Vertragsentwurf über die Vereinigung souveräner Staaten. Vertrag über die Union der Souveränen Sowjetrepubliken Referendum der gesamten Union über die Erhaltung der UdSSR
Die Unterzeichnerstaaten dieses Vertrags auf der Grundlage ihrer erklärten Souveränitätserklärungen und der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Nationen;
die Nähe der historischen Schicksale ihrer Völker berücksichtigen und ihren Willen zum Ausdruck bringen, in Freundschaft und Harmonie zu leben und eine gleichberechtigte und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zu entwickeln;
Sorge für ihr materielles Wohlergehen und ihre geistige Entwicklung, gegenseitige Bereicherung der nationalen Kulturen, Gewährleistung gemeinsamer Sicherheit;
verlässliche Garantien der Rechte schaffen wollen und Freiheiten der Bürger,
auf einer neuen Grundlage beschlossen, eine Union zu gründen Souveräne Staaten und folgendes vereinbart.
I. Grundprinzipien
Zuerst. Jede Republik - Vertragspartei des Vertrags ist ein souveräner Staat. Die Union Souveräner Staaten (USS) ist ein konföderaler demokratischer Staat, der Macht im Rahmen der Befugnisse ausübt, die ihm von den Vertragsparteien freiwillig übertragen wurden.
Zweite. Die Verbandsstaaten behalten sich das Recht vor unabhängige Lösung alle Fragen ihrer Entwicklung, die Gewährleistung gleicher politischer Rechte und Chancen für sozioökonomischen und kulturellen Fortschritt für alle Völker, die auf ihrem Territorium leben. Die Vertragsparteien werden von einer Kombination aus universellen und nationalen Werten ausgehen und Rassismus, Chauvinismus, Nationalismus und jeglichen Versuchen, die Rechte der Völker einzuschränken, entschieden entgegentreten.
Dritte. Die Staaten, die die Union bilden, überlegen wesentliches Prinzip Vorrang der Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, andere allgemein anerkannte Normen internationales Recht. Allen Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit garantiert, ihre Muttersprache zu lernen und anzuwenden, ungehinderter Zugang zu Informationen, Religionsfreiheit, andere politische, sozioökonomische und persönliche Rechte und Freiheiten.
Vierte. Die Staaten, die die Union bilden, sehen wesentliche Bedingung Freiheit und Wohlergehen ihrer Völker und jeder Person in der Formation Zivilgesellschaft. Sie werden sich bemühen, die Bedürfnisse der Menschen auf der Grundlage der freien Wahl von Eigentumsformen und Managementmethoden, der Entwicklung des unionsweiten Marktes und der Umsetzung der Grundsätze zu befriedigen soziale Gerechtigkeit und Sicherheit.
Fünfte. Die Staaten, die die Union bilden, bestimmen unabhängig voneinander ihre nationalstaatliche und administrativ-territoriale Struktur, ihr System Behörden und Management. Sie erkennen als gemeinsames Grundprinzip die Demokratie an, die auf der Volksvertretung und dem direkten Willen der Völker beruht, und streben die Schaffung eines Rechtsstaates an, der als Garant gegen jegliche Tendenzen zu Totalitarismus und Willkür dienen würde.
Sechste. Die Staaten, die die Union bilden, gelten als einer der kritische Aufgaben Erhaltung und Entwicklung nationale Traditionen, staatliche Förderung von Bildung, Gesundheit, Wissenschaft und Kultur. Sie werden einen intensiven Austausch und eine gegenseitige Bereicherung humanistischer Geisteswerte und Errungenschaften der Völker der Union und der ganzen Welt fördern.
Siebte. Union Souveräner Staaten handelt internationale Beziehungen als souveräner Staat, ein Subjekt des Völkerrechts - der Nachfolger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Ihre Hauptziele auf internationaler Ebene sind dauerhafter Frieden, Abrüstung und die Beseitigung von Atom- und anderen Waffen. Massenvernichtungs, Zusammenarbeit der Staaten und Solidarität der Völker bei der Lösung globale Probleme Menschheit.
Die Staaten der Union sind Völkerrechtssubjekte. Sie haben das Recht, direkte diplomatische, konsularische Beziehungen, Handels- und andere Beziehungen mit fremden Staaten aufzunehmen, mit ihnen bevollmächtigte Vertretungen auszutauschen, internationale Verträge abzuschließen und sich an den Aktivitäten zu beteiligen Internationale Organisationen, unbeschadet der Interessen der einzelnen Staaten, die die Union bilden, und ihrer gemeinsamen Interessen, ohne Verletzung der internationalen Verpflichtungen der Union.
II. Union-Gerät
Artikel 1. Mitgliedschaft in der Union
Die Mitgliedschaft von Staaten in der Union ist freiwillig.
Die Vertragsparteien dieses Vertrags sind die Staaten, die unmittelbar die Union bilden.
Die Union steht anderen demokratischen Staaten, die den Vertrag anerkennen, offen für den Beitritt. Die Aufnahme neuer Staaten in die Union erfolgt mit Zustimmung aller Teilnehmer dieses Vertrages.
Die Staaten, die die Union bilden, behalten sich das Recht vor, in der von den Vertragsparteien festgelegten Weise frei daraus auszutreten.
Artikel 2 Unionsbürgerschaft
Ein Bürger eines Staates, der Mitglied der Union ist, ist gleichzeitig Bürger der Union Souveräner Staaten.
Unionsbürger haben Gleichberechtigung, Freiheiten und Pflichten, die in den Gesetzen und internationalen Verträgen der Union verankert sind.
Artikel 3 Gebiet der Union
Das Gebiet der Union besteht aus den Gebieten aller Staaten - Vertragsparteien.
Union garantiert Unverletzlichkeit Staatsgrenzen die darin enthalten sind.
Artikel 4. Beziehungen zwischen den Staaten, die die Union bilden
Die Beziehungen zwischen den Staaten, die die Union bilden, werden durch diesen Vertrag sowie andere Verträge und Vereinbarungen, die ihm nicht widersprechen, geregelt.
Die Vertragsstaaten des Vertrags bauen ihre Beziehungen innerhalb der Union auf der Grundlage der Gleichheit, der Achtung der Souveränität, der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, der Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln, der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Unterstützung, der gewissenhaften Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zwischen ihnen auf -Republikanische Vereinbarungen.
Die Staaten der Union verpflichten sich: in ihren Beziehungen nicht auf Gewalt und Gewaltandrohung zurückzugreifen; nicht in die territoriale Integrität des anderen eingreifen; keine Vereinbarungen zu schließen, die den Zielen der Union zuwiderlaufen oder sich gegen andere Vertragsstaaten richten.
Die in diesem Artikel aufgeführten Verpflichtungen gelten für verbündete (zwischenstaatliche) Stellen.
Artikel 5. Streitkräfte der Union
Die Union Souveräner Staaten hat eine einzige Streitmacht mit zentralisierter Kontrolle.
Ziele, Zweck und Verfahren des Einsatzes der vereinten Streitkräfte sowie die Zuständigkeit der Vertragsstaaten auf dem Gebiet der Verteidigung werden durch die durch diesen Vertrag vorgesehene Vereinbarung geregelt.
Die Vertragsstaaten des Abkommens haben das Recht, republikanische bewaffnete Formationen zu bilden, deren Funktionen und Anzahl durch das besagte Abkommen bestimmt werden.
Es ist nicht gestattet, die Streitkräfte der Union innerhalb des Landes einzusetzen, mit Ausnahme ihrer Beteiligung an der Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, sowie Fälle, die in den Rechtsvorschriften über den Ausnahmezustand vorgesehen sind.
Artikel 6
Die Vertragsstaaten des Vertrags bilden einen einheitlichen politischen und wirtschaftlichen Raum und richten ihre Beziehungen nach den in diesem Vertrag verankerten Grundsätzen und den daraus resultierenden Vorteilen aus. Die Beziehungen zu Staaten, die nicht Mitglieder der Union Souveräner Staaten sind, basieren auf allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts.
Zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Vertragsstaaten werden gemeinsame Zuständigkeitsbereiche festgelegt und entsprechende multilaterale Verträge und Vereinbarungen geschlossen:
– über die Wirtschaftsgemeinschaft;
– über gemeinsame Verteidigung und kollektive Sicherheit;
– auf die Entwicklung und Koordination Außenpolitik;
– zur Koordinierung allgemeiner wissenschaftlicher und technischer Programme;
– zum Schutz der Menschenrechte und der nationalen Minderheiten;
– zur Koordinierung allgemeiner Umweltprogramme;
– im Bereich Energie, Verkehr, Kommunikation und Raumfahrt;
– zur Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur;
- Verbrechensbekämpfung.
Artikel 7. Befugnisse der (zwischenstaatlichen) Organe der Union
Zur Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben aus dem Vertrag und den multilateralen Vereinbarungen delegieren die Staaten der Union die erforderlichen Befugnisse an die Organe der Union.
Die Staaten, die die Union bilden, beteiligen sich an der Ausübung der Befugnisse der Organe der Union durch ihre gemeinsame Bildung sowie besondere Verfahren zur Koordinierung von Entscheidungen und ihrer Umsetzung.
Jede Vertragspartei kann ihr durch Abschluss einer Vereinbarung mit der Union zusätzlich die Ausübung ihrer individuellen Befugnisse übertragen, und die Union kann mit Zustimmung aller Vertragsparteien einer oder mehreren von ihnen die Ausübung ihrer individuellen Befugnisse übertragen Befugnisse auf ihrem Territorium.
Artikel 8. Eigentum
Die Vertragsstaaten stellen sicher freie Entwicklung und Schutz aller Eigentumsformen.
