Speisekarte
Kostenlos
Anmeldung
heim  /  Herpes/ Stellenbeschreibung Gebäudeinstandhaltungsingenieur. Stellenbeschreibung eines Ingenieurs für die Organisation des Betriebs und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken

Stellenbeschreibung für einen Ingenieur zur Organisation des Betriebs von Gebäuden. Stellenbeschreibung eines Ingenieurs für die Organisation des Betriebs und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken

Amtliche Verpflichtungen: Überwacht den technischen Zustand von Gebäuden und Bauwerken der betreuten Wohnanlage durch die Durchführung systematischer planmäßiger Inspektionen mit modernen technischen Diagnosetools. Stellt sicher, dass: - laufende Reparaturen in einer Häufigkeit durchgeführt werden, die den effektiven Betrieb des Gebäudes vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Baus (Großreparaturen) bis zum Zeitpunkt der Platzierung für die nächsten größeren Reparaturen (Rekonstruktion) gewährleistet; - Reparaturarbeiten an Wohn- und Wirtschaftsräume, Wohnungen, die durch Funktionsstörungen von Bauelementen (Dächern, technischen Systemen usw.) verursacht wurden. Prüft die Betriebsbereitschaft von Wohngebäuden im Herbst-Winter-Zeitraum und legt die Volumina fest Reparatur für Gebäude und öffentliche Einrichtungen. Bietet Arbeiten zur Vorbereitung von Wohngebäuden, deren Elementen und Systemen sowie öffentlichen Versorgungseinrichtungen für den saisonalen Betrieb. Führt außerplanmäßige Inspektionen nach Erdbeben durch, Schlammströme , starke Regenfälle, Orkanwinde, starke Schneefälle, Überschwemmungen und andere Naturphänomene, die nach Unfällen in Hitze-, Wasser-, Stromversorgungssystemen und bei festgestellten Fundamentverformungen zu Schäden an einzelnen Gebäudeelementen und Objekten führen können. Identifiziert Störungen, die den normalen Betrieb von Wohngebäuden beeinträchtigen, organisiert deren Beseitigung innerhalb der durch die Bauordnung festgelegten Fristen. Spiegelt die Ergebnisse von Inspektionen in Dokumenten wider, die den technischen Zustand eines Wohngebäudes dokumentieren (technische Zustandsprotokolle, Sonderkarten usw.) und trägt außerdem jährlich Informationen über den Zustand eines Wohngebäudes in seinen technischen Pass ein. Überwacht die Erfüllung der Verpflichtungen der Verbraucher von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen aus Miet-, Pacht-, Wartungsverträgen usw. Organisiert die Entgegennahme und Registrierung von Anträgen von Bewohnern und Mietern zur Beseitigung von Störungen an Teilen von Wohngebäuden, erstellt Listen der erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten für den Wohnungsbestand und führt Aufzeichnungen über Reparaturarbeiten. Führt eine technische Inspektion von Wohngebäuden durch, ermittelt deren technischen Zustand sowie deren physische und moralische Abnutzung. Bestimmt: - den Bedarf an materiellen und technischen Ressourcen für die Instandhaltung, Reparatur und den Wiederaufbau von Wohngebäuden; - die Kosten für größere Reparaturen und den Wiederaufbau von Gebäuden auf der Grundlage geschätzter oder ausgehandelter Preise. Erstellt: - Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation für alle Entwurfslösungen für Sanierung, funktionale Neuzuweisung von Räumlichkeiten, Austausch von Bauwerken, technischen Systemen oder deren Neuinstallation, Landschaftsgestaltung und andere ähnliche Arbeiten; - Machbarkeitsstudie für größere Reparaturen und Rekonstruktionen. Überwacht: - die Entwicklung eines größeren Reparatur- und Wiederaufbauprojekts durch einen Auftragnehmer, ein Projekt zur Ausführung von Arbeiten; - die Qualität und den Zeitplan der Arbeiten des Auftragnehmers bei größeren Reparaturen von Wohngebäuden (Beseitigung von Fehlern aller abgenutzten Elemente, Sanierung oder Ersatz durch langlebigere und wirtschaftlichere Gebäude, Verbesserung der Betriebsleistung renovierter Gebäude). Bewertet die wirtschaftliche Machbarkeit der Modernisierung eines Wohngebäudes: Verbesserung des Grundrisses, Erhöhung der Quantität und Qualität der Dienstleistungen, Ausstattung mit fehlenden technischen Geräten, Landschaftsgestaltung der Umgebung. Beteiligt sich an: - der Durchführung von Notfallarbeiten in Wohn- und Kommunaldienstleistungseinrichtungen; - an der Arbeit der Kommission zur Abnahme abgeschlossener laufender Reparaturen von Wohngebäuden. Bewertet die Wirksamkeit größerer Reparaturen und Rekonstruktionen von Wohngebäuden, indem die erzielten wirtschaftlichen und sozialen Ergebnisse mit den dafür erforderlichen Kosten verglichen werden. informiert Verbraucher über Standardindikatoren für die Qualität von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen, den Zeitpunkt ihrer Bereitstellung und die Höhe finanzieller Sanktionen bei Verstößen gegen das Standardqualitätsniveau. Gewährleistet die Einhaltung der sanitären und hygienischen Anforderungen für Räumlichkeiten und umliegende Bereiche.

