakte, die die Beziehungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung regeln. 1.4. Die Anzahl und Standorte der zur Wartung übergebenen Messgeräte sind in der Anlage Nr. 1 zu dieser Vereinbarung angegeben. 2. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN 2.1. Der Kunde verpflichtet sich: 2.1.1. Stellen Sie dem Auftragnehmer die erforderlichen technischen Unterlagen für Messgeräte zur Verfügung (Entwurfs- und Ausführungsdokumentation, Pässe für Messgeräte). 2.1.2. Gewähren Sie dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Messgeräten, indem Sie einen Satz Schlüssel für die Keller, in denen sich die Messgeräte befinden, sowie einen vollständigen Schlüsselsatz für die Messgeräte und Mittel zum Schutz vor unbefugten Eingriffen in den Betrieb der Messgeräte übergeben Dosiereinheiten. 2.1.3. Bezahlen Sie die vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten in der in den Bedingungen dieser Vereinbarung vorgesehenen Art und Weise und innerhalb der Fristen. 2.1.4. Stellen Sie dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt unterzeichnete Bescheinigungen über die abgeschlossenen Arbeiten oder eine begründete Ablehnung der Unterzeichnung vor. Bei Nichteinreichen unterzeichneter Unterlagen oder einer begründeten Ablehnung innerhalb der genannten Frist gilt die Arbeit als abgeschlossen. 2.1.5. Übergeben Sie Messgeräte zur Wartung nur dann an den Auftragnehmer, wenn sich die Ausrüstung der Messgeräte in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und der ordnungsgemäße Zustand der Räumlichkeiten, in denen sie sich befinden, vorliegt. 2.1.6. Sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Schutz der Dosiereinheiten vor unbefugten Eingriffen in ihren Betrieb. 2.1.7. Bauen Sie hauseigene Heizungsanlagen nicht ohne vorherige Benachrichtigung des Auftragnehmers um. 2.1.8. Führen Sie im Rahmen größerer und aktueller Reparaturen von Wohngebäuden größere und laufende Reparaturen an gebäudeinternen technischen Netzwerken durch, die sich auf dem Gelände von Messzentren befinden. 2.1.9. Sorgen Sie für eine zuverlässige Stromversorgung der Dosiereinheiten. 2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich: 2.2.1. Vor Beginn der Arbeiten werden gemeinsam mit dem Kunden die zur Wartung übergebenen Messgeräte und deren Räumlichkeiten inspiziert und entsprechende Berichte erstellt. 2.2.2. Bei einer Funktionsstörung der Ausrüstung der Messgeräte sowie bei unsachgemäßem Zustand der Räumlichkeiten, in denen sich die Messgeräte befinden, hat der Auftragnehmer das Recht, die festgestellten Mängel auf Kosten des Auftraggebers gem die von den Parteien vereinbarten Kostenvoranschläge mit der Ausführung zusätzlicher Vereinbarungen zur Durchführung dieser Arbeiten. 2.2.3. Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag vorgesehenen Arbeiten in angemessener Qualität ausgeführt werden. 2.2.4. Spätestens 2 Werktage vor Ende des Abrechnungsmonats übermitteln Sie dem Kunden einen Bericht über die Zählerstände für den gesamten Kalendermonat. 2.2.5. Beseitigen Sie rechtzeitig Verstöße, Ausfälle beim Betrieb von Messgeräten, Ausfälle bei der Messung der Wärmeenergie und des Kühlmittelverbrauchs. 2.2.6. Informieren Sie den Kunden über alle während des Wartungsprozesses festgestellten Verstöße im Betrieb der Dosiereinheiten. 2.2.7. Halten Sie die Räumlichkeiten der gewarteten Messgeräte in ordnungsgemäßem Zustand. 2.2.8. Der Auftragnehmer hat das Recht, mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zu beginnen oder nach Abmahnung des Kunden die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in folgenden Fällen auszusetzen: - Der Kunde stellt die erforderlichen technischen Unterlagen nicht zur Verfügung; - Versäumnis des Kunden, eine Kopie der Schlüssel für die Keller, in denen sich die Messgeräte befinden, und einen vollständigen Schlüsselsatz für die Räumlichkeiten, in denen sich die Messgeräte befinden, sowie Mittel zum Schutz vor unbefugten Eingriffen in den Betrieb zur Verfügung zu stellen der Dosiereinheiten; - Verstoß des Kunden gegen die in Abschnitt 3 dieser Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen; - Feststellung der technischen Unmöglichkeit der weiteren Leistungserbringung, die durch Verschulden des Kunden entstanden ist. 2.2.9. Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Bedarf das installierte Messgerät durch ein anderes zu ersetzen, das den im Projekt festgelegten technischen Anforderungen entspricht. 2.2.10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag spezialisierte Drittorganisationen zu beauftragen. 3. VERTRAGSKOSTEN UND ZAHLUNGSVERFAHREN 3.1. Der Abrechnungszeitraum gemäß dieser Vereinbarung beträgt einen Kalendermonat. 