Die Vertragsstaaten stellen den Organen der Union das zur Ausübung der ihnen übertragenen Befugnisse erforderliche Vermögen zur Verfügung. Dieses Eigentum ist gemeinsames Eigentum der Staaten, die die Union bilden, und wird ausschließlich für ihre gemeinsamen Interessen verwendet, einschließlich der beschleunigten Entwicklung rückständiger Regionen.
Die Nutzung des Bodens, seines Untergrunds und anderer natürliche Ressourcen Staaten-Teilnehmerstaaten des Vertrages zur Ausübung der Befugnisse der Gewerkschaftsorgane erfolgt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung dieser Staaten.
Artikel 9 Haushalt der Union
Das Verfahren zur Finanzierung des Unionshaushalts und zur Kontrolle seiner Ausgabenseite wird durch eine besondere Vereinbarung festgelegt.
Artikel 10 Gesetze der Union
Die Verfassungsgrundlage der Union Souveräner Staaten ist der vorliegende Vertrag und die Erklärung der Menschenrechte und Freiheiten.
Die Gesetze der Union werden zu Angelegenheiten erlassen, die in die Zuständigkeit der Union und im Rahmen der ihr durch dieses Abkommen übertragenen Befugnisse fallen. Sie sind auf dem Hoheitsgebiet aller Vertragsstaaten verbindlich.
Der Vertragsstaat, vertreten durch seine obersten Behörden, hat das Recht, zu protestieren und die Anwendung des Rechts der Union auf seinem Hoheitsgebiet auszusetzen, wenn er gegen diesen Vertrag verstößt.
Die Union, vertreten durch ihre obersten Behörden, hat das Recht, die Anwendung des Rechts des Vertragsstaats anzufechten und auszusetzen, wenn er gegen diesen Vertrag verstößt. Streitigkeiten werden durch Schlichtungsverfahren beigelegt oder an den Obersten Gerichtshof der Union verwiesen, der innerhalb eines Monats eine endgültige Entscheidung trifft
III. Gewerkschaftsorgane
Artikel 11. Bildung der Organe der Union
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Organe der Union Souveräner Staaten werden auf der Grundlage der freien Willensäußerung der Völker und der vollen Vertretung der Staaten, die die Union bilden, gebildet.
Organisation, Befugnisse und Verfahren der Tätigkeit von Behörden, Verwaltung und Justiz werden durch die einschlägigen Gesetze festgelegt, die dieser Vereinbarung nicht widersprechen.
Artikel 12
Die Gesetzgebungsbefugnis der Union wird vom Obersten Rat der Union ausgeübt, der aus zwei Kammern besteht: dem Rat der Republiken und dem Rat der Union.
Dem Rat der Republiken gehören 20 Abgeordnete aus jedem Staat an, der die Union bildet, die von seiner obersten Autorität delegiert werden.
Die RSFSR hat 52 Abgeordnete im Rat der Republiken. Andere Vertragsstaaten, zu denen Republiken und autonome Formationen gehören, entsenden zusätzlich einen Abgeordneten aus jeder Republik und autonomen Formation in den Rat der Republiken. Um die Souveränität der Vertragsstaaten und ihre Gleichberechtigung bei der Abstimmung im Rat der Republiken zu gewährleisten, gilt das Konsensprinzip.
Der Verbandsrat wird von der Bevölkerung des Verbandes in Wahlkreisen mit gleicher Stimmenzahl gewählt. Gleichzeitig wird die Vertretung aller Vertragsstaaten im Rat der Union gewährleistet.
Die Kammern des Obersten Rates der Union nehmen gemeinsam neue Staaten in die Union auf, hören den Präsidenten der Union zu den wichtigsten Fragen der Innen- und Außenpolitik der Union, billigen den Unionshaushalt und erstatten Bericht über dessen Ausführung Krieg und Frieden schließen.
Der Rat der Republiken entscheidet über die Organisation und Arbeitsweise der Organe der Union Souveräner Staaten, prüft Fragen der Beziehungen zwischen den Republiken, ratifiziert und kündigt die internationalen Verträge der Union und stimmt der Ernennung der Regierung der Union zu Union.
Der Rat der Union befasst sich mit Fragen der Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger und entscheidet über alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Obersten Rates fallen, mit Ausnahme derjenigen, die in die Zuständigkeit des Rates der Republiken fallen.
Die vom Rat der Union verabschiedeten Gesetze treten nach ihrer Billigung durch den Rat der Republiken in Kraft.
Artikel 13 Präsident der Union
Der Bundespräsident ist das Oberhaupt des Bundesstaates.
Der Präsident der Union fungiert als Garant für die Einhaltung des Vertrags über die Union Souveräner Staaten und der Gesetze der Union, ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Union, vertritt die Union in den Beziehungen zu ausländischen Staaten , und übt die Kontrolle über die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Union aus.
Der Präsident der Union wird von den Unionsbürgern in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise für eine Amtszeit von fünf Jahren und höchstens zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten gewählt.
Artikel 14. Vizepräsident der Union
Der Vizepräsident des Verbandes wird zusammen mit dem Präsidenten des Verbandes gewählt. Der Vizepräsident des Verbandes übt bestimmte Funktionen des Präsidenten des Verbandes unter der Autorität des Präsidenten des Verbandes aus.
Artikel 15
Der Staatsrat der Union wird geschaffen, um die wichtigsten Fragen der Innen- und Außenpolitik zu koordinieren, die die gemeinsamen Interessen der Vertragsstaaten berühren.
Der Staatsrat besteht aus dem Präsidenten der Union und höher | Beamte der Vertragsstaaten. Arbeit Staatsrat unter der Leitung des Präsidenten der Union.
Beschlüsse des Staatsrates sind für alle Organe bindend Exekutivgewalt.
Artikel 16 Regierung der Union
Die Regierung des Verbandes ist das Exekutivorgan des Verbandes, untersteht dem Präsidenten des Verbandes und ist dem Obersten Rat des Verbandes verantwortlich.
An der Spitze der Unionsregierung steht der Premierminister. Die Regierung besteht aus den Regierungschefs der Vertragsstaaten. Vorsitzender der Interstate Wirtschaftsausschuss(Erster Stellvertretender Ministerpräsident), Stellvertretende Ministerpräsidenten und Abteilungsleiter, die in den Abkommen zwischen den Vertragsstaaten des Abkommens festgelegt sind.
Die Regierung der Union wird vom Präsidenten der Union im Einvernehmen mit dem Rat der Republiken des Obersten Rates der Union gebildet.
Artikel 17 Oberster Gerichtshof der Union
Der Oberste Gerichtshof der Union entscheidet über die Vereinbarkeit der Gesetze der Union und der Gesetze der Vertragsstaaten des Vertrags mit diesem Vertrag und der Erklärung der Menschenrechte und Freiheiten; befasst sich mit Zivil- und Strafsachen zwischenstaatlicher Art, einschließlich Fällen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger; Es ist das höchste Gericht im Verhältnis zu den Militärgerichten. Beim Obersten Gerichtshof der Union wird eine Staatsanwaltschaft geschaffen, um die Umsetzung der Gesetzgebungsakte der Union zu überwachen.
Gründungsverfahren Höchstgericht Die Union wird durch Gesetz bestimmt.
Artikel 18. Oberstes Schiedsgericht der Union
Das Oberste Schiedsgericht der Union entscheidet über wirtschaftliche Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten sowie über Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die der Gerichtsbarkeit verschiedener Vertragsstaaten unterliegen.
Das Verfahren zur Bildung des Obersten Schiedsgerichts wird durch Gesetz bestimmt.
IV. Schlussbestimmungen
Artikel 19. Sprache der interethnischen Kommunikation in der Union
Die Vertragsparteien bestimmen ihre eigenen Staatssprache(Sprachen). Die Vertragsstaaten erkennen Russisch als Sprache der interethnischen Kommunikation in der Union an.
Artikel 20. Hauptstadt der Union
Die Hauptstadt der Union ist die Stadt Moskau.
Artikel 21. Staatssymbole der Union
Die Union hat ein Staatswappen, eine Flagge und eine Hymne.
Artikel 22
Dieser Vertrag oder seine einzelnen Bestimmungen können nur mit Zustimmung aller Verbandsstaaten aufgehoben, geändert oder ergänzt werden.
Artikel 23. Inkrafttreten des Vertrags
Dieses Abkommen wird von den höchsten Behörden der Staaten, die die Union bilden, genehmigt und tritt in Kraft, nachdem es von ihren autorisierten Delegationen unterzeichnet wurde.
Für die Staaten, die ihn ab demselben Datum unterzeichnet haben, gilt der Vertrag über die Gründung der UdSSR von 1922 als ungültig.
Artikel 24. Haftung aus Vertrag
Die Union und die sie bildenden Staaten sind gegenseitig für die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen verantwortlich und ersetzen den Schaden, der durch Verletzungen dieses Abkommens entsteht.
Artikel 25 Rechtsnachfolge der Union
Die Union Souveräner Staaten ist die Rechtsnachfolgerin der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Die Rechtsnachfolge unterliegt den Bestimmungen der Artikel 6 und 23 dieses Abkommens.