Muss es wissen: Gesetzgebungs- und Regulierungsgesetze, Verwaltungs- und Regulierungsmaterialien zum Betrieb und zur Reparatur von Wohngebäuden; Regeln und Vorschriften für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes; das Verfahren zur Inbetriebnahme von Wohngebäuden, die mit größeren Reparaturen und nach routinemäßigen Reparaturen fertiggestellt wurden; System zur Wartung, Reparatur und Rekonstruktion von Wohngebäuden und öffentlichen Versorgungseinrichtungen; Regeln und Vorschriften für Wartung, Reparatur und Wiederaufbau von Gebäuden und Anlagen; technische Diagnosewerkzeuge; Formen und Methoden der Organisation von Reparatur- und Bauarbeiten, Arbeitskräften, Logistik, Buchhaltung und Berichterstattung; - Listen der durchgeführten Arbeiten zur Vorbereitung von Gebäuden für den Betrieb im Frühjahr-Sommer- und Herbst-Winter-Zeitraum; - Arten von Arbeiten zur routinemäßigen Reparatur von Gebäuden und Einrichtungen; Häufigkeit der Inspektionen von Bauteilen und Räumlichkeiten von Gebäuden und Anlagen; Mindestdauer des effektiven Betriebs von Gebäudeelementen und öffentlichen Versorgungseinrichtungen; Fristen für die Fehlerbehebung bei Bauteilen von Gebäuden und öffentlichen Versorgungseinrichtungen; eine Liste der vom Vermieter auf Kosten der Mieter durchgeführten Wohnungsrenovierungsarbeiten; Planungsgrundlagen, strategische und operative Planung; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Arbeitsorganisation und des Managements; Grundlagen des Arbeitsrechts; Büroarbeitsstandards (Klassifizierung von Dokumenten, Verfahren zur Ausführung, Registrierung, Weitergabe, Aufbewahrung usw.); Regeln und Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Betriebshygiene und Anti- Brandschutz.

In der Besetzungstabelle einiger Unternehmen ist im Abschnitt „Verwaltungspersonal“ die Stelle eines Spezialisten für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerke, Räumlichkeiten, sonstige Objekte) zu finden. Dies sind in erster Linie Unternehmen, die sich auf die Vermietung von Gebäuden, Bauwerken, Räumlichkeiten und Unternehmen (als Immobilienkomplexe) spezialisiert haben. Dies sind auch Organisationen, die in den Bau von Einzelhandels- und Lagerflächen investieren, die anschließend auch vermietet werden.

Nach der Vermietung einer Immobilie versucht der Vermieter, eine regelmäßige Überwachung der Nutzung der Immobilie durch den Mieter zu organisieren. Eine solche Kontrolle erfolgt in folgenden Bereichen: Übereinstimmung der Nutzungsbedingungen des Mietgegenstandes mit den im Mietvertrag festgelegten Zwecken; Einhaltung der technischen Betriebsbedingungen der Anlage; Übereinstimmung des technischen Zustands mit den festgelegten Anforderungen; Einhaltung der Reparaturvorschriften. Um nicht jedes Mal eine Inspektionskommission zu bilden und keine neue Person zu ernennen, wird das Personal des Unternehmens um die Stelle eines Spezialisten für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) erweitert, dessen Hauptaufgabe darin besteht, Standorte zu besichtigen und Überprüfung der Nutzung von Mietgegenständen.