3.2. Die Gesamtkosten der Arbeiten im Rahmen des Vertrags werden auf der Grundlage der Anzahl der gewarteten Messgeräte ermittelt und betragen ________ (________________________) Rubel für ein Messgerät, einschließlich Mehrwertsteuer ________(_______________________) Rubel. 3.3. Die Gesamtkosten der Arbeiten im Rahmen des Vertrags betragen zum Zeitpunkt seines Abschlusses _________ (_____________________) Rubel, einschließlich Mehrwertsteuer ________ (_____________________) Rubel. Der angegebene Betrag ist nicht endgültig und kann je nach Anzahl der gewarteten Messgeräte im Einvernehmen der Parteien angepasst werden. 3.4. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber spätestens am 5. Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats eine Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten, eine Rechnung und eine Rechnung aus. 3.5. Der Kunde zahlt die Arbeit monatlich spätestens am 10. Tag des auf die Abrechnung folgenden Monats, Zahlungsanweisungen gemäß den Angaben des Auftragnehmers. 3.6. Die Zahlung von Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung durch Dritte ist zulässig, und der Zahlungsauftrag muss eine Referenz des Zahlers an den Kunden unter Angabe seines Namens, seiner Vertragsnummer und einen Link zu den vom Auftragnehmer ausgestellten Zahlungsdokumenten enthalten. 3.7. Arbeitsvergütung gemäß Ziffer 2.2.2. erfolgt durch den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten auf Grundlage der vom Auftragnehmer ausgestellten Zahlungsbelege mit anschließender Übergabe einer Abschlussbescheinigung an den Auftraggeber. 4. DAUER DER VEREINBARUNG 4.1. Diese Vereinbarung ist gültig vom ___________________ bis _____________________. 4.2. Erklärt keine der Parteien einen Monat vor Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages die Kündigung oder den Abschluss zu neuen Bedingungen, gilt der Vertrag als für den nächsten verlängert Kalenderjahr zu gleichen Konditionen. 4.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung erfolgen durch schriftliche Vereinbarungen, die von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden. 4.4. Nach Ablauf dieser Vereinbarung oder bei vorzeitiger Beendigung dieser Vereinbarung sind die Parteien nicht von der Beilegung aller Streitigkeiten und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung und den ergänzenden Vereinbarungen dazu entbunden. 5. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN 5.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung haften die Parteien gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation. 5.2. Der Kunde schafft Voraussetzungen, um die Sicherheit und den sicheren Betrieb von Dosiergeräten zu gewährleisten. 5.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen an Geräten und Sanitärmaterialien, die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind, und für die Folgen dieser Störungen. 5.4. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung Änderungen in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation eingetreten sind, die ihre Erfüllung unmöglich machen; oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen eine Folge höherer Gewalt war, die nach Abschluss dieser Vereinbarung infolge außergewöhnlicher Ereignisse eingetreten ist. 6. SONSTIGE BEDINGUNGEN 6.1. Die Beziehungen zwischen den Parteien, die nicht durch diese Vereinbarung geregelt werden, unterliegen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation. 6.2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entstehen, werden von den Parteien durch Verhandlungen gelöst. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, werden Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten vor Gericht beim Schiedsgericht der Region Lipezk beigelegt. 6.3. Bei Änderung von Angaben, Adressen etc. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dies der anderen Partei innerhalb von 10 (zehn) Tagen schriftlich mitzuteilen. 6.4. Diese Vereinbarung wurde in zwei Originalexemplaren mit gleicher Rechtskraft erstellt, eines für jede der Parteien. 7. ADRESSEN, ANGABEN UND UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN KUNDE KPP INN Vollständiger Name der Organisation Kurzname der Organisation Rechtsanschrift Postanschrift OKPO Girokontonummer Korrespondenzkontonummer AUFTRAGNEHMER 482501001 4825066916 Offene Aktiengesellschaft „Lipetsk City Energy Company“ OJSC „ LGEK" 398001 , Lipezk, Pl. . Peter der Große, 4a 398001, Lipezk, pl. Petra Velikogo, 4a 71766450 40702810400000001512 30101810700000000704 Name der Bank Postleitzahl der Bank BIC Kontakttelefonnummer KUNDE ___________________ Lipetskcombank OJSC 398600 044206704 AUFTRAGNEHMER V. A. Smirnov Anhang Nr. 1 zum Vertrag über die Wartung von Wärmeenergie- und Kühlmitteldosiereinheiten vom „___“_________20___. Nr.____________________ Nr. Installationsadresse KUNDE ___________________ Typ Marke Seriennummer. AUFTRAGNEHMER V.A. Smirnov