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- (UdSSR, Union SSR, Sowjetunion) die erste in der Geschichte der Sozialisten. Staat ein. Nimmt fast ein Sechstel der bewohnten Fläche ein der Globus 22 Millionen 402,2 Tausend km2. In Bezug auf die Bevölkerung 243,9 Millionen Menschen. (ab 1.1.1971) Sov. Die Union gehört auf den 3. Platz in ... ... Sowjetische historische Enzyklopädie
UNION DER SOWJETISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK (UdSSR)- - der Unionssozialistische Sowjetstaat (siehe) der Arbeiter und Bauern, der auf der Grundlage eines freiwilligen Zusammenschlusses gleichberechtigter Unionssozialistischer Sowjetrepubliken gebildet wurde. Die UdSSR wurde am 30. Dezember 1922 gegründet. Sie erweckte ... ... Sowjetisch juristisches Wörterbuch
- (UdSSR, Sowjetunion), ein Staat, der 1922 91 im größten Teil des Territoriums der ehemaligen existierte Russisches Reich. Gemäß dem Vertrag über die Gründung der UdSSR (30. Dezember 1922) umfasste sie die Weißrussische SSR (BSSR), die Russische Sowjetföderative ... ... Enzyklopädisches Wörterbuch
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Territorium der Deutschen Zollunion. Blaues Territorium Preußens, graue Regionen, die vor 1866 der Union beigetreten sind, gelbe Regionen, die der Union nach 1866 beigetreten sind, rote ... Wikipedia
Bücher
- Geschichte durch die Augen eines Krokodils. XX Jahrhundert. Ausgabe 4. Menschen. Entwicklungen. Die Wörter. 1980-1992 (Satz mit 3 Büchern im Etui), . Geschichte durch die Augen eines Krokodils. XX Jahrhundert" - das sind 12 Bände, in denen das Gespräch über das vergangene Jahrhundert mit Hilfe von Cartoons und Feuilletons der wichtigsten sowjetischen Satirezeitschrift "Krokodil" geführt wird.…
Am Morgen des 18. August 1991 wurde die reguläre Ausgabe der Wochenzeitung Moskovskie Novosti an Kiosken in vielen Städten der UdSSR verkauft, in der ein Vertragsentwurf über die Union Souveräner Staaten veröffentlicht wurde, dessen Unterzeichnung geplant war 20. August.
In derselben Ausgabe eine redaktionelle Anmerkung "Hat Sacharow davon geträumt?" und die Adresse des Vorsitzenden der Staatsbank der UdSSR V. Gerashchenko an den Föderationsrat und die Obersten Sowjets der Republiken "Die Staatsbank warnt: Der Rubel ist in Gefahr."
Und in Erwartung des Vertragstextes selbst berichteten die Redakteure von MN:
„Das veröffentlichte Dokument wird noch immer geheim gehalten.
Dennoch wurde bekannt gegeben, dass die erste Einigung zwischen den Teilnehmern der Novo-Ogarevo-Verhandlungen erreicht sei und in wenigen Tagen – am 20. August – von den ersten Republiken unterzeichnet werde. Bei der Veröffentlichung des Vertrags geht Moskovskiye Novosti von der Hauptsache aus: Die öffentliche Diskussion des Dokuments, das über das Schicksal von Millionen Menschen entscheidet, sollte so bald wie möglich beginnen. Wir bieten den Lesern den am 23. Juli 1991 vereinbarten Unionsvertrag an.
ABKOMMEN ÜBER DIE UNION SOUVERÄNER STAATEN
Die Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnet haben, gehen von den von ihnen verkündeten Erklärungen der staatlichen Souveränität aus und erkennen das Selbstbestimmungsrecht der Nationen an; in Anbetracht der Nähe der historischen Schicksale ihrer Völker und in Erfüllung ihres Willens, die Union zu bewahren und zu erneuern, der beim Referendum vom 17. März 1991 zum Ausdruck gebracht wurde; danach streben, in Freundschaft und Harmonie zu leben und eine gleichberechtigte Zusammenarbeit sicherzustellen; der Wunsch, Bedingungen für die allseitige Entwicklung jedes Einzelnen und verlässliche Garantien seiner Rechte und Freiheiten zu schaffen; Sorge für das materielle Wohlergehen und die geistige Entwicklung der Völker, gegenseitige Bereicherung der nationalen Kulturen, Gewährleistung der gemeinsamen Sicherheit; Wir haben Lehren aus der Vergangenheit gezogen und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Leben des Landes und der ganzen Welt beschlossen, unsere Beziehungen in der Union auf neuen Grundsätzen aufzubauen, und uns auf Folgendes geeinigt.
ich
GRUNDPRINZIPIEN
Zuerst. Jede Republik – eine Vertragspartei – ist ein souveräner Staat. Die Union der Souveränen Sowjetrepubliken (UdSSR) ist ein souveräner föderativer demokratischer Staat, der durch die Vereinigung gleichberechtigter Republiken entstanden ist und die Staatsgewalt im Rahmen der Befugnisse ausübt, die ihm die Vertragsparteien freiwillig übertragen haben.
Zweite. Die Staaten, die die Union bilden, behalten sich das Recht vor, alle Fragen ihrer Entwicklung unabhängig zu lösen, indem sie allen auf ihrem Territorium lebenden Völkern gleiche politische Rechte und Möglichkeiten zur sozioökonomischen und kulturellen Entwicklung garantieren. Die Vertragsparteien werden von einer Kombination universeller und nationaler Werte ausgehen und Rassismus, Chauvinismus, Nationalismus und jeglichen Versuchen, die Rechte der Völker einzuschränken, entschieden entgegentreten.
Dritte. Als wichtigstes Prinzip betrachten die Staaten der Union den Vorrang der Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und anderer allgemein anerkannter Normen des Völkerrechts. Allen Bürgern wird die Möglichkeit garantiert, ihre Muttersprache zu lernen und zu verwenden, ungehinderter Zugang zu Informationen, Religionsfreiheit und andere politische, sozioökonomische und persönliche Rechte und Freiheiten.
Vierte. Die Unionsstaaten sehen in der Bildung der Zivilgesellschaft die wichtigste Voraussetzung für die Freiheit und das Wohlergehen der Menschen und aller Menschen. Sie werden sich bemühen, die Bedürfnisse der Menschen auf der Grundlage einer freien Wahl von Eigentumsformen und Managementmethoden, der Entwicklung eines unionsweiten Marktes und der Umsetzung der Grundsätze sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit zu befriedigen.
Fünfte. Die Staaten, die den Verband bilden, haben voll politische Macht, bestimmen selbstständig ihre nationalstaatliche und administrativ-territoriale Struktur, das Behördensystem und die Verwaltung. Sie können einen Teil ihrer Befugnisse auf andere Vertragsstaaten des Vertrags übertragen, denen sie angehören.
Die Vertragsparteien erkennen die Demokratie auf der Grundlage der Volksvertretung und der direkten Willensäußerung der Völker als gemeinsames Grundprinzip an und streben die Schaffung eines Rechtsstaates an, der als Garant gegen jegliche Tendenzen zu Totalitarismus und Willkür dient.
Sechste. Die Verbandsstaaten betrachten die Bewahrung und Weiterentwicklung nationaler Traditionen, die staatliche Förderung von Bildung, Gesundheit, Wissenschaft und Kultur als eine der wichtigsten Aufgaben. Sie werden einen intensiven Austausch und eine gegenseitige Bereicherung humanistischer Geisteswerte und Errungenschaften der Völker der Union und der ganzen Welt fördern.
Siebte. Die Union der Souveränen Sowjetrepubliken agiert in den internationalen Beziehungen als souveräner Staat, Subjekt des Völkerrechts – Nachfolger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Seine Hauptziele auf internationaler Ebene sind dauerhafter Frieden, Abrüstung, die Beseitigung nuklearer und anderer Massenvernichtungswaffen, die Zusammenarbeit der Staaten und die Solidarität der Völker bei der Lösung der globalen Probleme der Menschheit.
Die Staaten, die die Union bilden, sind Vollmitglieder der internationalen Gemeinschaft. Sie haben das Recht, direkte diplomatische, konsularische und Handelsbeziehungen mit fremden Staaten aufzunehmen, bevollmächtigte Vertretungen mit ihnen auszutauschen, internationale Verträge abzuschließen und sich an den Aktivitäten internationaler Organisationen zu beteiligen, unbeschadet der Interessen jedes der verbündeten Staaten und ihrer gemeinsamen Interessen, ohne gegen die internationalen Verpflichtungen der Union zu verstoßen.
II
UNION-GERÄT
Artikel 1. Mitgliedschaft in der Union
Die Mitgliedschaft von Staaten in der Union ist freiwillig. Die Staaten, die die Union bilden, sind ihr direkt oder als Teil anderer Staaten angegliedert. Dies verletzt nicht ihre Rechte und entbindet sie nicht von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag. Alle haben gleiche Rechte und tragen gleiche Pflichten. Die Beziehungen zwischen Staaten, von denen einer Teil des anderen ist, werden durch Verträge zwischen ihnen, die Verfassung des Staates, dem er angehört, und die Verfassung der UdSSR geregelt. In der RSFSR - durch eine föderale oder andere Vereinbarung die Verfassung der UdSSR. Die Union steht anderen demokratischen Staaten, die den Vertrag anerkennen, offen, ihr beizutreten. Die Staaten, die die Union bilden, behalten das Recht auf freien Austritt aus ihr in der von den Vertragsparteien festgelegten und in der Verfassung und den Gesetzen der Union verankerten Weise.
Artikel 2 Unionsbürgerschaft
Ein Bürger eines Staates, der Mitglied der Union ist, ist gleichzeitig Unionsbürger. Die Bürger der UdSSR haben gleiche Rechte, Freiheiten und Pflichten, die in der Verfassung, den Gesetzen und internationalen Verträgen der Union verankert sind.
Artikel 3. Gebiet der Union Das Gebiet der Union umfasst das Gebiet aller Staaten, die es bilden. Die Vertragsparteien erkennen die zwischen ihnen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bestehenden Grenzen an. Die Grenzen zwischen den Staaten, die die Union bilden, können nur durch eine Vereinbarung zwischen ihnen geändert werden, die die Interessen anderer Vertragsparteien nicht verletzt.