Wenn das Vermieterunternehmen vertragsgemäß die Verpflichtung übernimmt, das Gebäude (Bauwerk, Räumlichkeiten) mit Strom, Heizung, Telefonkommunikation usw. zu versorgen Dienstprogramme Dann gehört es zu den Aufgaben des Spezialisten, zusätzliche Vereinbarungen abzuschließen und deren Durchführung zu organisieren. Für den Fall, dass Reparaturen im Rahmen von Verträgen dem Vermieter anvertraut werden, wird die Stellenbeschreibung des Spezialisten durch folgende Aufgaben ergänzt: Ermittlung der Notwendigkeit routinemäßiger Reparaturen aufgrund von Unfällen, Naturkatastrophen usw., Organisation von Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten; die Vorbereitung der Anlagen für größere Reparaturen zu überwachen; nach Abnahme der Ergebnisse der Reparaturarbeiten.

ANWEISUNGEN EINES SPEZIALISTEN FÜR DIE ÜBERWACHUNG DES BETRIEBES VON GEBÄUDEN (BAUWERKE, RÄUME)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Ein Spezialist für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) gehört zur Kategorie der Spezialisten.

2. Eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und mindestens Berufserfahrung als Fachkraft im entsprechenden Profil

oder mittlere berufsbildende (technische) Ausbildung und mindestens Berufserfahrung als Fachkraft im entsprechenden Profil

3. Ein Fachmann für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) muss wissen:

3.1. Bundesgesetze, Verordnungen zur Festlegung von Anforderungen an die Instandhaltung und den Betrieb von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten).

3.2. Aktuelle GOSTs, technische Bedingungen für den Betrieb und die Reparatur von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten).

3.3. Anweisungen zur Inspektion von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten).

3.4. Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation.

3.5. Testregeln.

3.6. Das Verfahren zur Abnahme von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten).

3.7. Bauvorschriften.

3.8. Regulatorische, methodische und andere Materialien zur Organisation der Reparatur von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) und deren Ausrüstung.

3.9. Das Verfahren zur Erstellung der technischen und buchhalterischen Dokumentation.

3.10. Das Verfahren zum Abschluss von Geschäftsverträgen.

3.11. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation und Management.

3.12. Grundlagen des Arbeitsrechts.

3.13. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Arbeitshygiene und zum Brandschutz.

4. Die Ernennung zum Spezialisten für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) und die Entlassung aus der Position erfolgen auf Anordnung des Leiters der Organisation.

5. Die Fachkraft für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) ist ___________________________________ direkt unterstellt.

6. Während der Abwesenheit einer Fachkraft für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) – Dienstreise, Urlaub, Krankheit – werden ihre Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und trägt die Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten.

II. Amtliche Verpflichtungen

Spezialist für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten):

1. Kontrollen:

Für den ordnungsgemäßen technischen Betrieb und die Wartung der gemieteten Gebäude (Bauwerke, Räumlichkeiten), ihrer Ausrüstung (Aufzüge, Beleuchtung, Heizungsanlagen, Belüftung usw.) gemäß den Anforderungen von Normen, Regeln, Anweisungen, Zeichnungen, Mietverträgen;

Sicherstellung der Übereinstimmung der Nutzung der gemieteten Gebäude (Bauwerke, Räumlichkeiten) mit den im Vertrag festgelegten Zwecken des Mietvertrags sowie dem Zweck des Zwecks;

Für die termingerechte Fertigstellung des festgelegten Umfangs der Reparatur- und Bauarbeiten, die Qualität ihrer Herstellung, die Einhaltung der Bauvorschriften, der technischen Bedingungen und der Arbeitstechnik;

Einhaltung von Brandschutz-, Hygiene-, Umwelt- und anderen Normen und Vorschriften.

2. Erstellt Inspektionsberichte von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten).

3. Erstellt Berichte über die Betriebsbedingungen von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) und die Einhaltung der Bedingungen von Mietverträgen und übermittelt Berichte an die Geschäftsführung der Organisation.

4. Überwacht die Umsetzung von Plänen für laufende und größere Reparaturen von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten), Elektro-, Wärme-, Wasserversorgungssystemen, Luftleitungen und anderen Bauwerken.