Artikel 4. Beziehungen zwischen den Staaten, die die Union bilden
Die Beziehungen zwischen den Staaten, die die Union bilden, werden durch diesen Vertrag, die Verfassung der UdSSR und Verträge und Vereinbarungen, die ihnen nicht widersprechen, geregelt. Die Vertragsparteien bauen ihre Beziehungen innerhalb der Union auf der Grundlage der Gleichheit, der Achtung der Souveränität, der territorialen Integrität, der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, der Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln, der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Unterstützung und der gewissenhaften Erfüllung der Verpflichtungen aus der Union auf Vertrag und interrepublikanische Vereinbarungen. Die Staaten der Union verpflichten sich: in ihren Beziehungen nicht auf Gewalt und Gewaltandrohung zurückzugreifen; nicht in die territoriale Integrität des anderen eingreifen; keine Vereinbarungen zu schließen, die den Zielen der Union zuwiderlaufen oder sich gegen die Staaten richten, die sie bilden. Es ist nicht gestattet, die Truppen des Verteidigungsministeriums der UdSSR innerhalb des Landes einzusetzen, es sei denn, sie beteiligen sich in Ausnahmefällen an der Lösung dringender nationaler Wirtschaftsaufgaben, an der Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen und Umweltkatastrophen sowie in vorgesehenen Fällen nach dem Notstandsgesetz.
Artikel 5
Die Vertragsparteien statten die UdSSR mit folgenden Befugnissen aus:
Schutz der Souveränität und territorialen Integrität der Union und ihrer Untertanen; Kriegserklärung und Friedensschluss; Gewährleistung der Verteidigung und Führung der Streitkräfte, Grenz-, Spezial- (staatliche Kommunikation, Ingenieurwesen und andere), internen Eisenbahntruppen der Union; Organisation der Entwicklung und Produktion von Waffen und militärischer Ausrüstung.
Gewährleistung der Staatssicherheit der Union; Einrichtung des Regimes und Schutz der Staatsgrenze, der Wirtschaftszone, des See- und Luftraums der Union; Führung* und Koordinierung der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden der Republiken.
* Der Vorschlag des Genossen V. A. Kryuchkov wurde mit der Führung der Republiken vereinbart.
Durchführung der Außenpolitik der Union und Koordinierung der außenpolitischen Aktivitäten der Republiken; Vertretung der Union gegenüber ausländischen Staaten und internationalen Organisationen; Abschluss völkerrechtlicher Verträge der Union.
Durchführung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Union und Koordinierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Republiken; Vertretung der Union im internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, den Abschluss von Außenwirtschaftsabkommen der Union.
Genehmigung und Ausführung des Unionshaushalts, Umsetzung der Geldausgabe; Lagerung von Goldreserven, Diamanten und Währungsfonds der Union; Management Weltraumforschung; Flugsicherung, unionsweite Kommunikations- und Informationssysteme, Geodäsie und Kartographie, Metrologie, Normung, Meteorologie; Kernenergiemanagement.
Annahme der Verfassung der Union, Einführung von Änderungen und Ergänzungen; die Verabschiedung von Gesetzen im Rahmen der Befugnisse der Union und die Schaffung von Rechtsgrundlagen zu mit den Republiken vereinbarten Fragen; oberste verfassungsmäßige Kontrolle.
Verwaltung des Bundes Strafverfolgung und Koordinierung der Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden der Union und der Republiken bei der Verbrechensbekämpfung.
Artikel 6
Organe Staatsmacht und die Dienststellen der Union und der Republiken üben gemeinsam die folgenden Befugnisse aus:
Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung der Union auf der Grundlage des vorliegenden Vertrags und der Verfassung der UdSSR; Gewährleistung der Rechte und Freiheiten der Bürger der UdSSR.
Definition Militärpolitik Union, die Durchführung von Maßnahmen zur Organisation und Gewährleistung der Verteidigung; Einrichtung eines einheitlichen Wehrpflicht- und Durchgangsverfahrens Militärdienst; Einrichtung eines Grenzzonenregimes; Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Truppen und dem Einsatz militärischer Einrichtungen auf dem Territorium der Republiken; Organisation von Mobilisierungstraining nationale Wirtschaft; Management von Unternehmen des Verteidigungskomplexes.
Festlegung der Strategie der Staatssicherheit der Union und Gewährleistung der Staatssicherheit der Republiken; Rückgeld Staatsgrenze die Union mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartei; Schutz von Staatsgeheimnissen; Festlegung der Liste strategischer Ressourcen und Erzeugnisse, die nicht aus der Union ausgeführt werden dürfen“. allgemeine Grundsätze und Normen auf dem Gebiet der Umweltsicherheit; Festlegung des Verfahrens zur Gewinnung, Lagerung und Verwendung spaltbarer und radioaktiver Stoffe.
Festlegung der Außenpolitik der UdSSR und Überwachung ihrer Umsetzung; Schutz der Rechte und Interessen der Bürger der UdSSR, der Rechte und Interessen der Republiken in den internationalen Beziehungen; Schaffung der Grundlagen der Außenwirtschaftstätigkeit; Abschluss von Abkommen über internationale Anleihen und Kredite, Regulierung der externen Staatsverschuldung der Union; einheitliches Zollgeschäft; Sicherheit u rationelle Nutzung natürlichen Ressourcen der Wirtschaftszone und des Festlandsockels der Union.
Festlegung einer Strategie für die sozioökonomische Entwicklung der Union und Schaffung von Bedingungen für die Bildung eines unionsweiten Marktes; Durchführung einer einheitlichen Finanz-, Kredit-, Geld-, Steuer-, Versicherungs- und Preispolitik auf der Grundlage einer gemeinsamen Währung; Schaffung und Verwendung von Goldreserven, Diamanten und Devisenfonds der Union; Entwicklung und Durchführung unionsweiter Programme; Kontrolle über die Ausführung des Unionshaushalts und die vereinbarte Ausgabe von Geldern; Schaffung von All-Union-Fonds für regionale Entwicklung und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen und Katastrophen; Schaffung strategischer Reserven; Aufrechterhaltung einheitlicher Statistiken für die gesamte Union.
Entwicklung einer einheitlichen Politik und Ausgewogenheit auf dem Gebiet der Brennstoff- und Energieressourcen, Verwaltung des Energiesystems des Landes, der wichtigsten Gas- und Ölpipelines, der unionsweiten Eisenbahn, der Luft und Seetransport; Schaffung der Grundlagen für Naturmanagement und -schutz Umfeld, Veterinärmedizin, Tierseuchen und Pflanzenquarantäne; Managementkoordination Wasserverwaltung und Ressourcen von interrepublikanischer Bedeutung.
Grundlagen ermitteln Sozialpolitik zu Fragen der Beschäftigung, der Migration, der Arbeitsbedingungen, ihrer Bezahlung und ihres Schutzes, der sozialen Sicherheit und Versicherung, öffentliche Bildung, Gesundheitspflege, Bewegungserziehung, Körpererziehung, Leibeserziehung und Sport; Schaffung der Grundlagen für die Altersvorsorge und Aufrechterhaltung anderer sozialer Garantien – auch beim Wechsel von einer Republik in eine andere; Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Indexierung des Einkommens und eines garantierten Existenzminimums.
Organisation grundlegender wissenschaftliche Forschung und Anregung wissenschaftlicher und technologischer Fortschritt, die Festlegung allgemeiner Grundsätze und Kriterien für die Ausbildung und Zertifizierung von wissenschaftlichem und pädagogischem Personal; Festlegung des allgemeinen Vorgehens beim Einsatz von Therapeutika und Methoden; Förderung der Entwicklung und gegenseitigen Bereicherung nationaler Kulturen; Erhaltung des ursprünglichen Lebensraums kleiner Völker, Schaffung von Bedingungen für ihre wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung.
Kontrolle über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze der Union, Dekrete des Präsidenten, Entscheidungen, die im Rahmen der Zuständigkeit der Union getroffen werden; Schaffung eines unionsweiten forensischen Buchführungs- und Informationssystems; Organisation der Bekämpfung von Verbrechen, die auf dem Territorium mehrerer Republiken begangen wurden; Festlegung einer einheitlichen Regelung für die Organisation von Justizvollzugsanstalten.
Artikel 7. Verfahren zur Ausübung von Befugnissen Regierungsbehörden Union und gemeinsame Befugnisse der staatlichen Organe der Union und der Republiken
Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Zuständigkeit werden von den Behörden und Verwaltungen der Union und ihrer Mitgliedsstaaten durch Koordinierung, besondere Vereinbarungen, Annahme der Grundlagen der Gesetzgebung der Union und der Republiken und der ihnen entsprechenden republikanischen Gesetze gelöst. Fragen, die sich auf die Zuständigkeit der Organe der Union beziehen, werden von diesen direkt entschieden.
Befugnisse, die durch die Artikel 5 und 6 nicht ausdrücklich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Macht- und Verwaltungsorgane der Union oder dem Bereich der gemeinsamen Zuständigkeit der Organe der Union und der Republiken zugewiesen sind, verbleiben unter der Gerichtsbarkeit der Republiken und werden von ihnen ausgeübt sie unabhängig voneinander oder auf der Grundlage bilateraler und multilateraler Vereinbarungen zwischen ihnen. Nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgt eine entsprechende Änderung der Befugnisse der Organe der Union und der Republiken.
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass mit der Entwicklung des unionsweiten Marktes die Sphäre der unmittelbaren staatlichen Lenkung der Wirtschaft schrumpfen wird. Die notwendige Umverteilung oder Änderung des Kompetenzbereichs der Leitungsorgane erfolgt mit Zustimmung der Unionsstaaten.
Streitigkeiten über die Ausübung der Befugnisse von Organen der Union oder die Ausübung von Rechten und Pflichten im Bereich der gemeinsamen Zuständigkeiten von Organen der Union und der Republiken werden durch Schlichtungsverfahren beigelegt. Wird keine Einigung erzielt, werden Streitigkeiten dem Verfassungsgericht der Union vorgelegt.