5. Identifiziert den Reparaturbedarf und erstellt Berichte mit Angabe der Reparaturgründe (gemäß Plan, im Zusammenhang mit einem Unfall, einer Gerätestörung usw.).

6. Organisiert die Reparatur von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) und überwacht die Qualität der Reparaturarbeiten.

7. Nimmt die Ergebnisse der Reparatur- und Bauarbeiten in der vorgeschriebenen Weise ab.

8. Beteiligt sich an Kommissionsinspektionen von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten), Besichtigungen und Feststellung der Qualität von Reparaturarbeiten.

9. Identifiziert Verstöße beim Betrieb und der Reparatur von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

10. Analysiert Störungen, die beim Betrieb von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) festgestellt werden, ergreift Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Beseitigung.

11. Organisiert die dringende Umsetzung von Notfällen und dringenden Arbeiten.

12. Organisiert die Registrierung Notwendige Dokumente zum Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen.

III. Rechte

Ein Spezialist für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten) hat das Recht:

2. Von der Verwaltung der kontrollierten Einrichtungen die Bereitstellung der für die Durchführung erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen verlangen berufliche Verantwortung.

3. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, in denen seine Rechte und Pflichten für seine Position sowie Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festgelegt sind.

4. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch die Unternehmensleitung einreichen.

IV. Verantwortung

Verantwortlich ist ein Fachmann für die Überwachung des Betriebs von Gebäuden (Bauwerken, Räumlichkeiten).

Ein Ingenieur für den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken hat so viele berufliche Aufgaben, dass diese nie in einem Punkt beschrieben werden können, aber im Allgemeinen ist seine Arbeit strukturiert. Was macht er? Lass es uns herausfinden!

Gebäude und Bauwerke sind Objekte, die für den normalen Betrieb ständig Aufmerksamkeit erfordern. Zuständig hierfür ist der Ingenieur für den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken.

Als oberirdische Bauwerke gelten Gebäude, die über einen Innenraum verfügen, der für Wohnzwecke, Industrieaktivitäten oder andere menschliche Aktivitäten bestimmt ist. Die Gebäude wiederum verfügen über keinen Innenraum für menschliche Bedürfnisse. Dazu gehören Brücken, Hochspannungsleitungen, Kühltürme, Wassertürme, Dämme, Tunnel und Verkehrsüberführungen.

Aufgaben eines Bauingenieurs und Bauingenieurs bei Renovierungsarbeiten

Somit ist ein in einem Unternehmen tätiger Gebäudeinstandhaltungsingenieur gleichermaßen für den Betrieb von Lagerhallen, Büros, Hochspannungsnetzen und allem anderen verantwortlich, was als Gebäude eingestuft werden kann.

Zu den Aufgaben eines Ingenieurs für den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken gehört die Sicherstellung des Außen- und Innenbetriebs. Was bedeutet das? Tatsache ist, dass neben den Gebäuden und Bauwerken selbst auch die darin befindlichen Geräte gewartet werden müssen. Dies kann ein Aufzug, ein Heizkessel oder ein Transformator sein.

Der Ingenieur ist für vorbeugende Arbeiten zur Instandsetzung von Gebäuden und Bauwerken verantwortlich, das heißt, er muss die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten im nächsten Zeitraum planen, beispielsweise bei der Erstellung eines Jahresplans.

Er muss den Gesamtbetrieb des Gebäudes im Blick haben, d. h. vorhersehen, dass im nächsten Jahr das Dach undicht wird oder die Wand einstürzt, da solche Probleme nie plötzlich auftreten.

Anzeichen drohender Veränderungen in Form von Rissen in der Struktur oder Durchbiegungen sind für jeden kompetenten Ingenieur erkennbar. Bei der Berechnung der geplanten Reparaturkosten besteht die Aufgabe eines Ingenieurs für den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken darin, eine Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation zu erstellen, in der detailliert beschrieben wird, welche Arbeiten und Materialien in welcher Menge und für welchen Zweck benötigt werden welche Summe.

Gleiches gilt für Notreparaturen, die entstehen, wenn vorbeugende Arbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt wurden oder bei Unfällen und Notfällen. Zu den Aufgaben eines Gebäudeinstandhaltungsingenieurs gehört es, am Unfallort anwesend zu sein, den Schaden zu beurteilen und die notwendigen Entscheidungen zur Beseitigung der Folgen zu treffen.

Der Spezialist muss sich darum kümmern, die erforderlichen Dienste anzurufen oder das Problem zu lösen auf eigene Faust, Mitarbeiter organisieren. Dementsprechend hat er das Recht, nachgeordnete Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Betriebsdienst zu führen und für die Gewährleistung der Sicherheitsvorschriften zu sorgen.

Verantwortlichkeiten des Bauingenieurs für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte

Zu den Aufgaben eines Gebäudeinstandhaltungsingenieurs gehört die Teilnahme an vorbeugenden Inspektionen von Geräten zur Beurteilung des Verschleißes, der Austausch von Ersatzteilen und die Möglichkeit einer Beteiligung am Produktionsprozess.

Der Ingenieur erstellt Anträge für den Austausch von Geräten, bereitet Unterlagen für den Abschluss von Kauf- oder Reparaturverträgen vor und kontrolliert die Mittelverwendung für diese Zwecke. Darüber hinaus ist er verpflichtet, über Modernisierung und Verbesserung nachzudenken Fertigungsprozess. Dazu gehört auch, dem Management die Notwendigkeit solcher Entscheidungen nicht in Worten, sondern in Zahlen zu beweisen. Zur Ausarbeitung seiner Projekte kann der Ingenieur Mitarbeiter aus anderen Abteilungen, etwa Finanziers und Rechtsanwälte, einbeziehen.

Die Einhaltung behördlicher Unterlagen liegt ebenfalls in der Verantwortung des Bauingenieurs. Er muss die rechtzeitige Abrechnung und Zertifizierung von Gebäuden überwachen und SNiPs kennen. Dies bedeutet, dass er die Versicherung gefährlicher Gegenstände und rechtzeitige Änderungen von Bauzertifikaten überwachen muss.

Ein Ingenieur für den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken beteiligt sich an der Suche nach Organisationen, die Gebäude und Bauwerke mit der erforderlichen Dokumentation versorgen. Er trifft sich mit Kommissionen von Aufsichtsbehörden und beteiligt sich am Abschluss von Verträgen mit Eigentümern von Energieressourcen, da auch die Beschaffung von Strom, Wasser und Wärme ein wesentlicher Bestandteil des Betriebs von Gebäuden und Bauwerken ist.

Er stellt die für den Abschluss solcher Vereinbarungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und überprüft Projekte auf Termin- und Qualitätssicherung, wobei er den wirtschaftlichen Nutzen des Unternehmens im Auge behält.

Darüber hinaus schließen die Pflichten eines Bau- und Strukturingenieurs die Verbreitung von Normen und technischen Betriebsbedingungen unter den Mitarbeitern nicht aus, um Verstöße aufgrund grundlegender Analphabeten zu vermeiden.

Um eine solch verantwortungsvolle Position besetzen zu können, muss der zukünftige Fachmann eine höhere technische oder bautechnische Ausbildung haben.

Es kann sich auch um eine höher spezialisierte Ausbildung handeln, zum Beispiel Wärmetechnik. Neben der Ausbildung benötigt ein Ingenieur für den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken verschiedene Genehmigungen für Elektro- oder andere Arbeiten.

"GENEHMIGT"
Generaldirektor
GMBH ____________
"___" _______________

ARBEITSBESCHREIBUNG
Chefingenieur
GMBH "___________________".

1. Allgemeine Bestimmungen.

  • 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Chefingenieurs
  • 1.2. Die Ernennung und Entlassung des Chefingenieurs erfolgt gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Generaldirektors.
  • 1.3. Der Chefingenieur berichtet direkt zum CEO.
  • 1.4. Auf die Position des Chefingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens 5 (fünf) Jahre Managementerfahrung im betreffenden Bereich verfügt.
  • 1.5. Der Chefingenieur muss über Computerkenntnisse auf diesem Niveau verfügen selbstbewusster Benutzer, einschließlich der Fähigkeit, spezielle Computerprogramme zu verwenden.
  • 1.6. Der Chefingenieur muss wissen:
    • Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige Regulierungs- und Leitdokumente in Bezug auf die Arbeit eines Handelsunternehmens, Bau- und Reparaturarbeiten;
    • Technologien für Bau- und Reparaturarbeiten;
    • Regeln und Anforderungen für die Erstellung der Dokumentation für Immobilien- und Bauprojekte;
    • Sicherheitsregeln bei der Durchführung von Reparatur- und Bauarbeiten;
    • Arbeitsrecht;
    • Interne Arbeitsvorschriften;
    • Arbeitsschutzregeln und -vorschriften;
    • Sicherheitsvorschriften, industrielle Hygiene und Hygiene, Brandschutz, Zivilschutz.
  • 1.7. Der Chefingenieur muss über Organisationstalent und Kommunikationsfähigkeit verfügen, energisch sein und eine positive Einstellung haben.
  • 1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Chefingenieurs werden seine Aufgaben ___________________________ übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