Die den Verband bildenden Staaten beteiligen sich an der Ausübung der Befugnisse der Organe der Union durch deren gemeinsame Bildung sowie besondere Verfahren zur Koordinierung von Beschlüssen und deren Durchführung,
Jede Republik kann ihr durch Abschluß eines Abkommens mit der Union zusätzlich die Ausübung ihrer individuellen Befugnisse übertragen, und die Union kann mit Zustimmung aller Republiken einer oder mehreren von ihnen die Ausübung ihrer individuellen Befugnisse übertragen ihr Territorium.
Artikel 8 Tierwelt sind Eigentum der Republiken und unveräußerliches Eigentum ihrer Völker. Die Ordnung des Besitzes, der Nutzung und der Verfügung über sie (das Eigentumsrecht) wird durch die Gesetzgebung der Republiken festgelegt. Das Eigentumsrecht in Bezug auf Ressourcen, die sich auf dem Territorium mehrerer Republiken befinden, wird durch die Gesetzgebung der Union festgelegt. Die den Verband bildenden Staaten übertragen ihm die zur Ausübung der den Verbandsorganen übertragenen Befugnissen erforderlichen Gegenstände des Staatseigentums. Das Eigentum der Union wird im gemeinsamen Interesse ihrer Mitgliedsstaaten genutzt, einschließlich im Interesse einer beschleunigten Entwicklung rückständiger Regionen. Die Staaten, die die Union bilden, haben Anspruch auf ihren Anteil an den Goldreserven, Diamanten und Währungsfonds Union, verfügbar zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens. Ihre Beteiligung an der weiteren Sammlung und Nutzung von Schätzen wird durch besondere Vereinbarungen bestimmt.
Artikel 9 Unionssteuern und Abgaben
Zur Finanzierung der Ausgaben des Unionshaushalts im Zusammenhang mit der Durchführung der auf die Union übertragenen Befugnisse werden unionseinheitliche Abgaben und Abgaben zu im Einvernehmen mit den Republiken festgesetzten festen Zinssätzen auf der Grundlage der von den Bundesräten vorgelegten Ausgabenposten festgesetzt Union. Die Kontrolle über die Ausgaben des Unionshaushalts obliegt den Vertragsparteien. Unionsübergreifende Programme werden aus Anteilsbeiträgen der interessierten Republiken und dem Unionshaushalt finanziert. Umfang und Zweck der unionsweiten Programme werden durch Vereinbarungen zwischen der Union und den Republiken unter Berücksichtigung der Indikatoren ihrer sozioökonomischen Entwicklung geregelt.
Artikel 10. Verfassung der Union
Die Verfassung der Union basiert auf diesem Vertrag und darf ihm nicht widersprechen.
Artikel 11. Gesetze
Die Gesetze der Union, die Verfassungen und die Gesetze der sie bildenden Staaten dürfen den Bestimmungen dieses Vertrages nicht widersprechen. Die Gesetze der Union über Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich haben Vorrang und sind auf dem Territorium der Republiken bindend. Die Gesetze der Republik haben in ihrem Hoheitsgebiet in allen Angelegenheiten Vorrang, mit Ausnahme derjenigen, die in die Zuständigkeit der Union fallen. Die Republik hat das Recht, die Anwendung des Rechts der Union auf ihrem Hoheitsgebiet auszusetzen und es anzufechten, wenn es gegen diesen Vertrag verstößt, der Verfassung oder den Gesetzen der Republik widerspricht, die im Rahmen ihrer Befugnisse erlassen wurden. Die Union hat das Recht, zu protestieren und die Anwendung des Rechts der Republik auszusetzen, wenn sie gegen diesen Vertrag verstößt, der Verfassung oder den Gesetzen der Union widerspricht, die im Rahmen ihrer Befugnisse angenommen wurden. Streitigkeiten werden dem Verfassungsgericht der Union vorgelegt, das innerhalb eines Monats eine endgültige Entscheidung trifft.
III
ORGANE DER UNION
Artikel 12. Bildung der Organe der Union
Unionsorgane der Macht und Verwaltung werden auf der Grundlage des freien Willens der Völker und Regierungen der Staaten gebildet, die die Union bilden. Sie handeln in strikter Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags und der Verfassung der Union.
Artikel 13
Die gesetzgebende Gewalt der Union wird vom Obersten Sowjet der UdSSR ausgeübt, der aus zwei Kammern besteht: dem Rat der Republiken und dem Unionsrat.
Der Rat der Republiken besteht aus Vertretern der Republiken, die von ihren höchsten Behörden entsandt werden. Die Republiken und national-territorialen Formationen behalten nicht weniger Sitze im Rat der Republiken als sie im Rat der Nationalitäten des Obersten Sowjets der UdSSR zur Zeit der Unterzeichnung des Vertrags hatten.
Alle Abgeordneten dieser Kammer aus der Republik, die direkt der Union angehört, haben bei der Lösung von Angelegenheiten eine gemeinsame Stimme. Das Verfahren zur Wahl der Abgeordneten und ihre Quoten werden durch eine besondere Vereinbarung zwischen den Republiken und durch das Wahlgesetz der UdSSR festgelegt.
Der Rat der Union wird von der Bevölkerung des gesamten Landes in Wahlkreisen mit gleicher Stimmenzahl gewählt. Gleichzeitig ist die Vertretung aller am Vertrag beteiligten Republiken im Rat der Union gewährleistet.
Die Kammern des Obersten Sowjets der Union ändern gemeinsam die Verfassung der UdSSR; Aufnahme neuer Staaten in die UdSSR; die Grundlagen der Innen- und Außenpolitik der Union bestimmen; den Gewerkschaftshaushalt genehmigen und über seine Ausführung Bericht erstatten; Krieg erklären und Frieden schließen; Änderungen an den Grenzen der Union genehmigen. ,.
Der Rat der Republiken verabschiedet Gesetze über die Organisation und das Verfahren der Tätigkeit der Organe der Union; befasst sich mit Fragen der Beziehungen zwischen den Republiken; ratifiziert internationale Verträge der UdSSR; stimmt der Ernennung des Ministerkabinetts der UdSSR zu.
Der Unionsrat befasst sich mit Fragen der Gewährleistung der Rechte und Freiheiten der Bürger der UdSSR und verabschiedet Gesetze zu allen Fragen, mit Ausnahme derjenigen, die in die Zuständigkeit des Rates der Republiken fallen.
Die vom Rat der Union verabschiedeten Gesetze treten nach der Billigung durch den Rat der Republiken in Kraft.
Artikel 14. Präsident der Union der Souveränen Sowjetrepubliken
Der Präsident der Union ist das Oberhaupt des Unionsstaates, der die höchste Exekutiv- und Verwaltungsgewalt hat. Der Präsident der Union fungiert als Garant für die Einhaltung des Unionsvertrags, der Verfassung und der Gesetze der Union; ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Union; vertritt die Union in den Beziehungen mit Ausland; übt die Kontrolle über die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Union aus. Der Präsident wird von den Unionsbürgern auf der Grundlage allgemeiner, gleicher und unmittelbarer Wahlen in geheimer Wahl für eine Amtszeit von 5 Jahren und höchstens zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten gewählt. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der an der Abstimmung beteiligten Wähler in der Union insgesamt und in der Mehrheit ihrer Mitgliedsstaaten erhält.
Artikel 15
Der Vizepräsident der UdSSR wird zusammen mit dem Präsidenten der UdSSR gewählt. Der Vizepräsident des Verbandes übt bestimmte Funktionen des Präsidenten des Verbandes unter der Autorität des Präsidenten des Verbandes aus und vertritt den Präsidenten der UdSSR im Falle seiner Abwesenheit und der Unmöglichkeit, seine Aufgaben zu erfüllen.
Artikel 16
Das Ministerkabinett der Union ist das Exekutivorgan der Union, dem Präsidenten der Union unterstellt und dem Obersten Rat verantwortlich. Das Ministerkabinett wird vom Präsidenten der Union im Einvernehmen mit dem Rat der Republiken des Obersten Rates der Union gebildet. Die Regierungschefs der Republiken nehmen an der Arbeit des Ministerkabinetts der Union mit entscheidendem Stimmrecht teil.
Artikel 17
Das Verfassungsgericht der UdSSR wird gleichberechtigt vom Präsidenten der UdSSR und jeder der Kammern des Obersten Sowjets der UdSSR gebildet. Das Verfassungsgericht der Union prüft Fragen zur Vereinbarkeit von Gesetzgebungsakten der Union und der Republiken, Dekreten des Präsidenten der Union und der Präsidenten der Republiken, normativen Akten des Ministerkabinetts der Union mit dem Unionsvertrag und die Verfassung der Union und schlichtet auch Streitigkeiten zwischen der Union und den Republiken, zwischen den Republiken.
Artikel 18. Ständige (Bundes-)Gerichte
Unionsgerichte (Bundesgerichte) - das Oberste Gericht der Union der Sowjetsouveränen, der Republiken, das Oberste Schiedsgericht der Union, die Gerichte der Streitkräfte der Union, das Oberste Gericht der Union und das Oberste Schiedsgericht der Union Gewerkschaftliche Übung Justiz innerhalb der Befugnisse der Union. Die Vorsitzenden der höchsten Gerichts- und Schiedsgerichte der Republiken sind von Amts wegen Mitglieder des Obersten Gerichtshofs der Union bzw. des Obersten Schiedsgerichts der Union.