2.1. Chefingenieur:

  • 2.1.1. Organisiert die Arbeit zu Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
  • 2.1.2. Gewährleistet den technischen Betrieb von Gebäuden und technischen Systemen gemäß der aktuellen behördlichen Dokumentation.
  • 2.1.3. Stellt sicher, dass die erforderliche Dokumentation verfügbar ist regulatorischen Anforderungen, an Gebäuden, Räumlichkeiten, Ausstattung des Unternehmens.
  • 2.1.4. Gewährleistet die rechtzeitige Fertigstellung von Reparatur- und Bauarbeiten sowie die Verfügbarkeit und ggf. Erstellung der für die Durchführung dieser Arbeiten erforderlichen technischen Dokumentation.
  • 2.1.5. Organisiert die Planung von Reparatur- und Bauarbeiten, technischen und Finanzielle Kontrolle für den Zeitpunkt und die Qualität von Reparatur- und Bauarbeiten.
  • 2.1.6. Akzeptiert neue und renovierte Einrichtungen.
  • 2.1.7. Gewährleistet die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und anderen Dingen während der Arbeit und kontrolliert deren rationelle Verwendung.
  • 2.1.8. Plant, koordiniert Mengen, Zeiteinteilung, organisiert und sorgt für die termingerechte Durchführung von Routinereparaturen.
  • 2.1.9. Überwacht und gewährleistet den guten Zustand der Aufzüge, die Einhaltung der Betriebsregeln sowie die Durchführung vorbeugender Inspektionen und rechtzeitiger Reparaturen.
  • 2.1.10. Bietet eine tägliche Überwachung der Funktionsfähigkeit elektrischer Leitungen und elektrischer Geräte, einer unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie eines gerechtfertigten und sparsamen Stromverbrauchs.
  • 2.1.11. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs-, Abwasser- und Lüftungsanlagen im Unternehmen. Überwacht den gerechtfertigten und sparsamen Umgang mit Wasser und Wärmeenergie.
  • 2.1.12. Entwickelt und legt Anweisungen und Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- und Notfallschutzes und zur Beseitigung von Sicherheitsverstößen zur Genehmigung vor.
  • 2.1.13. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Überwachung der Arbeitsbereitschaft des Unternehmens durch, einschließlich des Zustands von Gebäuden, Räumlichkeiten und Ausrüstung.
  • 2.1.14. Informiert den Generaldirektor über bestehende Mängel im Betrieb des Unternehmens und über Maßnahmen zu deren Beseitigung.
  • 2.1.15. Befolgt und überwacht die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, der industriellen Hygiene- und Hygieneanforderungen, der Brand- und Notfallsicherheitsanforderungen sowie des Zivilschutzes durch die Mitarbeiter.
  • 2.1.16. Stellt sicher, dass die Anweisungen und Anordnungen der Unternehmensverwaltung in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit funktionale Verantwortlichkeiten Chefingenieur.
  • 2.1.17. Gibt ohne die Erlaubnis des Generaldirektors des Unternehmens keine Interviews, führt keine Besprechungen oder Verhandlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens durch.

3. RECHTE

3.1. Der Chefingenieur hat das Recht:

  • 3.1.1. Erteilen Sie Befehle und Anweisungen zu Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
  • 3.1.2. Überwachen Sie die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften durch die Mitarbeiter des Unternehmens und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um diese zu beseitigen.
  • 3.1.3. Machen Sie Vorschläge für die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter des Unternehmens, die sich verpflichtet haben grobe Verstöße Sicherheits- und Brandschutzvorschriften, Arbeitsdisziplin.
  • 3.1.4. Unterbreiten Sie dem Generaldirektor des Unternehmens Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs des Unternehmens.

4. VERANTWORTUNG

4.1. Der Chefingenieur ist verantwortlich für:

  • 4.1.1. Wegen Nichterfüllung ihrer funktionalen Pflichten.
  • 4.1.2. Für ungenaue Informationen über den Stand der Erfüllung erhaltener Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.
  • 4.1.3. Bei Nichtbefolgung von Anordnungen und Weisungen des Generaldirektors.
  • 4.1.4. Wegen Verstoßes gegen die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.
  • 4.1.5. Für den Stand der Sicherheitsvorschriften und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im Unternehmen.
  • 4.1.6. Zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

  • 5.1. Die Arbeitszeit des Chefingenieurs richtet sich nach der im Unternehmen geltenden internen Arbeitsordnung.

Ich habe die Anleitung gelesen: _______________ _________________

1.1. Diese Anweisung erstellt gemäß dem Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 21. August 1998. Nr. 37 „Allgemeine Industrie Qualifikationsmerkmale Positionen von Arbeitnehmern, die in Unternehmen, Institutionen und Organisationen beschäftigt sind.“

1.2. Der Techniker gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.3. Diese Stellenbeschreibung legt die Rechte, Pflichten und Aufgabenbereiche des Technikers fest.

1.4. Auf die Position des Technikers wird eine Person mit einer Fachoberschulbildung in einem technischen Bereich und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung sowie einer elektrischen Sicherheitsfreigabegruppe von mindestens 2 Personen als Betriebs- und Reparaturpersonal berufen.

1.5. Die Ernennung zum Techniker und seine Entlassung erfolgen auf Anordnung des Direktors.

1.6. Der Techniker berichtet direkt an den Leiter der Wirtschaftsabteilung.

1.7. Der Techniker muss wissen:

Anordnungen, Anweisungen, Anordnungen, Anweisungen und andere behördliche und administrative Dokumente, die die Arbeit des Technikers regeln;

Grundlagen der Elektrotechnik, Grundlagen elektrischer Maschinen, Geräte, Messgeräte;

Gerätegrundlagen und Design-Merkmale gewartete Ausrüstung von technischen Systemen, Räumlichkeiten, Gebäuden;

Grundlagen der Wartung von elektrischen Verbraucheranlagen, thermischen Verbraucheranlagen, Kalt- und Warmwasserversorgungs- und Abwassersystemen;

Grundlagen der Organisation und Technik von Elektroinstallationsarbeiten, Arbeiten in thermischen Anlagen von Verbrauchern bei kleineren Routinereparaturen zur Gebäudeinstandhaltung;

Grundlagen der Organisation und Technik für die Reparatur von Kalt- und Warmwasserversorgungssystemen sowie Abwassersystemen bei kleineren Routinereparaturen zur Gebäudeinstandhaltung;

Grundlagen der Organisation und Produktionstechnik von Zimmerer-, Klempner-, Maler- und Gipserarbeiten für kleinere Routinereparaturen zur Gebäudeinstandhaltung;

Grundlagen der Arbeitsorganisation;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Arbeitshygiene und zum Brandschutz.

1.8. Der Techniker wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

Charter und lokal Rechtsakte Technikerschule;

Anordnungen und Weisungen des Direktors der Fachschule;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz;

Sicherheit und Brandschutz;

Interne Arbeitsvorschriften;

Diese Stellenbeschreibung.

1.9. Während des Urlaubs und der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Technikers können seine Aufgaben an anderes Servicepersonal übertragen werden. Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in diesen Fällen auf der Grundlage einer Anordnung des Direktors der Fachschule, die unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen Anforderungen erlassen wird.

2. Funktionen

2.1. Die Haupttätigkeit des Technikers besteht in der umfassenden Wartung und Reparatur von Gebäuden und Bauwerken sowie der Aufrechterhaltung ihres normalen Betriebs und ihrer Leistung.

3. Amtliche Verpflichtungen

Der Techniker muss:

3.1. Führen Sie eine systematische Überprüfung des technischen Zustands der ihm zugewiesenen Objekte (Gebäude, Bauwerke, Geräte und Mechanismen) durch.