Artikel 19
Die Aufsicht über die Durchführung der Gesetzgebungsakte der Union obliegt dem Generalstaatsanwalt der Union, den Generalstaatsanwälten (Staatsanwälten) der Republiken und ihnen unterstellten Staatsanwälten. Der Generalstaatsanwalt der Union wird vom Obersten Rat der Union ernannt und ist ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Generalstaatsanwälte (Staatsanwälte) der Republiken werden von ihren obersten gesetzgebenden Organen ernannt und sind von Amts wegen Mitglieder des Kollegiums der Unionsstaatsanwaltschaft. Bei ihrer Tätigkeit zur Überwachung der Ausführung von Unionsgesetzen sind sie sowohl den höchsten gesetzgebenden Organen ihrer Staaten als auch dem Generalstaatsanwalt der Union rechenschaftspflichtig.
IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 20
Die Republiken bestimmen ihre Staatssprache(n) selbstständig. Die Vertragsparteien erkennen Russisch als Sprache der interethnischen Kommunikation in der UdSSR an.
Artikel 21. Hauptstadt der Union
Die Hauptstadt der UdSSR ist die Stadt Moskau.
Artikel 22. Staatssymbole der Union
Die Union der SSR hat das Staatswappen, die Flagge und die Hymne.
Artikel 23. Inkrafttreten des Vertrags
Dieser Vertrag wird von den höchsten Staatsbehörden der Staaten, die die Union bilden, gebilligt und tritt zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung durch ihre autorisierten Delegationen in Kraft. Für die Staaten, die ihn ab demselben Datum unterzeichnet haben, gilt der Vertrag über die Gründung der UdSSR von 1922 als ungültig. Mit Inkrafttreten des Vertrags gilt für die Unterzeichnerstaaten die Meistbegünstigung. Die Beziehungen zwischen der Union der Souveränen Sowjetrepubliken und den Republiken, die Teil der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind, aber diesen Vertrag nicht unterzeichnet haben, werden auf der Grundlage der Gesetzgebung der UdSSR, gegenseitiger Verpflichtungen und Vereinbarungen geregelt.
Artikel 24. Haftung im Rahmen des Abkommens
Die Union und die sie bildenden Staaten sind gegenseitig für die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen verantwortlich und ersetzen den Schaden, der durch Verstöße gegen diesen Vertrag entsteht.
Artikel 25. Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Abkommens
Dieser Vertrag oder seine einzelnen Bestimmungen können nur mit Zustimmung aller Verbandsstaaten aufgehoben, geändert oder ergänzt werden. Erforderlichenfalls können im Einvernehmen zwischen den Unterzeichnerstaaten des Vertrags Anhänge angenommen werden.
Artikel 26. Nachfolge der obersten Organe der Union
Zum Zweck der Kontinuität der Ausübung der Staatsgewalt und der Verwaltung behalten die höchsten Organe der Gesetzgebung, der Exekutive und der Justiz der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihre Befugnisse bis zur Bildung der höchsten Staatsorgane der Union der Souveränen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit diesen Verträgen und der neuen Verfassung der UdSSR.
Die Unterzeichnerstaaten dieses Vertrages, auf der Grundlage der proklamierten
ihre Souveränitätserklärungen und die Anerkennung des Rechts der Nationen auf Selbstbestimmung;
die Nähe der historischen Schicksale ihrer Völker berücksichtigen und ihren Willen zum Ausdruck bringen
Leben Sie in Freundschaft und Harmonie und entwickeln Sie ein gleiches, für beide Seiten vorteilhaftes
Zusammenarbeit;
sich um ihr materielles Wohlergehen und ihre geistige Entwicklung kümmern,
gegenseitige Bereicherung nationaler Kulturen, Gewährleistung gemeinsamer Sicherheit;
in dem Wunsch, verlässliche Garantien für die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schaffen,
auf einer neuen Grundlage beschlossen, eine Union Souveräner Staaten zu gründen und
folgendes vereinbart.
I. GRUNDPRINZIPIEN
Zuerst. Jede Republik - eine Vertragspartei ist souverän
Zustand. Union Souveräner Staaten (USS) – Konföderation
demokratischer Staat, der Macht innerhalb der Grenzen der Autorität ausübt,
mit denen es von den Vertragsparteien freiwillig ausgestattet wird.
Zweite. Die Verbandsstaaten behalten sich das Recht vor
unabhängige Lösung aller Fragen seiner Entwicklung, garantiert gleich
politische Rechte und Möglichkeiten für sozioökonomische und kulturelle
Fortschritt für alle Völker, die auf ihrem Territorium leben. Vertragsparteien
wird von einer Kombination universeller und nationaler Werte ausgehen,
gegen Rassismus, Chauvinismus, Nationalismus und jeden Versuch entschlossen vorgehen
Einschränkungen der Rechte der Völker.
Dritte. Die Staaten der Union halten es für das wichtigste Prinzip
Priorität der Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Menschen, andere allgemein anerkannte Normen des Völkerrechts. Alle
den Bürgern wird die Möglichkeit garantiert, ihre Muttersprache zu lernen und anzuwenden,
ungehinderter Zugang zu Informationen, Religionsfreiheit, andere
politische, sozioökonomische, persönliche Rechte und Freiheiten.
Vierte. Die Staaten, die die Union bilden, sehen die wichtigste Bedingung
Freiheit und Wohlergehen ihrer Völker und jeder Person in der Formation
Zivilgesellschaft. Sie werden sich bemühen, den Bedarf zu decken
Menschen auf der Grundlage von frei
Wahl der Eigentumsformen und Managementmethoden, Entwicklung
der All-Union-Markt, die Umsetzung der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und
Sicherheit.
Fünfte. Die Staaten, die die Union bilden, legen ihre eigenen unabhängig fest
nationalstaatliche und administrativ-territoriale Struktur,
Regierungs- und Verwaltungssystem. Sie erkennen das gemeinsame Fundamental
Prinzip der Demokratie auf der Grundlage der Volksvertretung und direkt
der Wille der Völker, danach streben, einen Rechtsstaat zu schaffen, der
als Garant gegen jegliche Tendenzen zum Totalitarismus und zur Willkür dienen würde.
Sechste. Die Staaten der Union sehen darin eine der wichtigsten Aufgaben
Bewahrung und Entwicklung nationaler Traditionen, staatliche Förderung
Bildung, Gesundheit, Wissenschaft und Kultur. Sie werden helfen
intensiver Austausch und gegenseitige Bereicherung humanistischer Geisteswerte
und Errungenschaften der Völker der Union und der ganzen Welt.
Siebte. Die Union Souveräner Staaten handelt international
Beziehungen als souveräner Staat, Subjekt des Völkerrechts
Nachfolger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Seine wichtigsten Ziele
in der internationalen Arena sind dauerhafter Frieden, Abrüstung, Vernichtung
nukleare und andere Massenvernichtungswaffen, Zusammenarbeit zwischen Staaten und
Solidarität der Völker bei der Lösung globaler Probleme der Menschheit.
Die Staaten der Union sind Völkerrechtssubjekte.
Sie haben das Recht, direkte diplomatische, konsularische Vertretungen zu errichten
Kommunikation, Handel und andere Beziehungen mit fremden Staaten, auszutauschen
Bevollmächtigte mit ihnen, schließen internationale Verträge und
unbeschadet der Interessen an den Aktivitäten internationaler Organisationen teilnehmen
jedes der Staaten, die die Union bilden, und ihre gemeinsamen Interessen, ohne zu verletzen
internationale Verpflichtungen der Union.
II. UNION-GERÄT
Artikel 1. Mitgliedschaft in der Union
Die Mitgliedschaft von Staaten in der Union ist freiwillig.
Vertragsparteien dieses Vertrags sind die Staaten direkt
Bildung der Union.
Die Union ist offen für den Beitritt anderer demokratischer Staaten,
Anerkennung des Vertrages. Die Aufnahme in die Union neuer Staaten erfolgt mit
Zustimmung aller Parteien zu dieser Vereinbarung.
Die Staaten, die die Union bilden, behalten das Recht auf freien Austritt aus ihr.
in der von den Vertragsparteien vorgeschriebenen Weise.
Artikel 2 Unionsbürgerschaft
Ein Bürger eines Staates, der Mitglied der Union ist, ist gleichzeitig
ein Bürger der Union Souveräner Staaten.
Unionsbürger haben gleiche Rechte, Freiheiten und Pflichten
Gesetze und internationale Verträge der Union.
Artikel 3 Gebiet der Union
Das Gebiet der Union umfasst die Gebiete aller Mitgliedstaaten
Verträge.
Die Union garantiert die Unverletzlichkeit der Grenzen der Staaten, die ihre Mitglieder sind.
Artikel 4. Beziehungen zwischen den Staaten, die die Union bilden
Die Beziehungen zwischen den Staaten der Union werden dadurch geregelt
Vereinbarung, sowie andere Vereinbarungen, die ihr nicht widersprechen und
Vereinbarungen.
Die Staaten, die Vertragsparteien des Vertrags sind, bauen ihre Beziehungen als Teil des Vertrags auf
Union auf der Grundlage der Gleichheit, Achtung der Souveränität, -: Nichteinmischung in
innere Angelegenheiten, Streitbeilegung mit friedlichen Mitteln, Zusammenarbeit,
gegenseitige Hilfeleistung, gewissenhafte Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag
und zwischenrepublikanische Vereinbarungen.
Die Staaten, die die Union bilden, verpflichten sich: auf Beziehungen nicht zurückzugreifen
untereinander zu zwingen und mit Gewalt zu bedrohen; nicht in das Territorium eingreifen
die Integrität des anderen keine Vereinbarungen zu treffen, die den Zielen der Union zuwiderlaufen
oder gegen andere Vertragsstaaten gerichtet sind.
Artikel 5. Streitkräfte der Union
Die Union Souveräner Staaten hat eine einzige Streitmacht "mit
zentralisierte Verwaltung.
Die Ziele, der Zweck und das Verfahren für den Einsatz der vereinten Streitkräfte und
auch die Zuständigkeit der Staaten - Vertragsparteien im Bereich der Verteidigung
unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung.