3.2. Produzieren technischer Service nach Maßgabe der Betriebsordnung und kleinere routinemäßige Reparaturen der ihm übertragenen Gegenstände mit der Ausführung von Reparatur- und Bauarbeiten aller Art (einschließlich Gipser-, Beton-, Zimmerer-, Tischler-, Klempner-, Maler-, Elektroinstallationsarbeiten).

3.3. Führen Sie kleinere Routinereparaturen und Wartungsarbeiten an Systemen durch Zentralheizung, Wasserversorgung, Kanalisation und andere technische Geräte und Mechanismen.

3.4. Überwachen Sie die Aufrechterhaltung der normalen Temperatur in den Räumlichkeiten gemäß den einschlägigen Anweisungen zur Hygiene und Instandhaltung von Gebäuden und führen Sie Aufzeichnungen über den Wärmeenergieverbrauch.

3.5. Beteiligen Sie sich direkt an der saisonalen Vorbereitung der betreuten Gebäude, Bauwerke, Geräte und Mechanismen für den Betrieb im Herbst-Winter-Zeitraum.

3.6. Beheben Sie Schäden und Störungen auf Wunsch des Fachschulpersonals in der zugewiesenen Einrichtung.

3.7. Führen Sie die Herstellung oder Reparatur einzelner Lehrmittel durch.

3.8. Beachten Sie die Technologie zur Durchführung von Reparatur- und Bauarbeiten, die Regeln für den Betrieb und die Wartung des Gebäudes, der Ausrüstung, Mechanismen, Maschinen von Bauwerken, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sowie interne Vorschriften.

3.9. Erstellen Sie Berichte über den technischen Zustand und die technische Bewertung von Gebäuden und Bauwerken.

3.10. Führen Sie sonstige Weisungen der Fachschulleitung aus, die nicht in dieser Stellenbeschreibung enthalten sind, sich aber im Zusammenhang mit Produktionserfordernissen ergeben.

4. Rechte

Der Techniker hat das Recht:

4.1. Verbieten Sie die Verwendung fehlerhafter oder gefährlicher Servicegegenstände (Geräte, Maschinen, Strukturen, Mechanismen, Geräte, Strukturen).

4.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um das Auftreten von Faktoren zu verhindern, die das Leben und die Gesundheit von Personen und Eigentum bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gefährden.

4.3. Unterwerfen Sie die Schüler der disziplinarischen Verantwortung des stellvertretenden Direktors für Bildungseinrichtungen für Straftaten, die den Bildungsprozess desorganisieren und Sachschäden verursachen, in der vom Direktor der technischen Schule festgelegten Weise.

4.4. Dem Manager zur Prüfung vorlegen Struktureinheit Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Instandhaltung technischer Schuleinrichtungen.

4.5. Verbessere deine Fähigkeiten.

4.6. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten bei den Abteilungsleitern der Organisation und den Fachkräften Informationen und Unterlagen an, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

4.7. Von der Leitung der Organisation verlangen, dass sie die für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen schafft.

5. Verantwortung

Der Techniker ist verantwortlich für:

5.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung festgelegten Grenzen Russische Föderation.

5.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5.4. Wegen Verletzung von Auflagen Bundesgesetz„Über personenbezogene Daten“ und andere Rechtsakte der Russischen Föderation sowie interne Vorschriften der Fachschule, die Fragen des Schutzes der Interessen personenbezogener Daten, des Verfahrens zur Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten regeln – im Rahmen der festgelegten Grenzen die aktuelle Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5.5. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Funktionen und Pflichten, Anordnungen, Weisungen, Weisungen der Fachschulleitung, die nicht in dieser Stellenbeschreibung enthalten sind, sondern im Zusammenhang mit Produktionsnotwendigkeiten und anderen Verstößen entstehen – gem mit der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation: Bemerkung, Verweis, Entlassung.

6. Interaktionen

6.1. Arbeitet nach einem Zeitplan, der auf einem 40-Stunden-Takt basiert Arbeitswoche und vom Direktor der Fachschule genehmigt.

6.2. Erhält vom Leiter der Wirtschaftsabteilung der Fachschule Informationen regulatorischer, rechtlicher und organisatorischer Art und macht sich gegen Unterschrift mit den entsprechenden Unterlagen vertraut.

6.3. Interagiert zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit Mitarbeitern der Geschäftsabteilung.