Die Vertragsstaaten haben das Recht, Republikaner zu gründen
bewaffnete Formationen, deren Funktion und Stärke bestimmt werden
die angegebene Vereinbarung.
Es ist nicht gestattet, die Streitkräfte der Union innerhalb des Landes einzusetzen, z
Ausschluss ihrer Teilnahme an Folgen von Naturkatastrophen,
Umweltkatastrophen sowie gesetzlich vorgesehene Fälle
über den Notstand.
Artikel 6
multilaterale Vereinbarungen
Die Vertragsstaaten des Vertrages bilden eine politische Einheit
Wirtschaftsraum und stützen ihre Beziehungen auf die
Grundsätze dieser Vereinbarung und die damit verbundenen Vorteile. Beziehung mit
Staaten, die nicht Mitglieder der Union Souveräner Staaten sind, basieren
allgemein anerkannte Normen des Völkerrechts.
Um die gemeinsamen Interessen der Vertragsstaaten zu gewährleisten
Bereiche gemeinsamer Zuständigkeit festgelegt und angemessen sind
multilaterale Verträge und Vereinbarungen:
Über die Wirtschaftsgemeinschaft;
Über gemeinsame Verteidigung und kollektive Sicherheit;
Zur Koordinierung der Außenpolitik;
Über die Koordinierung allgemeiner wissenschaftlicher und technischer Programme;
Zum Schutz der Menschenrechte und nationaler Minderheiten;
Zur Koordinierung allgemeiner Umweltprogramme;
Im Bereich Energie, Verkehr, Kommunikation und Raumfahrt;
Zur Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur;
Über den Kampf gegen die Kriminalität.
Artikel 7. Befugnisse der (zwischenstaatlichen) Organe der Union
Für die Umsetzung gemeinsamer Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben und multilateral
Vereinbarungen delegieren die Staaten, die die Union bilden, in die Organe der Union
die nötigen Befugnisse.
Die Staaten, die den Verband bilden, nehmen an der Ausübung der Befugnisse des Verbandes teil
Körper durch ihre gemeinsame Bildung, sowie spezielle
Verfahren zur Koordinierung von Entscheidungen und deren Umsetzung.
Jede Vertragspartei kann durch Abschluss eines Abkommens mit der Union
ihm zusätzlich die Ausübung bestimmter seiner Befugnisse übertragen, und
Union, mit Zustimmung aller Teilnehmer, Übertragung auf einen oder mehrere von ihnen
Ausübung ihrer individuellen Befugnisse auf ihrem Hoheitsgebiet.
Artikel 8. Eigentum
Die Vertragsstaaten gewährleisten die freie Entfaltung und
Schutz aller Eigentumsformen.
Die Vertragsstaaten stellen die Organe der Union zur Verfügung
Vermögen, das für die Ausübung ihrer Befugnisse erforderlich ist. Das
das Eigentum ist gemeinsames Eigentum der Staaten, die die Union bilden, und
ausschließlich für ihre gemeinsamen Interessen verwendet werden, einschließlich einer beschleunigten Entwicklung
rückständige Regionen.
Die Nutzung des Bodens, seines Untergrunds und anderer natürlicher Ressourcen der Staaten --
der Vertragsparteien zur Ausübung der Befugnisse der Bundesorgane erfolgt
in Übereinstimmung mit den Gesetzen dieser Staaten.
Artikel 9 Haushalt der Union
Das Verfahren zur Finanzierung des Unionshaushalts und zur Kontrolle seiner Ausgaben
Teil wird durch besondere Vereinbarung festgelegt.
Artikel 10 Gesetze der Union
Die Verfassungsgrundlage der Union Souveräner Staaten ist die Gegenwart
Vertrag und Erklärung der Menschenrechte und Freiheiten.
Die Gesetze der Union werden in Angelegenheiten erlassen, die in die Zuständigkeit der Union fallen, und in
im Rahmen der ihm durch dieses Abkommen übertragenen Befugnisse. Sie werden benötigt für
Ausführung auf dem Territorium aller Staaten - Vertragsparteien.
Dem Vertragsstaat steht ein Protest- und Suspendierungsrecht zu
Betrieb auf seinem Hoheitsgebiet das Recht der Union, wenn es gegen dieses verstößt
Die Union, vertreten durch ihre obersten Behörden, hat das Recht zu protestieren und
die Anwendung des Rechts des Vertragsstaats auszusetzen, wenn es
gegen diese Vereinbarung verstößt.
Streitigkeiten werden durch Schlichtungsverfahren beigelegt oder verwiesen
Oberster Gerichtshof der Union, der die endgültige Entscheidung im Inneren trifft
ein Monat.
III. ORGANE DER UNION
Artikel 11. Bildung der Organe der Union
Organe der Union Souveräner Staaten vorgesehen
Vertrag, auf der Grundlage des freien Willens der Völker gebildet werden und
volle Vertretung der Staaten, die die Union bilden.
Organisation, Befugnisse und Verfahren der Behördentätigkeit,
Verwaltung und Justiz werden durch die einschlägigen Gesetze nicht festgelegt
entgegen dieser Vereinbarung.
Artikel 12
Die Gesetzgebungsbefugnis der Union wird vom Obersten Rat der Union ausgeübt,
bestehend aus zwei Kammern: dem Rat der Republiken und dem Rat der Union.
Der Rat der Republiken besteht aus 20 Abgeordneten aus jedem Staat,
Gründung der Union, delegiert von ihrer obersten Autorität.
Die RSFSR hat 52 Abgeordnete im Rat der Republiken. Andere Staaten --
Vertragsparteien, zu denen Republiken und Autonome gehören
Bildung, werden zusätzlich von einem Abgeordneten in den Rat der Republiken delegiert
aus jeder Republik und autonomen Einheit. Um sicherzustellen
Souveränität der Staaten - Vertragsparteien und deren Gleichstellung - mit
Der Rat der Union wird von der Bevölkerung der Union in Wahlkreisen mit gewählt
eine gleiche Anzahl von Wählern. Dies garantiert die Vertretung in
Rat der Union aller Staaten - Vertragsparteien.
Die Kammern des Obersten Rates der Union nehmen gemeinsam neue Mitglieder der Union auf
Staaten, hören Sie den Präsidenten der Union zu den wichtigsten Themen
Innen- und Außenpolitik der Union, genehmigt den Haushalt der Union und erstattet darüber Bericht
Leistung, Krieg erklären und Frieden schließen.
Der Rat der Republiken entscheidet über die Organisation und den Ablauf der Aktivitäten
Organe der Union Souveräner Staaten, befasst sich mit Fragen der Beziehungen zwischen
Republiken, ratifiziert und kündigt die internationalen Verträge der Union, gibt
Zustimmung zur Ernennung einer Unionsregierung.
Der Rat der Union befasst sich mit Fragen der Gewährleistung der Rechte und Freiheiten der Bürger und
entscheidet über alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Obersten Rates fallen
mit Ausnahme derjenigen, die in die Zuständigkeit des Rates der Republiken fallen.
Vom Rat der Union angenommene Gesetze treten nach ihrer Genehmigung in Kraft.
Rat der Republiken.
Artikel 13 Präsident der Union
Der Bundespräsident ist das Oberhaupt des Bundesstaates.
Der Präsident der Union fungiert als Garant für die Einhaltung des Vertrags über die Union
der souveränen Staaten und der Gesetze der Union, ist der Oberbefehlshaber
Streitkräfte der Union, vertritt die Union in den Beziehungen mit dem Ausland
Staaten, überwacht die Umsetzung der internationalen
Verpflichtungen der Union.
Der Präsident der Union wird von den Bürgern der Union in der vorgeschriebenen Weise gewählt
Laut Gesetz für einen Zeitraum von fünf Jahren und nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten.
Artikel 14. Vizepräsident der Union
Der Vizepräsident des Verbandes wird zusammen mit dem Präsidenten des Verbandes gewählt.
Der Vizepräsident des Verbandes führt unter der Autorität des Präsidenten des Verbandes einige seiner Aufgaben aus
Artikel 15
Der Staatsrat der Union wird geschaffen, um sich auf die wichtigsten zu einigen
Fragen der Innen- und Außenpolitik, die gemeinsame Interessen berühren
Vertragsstaaten des Vertrages.
Der Staatsrat besteht aus dem Präsidenten der Union und hochrangigen Beamten
Personen von Staaten - Vertragsparteien. Die Arbeit des Staatsrates
unter der Leitung des Präsidenten der Union.
Die Beschlüsse des Staatsrates sind für alle verbindlich
Exekutivbehörden.
Artikel 16 Regierung der Union
Die Verbandsregierung ist das Exekutivorgan des Verbandes,
dem Präsidenten der Union unterstellt, dem Obersten Rat verantwortlich
An der Spitze der Unionsregierung steht der Premierminister. Teil
Regierungen sind die Regierungschefs der Vertragsstaaten,
Vorsitzender des Zwischenstaatlichen Wirtschaftsausschusses (Erster Stellvertreter
Ministerpräsident), stellvertretende Ministerpräsidenten und Abteilungsleiter,
durch Vereinbarungen zwischen den Vertragsstaaten festgelegt.
Die Regierung der Union wird vom Präsidenten der Union im Einvernehmen mit gebildet
Rat der Republiken des Obersten Rates der Union.
Artikel 17 Oberster Gerichtshof der Union
Über die Konformität von Gesetzen entscheidet der Oberste Gerichtshof der Union
Union und den Gesetzen der Vertragsstaaten dieses Abkommens und
Erklärung der Menschenrechte und Freiheiten;
betrachtet zivil- und strafrechtliche Fälle der zwischenstaatlichen
Natur, einschließlich Fälle zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger; ist am höchsten
Gerichtsbarkeit über Militärgerichte. Am Obersten Gerichtshof der Union
Eine Staatsanwaltschaft wurde geschaffen, um die Umsetzung der Gesetzgebung zu überwachen
Akte der Union.
Das Verfahren zur Bildung des Obersten Gerichtshofs der Union wird durch Gesetz bestimmt.
Artikel 18. Oberstes Schiedsgericht der Union
Das Oberste Schiedsgericht der Union schlichtet wirtschaftliche Streitigkeiten zwischen
Staaten - Vertragsparteien sowie Streitigkeiten zwischen Unternehmen,
unter der Gerichtsbarkeit der verschiedenen Vertragsstaaten des Vertrages.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 19. Sprache der interethnischen Kommunikation in der Union
Die Vertragsparteien bestimmen ihre Staatssprache selbstständig
(Sprachen). Die Sprache der interethnischen Kommunikation in der Union der Staaten - Teilnehmer
Verträge erkennen die russische Sprache an.
Artikel 20. Hauptstadt der Union
Die Hauptstadt ist die Stadt Moskau.
Artikel 21. Staatssymbole der Union
Union hat Staatswappen, Flagge und Hymne.
Artikel 22
Diese Vereinbarung oder eine ihrer Bestimmungen kann widerrufen werden,
nur mit Zustimmung aller Staaten, die die Union bilden, geändert oder ergänzt werden.
Artikel 23. Inkrafttreten des Vertrags
Diese Vereinbarung wird von den höchsten staatlichen Behörden genehmigt
der Staaten, die den Verband bilden, und tritt nach ihrer Unterzeichnung durch deren in Kraft
autorisierte Delegationen.
Für die Staaten, die es unterzeichnet haben, gilt es ab demselben Datum als verloren
Kraftvertrag über die Gründung der UdSSR im Jahr 1922.
Artikel 24. Haftung im Rahmen des Abkommens
Die Union und die sie bildenden Staaten tragen gemeinsam Verantwortung
Erfüllung der übernommenen Pflichten und Ersatz des durch Verstöße verursachten Schadens
eigentliche Vereinbarung.
Artikel 25 Rechtsnachfolge der Union
Die Union Souveräner Staaten ist der Rechtsnachfolger der Union der Sowjets
Sozialistische Republiken. Die Erbfolge unterliegt den Bestimmungen
Artikel 6 und 23 dieser Vereinbarung.
Union Souveräner Staaten, SSG- gescheiterte Vereinigung von Staaten aus Territorien und Republiken ehemalige UdSSR.
Hintergrund
Im Dezember 1990 wurde die Frage der Reorganisation der UdSSR aufgeworfen.
Am 3. Dezember unterstützte der Oberste Sowjet der UdSSR das vom Präsidenten der UdSSR M. S. Gorbatschow vorgeschlagene Konzept des Entwurfs des Unionsvertrags und legte es dem IV. Kongress der Volksdeputierten der UdSSR zur Diskussion vor.
Am 24. Dezember 1990 beschlossen die Abgeordneten des IV. Kongresses der Volksdeputierten der UdSSR nach namentlicher Abstimmung, es für notwendig zu halten, die UdSSR als erneuerte Föderation gleicher Rechte zu erhalten. souveräne republiken in dem die Rechte und Freiheiten einer Person jeglicher Nationalität uneingeschränkt gewährleistet sind.
Am selben Tag verabschiedete der Kongress auf Initiative und nachdrückliche Forderung des Präsidenten der UdSSR, M. S. Gorbatschow, eine Entschließung zur Frage der Abhaltung eines unionsweiten Referendums über die Aufrechterhaltung der erneuerten Union als Föderation gleichberechtigter souveräner Sozialistischer Sowjetrepubliken. 1677 Abgeordnete stimmten für die Annahme der Resolution, 32 stimmten dagegen, 66 enthielten sich.
Unionsweites Referendum über die Erhaltung der UdSSR
Am 17. März 1991 fand ein Referendum statt, bei dem die Mehrheit der Bürger für die Erhaltung und Erneuerung der UdSSR stimmte, mit Ausnahme der Bevölkerung von sechs Republiken (Litauen, Estland, Lettland, Georgien, Moldawien, Armenien). höhere Behörden Die Behörden weigerten sich, ein Referendum abzuhalten, da sie gemäß den Ergebnissen ihrer früheren Unabhängigkeitsreferenden zuvor die Unabhängigkeit oder den Übergang zur Unabhängigkeit erklärt hatten.
Basierend auf dem Konzept eines von den zentralen und republikanischen Behörden autorisierten Referendums Arbeitsgruppe im Rahmen der sog. Nowo-Ogaryovo-Prozess Im Frühjahr und Sommer 1991 wurde ein Projekt zum Abschluss einer neuen Union entwickelt - der Union der Souveränen Sowjetrepubliken (UdSSR, Union der SSR, Union souveräner Staaten) als weicher, dezentralisierter Föderation.
Der Entwurf des Abkommens über die Gründung der Union wurde zweimal paraphiert (vorläufig unterzeichnet) - am 23. April und am 17. Juni 1991. endgültige Ausgabe „Verträge über die Union Souveräner Staaten“ wurde am 15. August in der Zeitung „Prawda“ veröffentlicht. Am 3. August 1991 veröffentlichte dieselbe Zeitung im Fernsehen eine Rede des Präsidenten der UdSSR, Gorbatschow, in der festgestellt wurde, dass „der Gewerkschaftsvertrag seit dem 20. August 1991 zur Unterzeichnung offen ist“. Im neuen Vertrag heißt es: „Die Staaten, die die Union bilden, haben die volle politische Macht, bestimmen selbstständig ihre nationale Staatsstruktur, das Behörden- und Verwaltungssystem, sie können einen Teil ihrer Befugnisse an andere Vertragsstaaten delegieren ...“. Darüber hinaus hieß es im 2. Abschnitt des 23. Artikels des neuen Vertrags: „Dieser Vertrag ... tritt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ... durch autorisierte Delegationen in Kraft. Für die Staaten, die ihn ab demselben Datum unterzeichnet haben, gilt der Vertrag über die Gründung der UdSSR von 1922 als ungültig.
Neun der fünfzehn Unionsrepubliken der ehemaligen UdSSR sollten Mitglieder der neuen Union werden: Wie M. S. Gorbatschow am 3. August 1991 in einer Fernsehansprache erklärte, sollten am 20. August Weißrussland, Kasachstan, die RSFSR, Tadschikistan und Usbekistan unterzeichnen ein neues Unionsabkommen, dem im Herbst Armenien, Kirgistan, die Ukraine und Turkmenistan beitreten könnten.
Aber Staatliches Komitee an Notstand, 18.-21. August, unternahm einen erfolglosen Versuch, M. S. Gorbatschow gewaltsam vom Posten des Präsidenten der UdSSR zu entfernen, wodurch die Unterzeichnung des Unionsvertrags gestört wurde:
Die Widersprüche zwischen den zentralen und republikanischen Behörden und den nationalen Eliten vertieften sich, und alle Unionsrepubliken erklärten nacheinander ihre Unabhängigkeit.
SSG-Verband
Am 5. September 1991 kündigte der V. Kongress der Volksabgeordneten der UdSSR mit der Annahme der „Dekalation der Menschenrechte und Freiheiten“ eine Übergangszeit für die Gründung an neues System Staatsbeziehungen, Vorbereitung und Unterzeichnung des Vertrags über die Union Souveräner Staaten.
Am 6. September erkannte die UdSSR den Austritt der drei baltischen Republiken (Lettland, Litauen und Estland) aus der UdSSR an.
Im Herbst 1991 entwickelte sich unter der Sanktion der zentralen und republikanischen Behörden die Arbeitsgruppe des Novo-Ogaryovo-Prozesses neues Projekt Vertrag - über die Gründung der Union Souveräner Staaten (USG) als Konföderation unabhängige Staaten("Verbündeter Staat").
Die vorläufige Zustimmung zum Abschluss am 9. Dezember 1991 eines Abkommens über die Gründung der SSG mit der Hauptstadt Minsk wurde am 14. November 1991 nur von sieben Republiken (Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) erteilt. . Die beiden Republiken, die am Tag zuvor ein Unabhängigkeitsreferendum abgehalten hatten (Armenien und die Ukraine), weigerten sich, der konföderalen Union beizutreten.
Am 8. Dezember 1991 stellten die Staatsoberhäupter von drei Staaten (der Republik Belarus, Russland und der Ukraine) bei einem Treffen in Belovezhskaya Pushcha jedoch fest, „dass die Verhandlungen über die Vorbereitung eines neuen Unionsvertrags in eine Sackgasse geraten waren, der objektive Prozess der Abspaltung der Republiken von der UdSSR und der Bildung unabhängiger Staaten wurde reale Tatsache“, schloss das Belovezhskaya-Abkommen über die Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten - einer zwischenstaatlichen und interparlamentarischen Organisation, die nicht den Status eines Staates hat. Andere Unionsrepubliken traten später der GUS bei.
Im Dezember 1992 der Kongress der Volksdeputierten Russische Föderation appellierte an die Parlamente der Länder - ehemalige Republiken Union der SSR und an die Interparlamentarische Versammlung der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten mit einem Vorschlag, die Frage der "Schaffung einer Konföderation oder einer anderen Form der Annäherung der unabhängigen Staaten Europas und Asiens - erstere - zu prüfen Republiken der UdSSR, deren Völker den Wunsch nach Einheit zum Ausdruck bringen", aber dieser Vorschlag fand keine Unterstützung.
Multilaterale Vereinbarung über das später (im März 1994) vorgeschlagene Projekt zur Schaffung einer ähnlichen konföderalen Union ( Eurasische Union) wurde ebenfalls nicht erreicht. Die beiden Staaten traten der Union von Russland und Weißrussland bei.